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Haftstrafe für Landfriedensbruch

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Es war letzten Sommer zunächst nur darum gegangen, in Erfahrung zu bringen, warum ein Familienangehöriger inhaftiert worden war. Die Zigeuner waren im Oberland unterwegs „zum Arbeiten“, was wohl bei einigen als Betteln zu verstehen war. Sie waren alle Angehörige einer Großfamilie aus rumänischen Zigeunern und hatten sich zur Polizei in Miesbach begeben, um nachzufragen. Die Antwort der Beamten war kurz und knapp ausgefallen. Sie Sache sei schon beim Ermittlungsrichter und die Polizei sei nicht mehr zuständig. Verständigungsschwierigkeiten mögen auch eine Rolle gespielt haben, die Zigeuner sprachen nur Ungarisch.  Dem Familienangehörigen war sexueller Mißbrauch von Kindern vorgeworfen worden. Nur ein halbes Jahr später hieß es vor dem Amtsgericht München dann schon viermal Haftstrafe für Landfriedensbruch!

Die Rumänen hatten sich mit der Auskunft nicht zufrieden geben wollen und riskierten ungeniert eine Haftstrafe für Hausfriedensbruch.

Sie waren kurz darauf mit einem Großaufgebot an Familienangehörigen zur Polizei zurückgekehrt. Sie erklärten den Beamten der PI Miesbach kurz und knapp, sie wollten den Verhafteten sofort heraus haben. Als die Polizei sich weigerte wurde es handgreiflich. Nach den Angaben der Polizeibeamten waren einige der Rumänen stark alkoholisiert.

Die Menschenmenge vor der Polizei fing an zu randalieren und die Türe der Polizeistation zu demolieren.

Nach den Aussagen der beteiligten Beamten seien die Rumänen völlig außer Rand und Band  gewesen. Sie hätten die Türe fast aus der Halterung gerissen. Die Videoaufzeichnungen der BodyCam eines Beamten bewiesen diese Angaben der Beamten.  Die mit nur wenigen Beamten besetzte PI hatte Notrufe absetzen und Hilfe holen müssen.

Bis zum Eintreffen der Verstärkung aus anderen Inspektionen mußten sich die Beamten allerdings selbst verteidigen.

Die Beamten versuchten nun, ihre Inspektion vor dem Haus zu verteidigen und ein Eindringen der Menge in das Gebäude zu verhindern. Die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Situation und die Unterzahl der Beamten führten dazu, dass die Beamten jede Menge Schläge und Tritte einstecken mußten. Hiergegen setzten sie Pfeffersprays und Schlagstöcke ein. Die Rumänen prügelten und traten auf die Beamten ein und bewarfen sie mit Gegenständen und Steinen. Erst die Übermacht von Beamten aus anderen Inspektionen schaffte wieder Ruhe.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München hieß es deshalb unausweichlich Haftstrafe für Landfriedensbruch für alle 4 Angeklagten.

Die Unterlegenheit der Polizei während des Aufstands der Rumänen vor der PI hatte auch dazu geführt, dass nur 4 Angehörige der Großfamilie vor Gericht gestellt werden konnten. Sie befinden sich seit letzten Sommer bereits in Untersuchungshaft. Nun müssen alle für 1 bis 1 Jahr 5 Monate in Haft. Bewährung kam nicht in Frage. Das Urteil fiel auch deshalb so hart aus, weil die Angeklagten nicht nur Sachbeschädigungen begangen hatten. Sie waren auch äußerst brutal gegen die Beamten vorgegangen und hatten diese verletzt.

Auf Vorfälle wie diese ist so manche Polizeiinspektion anscheinend schlecht eingestellt.

Wie die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht letzte Woche zeigte hatte gerade mal ein einziger Beamter eine BodyCam zur Verfügung. Und die war auch noch beschädigt durch einen Sturz, so dass nur ein Ausschnitt verwertet werden konnte. Und darüber hinaus hätte wohl nicht viel gefehlt, dass die Beamten gegen die völlig entfesselten Randalierer untergegangen wären.

Die Eindrücke aus den Videoaufzeichnungen der BodyCam hatten dann auch das Gericht dazu bewegt, eine Haftstrafe für Landfriedensbruch zu verhängen.

