Auf Berufung folgt Bewährung
Die Berufungskammer des Landgerichts München II hat am Dienstag einen früheren Angestellten eines Edeka-Marktes aus dem Umland zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und gleichzeitig das vorangegangene Urteil eines Amtsgerichts aus dem Münchner Umland aufgehoben, in dem der Angeklagte noch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dem knapp Vierzigjährigen war seinerzeit von der Staatsanwaltschaft München […]
