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Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Freispruch bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Freispruch bei Körperverletzung ist in meiner Strafrechtskanzlei keine so seltene Angelegenheit. Verfahren wegen Körperverletzung sind eigentlich ausermittelt, wenn sie angeklagt werden. Anklagen, die mit heißer Nadel genäht wurden, gibt es da nicht so oft. Trotzdem sind gerade diese Verfahren häufig gekennzeichnet durch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Chance für den Beschuldigten!

Genau dies ist der Ansatzpunkt des Strafverteidigers, der einen Freispruch bei Körperverletzung erreichen will.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei junge Rumänen aus München angeklagt. Nach Auffassung der Strafverfolger hatten sie im Jahr 2018 einen gemeinsamen Bekannten nachts auf der Straße verprügelt. Zunächst soll es zu gegenseitige Beleidigungen gekommen sein, dann zu Tritten und Schlägen. So behauptete es das vermeintliche Opfer bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen Beide Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

Die Anklage richtete sich zwar gegen beide Rumänen. Sie konnte aber nur dem Einen zugestellt werden. Der Andere war verzogen in seine Heimat. Das Amtsgericht verhandelte 2018 diese Anklage nur gegen den Einen und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Der Mann war sich keiner Schuld bewußt gewesen und ohne Anwalt in die Behandlung gegangen. Er bestritt jede Tätlichkeit. Das vermeintliche Opfer hatte ihn aber schwer belastet, er hatte keinen Zeugen.

Als der Zweite wieder in Deutschland war wurde auch er vor Gericht gestellt.

Der Zweite ging die Sache nun besser an. Er nahm sich sofort einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Nun sah die Sache anders aus. Bei der Verhandlung vergangenen Donnerstag konnten dem vermeintlichen Opfer verschiedene Widersprüche in seiner Aussage nachgewiesen werden.

Am Ende hieß es Freispruch bei Körperverletzung.

Dieses Mal hatte sich der Angeklagte nicht nur Verstärkung durch einen Verteidiger geholt. Er war durch die Akte vorbereitet. Seine Aussage war schlüssig und bestand nicht nur in einem reinen Bestreiten. Die Aussage des vermeintlichen Opfers dagegen war deutlich schlechter und weniger schlüssig. Dem Amtsgericht blieb nichts Anderes übrig als freizusprechen.

12. Juni 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-06-12 09:57:502021-06-13 20:23:11Freispruch bei Körperverletzung

Faustschlag als Notwehr

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Kann ein Faustschlag als Notwehr gewertet werden? Unser Notwehr- und Nothilferecht sagt ja! Voraussetzung ist natürlich, dass eine Notwehrlage vorliegt. Notwehrrechte hat stets der, der angegriffen wird. Wer angegriffen wird, darf sich wehren! Dies entspricht jedermanns Rechtsgefühl. Ein 22-jährige Münchner Student (Verteidiger RA Florian Schneider) beruft sich genau auf dieses Notwehrrecht. Ein Unbekannter war ihm bei einem Streit an die Gurgel gegangen. Er hatte ihm daraufhin einen Schlag mit der Hand versetzt.

Der Streit entstand unter dem Einfluß von viel Alkohol.

Es gab zunächst Streß um ein paar Flaschen Bier, die abends am Münchner Friedensengel getrunken werden sollten. Als der Unbekannte dem Studenten an die Gurgel ging schlug der zu. Er traf den Unbekannten am Unterkiefer. Der Unbekannte mußte ins Krankenhaus. Im Krankenhaus stellten die Ärzte einen multiplen Unterkieferbruch fest, der operiert werden mußte.

Das Notwehrrecht markiert das Risiko für den Angreifer, dass er selbst verletzt wird.

In seiner erheblichen Alkoholisierung war sich der Angreifer dieses Risikos wohl nicht bewußt. Als er im Streit dem Studenten an die Gurgel ging rechnete er wohl fest mit seiner eigenen körperlichen Überlegenheit. Nun liegt er und nicht der Angegriffene im Krankenhaus.

Ein Faustschlag als Notwehr darf die Grenzen des Notwehrrechts nicht überschreiten.

Der Angegriffene darf sich wehren, aber er muss dabei Maß halten. Das Notwehrrecht kennt Grenzen. Diese Grenzen setzt das Gesetz. Der Verteidiger darf sich nur so stark verteidigen, wie es erforderlich und verhältnismäßig ist. Mehr nicht.