Generalprävention bzw. Abschreckung ist also das Motto. Keiner soll Angehörige auf eigene Faust aus der Haftzelle herausholen. Dies ist die Message. Nur deshalb mußten Vollzugsstrafen verhängt werden. Die Rumänen müssen sich also unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem halben Jahr auf eine weitere Haftzeit von 6 bis 11 Monate einrichten. Teilweise hatten sie das Urteil akzeptiert. Teilweise waren sie in Berufung gegangen.

 

 

 

25. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-25 13:56:282022-01-27 14:20:43Haftstrafe für Landfriedensbruch

Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

In vielen Strafrechtsfällen ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben. Die Strafprozessordnung spricht in diesen Fällen von notwendiger Verteidigung. Dies sind in der Regel die schwierigeren Strafsachen. Der kleine Ladendiebstahl ist also nicht unbedingt ein solcher Fall. Aber auch hier könnte ein Fall von notwendiger Verteidigung gegeben sein.

Pflichtverteidiger sind vorgeschrieben vor allem in Haftsachen.

Ergeht gegen einen Tatverdächtigen zB ein Haftbefehl ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zwingend vorgeschrieben. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die unseligen Zeiten vorbei sein, in denen ein Beschuldigter wochenlang in Untersuchungshaft sitzt, ohne einen Anwalt zu haben. Weil er sich von sich aus Keinen leisten kann. Oder weil er Ausländer ist und gar nicht weiß, wie ihm geschieht.

Nach dem Gesetz ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben auch in den Fällen, in denen das Urteil auf Haftstrafe lauten könnte.

Die Anklage zum Schöffengericht erfordert bereits eine Beiordnung. Erst recht die zum Landgericht. Auch bei Anklagen zum Staatsschutzsenat am OLG. Grund für eine Beiordnung ist in solchen Fällen die hohe Straferwartung, die sich in der Anklage zu einem Gericht ergibt, das eine höhere Strafe als 2 Jahre verhängen kann.

Ermittlungen wegen eines Straßenverkehrsdeliktes rechtfertigen keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Ausnahmen sind natürlich die in den Medien präsenten schweren Delikte. Wem im Straßenverkehr fahrlässige Tötung oder gar versuchter Mord vorgeworfen wird hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Hier stehen Freiheitsstrafen von immerhin bis zu 10 Jahren im Raum.

Auch der Beschuldigte, der sich selbst nicht verteidigen kann, muss versorgt werden.

Das Gesetz nennt hierzu die Unfähigkeit eines Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen. Hierunter fallen Menschen mit Behinderung. Auch für Ausländer gilt das oft wegen ihrer oft völlig fehlenden Sprachkenntnisse.

Die Justiz darf nun nicht mehr so knausern wie früher.

Richter sind seit Langem deutlich großzügiger mit Beiordnungen. Auf dem Spiel steht für die Justiz die Aufhebung von Urteilen im Revisionsverfahren. Weist der Angeklagte auch, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorgelegen hat, hat er Erfolg mit der Revision. Dies will die Justizverwaltung natürlich vermeiden. Die Gerichte ordnen also lieber einmal zu viel einen Pflichtverteidiger bei als einmal zu wenig.

Sucht sich ein Beschuldigter selbst einen Wahlverteidiger braucht er in der Regel keinen Pflichtverteidiger mehr.

Vorgeschrieben ist vom Gesetz in den oben genannten Fällen also nur, dass ein Anwalt mit von der Partie ist. Es muss kein vom Gericht Beigeordneter sein.

Ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben oder nicht ist eine völlig andere Sache als die Frage der von Prozeßkostenhilfe in Zivilsachen.

Prozeßkostenhilfe ist letztlich nur eine Frage des Einkommens. Ob sich jemand einen Anwalt leisten kann oder nicht hat rein gar nichts mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu tun. Denn einen Pflichtverteidiger kriegt der, der ihn wegen der Bedeutung der Sache braucht. Der vermögende Beschuldigte ebenso wie der arme.

In Strafsachen gibts keine Prozeßkostenhilfe wie im Zivilrecht.

Hat jemand kein Geld für eine Strafverteidigung hat er eben Pech gehabt. Dann m muss er sich selbst verteidigen. Das Argument, man sei pleite, führt also nicht zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Das Gesetz würde es so formulieren. Wer keine Kohle hat soll also lieber nix anstellen!

8. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/06/adhaesion-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-08 16:28:022021-04-10 12:12:56Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Einschleusen ist strafbar

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist strafbar. Dies bestimmt das Aufenthaltsgesetz so. Der Strafrahmen ist nicht unbedeutend. Bis zu 5 oder gar 10 Jahren können hier fällig werden. Das Gesetz spricht allerdings nicht direkt von Schleuserei oder von Einschleusen.

Einschleusen ist strafbar als Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt.

Der Mann aus Nordmazedonien war mit einem Van zusammen mit zwei anderen Autos unterwegs. Jeder Van war voll besetzt. In jedem Auto befanden sich also 8 Leute. Die Polizei auf der Salzburger Autobahn kontrolliert sehr aktiv. Länder des Balkans wie Nordmazedonien gehören nicht zur EU. Eine Einreise ist nur unter wenigen bestimmten Bedingungen möglich. Häufig wird ein Touristenvisum für 3 Monate in Anspruch genommen. Viele dürfen ganz legal damit einreisen.

Eine Einreise ist aber dann strafbar, wenn eine Arbeitsaufnahme geplant ist.

Bei der Kontrolle der drei Vans zeigte sich, dass die meisten Insassen ein Visum hatten. Wer allerdings sein Touristenvisum dafür nutzt, um in der EU zu arbeiten, macht sich strafbar. Die Polizei kontrollierte also nicht nur die Insassen der 3 Vans. Sie schaute sich die Habseligkeiten der Passagiere genau an. Dabei fand sie auch jede Menge Arbeitskleidung. Und Werkzeug.

Hat einer der Passagiere kein gültiges Visum dabei oder möchte er arbeiten schreitet der Staatsanwalt ein.

Die Arbeitsklamotten von 2 der Passagiere paßten nicht zu deren Visa. Touristen benötigen kein Werkzeug. Dieser Umstand machte die Einreise der beiden Mitfahrer illegal. Und die Mitnahme durch den Fahrer des Vans strafbar. Damit lag illegale Schleusung vor.

Der Fahrer des Vans ging sofort in Untersuchungshaft.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Rosenheim kannte keine Gnade. Der Vorwurf an den Fahrer lautete, die beiden Passagiere ungenügend kontrolliert zu haben. Es ist die Verantwortung des Fahrers, seine Mitfahrer auf gültige Papiere zu kontrollieren. Ein Fahrer kann sich da nicht raus reden. Mit ihm gingen die beiden Passagiere in Haft.

Einschleusen ist besonders dann strafbar, wenn es gegen Entgelt geleistet wird.

Ganze Firmen bieten in den Ländern des Balkans Fahrten nach Deutschland an. Hat der Passagier dann keine ausreichenden Papiere geht er in Haft und hat auch noch Anwaltskosten zu tragen. Der Fahrer des Autos ebenso. Beim ersten Mal kommt er erst nach einigen Monaten wieder frei. Damit ist dann zumindest die Mindeststrafe von 3 bis 6 Monaten abgegolten. Rein rechnerisch also echtes Minusgeschäft. Aber wohl ein Signal an die entsprechenden Länder.

 

6. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/impressum-anwalt-muenchen-1.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-06 14:43:322021-04-06 14:59:36Einschleusen ist strafbar

Erfolg bei der Haftprüfung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein Erfolg  bei der Haftprüfung ist nicht selbstverständlich. Hier kann nur der punkten, der den Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin überzeugt. Die Argumente richten sich nach den jeweiligen Haftgründen im Haftbefehl.

Häufigster Haftgrund ist die Fluchtgefahr.

Befürchtet der Richter, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht, muss er Fluchtgefahr bejahen. Der Beschuldigte tut also gut daran, darzustellen, was ihn im Inland hält. Entscheidenster Punkt ist ein fester Wohnsitz im Inland. Der auch einer Nachprüfung durch die Polizei standhält. Bestehen Zweifel sucht die Polizei die vermeintliche Wohnung auf und prüft nach.

Auch die Verdunkelungsgefahr ist ein häufiger Haftgrund.

Nur der Beschuldigte in Untersuchungshaft kann die Zeugen des Strafverfahrens nicht einschüchtern. Oder anders beeinflußen. So die Logik der Strafverfolger. Traut sich eine vielfach mißhandelte Lebensgefährtin endlich zur Polizei stehen die Chancen für den prügelnden Beschuldigten für eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht. Würde in einem solchen Fall der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wären nach Ansicht der Strafverfolger schwere Folgen für die Freundin zu befürchten.

