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Beiträge

Verteidiger bei Verleumdung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Wer einen Verteidiger bei Verleumdung sucht ist gut beraten, sich an einen Strafverteidiger mit zivilrechtlichen Kenntnissen zu wenden. Opfer von Verleumdung benötigen nämlich Hilfe gleich auf zwei Rechtsgebieten, nämlich im Straf- und Zivilrecht.

Verteidiger bei Verleumdung müssen also bereit sein dazu, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zu beraten.

Wer Opfer einer Verleumdung geworden ist will durch seinen Anwalt nämlich in aller Regel zweierlei erreichen. Er will zunächst einmal die strafrechtliche Verfolgung des Verleumders. Er will aber gleichzeitig auch erreichen, dass der Täter seine Verleumdungen künftig unterläßt. Die Strafanzeige gegen den Verleumder führt nämlich zunächst nur zur Bestrafung des Täters.

Ein Verteidiger muss den Täter also schriftlich unter Fristsetzung zur Unterlassung auffordern.

Die Aufforderung erfolgt mittels Anwaltsschriftsatz, der auch eine schriftliche Verpflichtungserklärung für den Täter enthält. Zusätzlich wird ein Verteidiger bei Verleumdung dem Täter die Androhung zukommen lassen, gegen den Täter Klage zu erheben, falls er die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibt. Opfer von Verleumdungen haben aber noch weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen Verleumder.

Sie können derartige Täter dazu auffordern, ihre Verleumdungen gegenüber  den Empfängern ihrer falschen Behauptungen richtigzustellen.

Außerdem haben Opfer von Verleumdungen auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Täter. Derartige Ansprüche sind gegeben für den Fall, dass ein Opfer durch die Verleumdung nachweislich geschädigt worden ist. Die Beweispflicht hierfür trifft allerdings komplett das Opfer. Verleumdungstäter trifft andererseits eine noch viel schwierigere Beweispflicht. Denn sie müssen nachweisen, dass ihre Verleumdungen der Wahrheit entsprechen.

Denn nicht das Opfer von Verleumdungen muss beweisen, dass eine Verleumdung eine Verleumdung ist!

Verleumdungstäter können  sich nämlich vor dem Richter nur dadurch retten, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen antreten. Das wird in den wenigsten Fällen gelingen. Diese Regelung trifft den Verleumdungstäter gleichermaßen vor dem Straf- wie dem Zivilrichter.

Der Verteidiger bei Verleumdung wird also im Rahmen seiner Tätigkeit als Opferanwalt den Staatsanwalt auf diesen Punkt hinweisen müssen.

Gelingt dem Verleumder der Nachweis der Richtigkeit seiner Behauptungen nicht ist der Nachweis der Verleumdung erbracht und er wird sowohl in straf- wie auch in zivilrechtlicher Hinsicht verurteilt.

4. Februar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-02-04 16:17:412021-02-05 12:53:06Verteidiger bei Verleumdung

Rat vom Strafverteidiger

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Rat vom Strafverteidiger bekommt nur der, der sich den Rat holt. Und sich dafür an einen Strafverteidiger wendet. Dafür muss man aktiv den Kontakt zu einem Strafverteidiger suchen. Diese Sätze klingen banal, sind aber angesichts des Verhaltens vieler Beschuldigter dringend nötig.

Zu viele Beschuldigte scheinen dies nämlich wohl doch nicht zu wissen und setzen darauf, dass es die Polizei ist, die ihnen den richtigen Rat gibt.

Also genau die Beamten, die den Beschuldigten ans Messer liefern wollen. Ziemlich skurril und doch leider alltäglich. Das  Handy ist bei den meisten allgegenwärtig und immer sofort griffbereit. Es wäre ein Leichtes, einen Strafverteidiger zu googlen und  dann anzurufen. Statt dessen frägt der eine oder andere Beschuldigte die Polizeibeamten, ob es Sinn macht, eine Aussage zu machen. Die Antwort ist klar. Die Polizei will so schnell wie möglich eine Aussage. Am Besten ohne einen störenden Anwalt.

Besser also nicht die Strafverfolger fragen, sondern einen Verteidiger: Und zwar möglichst so rechtzeitig, dass der Rat vom Strafverteidiger im konkreten Fall auch noch eine Wirkung entfalten kann.

Und nicht nur noch bloße Besserwisserei im Nachhinein bedeutet. Und womöglich nur noch bestenfalls eine Info sein kann für ein nächstes Mal, sich dann anders zu verhalten.

Der richtige Zeitpunkt, sich Rat vom Strafverteidiger zu holen, ist also vor und nicht nach einem Gespräch mit der Polizei!

Der Münchner im mittleren Alter (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich wohl aus Kostengründen dazu entschlossen, die Sache alleine durchzuziehen. Er hatte ein Schreiben der Polizei im Briefkasten gefunden. Hierin war ihm mitgeteilt worden, dass gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt wird.  Er wehrte sich ohne Anwalt gegen die Tatvorwürfe mittels eines Briefes an die Polizei.

