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Haftbefehl gegen Jugendlichen wegen Einbruchs in Geschäft

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Letzten Sonntagmorgen hat ein Jugendrichter des Amtsgerichts München gegen einen 20-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen und den Münchner in Untersuchungshaft in Stadelheim geschickt. Der Azubi war in der späten Nacht von Freitag auf Samstag mit einem Mittäter dabei erwischt worden, wie er in eine Metzgerei in München eingebrochen war und nach Stehlenswertem abgesucht hatte. Nach der Aussage des Hauseigentümers hatte dieser gegen 3 Uhr morgens am vergangenen Samstag Geräusche aus der Metzgerei gehört, die unmöglich von einem in der Metzgerei Beschäftigten stammen konnten, da es dafür einfach zu früh war. Er rief daher sofort die Polizei. Der kam nach Angaben der Beamten der beschuldigte Azubi entgegen, als sie gerade das Haus betreten wollte. Der mutmaßliche Mittäter wurde nach kurzer Flucht festgenommen. Für die beiden Jungs könnte sich diese Sache äußerst verhängnisvoll auswirken: Beide waren erst vor Kurzem aus der Jugendstrafanstalt nach Verbüßung von zwei Dritteln einer dreijährigen Jugendstrafe wegen anderer Einbruchsdiebstähle entlassen worden. Sie waren deshalb beide gerade erst auf freien Fuß gesetzt worden und befinden sich innerhalb offener Bewährung. Obwohl der Azubi durchaus in geordneten Verhältnissen lebt und gerade eine Ausbildung absolviert hatte der Ermittlungsrichter vergangenen Sonntag kein Einsehen und setzte den Haftbefehl in Vollzug, zumal der Azubi jede Beteiligung an dem Einbruch bestritt. Der Azubi (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun auf seinen Haftprüfungstermin hoffen, um seine Ausbildungsstelle nicht zu gefährden. Im Falle einer Verurteilung blüht ihm nicht nur der Widerruf seiner Reststrafaussetzungddr Bewährung seiner letzten Verurteilung wegen Wohnungseinbruchs, sondern auch eine neue lange Jugendstrafe, wo er ebenfalls nicht mehr auf eine Bewährung hoffen kann.

16. Oktober 2015/von Florian Schneider
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