In so einem Fall würde der Haftbefehl auch wegen Wiederholungsgefahr erlassen werden.

Die Gefahr wäre groß, dass sich der schlägernde Beschuldigte seine Freundin vorknöpft. Bei beiden Haftgründen wäre also ebenfalls die Sicherung des Strafverfahrens ein Argument. Die Schwüre des Beschuldigten, es nicht wieder zu tun, reichen daher alleine nicht aus. Nur eine den Richter zufriedenstellende Darstellung der Trennung der Parteien kann in einer solchen Konstellation weiter helfen.

Ein Erfolg bei der Haftprüfung ist also gar nicht so leicht zu erreichen.

Will es so gar nicht klappen mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls kann es auch noch andere Gründe haben. Manchmal hat eine Untersuchungshaft damit zu tun, dass die Strafverfolger eine Aussage des beschuldigten brauchen, die sie anders nicht kriegen können. Läßt man den Beschuldigten lange genug hinter Gittern kommt irgendwann die dringend benötigte Aussage. So die Erwartung. Und oft auch die Realität.

Irgendwann wird jeder mürbe. Und fängt an zu singen. Und dann dann erst seinen Erfolg bei der Haftprüfung.

Böse Zungen nennen dies staatliche Aussageerpressung. Offiziell verboten. In der Praxis jedoch gerne angewendet. Auch wenn es keiner zugeben will. Hier kommt der Erfolg bei der Haftprüfung dann also nur durch eine Aussage.

28. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-28 13:37:422020-11-28 13:37:42Erfolg bei der Haftprüfung

Verteidiger bei Haftbefehl

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Beschuldigte brauchen einen Verteidiger bei Haftbefehl. Diese Erfahrung macht derzeit eine Tatverdächtige aus der Republik Moldau. Sie war zunächst als Asylbewerberin nach Deutschland eingereist. Da sie über kaum Geld verfügt kam sie auf dumme Gedanken.

Gelegenheit macht Diebe, sagt ein altes Sprichwort.

Die Kaufhäuser der Münchner Innenstadt bieten ein unglaubliches Angebot. Zuviel Versuchung für jemanden mit wenig Geld. Dringend nötig war Kleidung. Für sie, ihren Mann und ihre drei Kinder. In der Asylunterkunft gibts davon wohl nicht genug. Die „Shoppingtour“ durch die Innenstadt war gut vorbereitet.

Mitgeführt wurde eine mit Alufolie präparierte Tasche.

Die sollte den Alarm am Ausgang verhindern. In der Umkleide wurde alles anprobiert und dann in die Tasche gepackt. Der Ehemann war sinnvollerweise gleich mit dabei, da auch er erstmal anprobieren musste.

Und eine Schere für die Diebstahlsicherungen war auch mit von der Partie.

Damit sollten die Diebstahlsicherungen von den Kleidungsstücken entfernt werden. Da die Zeit aber drängte wurden die Sicherungen in der Umkleide einfach mit der Hand abgerissen.

Hinter dem Ausgang auf der Straße war dann Schluß. Ladendetektive hatten das Paar die ganze Zeit beobachtet.

In der Tasche fanden sich dann nicht nur die Präparierungen mit Alu. Es fanden sich auch Kleidungsstücke im Wert von fast € 700. Das Diebesgut wurde also sichergestellt. Durch das Abreißen der Sicherungsetiketten sind die Kleidungsstücke allerdings zerstört und unbrauchbar. Das Kaufhaus hat einen großen Schaden erlitten. Trotz Sicherstellung der Kleidung. Die Polizei nahm das Paar sofort fest. Die drei Kinder gingen in Obhut des Jugendamtes.

Die Haftrichterin ordnete einen Verteidiger bei Haftbefehl für die Beschuldigte an.

Hier gabs nix zu diskutieren. Die Beschuldigte hatte in Deutschland nicht nur keinen festen Wohnsitz. Sie hatte auch noch gar keinen gesicherten ausländerrechtlichen Status. Denn bislang hatte die Frau nur Asylantrag gestellt. Ob der wirklich Erfolg haben wird ist unklar. Das Strafverfahren wird hier sicher nicht hilfreich sein. Um Beschuldigte nicht alleine in der Haft zu lassen muss ein Verteidiger bei Haftbefehl angeordnet werden.

