Bewährung für gefährliche Körperverletzung
Der junge Angeklagte hatte eindeutig zu viel getrunken. Von eineinhalb Promille war in der Akte die Rede. Weit mehr, als ein Muslim gewohnt ist. Nach seiner Flucht nach Deutschland hatte er den Alkohol entdeckt und war dann auf die schiefe Bahn geraten. Eine Schere war bei einer körperlichen Auseinandersetzung ins Auge des Gegners geraten und […]