Was ihm als unerfahrenen Laien unklar war, dass er in diesem Schreiben letztlich alles zugab und damit dem Staatsanwalt die Handhabe gab für einen Strafbefehl.

Denn alles, was die Polizei aus seinem eigenen Verteidigungsschreiben heraus las, waren ein, zwei Zeilen Geständnis. Das reichte dann. Alles das, was er sonst zum Besten gegeben hatte in seinem Brief, war letztlich unter den Tisch gefallen.

Der Rat vom Strafverteidiger muss also unbedingt vor einer polizeilichen Vernehmung eingeholt werden.

Manchmal reicht ja schon eine Erstberatung. Die Kosten sind mit maximal € 200 für einen solchen Termin vom Gesetz gedeckelt. Durchaus kein finanzielles Abenteuer. Und gut investiert. Die Kosten für ein Strafverfahren, in dem alles schief gegangen ist, sind weitaus höher. In materieller wie immaterieller Hinsicht. Der Münchner hatte am Ende einen Strafbefehl über € 4.000 eingefahren. Zwanzig mal mehr als eine Erstberatung gekostet hätte. Am falschen Ende gespart!

21. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 208 411 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-21 16:23:532021-01-22 13:56:26Rat vom Strafverteidiger

Erfolgreiche Strafanzeige

Allgemein

Der Erfolg einer Strafanzeige bemißt sich nicht unbedingt immer daran, ob der Beschuldigte am Schluß auch wirklich eine Strafe bekommt. Eine erfolgreiche Strafanzeige ist auch dann gegeben, wenn der Blick des Staatsanwaltes sich dadurch etwas weitet, weil er infolge der Strafanzeige einen Sachverhalt anders sieht, den er gerade ermittelt.

Eine erfolgreiche Strafanzeige hat man auch dann erstattet, wenn man es schafft, aus dem bisherigen Beschuldigten ein Tatopfer zu machen.

Es ist nach aller Erfahrung oft nur eine Frage der Strategie. Nach landläufiger Auffassung bei der Justiz und Polizei wird oft dem geglaubt, der als Erster eine Anzeige erstattet hat. Das kann durchaus das echte Opfer sein, das so handelt. Das kann aber auch der sein, der schon viele Jahre mit der Strafjustiz eigene Erfahrungen gesammelt hat und sich auskennt.

Eine gute Verteidigungsstrategie für einen Beschuldigten kann es also erforderlich machen, gegen das vermeintliche Opfer ebenfalls Anzeige zu erstatten!

Als recht durchsichtige Flucht nach Vorne kommt man damit nicht durch. Hat man aber gute Argumente für ein solches Vorgehen wird diese Anzeige Anklang finden bei den Strafverfolgern. Die Herausforderung ist also, gute Recherche-Arbeit im Vorfeld der Anzeige zu leisten und dann gute Argumente zu liefern.

Die Strafverfolger sind an Recht und Gesetz gebunden und können eine Gegenanzeige nicht einfach als leicht zu durchschauendes Manöver abtun.

Oft genug gelingt es damit, einem Anzeigeerstatter den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn der Angezeigte den Spieß umdreht. Denn oft genug werden dann beide Anzeigen eingestellt. Wichtig ist immer, nicht zu lange zu warten. Sind inzwischen mehrere Monate ins Land gegangen leidet schon mal die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters.

Immer im Auge zu behalten ist für eine erfolgreiche Strafanzeige die Strafantragsfrist von 3 Monaten!

Viele Delikte werden nur auf Antrag hin verfolgt. Das bedeutet, dass die Strafverfolger auf die Strafanzeige alleine noch nicht reagieren. Der Anzeigeerstatter muss zusätzlich auch noch extra und ausdrücklich Strafantrag stellen. Und er muss dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Bekanntwerden der Straftat tun. Sonst ist die Sache rum ums Eck!

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt’s hier nicht, auch keine Fristverlängerung!

Strafantragsfrist versaust heißt die Sache ist durch! Der Anzeigeerstatter guckt in die Röhre. Das Gesetz ist hier gnadenlos. Ist die Strafantragsfrist versaust gibts keine Strafverfolgung mehr. Die Sache wird eingestellt.  Nur in wenigen Fällen bejaht die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt trotz fehlendem Strafantrag.

Strafantragsdelikte sind Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Anderes mehr.

Auch im Urheber-Strafrecht gibts da was. Es sind immer diejenigen Delikte, wo das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht so groß ist wie bei den kapitalen Straftaten.

20. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-20 13:57:102021-01-20 14:57:12Erfolgreiche Strafanzeige

Polizistenbeleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Im Ärger wird schnell etwas gesagt, was man später bereut. So geht es einem jungen Erwachsenen aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider). Als die Polizei kurz nach Mitternacht wegen Ruhestörung an einem Skaterpark einschreitet eskaliert die Situation. Am Ende des Abends steht ein Strafverfahren wegen Polizistenbeleidigung.

Erhalten Polizeibeamte eine Anzeige wegen Ruhestörung müssen sie einschreiten.

