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Schlagwortarchiv für: beleidigung

Unterlassungsklage wg Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Verleumdung und üble Nachrede sind die Klassiker für Unterlassungsklagen. Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung ist aber ebenfalls möglich. Als Betroffener von Beleidigungen kann man sich wehren. Vor allem dann, wenn der Staatsanwalt mangels öffentlichem Interesse von einer Strafverfolgung abgesehen hat. EinBetroffener hat dann die Wahl zwischen zwei Rechtswegen.

Der Betroffene kann sowohl Privatklage als auch Unterlassungsklage wg Beleidigung bei Gericht einreichen.

Eine Privatklage reicht man dann ein, wenn der Staatsanwalt kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Dann kann der Betroffene selbst Anklage einreichen. Diese heißt dann aber Privatklage. Die Privatklage wird vor dem Strafrichter verhandelt. Im Falle eines Schuldspruches bekommt der Beleidiger eine Geldstrafe. Etwas anders läuft es mit der Unterlassungsklage.

Eine Unterlassungsklage wg Beleidigung wird beim Zivilgericht eingereicht.

Ob das Amtsgericht zuständig ist oder das Landgericht richtet sich nach dem Streitwert. Nach dem Gesetz ist für eine Beleidigung der Regelgegenstandswert von € 5.000 anzusetzen. Damit wäre man beim Amtsgericht. Mehrere Beleidigungen würden aber den Streitwert erhöhten, man käme dann zur Zivilkammer am Landgericht.

Im Gegensatz zur Privatklage übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für das Zivilgericht.

Eine Deckungszusage bei Privatklagen ist als aktive Strafverfolgung dagegen vom Rechtsschutz ausgenommen. Die Kosten muss der Beleidigte also selbst tragen. Bei einer Verurteilung zahlt der Täter die Kosten. Die Gebühren richten sich nach dem RVG für Strafsachen, hier gibt es keinen Streitwert.

Wichtig ist auch für die Privatklage, dass ein Strafantrag rechtzeitig binnen 3 Monate gestellt worden sein muss!

Das bedeutet, dass das Opfer einer Beleidigung zunächst eine ganz normale Strafanzeige stellen muss. Gleichzeitig muss man Strafantrag stellen. Hierfür läuft eine recht kurze Frist von nur 3 Monaten ab Kenntniserlangung von der Tat. Kommt der Strafantrag zu spät gibts keine Privatklage.

Dem Opfer bleibt es unbenommen, beide Rechtswege zu beschreiten, also Zivil- und Privatklage!

Betroffene von Beleidigungen können also beide Arten von Klagen gleichzeitig einreichen. Strategisch sinnvoller dürfte es allerdings sein, zunächst die strafrechtliche Verurteilung des Täters zu betreiben. Die Unterlassungsklage kann danach eingereicht werden. Hierfür gilt die reguläre Verjährung von 3 Jahren.

15. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-15 17:11:492022-02-15 17:16:13Unterlassungsklage wg Beleidigung

Polizistenbeleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Im Ärger wird schnell etwas gesagt, was man später bereut. So geht es einem jungen Erwachsenen aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider). Als die Polizei kurz nach Mitternacht wegen Ruhestörung an einem Skaterpark einschreitet eskaliert die Situation. Am Ende des Abends steht ein Strafverfahren wegen Polizistenbeleidigung.

Erhalten Polizeibeamte eine Anzeige wegen Ruhestörung müssen sie einschreiten.

Ein ganzer Haufen Jugendlicher hatte im Spätsommer am Skaterpark gefeiert. Die Anwohner fühlten sich gestört. Die Polizeiinspektion im Umland beauftragte zwei junge Beamte. Die schickte die Jugendlichen heim. Damit war nicht jeder der Betroffenen zufrieden. Es fielen unfreundliche Worte. Die junge Beamtin wurde als „Schlampe“ bezeichnet. Es fielen weitere Worte wie „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“.

Polizistenbeleidigung ist ein sog. Antragsdelikt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgen kann. Bei Beamten ist es die Aufsichtsbehörde, die den Strafantrag stellen muss. Die stellt aber grundsätzlich immer Strafantrag. Und deshalb wird Beamtenbeleidigung auch grundsätzlich immer verfolgt. Der Staatsanwalt ist an den Strafantrag gebunden.

Eine rechtzeitige und offenherzige Entschuldigung hilft bei der  Strafe.

Oft fallen die unfreundlichen Worte nicht nur im Ärger. Häufig ist auch jede Menge Alkohol im Spiel. Haben sich die Gemüter abgekühlt funktioniert auch wieder der Verstand. Dann merken die Beschuldigten, dass sie überreagiert haben. Klappt die Entschuldigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall ist später noch Zeit. Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann man sich noch entschuldigen.

Polizistenbeleidigung wird grundsätzlich nie eingestellt.

