• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haftstrafe ohne Bewährung für Volksverhetzung Im Internet

Allgemein, Internetstrafrecht

Das Amtsgericht Kitzingen hat am Mittwoch ein deutliches Zeichen gesetzt: Ein etwa Dreißigjähriger aus Iphofen holte sich seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten (natürlich ohne Bewährung) wegen Volksverhetzung im Internet ab. Die Begründung für dass Urteil lautete, dass der Angeklagte über Facebook Hetze gegen Flüchtlinge unter Verwendung von nahezu unerträglichem Vokabular aus der Naziszene verbreitet hatte. Da er in seinen Sprüche unter Anderem bedauerte, dass die KZ’s nicht mehr in Betrieb seien, um Flüchtlinge vergasen zu können und damit ein kaum mehr erträgliches Niveau erreicht haben zog das Amtsgericht Kitzingen die dunkelrote Karte und verhängte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die für das Urteil einschlägige Vorschrift des 130 Strafgesetzbuch sieht eine Mindeststrafe von 3 Monaten und eine Höchststrafe von 5 Jahren vor. Insoweit liegt das Schöffengericht durchaus im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. 

21. Oktober 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-21 18:20:432015-10-29 12:22:28Haftstrafe ohne Bewährung für Volksverhetzung Im Internet

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Weniger Strafe mit einem TOA 13. Mai 2022
  • Aussagepflicht für Zeugen 5. Mai 2022
  • Strafanzeige zurücknehmen? 7. April 2022
  • Verteidigerwechsel möglich 4. April 2022
  • Unterlassungsklage wg Beleidigung 15. Februar 2022
  • Gewaltschutzantrag gegen Schläger 8. Februar 2022
  • Jugendstrafe für Messerstecherei 1. Februar 2022
  • Haftstrafe für Landfriedensbruch 25. Januar 2022
  • Erstberatung durch Strafverteidiger 8. Januar 2022
  • Begleitung durch Zeugenbeistand 1. November 2021

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen Drogenhandel durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger Zeuge
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Bis zu 3 Jahre Haft für Einsatz von Spyware auf fremdem HandyÄrger mit Arbeitgeber führt zu Strafanzeige
Nach oben scrollen