Gibt es ein milderes Mittel für den Angegriffenen, sich zu wehren, als zuzuschlagen, muss er dieses Mittel wählen!

Jeder, der angegriffen wird, darf sich aber so stark verteidigen, wie es nötig ist, den Angreifer zu stoppen. Nur die Überschreitung der Grenzen des Notwehrrechts ist strafbar. Maßstab ist die Erforderlichkeit der Verteidigung:

Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

Wer sich wehrt kann sich wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Dann nämlich, wenn er in der Hitze des Gefechtes stärker zuschlägt als nötig. Die Wertung erfolgt im Nachhinein durch den Strafrichter. Der hört sich in einem Strafprozess viele Monate später die Beteiligten an. Vor allem die Zeugen. Dann entscheidet er. Durchaus möglich, dass dann beide Kontrahenten wegen Körperverletzung verurteilt werden.

Der Student durfte den Faustschlag als Notwehr einsetzen.

Er konnte sich nämlich nicht anders wehren. Denn ein Angreifer, der stark alkoholisiert ist und ihm an die Gurgel geht, stellt ein großes Risiko für seine körperliche Unversehrtheit dar. Wer angegriffen wird muss nicht tatenlos hinnehmen, dass er verletzt wird.

25. Juli 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-07-25 12:34:372020-09-17 13:59:13Faustschlag als Notwehr

Haft für Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Ende der Verhandlung hieß es am Donnerstag Haft für Körperverletzung. Der dreißigjährige Angeklagte aus München fand keine Gnade vor der Amtsrichterin.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende Haft für Körperverletzung.

Eine Bewährung kam für das Amtsgericht nicht mehr in Frage. Der Angeklagte war mit einem langen Vorstrafenregister in die Verhandlung gekommen. Auch eine Bewährung war offen. Die Ausgangslage war also äußerst ungünstig.

Dass der Angeklagte den Tatvorwurf unumwunden einräumte half ihm nichts.

Auch nicht, dass er seiner Meinung nach in Notwehr handelte und unübersehbar provoziert worden sei. Der Angeklagte hatte einen Mann geschlagen, der am S-Bahnhof eine Bierflasche aus Glas auf seine Kinder geworfen hatte. Der Mann war aus der S-Bahn ausgestiegen, als der Angeklagte mit seinen Kindern einsteigen wollte. Beim Aussteigen hatte der Mann die Glasflasche in Richtung der beiden Kinder geschmissen. Die Splitter flogen auch gegen die Kinder. Der Angeklagte war dem Mann sofort hinterher gerannt und hatte ihn gestellt. Bei dem folgenden Wortgefecht hatte der alkoholisierte Werfer alles abgestritten und den Angeklagten provoziert. Der Angeklagte hatte daraufhin zweimal zugeschlagen und den Flaschenwerfer im Gesicht verletzt.

Am Ende der Verhandlung hieß es Haft für Körperverletzung.

Ein Polizeibeamter war den Beiden gefolgt und hatte alles mitbekommen. Zudem hatte eine Videokamera alles aufgezeichnet. Zu sehen waren nur die beiden Schläge des Angeklagten. Nicht aber die Provokationen des Werfers. Auch der Polizist konnte hierzu nicht viel sagen. Wie leider oft üblich wurden nur die Alkoholwerte des Tatverdächtigen gemessen. Hier wäre aber auch die Alkoholisierung des Flaschenwerfers interessant gewesen. Der war immerhin deutlich alkoholisiert.

Der Angeklagte muss nun im Rahmen der Berufung nochmal sein Glück versuchen.

Die Berufungskammer des Landgerichts wird sich den Fall ganz genau ansehen und prüfen, ob es eine erneute Bewährung für den Angeklagten noch vertreten kann. Dafür muss der Angeklagte sich gut vorbereiten und alle seine Argumente vorbringen für eine Bewährung. Die Argumentation des Amtsgerichts, der Angeklagte sei vielfach vorbestraft und habe innerhalb offener Bewährung gehandelt, greift zu kurz. Für den Angeklagten sprechen vielerlei Argumente. Unter Anderem seine stabilen Familienverhältnisse und die bevorstehende Drogentherapie mit seiner Frau zusammen.

7. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-07 12:19:532020-09-17 13:59:46Haft für Körperverletzung

Haft für Nötigung

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Zuerst sollte es vor dem Amtsgericht weder Haft geben noch überhaupt eine Verurteilung für die Nötigung geben.

Der erstinstanzliche Richter am Amtsgericht München hatte die Sache noch ziemlich entspannt gesehen.