Das Gesetz sieht wegen all dieser Punkte einen Verteidiger bei Haftbefehl aus gutem Grunde vor.

Denn nun steht der Termin beim Ermittlungsrichter an. Hier wird die Frage geklärt, ob die Frau in Haft bleiben muss. Oder zurück kann zu ihren Kindern.

Der Umstand, dass sie eine Schere mitgeführt hatte, macht aus dem (normalen) Ladendiebstahl einen Diebstahl mit Waffen.

Der Strafrahmen verschiebt sich also erheblich nach oben. Führt nämlich ein Ladendieb einen Gegenstand wie eine Schere griffbereit mit sich erhöht sich die Strafdrohung. Mit der Geldstrafe als Strafrahmenuntergrenze ist’s nun vorbei. Mindeststrafe ist nun eine Freiheitsstrafe.

Hinzu kommt, dass man bei der Frau auch Drogen gefunden hat. Damit ist der Verteidiger bei Haftbefehl doppelt nötig!

Sie hatte eine XTC-Tablette dabei. Gegen ihre Kopfschmerzen, sagte sie bei Polizei. Dieser Umstand macht die Sache natürlich schlimmer. Besitz von Drogen ist strafbar. Besonders von harten Drogen wie Ecstasy. Der Weg aus der Haft wird nicht leicht. Als nächstes entscheidet nun die Ermittlungsrichterin über die Fortdauer der Untersuchungshaft des Ehepaares.

22. August 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2015/05/strafrechtskanzlei-muenchen.jpg 750 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-08-22 12:48:582020-09-17 13:58:39Verteidiger bei Haftbefehl

Der Strohmann haftet

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Strohmann haftet und konnte noch nicht einmal ein Wort Deutsch. Der Rumäne war in seiner Heimat angeworben worden. Das Versprechen lautete gute Arbeit und guter Lohn. Angesichts der ärmlichen Verhältnisse in seiner Heimat sagte der Rumäne sofort zu. Deutsch konnte er noch immer nicht. Brauchte er ja auch nicht. Er fing in Nürnberg als Maurer an, dafür reichten die Sprachkenntnisse.

Die Dinge, die ihm sein Arbeitgeber zum Unterschreiben gab, konnte er jedenfalls nicht lesen.

Er unterschrieb trotzdem, denn sei Chef verlangte es von ihm. Sein Chef erklärte ihm das so, dass er ihn anmelden müsse und einen Arbeitsvertrag von ihm brauchte. Eine Übersetzung der Unterlagen gab’s nicht, sie waren alle auf Deutsch. Dass es wichtige Geschäftsunterlagen waren sagte ihm kein Mensch. Vor allem sagte ihm keiner, dass er Geschäftsführer einer GmbH geworden war.

Vor dem Amtsgericht München lernte der Rumäne nun, dass der Strohmann haftet.

Der ahnungslose Rumäne war zum Strohmann einer Bande von Serben geworden, die für ihre Straftaten einen Ahnungslosen brauchten. Als der Ermittlungsrichter ihm den Haftbefehl eröffnete fiel er aus allen Wolken. Tatsächlich hatte er überhaupt keine Ahnung gehabt, was er unterschrieb. Als die Staatsanwaltschaft gegen die Firma ermittelte wegen diverser Delikte stand er nun plötzlich als Geschäftsführer der Firma im Feuer.

Der Ermittlungsrichter erklärte ihm dann, dass keine Beiträge an die Sozialversicherungen abgeführt und auch keine Bilanzen erstellt worden waren.

Jede Menge Rechnungen anderer Firmen waren nicht bezahlt worden und das Finanzamt hatte auch nie eine Umsatzsteuer gesehen. Steuererklärungen waren nie abgegeben worden.

Der Strohmann haftet für sämtliche Vorgänge in einer GmbH, wenn er als Geschäftsführer eingetragen ist.

Es spielt dabei keine Rolle, wenn der Strohmann eigentlich gar nicht wußte, was er unterschreibt. Die Unterschriften gelten trotzdem. Und der Strafrichter hält ihn an seinen Unterschriften fest. Selbst schuld, wer etwas unterschriebt, was er nicht versteht! Der eigentlich Schuldige duckt sich weg!