Der Schutz der Polizeibeamten ist der Grund dafür. Würden Beamte beliebig und straflos beleidigt werden können würde deren Autorität leiden. Deshalb kann auch eine Entschuldigung nicht zur Einstellung führen. Aber sie kann die Strafe mildern.

Geahndet werden derartige Ausfälligkeiten im Wege einer Geldstrafe.

Üblicherweise fallen in bayerischen Gefilden 40 oder 50 Tagessätze an. Jedenfalls beim ersten Mal. Die Post bringt dann den Strafbefehl nach Hause. Der Wiederholungstäter findet allerdings eine Anklage im Briefkasten vor. Dann muss er sich dem Strafrichter stellen. Gut möglich, dass beim zweiten Mal schon keine Geldstrafe mehr drin ist. Wer sich dann noch nicht entschuldigt hat kriegt seine erste Freiheitsstrafe ab, allerdings zur Bewährung.

2. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-02 11:55:502021-01-02 13:06:10Polizistenbeleidigung

Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Privatklage ist ein weithin unterschätzter Teil der Opfervertretung. Gerade bei den Delikten, die Geschädigte oft besonders belasten, hilft die Justiz den Opfern nicht weiter. Dies sind die sogenannten Bagatelldelikte. Zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Sachbeschädigung und andere mehr. Bei den Geschädigten ruft dies oft Wut und Empörung hervor. Die Staatsanwaltschaften berufen sich aber oft darauf, dass sie für solch vermeintlichen Kleinkram keine Zeit haben. 

Dann werden die Geschädigten von der Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Zweite Voraussetzung ist, dass die bei den oben genannten Bagatelldelikten regelmäßig erforderlichen Strafanträge fristgemäß gestellt worden sind. Dann kann der Geschädigte jetzt selbst eine Anklage bei Gericht einreichen und wird damit zum Privatkläger.

Privatklage ist jedoch Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen in die Rolle des Anklägers ein. Seine Privatklage wird nun vom Amtsgericht als Anklage behandelt. Privatkläger und Privatbeklagter, – der Angeklagte, – werden geladen. Es findet eine  Hauptverhandlung statt. Auch eventuelle Zeugen werden geladen. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld des reinsten Strafrechts. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Der Geschädigte muss zunächst mit den Kosten für seinen Strafrechtsanwalt in Vorleistung gehen.

Wenn das Amtsgericht den Privatbeklagten (oder Angeklagten) verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Verfahrens auferlegen. Dann muss der verurteilte Privatbeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen. 

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Die Verurteilung des Täters stellt dann oft den Rechtsfrieden wieder her. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer ansehen, dem die Justiz nicht helfen will. Das Strafurteil stellt eine normale strafrichterliche Verurteilung zu einer Geldstrafe dar.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 15:14:432020-01-28 11:52:42Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Dieser Mutter, die um jeden Preis verhindern will, dass ihr Ex-Ehemann Kontakt zum gemeinsamen 12-jährigen Sohn hat, ist jedes Mittel recht. Zunächst behauptete sie gegenüber dem Familiengericht, dass der Vater seit mehrt als 10  Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn gesucht und diesen total vernachlässigt habe. Doch das war nur das erste vieler weiterer Geschütze, die sie auffuhr, um ihren Krieg gegen den ebenso sorgeberechtigten Exmann zu gewinnen.

Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind sind leider keine Seltenheit.

Vor dem Familiengericht ließ die Frau behaupten, ihr geschiedener Mann habe vor dem Sohn behauptet, er wolle jemanden abknallen. Der Vater habe ja nix zu verlieren, da er ja ohnehin auf Bewährung sei. Der Sohn fürchte sich nun und wolle keinen Kontakt zum eigenen Vater. Sie ließ auch behaupten, der Vater interessiere sich gar nicht für das Wohl seines Kindes. Ihm ginge es lediglich darum, finanzielle Vorteile zu erhalten. Denn ihre Mutter sei vor einiger Zeit verstorben und habe ihr einen beachtlichen Nachlass hinterlassen. Dass der Kindsvater sich jetzt so anstrenge, sei also ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass er auf das baldige Ableben seiner schwerkranken Ex-Ehefrau hoffe. In diesem Falle wolle er als alleinig sorgeberechtigter Elternteil ja nur den Nachlass für den Sohn verwalten und so an die Vermögensmasse heran kommen.

Glatte Lügen, die nur dazu dienen, dem Mann um jeden Preis zu schaden.

Ihrer Familie gegenüber behauptete die Mutter des Jungen sogar, ihr geschiedener Mann und Kindsvater sei inhaftiert gewesen. Auch auf mehrmalige Nachfrage hin behauptete sie steif und fest, ihr Ex-Ehemann habe in der Vergangenheit eine Haftstrafe verbüßt. Auch dies hatte sie bewusst wahrheitswidrig behauptet. Der Vater ist noch nicht mal wegen eines einzigen Bagatelldelikts in seinem ganzen bisherigen Leben belangt worden und kann ein gänzlich staffreies Vorleben präsentieren.