Der Angeklagte hatte seine Taten schließlich ausführlich erläutert. Warum er seine Ex-Freundin (Opferanwalt RA Florian Schneider) nicht nur misshandelt hatte. Sondern danach auch mit ihrem gestohlenen Schlüssel in ihre Wohnung eingedrungen war. Und ihren ganzen Schmuck und alle ihre Wertsachen und Papiere mitgenommen hatte.

Sinn der Aktion sei schließlich nur der gewesen, ein Pfand gegen sie zu haben.

Der Amtsrichter glaubte alles und verurteilte den Angeklagten daraufhin nur wegen der Misshandlungen. Es gab eine moderate Bewährung von 1 Jahr für einfache und gefährliche Körperverletzungen. Wegen der Entwendung ihres Schmucks im Wert von etwa € 8.000 und ihres Passes und Ausweises sprach er ihn sogar großzügig frei. Denn der Angeklagten habe ja nur ein Pfand gegen seine Ex-Freundin haben wollen. Schließlich habe sie sich ja von ihm getrennt und habe doch auch Schulden bei ihm gehabt!. Die geschädigte Ex wandte sich an einen Anwalt.  

In der Berufung war der Spaß dann vorbei und es hieß Haft für die Nötigung.

Von einem Freispruch für den Einbruch in die Wohnung seiner Ex wollte das Landgericht München nichts mehr wissen. Es erkannte in dem Einbruch bei der Ex-Freundin und in der Mitnahme auf eine erhebliche Strafbarkeit. Die Mitnahme ihrer gesamten Wertgegenstände sei als nichts Anderes zu werten als eine schwerwiegende Nötigung zu Lasten der Ex-Freundin. Denn sie sollte zur Rückkehr bewegt und außerdem bestraft werden für ihre Widerspenstigkeit. Die Ex bestritt, auch nur die allergeringsten Schulden beim Angeklagten zu haben. Nicht er habe ihr Geld geliehen, sie habe immer alles gezahlt! 

Außerdem habe der Angeklagte auch einen Hausfriedensbruch begangen.

Die Polizei hatte die gesamten Wertsachen im Schlafzimmer des Angeklagten gefunden. Er hatte deshalb schlecht abstreiten können, sie zu haben. Allerdings beteuerte er stets, alles zurückgeben zu wollen, wenn sie ihre Schulden bei ihm bezahlt habe. Das Landgericht München verstand da keinen Spaß und ließ den Angeklagten und die geschädigte Ex alle Kontoauszüge und Nachweise über die finanzielle Situation während der kurzen Beziehungszeit von 1 Jahr vorlegen. Es zeigte sich prompt, dass der Angeklagte mehrere Tausend Euro Schulden bei seiner Ex-Freundin hatte und nicht sie bei ihm. Das Pfandrecht des Angeklagten gab’s also gar nicht!

Der Angeklagte war zudem erheblich vorbestraft und stand unter offener Bewährung.

Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten und vor dem Landgericht gewonnen. Der erstinstanzliche Richter des Amtsgerichts hatte sich einfach von dem wortgewandten Angeklagten hinters Licht führen lassen. Die Staatsanwaltschaft München konnte das nicht akzeptieren. Der Angeklagte muss nun für 1 Jahr und 4 Monate in Haft. Außerdem wird seine offene Bewährung von 5 Monaten widerrufen werden. Von den insgesamt 21 Monaten Strafhaft wird er 14 tatsächlich absitzen müssen. 7 Monate erhält er auf Bewährung.

 

13. Juli 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-07-13 15:32:432019-07-15 16:08:54Haft für Nötigung

Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Keine Strafe für Faustschlag gegen die Rivalin. Stattdessen Einstellung des Strafverfahrens nach 153a der Strafprozeßordnung. So lautete der Beschluß eines Amtsgerichts im Münchner Umland gegen eine 22-jährige Angeklagte.

Die hatte ihren Lebensgefährtin beim Seitensprung erwischt, als sie überraschend nachts heimgekommen war.

Als die Haustüre von innen versperrt war und sie um 2.00 Uhr nachts in ihre Wohnung nicht aufsperren konnte schwante ihr schon Böses. Durch die verschlossene Türe hörte sie, wie sich ihr Freund mit einer Frau unterhielt, anstatt ihr aufzusperren. Die hektischen Aktivitäten der Beiden beim Anziehen und Aufräumen und die Flucht der Nebenbuhlerin in den Speicher zeigten ihr, welch schlechtes Gewissen die Beiden hatten.