18. August 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-08-18 12:46:042020-09-17 13:58:48Der Strohmann haftet
DNA verrät FahrraddiebEigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die DNA verrät den Fahrraddieb. Auch lange nach der Tat noch. Denn die Sache schien längst abgeschlossen und erledigt für die Polizei. Ein polizeibekanntes Tätergesicht hatte nicht identifiziert werden können. Dabei war es um ziemlich wertvolles Diebesgut gegangen. Ein Mountainbike und ein teures E-Bike waren im letzten Jahr aus einer Tiefragarage entwendet worden. Wert insgesamt so etwa € 3.000. Tatort der Osten von München.

Doch die DNA verrät den Fahrraddieb.

Die Polizei hatte gründlich gearbeitet. Es waren Spuren gesichert worden. Auch an zwei Gitterboxen. Aus denen waren die beiden Räder gestohlen worden. Der Täter hatte mit einem Gegenstand das Schließen der Türe verhindert. Diesen Gegenstand hatte er vergessen, mitzunehmen. Hieran konnten Spuren gesichert werden. 

Gestohlene Bikes verschwinden in der Regel oft spurlos im Ausland.

Im Ausland können sie unauffällig verkauft werden. In Osteuropa frägt kein Mensch nach einer Rahmennummer. Für gestohlene Räder gibt es auch noch keine Satellitenortung wie für Pkw’s und heute Motorräder. Dieser Aufwand lohnt sich für Räder noch nicht. Allerdings gehen alle davon aus, dass sich dies bald ändern wird! Die Versicherungsprämien gerade für die teuren E-Bikes werden weiter steigen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis zumindest auch teure Räder eine Satellitenortung bekommen werden.

Da die Neu-Räder inzwischen horrende Ladenpreise kosten sind Diebstähle ein immer lohnenderes Geschäft. 

Fahrraddiebstähle nehmen ständig weiter zu. Immerhin reagiert die Polizei hierauf mit erhöhtem Verfolgungseifer. Der vorliegende Fall zeigt es. Und der Tatverdächtige aus Ex-Jugoslawien bekam genau dies zu spüren. Als er nach Deutschland einreiste nahm man ihn fest. Die Polizei hatte in einer früheren Strafsache gegen ihn seine DNA genommen. Denn die DNA verrät alle Täter, auch den Fahrraddieb! Bei der Einreise nach Deutschland klickten die Handschellen.Die Spur aus der Tiefgarage hatte eine Übereinstimmung mit seiner DNA erbracht. Der Beschuldigte bestreitet allerdings trotzdem die Täterschaft.

Ein endgültiger und letzter Beweis ist eine DNA-Spur aber nicht!

Die DNA am Tatort ist immerhin ein wichtiges Indiz. Theoretisch wäre es nämlich möglich, dass der Beschuldigte den Gegenstand aus der Tiefgarage zwar einmal in seiner Nähe und in seiner Hand hatte. Es könnte aber ein Anderer diesen Allerweltsgegenstand, ein Tuch, dann für den Bruch benutzt haben. Die DNA beweist letztlich nur einen Kontakt zwischen Täter und Gegenstand!

Der Ermittlungsrichter fackelte nicht lange.

Nach der Überzeugung des Ermittlungsrichters konnte aber nur der Jugoslawe der Täter sein. Folgerichtig erließ er einen Haftbefehl. Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte gabs auch keine Außervollzugsetzung. Der Haftbefehl wurde mit dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr begründet. Der 60-jährige Mann mußte am Dienstag den Weg in die Untersuchungshaftanstalt Stadelheim antreten.

Der Beschuldigte muss im laufenden Verfahren den Tatverdacht widerlegen.

Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muss nun mit einer Anklage rechnen. Hier wird es für ihn vor allem um die Frage der Widerlegung der Täterschaft gehen. Es wird aufzuklären sein, wer alles die Spur verursacht haben könnte. Wer also für den Bruch 2018 als Täter in Frage käme. Die bayerische Justiz geht mit ausländischen Tätern nicht sehr gnädig um. Der Mann ist in Deutschland vorbestraft.

Iim Falle einer Verurteilung müsste er mit einer Haftstrafe rechnen.