Auch bewusst wahrheitswidrige Strafanzeigen und damit falsche Verdächtigungen gehören zu ihrem Repertoire.

Eine derartige krankhafte Lügnerin läßt natürlich auch keine Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann aus. Zuletzt versuchte sie es  mit dem Vorwurf: des Hausfriedensbruch. Als der um seinen zwölfjährigen Sohn besorgte Vater seinen Sohn besuchen wollte und dazu in die von der Frau geführte Gaststätte kam rief die Frau sofort die Polizei und erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Außerdem rief sie gleich noch einen Krankenwagen, da sie angeblich bis zur Ohnmacht unter Stress gesetzt worden sei.

Wegen der bewusst unrichtigen Anzeige hat sich die Frau nun unter Anderem wegen falscher Verdächtigung zu verantworten.

Der nicht im Geringsten vorbestrafte Vater lässt sich diese wüsten Beschuldigungen nun nicht mehr gefallen. Wegen der unwahren Behauptungen hat er Anzeige wegen übler Nachrede gestellt. Wegen der falschen Verdächtigung hat er außerdem durch seinen Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt.

 

15. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-15 14:29:312020-01-28 11:53:29Verleumdung und üble Nachrede im Streit ums Umgangsrecht

Verfahren wegen Beleidigung eingestellt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Beleidigungen waren krass, ausschließlich unter der Gürtellinie, Fäkal- und Genitalsprache vom Schlimmsten. Der Mittdreißiger hatte diese seinem Nebenbuhler, der ihm mal die Frau ausgespannt hatte, per E-Mail gesendet. Er befürchtete daher nicht ganz zu Unrecht dicken Ärger, als er die Vorladung der Polizei wegen dieser Äußerungen in der Post fand. Klugerweise leistete er dieser Vorladung jedoch keine Folge, sondern fragte erst einmal einen Strafverteidiger um Rat.

Wer hat angefangen?

Als die Strafakte eintraf konnte nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte lediglich auf vorangegangene Beleidigungen des Anzeigeerstatters reagiert hatte, die Beleidigungen also gegenseitig waren. Durch den Abgleich der E-Mailadresse, unter der der frühere Nebenbuhler versucht hatte, den Beschuldigten anonym zu beleidigen mit derjenigen, unter der Anzeige erstattet hatte, konnte der Beschuldigte nachweisen, dass zunächst er selbst Opfer von Beleidigungen gewesen war. Auf diese hatte er nur geantwortet. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb keine Anklage, sondern verwies den vermeintlich Geschädigten auf den Privatklageweg. 

1. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-01 17:25:022020-01-28 11:54:53Verfahren wegen Beleidigung eingestellt

Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage

Ein Mittvierziger aus München, der sich schon seit einiger Zeit mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wegen Nachstellung befassen muß ist nun von seiner Exfreundin auch noch mit einem Ordnungsgeldbeschluß des Münchener Familiengerichts überzogen worden. Seit mehr als 1 Jahr  hat er erhebliche Konflkte mit seiner Exfeundin, von der er schon seit Langem getrennt ist, die ihn aber immer wieder anzeigt wegen Stalkings und ihm immer wieder vom Münchener Familiengericht einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgsetz schicken läßt. Hintergrund dafür sind nach ihren Angaben mehrere Versuche von ihm, sie zu kontaktieren, obwohl sie von ihm nix mehr wissen will und ihm dies nach ihrer Aussage auch mehrfach klar gemacht hatte. Trotzdem soll er (nach ihren Aussagen bei der Polizei) immer wieder versuchen, zu ihr Kontakt aufzunehmen, indem er zufallsmäßig in ihrer Wohnanlage auftaucht oder ihr auf dem Weg in die Arbeit mit dem Rad begegnet. Nach ihrer Aussage geht ihr aber am meisten auf die Nerven, dass er ihre Arbeitsstelle herausgekriegt und sie da immer wieder angerufen haben soll. Das hat inzwischen auch den Arbeitgeber der Frau auf den Plan gerufen, der eigene Anwälte eingeschaltet hat und dem Mann mit einer Unterlassungsklage gedroht hat, sollte er die Anrufe nicht sein lassen. Der Mann muß aber als nächstes mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft München I rechnen und einer Verurteilung wegen Nachstellung, sollten sich die Vorwürfe der Ex vor Gericht bestätigen. Dann droht ihm allerdings zusätzlich auch noch eine Verurteilung wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, das eigene Strafvorschriften hat. Insgesamt muß der Mann mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen, da er erst letztes Jahr wegen Nachstellung zu Lasten seiner Ex zu einer Geldstrafe verurteilt worden war.

6. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-06 20:10:292020-01-28 11:58:11Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz

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