Sie erwischte ihre Nebenbuhlerin dann in einem Schrank.

Die ganze Heimlichtuerei und die alberne Flucht in den Schrank hatten sie so sauer gemacht, dass sie ohne Vorwarnung zuschlug. Am Ärgerlichsten war jedoch für die Angeklagte, dass es die Rivalin schon länger gab und ihr Freund schon länger fremd ging. Obwohl er ihr versprochen hatte, von der Anderen abzulassen, und sie mit ihm deshalb zusammen gezogen war, hatte er doch wieder ihre Abwesenheit ausgenutzt. 

Die gleichaltrige Rivalin hatte einen blauen Fleck im Gesicht davongetragen. Deshalb hatte es zunächst einen Strafbefehl

wegen Körperverletzung gegen die Angeklagte gegeben .

Gegen den hatte sie Einspruch eingelegt, denn eine Verurteilung hätte bedeutet, dass sie ihren Beruf im Sicherheitsgewerbe nicht mehr hätte ausüben können. Hier wird nach den Grundsätzen des Gewerberechts nach der Zuverlässigkeit gefragt, die im Falle einer Verurteilung nicht mehr gegeben ist. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte die junge Angeklagte (Strafverteidiger RA Florian Schneider) das Gericht von sich überzeugen. 

Eine Entschuldigung und eine kleine Wiedergutmachung führten schließlich zur gewünschten Einstellung des Strafverfahrens.

Die Rivalin, die als Zeugin erschienen war, lieferte natürlich wieder ein für alle Beteiligten sattsam bekanntes Bild der reinen Unschuld. Natürlich hatte sie nie eine Affäre mit dem Ex der Angeklagten gehabt.Wohl deshalb lehnte sie jede Entschuldigung der Angeklagten ab. Das Geld der Angeklagten nahm sie aber trotzdem an. Auch deshalb würdigte das Gericht das Bemühen der Angeklagten um eine Wiedergutmachung. Da auch die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung einverstanden war entging die Angeklagte einer Verurteilung. Durch die Einstellung des Verfahrens kann die Frau weiter in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Eine Einstellung wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen und ist deshalb von Vorteil.

Die ist aber für die Angeklagte mit einer Zahlung von zweitausend Euro an einen gemeinnützigen Verein als Auflage verbunden. Eine derartige Zahlung stellt damit die Strafe für sie dar, ebenso wie die Anwaltskosten, die sie alleine tragen muss.

20. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-20 21:34:562017-10-25 11:51:30Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Streit zwischen ihnen war Anfang des Jahres eskaliert. Nach dem Konsum von ziemlich viel Wein kam es zu gegenseitigen Vorwürfen und zum Rausschmiß der Frau aus der Wohnung ihres Lebensgefährten. Die revanchierte sich umgehend. Nachdem der erwachsene Sohn der Frau und ein gemeinsamer Bekannter informiert waren rief sie die Polizei. Der erzählte sie dann dramatische Geschichten von Schlägen und Würgereien.

Plötzlich wurde ihr Freund nun als Beschuldigter (Strafverteidiger RA Florian Schneider) einer Körperverletzung geführt.

Als ein paar Tage vergangen waren und man den nächsten gemeinsamen Urlaub plante tat ihr ihre Anzeige leid. Als sie nun versuchte, ihre Anzeige zurückzunehmen, erfuhr sie, dass das gar nicht geht. Zurücknehmen kann man nur einen Strafantrag. Nicht aber die Strafanzeige selbst. Die läuft weiter.

Im Falle einer Rücknahme des Strafantrages bejaht die Staatsanwaltschaft oft einfach das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt weiter.

Nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, ihre Strafanzeige zurückzunehmen, probierte sie es nun mit der Rücknahme ihres Strafantrages. Den hatte sie gleichzeitig mit ihrer Anzeige Anfang des Jahres gestellt. Die Staatsanwaltschaft interessierte das nicht so besonders. Sie ermittelte einfach weiter. Nun wurden der Umkreis um die Beiden befragt und Zeugen vernommen, die den Streit mitbekommen hatten. Der erwachsene Sohn der Frau sowie der gemeinsame Bekannte erhielten Ladungen der Polizei zur Vernehmung als Zeugen. Auch die Polizeibeamten vor Ort notierten ihre Beobachtungen.

