Weniger Strafe mit einem TOA
Weniger Strafe mit einem TOA, also mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, dies verspricht das deutsche Strafrecht. In seinen Vorschriften zur Strafzumessung eröffnet das Strafgesetzbuch den Gerichten die Möglichkeit, eine Strafe zu mildern, wenn der Angeklagte Wiedergutmachung leistet. Weniger Strafe mit einem TOA bedeutet für Angeklagte, dass sie selbst Einfluß nehmen können auf die Strafe, die sie erwartet. […]