Dies kann er womöglich nur mit umfangreichen Angaben abwenden, die ihn entlasten. Die Polizei muss dann seine Angaben nachprüfen und die von ihm genannten anderen Tatverdächtigen überprüfen. Ein Geständnis kommt für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht in Frage!

11. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-11 15:59:312019-10-13 16:52:06DNA verrät Fahrraddieb

Anklage abgewehrt

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Was hatte das Strafverfahren die Familie aus Oberbayern an Nerven gekostet. Gleich 2 Söhne waren ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten! DIe Polizei hatte gegen die beiden Jungs und ihre Freunde ermittelt. Sie sollen an der Sprengung von Geldautomaten letztes Jahr im Sommer beteiligt gewesen sein.

Der Vorwurf lautete auf gemeinschaftliche Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen und Diebstahl.

Die Clique aus mehreren Männern im Alter von Anfang Zwanzig bis Mitte Dreißig aus München wurde verhaftet. Unter ihnen die beiden Söhne der Familie. Man hatte die Clique erwischt bei der Vorbereitung fürs Einleiten von Gas in Geldautomaten. Eine erste Entlassung aus der Haft war zwar im August letzten Jahres erfolgt. Danach war aber aber der Ältere bei Beiden ein zweites Mal im September ertappt worden. Nun war der Ältere der Beiden sowie die anderen aus der Clique für mehrere Monate in Haft gegangen. Nur der jüngere Sohn der Familie hatte Glück und blieb auf freiem Fuß. Die Verhaftung des älteren Sohnes war aber noch nicht der schlimmste Schlag für die Familie.

In der Untersuchungshaft hatte der sich Anfang des Jahres das Leben genommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte schließlich gegen die ganze Clique inzwischen Anklage erhoben. Der Vorwurf gegen den älteren Sohn wurde nach seinem Tod eingestellt. Gegen den Rest der Clique lief die Anklage aber weiter. Einige wurden zusätzlich verdächtigt, einen Leihwagen gestohlen und ins Ausland verkauft zu haben. Das Landgericht ließ die Anklage gegen den jüngeren Sohnes (Verteidiger RA Florian Schneider) der Familie nicht zu.

Anklage abgewehrt!

Die Große Strafkammer des Landgerichts konnte den Tatnachweis bezüglich des Jüngeren nicht erkennen. Er ist damit raus aus dem Verfahren. Gegen die Anderen aus dieser Clique läuft es nun gerade an. Sie müssen teilweise mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe rechnen.

4. Mai 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-05-04 09:32:242019-05-05 13:23:02Anklage abgewehrt

Durchsuchung wegen Waffen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Waffengesetze

Wie genau die Polizei Wind davon bekommen hatte ist im Moment noch nicht klar. Jedenfalls hat vor einigen Tagen in einer Münchner Wohnung eine Durchsuchung wegen Waffen stattgefunden. Grund war der Verdacht des illegalen Besitzes von scharfen Waffen.

Die Polizei fand eine ganze Reihe von Pistolen aus den Nachkriegsjahren und sogar eine aus dem II. Weltkrieg.

Klassiker wie die Beretta oder die Walther und andere mehr waren dabei. Zu allen Waffen gab die passende Munition. Alles wurde beschlagnahmt und sichergestellt. Die Waffen sind damit weg. Der Beschuldigte hat keine Chance mehr, sie wieder zurück zu bekommen. Üblicherweise werden sie nun dem Landeskriminalamt übergeben. Das muss die Waffen auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen. Erst wenn klar ist, dass sie scharf sind, ist auch klar, dass der Beschuldigte sich strafbar gemacht hat. Unbrauchbar gemachte Erinnerungsstücke fallen nicht unter das WaffG. 

Für keine einzige der Waffen konnte der über achtzigjährige Beschuldigte eine Waffenbesitzkarte nach § 10 WaffG vorweisen.

Trotz seines hohen Alters wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das Waffengesetz eingeleitet. Keine einzige der Waffen, die die Polizei gefunden hatte, darf ein Bürger ohne ausdrückliche Genehmigung des KVR besitzen.

Die logische Folge eines Verstoßes hiergegen ist eine Durchsuchung wegen Waffen.

Diese Genehmigung in Form einer Waffenbesitzkarte erhalten nur noch Jäger oder Sportschützen als Mitglieder eines Schützenvereins. Oder auch Personen, die nachweisbar bedroht werden und eine scharfe Waffe zu ihrem Schutz benötigen. 