Am Ende der Ermittlungen stand eine Anklage gegen den beschuldigten Lebensgefährten sowie eine Ladung der Frau als Zeugin zur Hauptverhandlung.

In dieser Situation gilt für die Anzeigeerstatterin dasselbe wie für alle Zeugen. Sie muß genauso aussagen wie alle anderen Zeugen. Als Geschädigte steht ihre kein Auskunftsverweigerungrecht zur Seite. Der Frau blieb nur der Weg zur Beratung durch einen Strafrechtsanwalt.

Denn der Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte.

Da das Paar sowieso zusammen bleiben will bot sich ihnen eine gute Lösung an. Ihr Strafrechtsanwalt riet ihr, die sowieso anstehende Verlobung vorzuziehen. Durch ihr Verlöbnis gelang es, der Frau eine sie belastende Aussage vor Gericht zu ersparen. Denn wegen ihrer Übertreibungen vor der Polizei hatte sie sich auch selbst strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung.

Als Verlobte oder als Ehefrau erhält eine Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht vor Polizei und Gericht.

Da nun die Hauptbelastungszeugin wegfällt und die damals involvierten Bekannten und Verwandten nur bruchstückhafte Erkenntnisse hatten wird es für die Strafverfolger schwierig. Weder der Angeklagte noch die Anzeigeerstatterin können jetzt wohl noch strafrechtlich belangt werden.

3. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-03 14:28:552017-08-03 14:28:55Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Einsatz eines Strafverteidigers ist so schnell nicht beendet. Denn trotz der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ist eine Klage auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz vor dem Zivilgericht noch möglich.

Obwohl das strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden ist kann das Opfer den oder die Beschuldigte verklagen.

In einem Münchner Club war es zwischen Besuchern zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung darüber gekommen, wer sich wo neben der Tanzfläche hinstellen darf. Kurze Zeit später gab dann eine Rangelei. Als die Gruppe, die behauptete, sich auf einem reservierten Platz zu befinden, beleidigte und handgreiflich wurde und die spätere Beschuldigte am Arm packte, biss die Beschuldigte zu. Die Angreiferin erlitt einen großen blauen Fleck am Oberarm. 

Das strafrechtliche Verfahren wegen der Körperverletzung wurde eingestellt, da sich ein Tatnachweis nicht führen ließ.

Aufgrund sich widersprechender Angaben der Beteiligten konnte die Polizei nicht feststellen, was sich wirklich zugetragen hat. Andere Beweismittel wie etwa eine Videoaufzeichnung gab es nicht. Der Staatsanwalt stellte das das Verfahren gegen die beschuldigte Studentin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) ein.

Das hinderte die Angreiferin nicht daran, die Studentin wegen des Bisses in ihren Oberarm auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Für den Laien mag es widersinnig klingen. Obwohl das Strafverfahren eingestellt worden ist kann ein Anzeigeerstatter den Beschuldigten vor dem Zivilgericht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. So ist unsere Rechtsordnung. Die strafrechtliche Verfahrenseinstellung hindert nicht daran, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Beide Verfahrensarten haben streng genommen nichts miteinander zu tun. 

Der Strafverteidiger hilft dann auch bei der Schmerzensgeldklage.

Die Rechtsschutzversicherung machts möglich. Mit völlig überzogenen Forderungen zieht die Anzeigeerstatterin gegen die Beschuldigte vor Gericht. Ihre Klage lautet gleich auf  6.000 Schmerzensgeld. Völlig überhöht, sagt das Gericht, – selbst wenn man der Anspruchstellerin dem Grunde nach recht geben würde.

Der Strafverteidiger ist aus der vorangegangenen Strafverteidigung in die Sache gut eingearbeitet und damit auch der richtige Ansprechpartner für die Abwehr der zivilrechtlichen Forderungen.

Damit kann der maßlosen Klage gerade in diesem fall mit dem entscheidenden Argument begegnet werden. Die Klägerin war diejenige, die die Auseinandersetzung damit begonnen hatte, dass sie die vorherige Beschuldigte und jetzige Beklagte am Arm gepackt hatte. Damit kann die Studentin für sich ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen. Die Klage wird daher keine Chance haben.

 

28. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-28 15:11:412020-01-28 11:53:03Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Einstellung wg Koerperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine Einstellung wäre das Letzte gewesen, woran der Angeklagte zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München gedacht hätte. 

Anklage wegen Körperverletzung

Die Nerven lagen bloß vor der Hauptverhandlung am Montag, sowohl auf Seiten der Anzeigeerstatterin als auch auf Seiten des Angeklagten, ihres früheren Freundes.