Wer scharfe Waffen ohne Waffenbesitzkarte besitzt muss mit hohen Strafen rechnen.

Der Strafrahmen beginnt bei sechs Monaten und reicht bis 5 Jahre (pro Waffe). Möglicherweise übersteigt die Strafe für den Rentner sogar den Rahmen für eine Bewährung. Dieser Rahmen reicht bis 2 Jahre Freiheitsstrafe Jeder Monat mehr Strafe bedeutet Strafhaft. Angesichts der Vielzahl an scharfen Waffen und der Menge an Munition wird es womöglich eng für eine Bewährung.

Alter schützt vor Strafe nicht.

Das Strafgesetzbuch StGB sieht keine Strafmilderung vor für ältere Menschen. Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte als Kind den II. Weltkrieg und die Vertreibung aus dem Osten erlebt. Allerdings sieht das Waffengesetz die Möglichkeit vor, Verstösse gegen das Gesetz als minder schwere Fälle zu ahnden. Dann reduziert sich der Strafrahmen auf Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.

Der Beschuldigte kämpft noch immer mit den traumatischen Erlebnissen seiner Kindheit.

Die Brutalität zunächst der Nazis und später der Russen, die seine Mutter vergewaltigt hatten, quält ihn heute immer noch. Möglicherweise dienten seine Waffen dazu, niemals wieder Erfahrungen wie solche in seiner Kindheit machen zu müssen. Diese schwere Last kann ihm zwar keiner abnehmen. Sie könnte aber vielleicht den Richter milder stimmen, der über die Strafe für den Beschuldigten zu befinden haben wird.

 

17. April 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-04-17 12:01:552019-04-20 11:46:51Durchsuchung wegen Waffen

Bewährung für Schleuser

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Als die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München vorüber war war der etwa 30-Jährige aus Ghana (Verteidiger RA Florian Schneider) nur knapp an einer Haftstrafe vorbei geschrammt.

Der Angeklagte hatte im Mai mit seinem Auto zwei Landsleute, deren Baby und einen Pakistani von Italien nach Deutschland gebracht.

Er hatte nicht die stark kontrollierte Autobahn Kufstein – München genommen, sondern hatte nach dem Brenner die Landstraße über Scharnitz genommen. Seine Hoffnung war natürlich, dass er hier nicht so sehr auffällt. Doch die Polizei kennt inzwischen auch diese Art der Ausweichrouten über die Landstraßen.

Sein Kleinstwagen vollbesetzt mit 3 Schwarzen, einem Pakistani und einem Baby sprang der Polizei sofort ins Auge.

Bei der Kontrolle der vier erwachsenen Insassen zeigte sich dann auch gleich, dass nur der Fahrer einen Aufenthaltstitel für die EU hatte, die anderen aber noch nicht einmal über einen Pass verfügten. Wie in vielen anderen Fällen auch hatten die Mitfahrer Ihre Pässe absichtlich im Heimatland gelassen. Sie hofften so, die Herkunft verschleiern zu können. Und damit leichter Asylgründe geltend zu machen.

Gegen den Fahrer wurde sofort Haftbefehl erlassen, er ging sofort nach Stadelheim. Der Pakistani ging sofort in Abschiebehaft.

Damit saß der Angeklagte gut zwei Monate in Untersuchungshaft, als die Hauptverhandlung letzte Woche stattfand. Dieser Umstand einer sozusagen vorweggenommenen Haft kam dem Angeklagten dann ebenso zugute wie sein umfangreiches Geständnis. Eine echtes Plus bei der Strafzumessung stellte auch der Umstand dar, dass er seit Jahren nachweisbar einer regulären Arbeit in Italien nachging und die Schleuserei ein einmaliger Ausrutscher war.

Am Ende erkannte das Amtsgericht München auf Bewährung für den Schleuser aus Ghana.

Er wurde sofort nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt, muss Deutschland aber sofort verlassen. Der Angeklagte verfügt in Italien über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die er schnellstens verlängern muss. Seine Verurteilung in Deutschland kann ihm allerdings bei der Beantragung der Verlängerung zum Verhängnis werden, 

5. August 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/08/bewaehrung-fuer-schleuser.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-08-05 22:05:222019-09-05 15:25:51Bewährung für Schleuser
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