Handgreiflichkeiten bei der Trennung

Nach zwei Jahren war die Beziehung letztes Jahr wegen einer anderen Frau in die Brüche gegangen. Ab diesem Zeitpunkt hatte die Polizei die Schlußbearbeitung und Abwicklung der Beziehung übernommen. Wegen der Neuen war die jetzige Ex eifersüchtig und auch etwas handgreiflich geworden. Der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich mehr als nötig zur Wehr gesetzt und war deshalb auf der Anklagebank gelandet: Der Staatsanwalt warf ihm vor, seine Ex im Rahmen der „Abwicklung“ der Beziehungsangelegenheiten gewürgt und geschlagen zu haben. 

Einstellung des Verfahrens

Alle Beteiligten des Verfahrens hatten in der Hauptverhandlung allerdings einige Probleme mit der Aussage der Ex. Sie war als Zeugin geladen und hatte auch ausgesagt und mußte durchaus einiges an eigenen Tätlichkeiten zugeben. Vor allem gabs einiges an Durcheinander an den entscheidenden Stellen ihrer Aussage. Auf Antrag der Verteidigung ist daraufhin das Verfahren gegen den Angeklagten vorläufig eingestellt worden. 

Auflagen für den Angeklagten zur Wiedergutmachung 

Der Angeklagte nahm die Einstellung gerne an, da er damit einer Verurteilung entgangen ist. Er hat allerdings einige Auflagen zu erfüllen: Die Wichtigste ist die Zahlung einer Wiedergutmachung an seine Ex in Höhe von € 1.500 binnen 6 Monaten.

12. Oktober 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-10-12 19:41:212016-10-12 19:52:03Einstellung wg Koerperverletzung

Nach Strafurteil Schadensersatz

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Mit der Verurteilung durch den Strafrichter hat man noch lange nicht alles überstanden als Angeklagter.

Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen sind die logische Konsequenz aus einer Straftat

Diese Erfahrung müssen vor allem die machen, die sich zum Beispiel wegen Körperverletzungs- oder Sexualdelikten strafbar gemacht haben. Spätestens wenn das Strafverfahren überstanden ist (und nicht mit einem Freispruch geendet hat) melden sich die Tatopfer und machen ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Opferschutzgesetze helfen Opfern schon vor dem Strafurteil

An dieser Reihenfolge haben auch die Opferschutzgesetze Ende des letzten Jahrhunderts, – also der 80er und 90er Jahre, – nix geändert: Sie haben es Tatopfern eigentlich möglich gemacht, sich nicht nur im Wege der Nebenklage einem Strafverfahren gegen einen Täter anzuschließen, sondern auch zivilrechtlichen Ansprüche gleich direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Dafür dient der Adhäsionsantrag, der beim Strafgericht einzureichen ist. 

Gerade bei Strafverfahren wegen Körperverletzung oder Sexualstraftaten wie Vergewaltigung oder secuellem Mißbrauch drohen nach dem Strafurteil deftige Schmerzensgeldforderungen der Tatopfer

Die Ansprüche der Tatopfer resultieren aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Sie geben einem Verletzten aus einer deliktischen Handlung weitgehende Rechte: sie können nämlich ihren Schaden geltend machen.  Darüber hinaus können sie aber auch ihren immateriellen Schaden in Form von Schmerzensgeld einzufordern. Viele Angeklagte machen daher große Augen, wenn sie meinen, mit dem Ende ihrer Hauptverhandlung alles überstanden zu haben.

Sinnvolle Strafverteidigung behält diesen Punkt schon im Ermittlungsverfahren im Auge

Sobald klar ist, dass es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, den Tatnachweis zu führen, gilt: Es muß die Wiedergutmachung ins Auge gefaßt werden. Der Beschuldigte kann womöglich also schon im Strafverfahren punkten. Oft gelingt es nämlich, durch Wiedergutmachungsleistungen die Höhe der Strafe zu reduzieren:

Wer sich dazu bereit findet schlägt also 2 Fliegen mit 1 Klappe:

Denn der Beschuldigte, der sich schon sehr früh im Strafverfahren zu Schadensersatz und Schmerzensgeld bereit findet, spart sich nicht nur den Ärger später. Er hat sich gleichzeitig auch einiges an Strafe erspart.

10. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-10 19:59:572017-07-31 11:21:41Nach Strafurteil Schadensersatz
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  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022

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