Ein ganzer Haufen Jugendlicher hatte im Spätsommer am Skaterpark gefeiert. Die Anwohner fühlten sich gestört. Die Polizeiinspektion im Umland beauftragte zwei junge Beamte. Die schickte die Jugendlichen heim. Damit war nicht jeder der Betroffenen zufrieden. Es fielen unfreundliche Worte. Die junge Beamtin wurde als „Schlampe“ bezeichnet. Es fielen weitere Worte wie „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“.

Polizistenbeleidigung ist ein sog. Antragsdelikt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgen kann. Bei Beamten ist es die Aufsichtsbehörde, die den Strafantrag stellen muss. Die stellt aber grundsätzlich immer Strafantrag. Und deshalb wird Beamtenbeleidigung auch grundsätzlich immer verfolgt. Der Staatsanwalt ist an den Strafantrag gebunden.

Eine rechtzeitige und offenherzige Entschuldigung hilft bei der  Strafe.

Oft fallen die unfreundlichen Worte nicht nur im Ärger. Häufig ist auch jede Menge Alkohol im Spiel. Haben sich die Gemüter abgekühlt funktioniert auch wieder der Verstand. Dann merken die Beschuldigten, dass sie überreagiert haben. Klappt die Entschuldigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall ist später noch Zeit. Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann man sich noch entschuldigen.

Polizistenbeleidigung wird grundsätzlich nie eingestellt.

Der Schutz der Polizeibeamten ist der Grund dafür. Würden Beamte beliebig und straflos beleidigt werden können würde deren Autorität leiden. Deshalb kann auch eine Entschuldigung nicht zur Einstellung führen. Aber sie kann die Strafe mildern.

Geahndet werden derartige Ausfälligkeiten im Wege einer Geldstrafe.

Üblicherweise fallen in bayerischen Gefilden 40 oder 50 Tagessätze an. Jedenfalls beim ersten Mal. Die Post bringt dann den Strafbefehl nach Hause. Der Wiederholungstäter findet allerdings eine Anklage im Briefkasten vor. Dann muss er sich dem Strafrichter stellen. Gut möglich, dass beim zweiten Mal schon keine Geldstrafe mehr drin ist. Wer sich dann noch nicht entschuldigt hat kriegt seine erste Freiheitsstrafe ab, allerdings zur Bewährung.

2. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-02 11:55:502021-01-02 13:06:10Polizistenbeleidigung

Unterlassungsklage

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Unterlassungsklage ist manchmal die letzte Rettung. Der Mittfünfziger aus Italien hatte sich mit einer Landsfrau eingelassen, die ihn gleich nach Beginn der Beziehung betrogen hatte. Als er sie deshalb aus der Wohnung geworfen hatte hatte sie auf Rache gesonnen. Der neue Lover war ihr als das richtige Mittel für ihren Rachefeldzug erschienen. Ihr neuer Lover mußte zur Polizei gehen, um eine falsche Anzeige zu erstatten. Mit dieser Anzeige gedachte die verschmähte Frau, ihrem Ex am erfolgreichsten schaden zu können. Wegen der Anzeige würde er seine Arbeitsstelle verlieren, so plante sie.

Bei der Polizei behauptete der Neue auftragsgemäß, der Mittfünfziger würde ihn mit seiner Waffe bedrohen.

Der Plan der Ex war so schlecht nicht. Infolge der Einleitung der Ermittlungen durch die Polizei war eine Meldung bei der Unteren Sicherheitsbehörde erfolgt. Die hatte dem Mittfünfziger eine sog. Waffentrageerlaubnis erteilt. Die brauchte er für seinen Job als Sicherheitskraft bei einem Unternehmen. Wegen der Strafanzeige wurde dem Mann nun angekündigt, dass er seinen Waffenschein verlieren würde. Und mit ihm seinen Job.

Da die Behauptungen des Anzeigeerstatters nachweislich falsch sind hat der Italiener das Recht, im Wege einer Unterlassungsklage die Unterlassung der Behauptungen zu verlangen.

Vor diesem Schritt verlangt das Gesetz allerdings zunächst die Zustellung einer Unterlassungsaufforderung durch einen Anwalt (Rechtsanwalt Florian Schneider) per Post. Die Unterlassungsklage darf erst der zweite Schritt sein! Erst wenn der Verleumder die Verpflichtungserklärung zur Unterlassung nicht innerhalb der gesetzten Frist unterzeichnet kann der Geschädigte ein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen. Erst dies ermöglicht die Unterlassungsklage.

Voraussetzung für eine Unterlassungsklage ist also, dass der Verleumder die Unterlassungserklärung nicht fristgemäß unterzeichnet hat.

Das Aufstellen einer Behauptung mit Schmähcharakter erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Werden derartige Behauptungen gegenüber der Polizei erhoben und leitet die daraufhin ein Strafverfahren ein ist zusätzlich auch der Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.

Der Verleumdete hat aber nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Schädiger.

Zusammen mit der Unterlassungsklage wird deshalb oft auch ein Feststellungsantrag mit eingereicht, dass der Verleumder künftig Schadensersatz zu leisten hat.

29. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-29 14:34:252020-12-29 14:34:25Unterlassungsklage

Freigang in der Strafhaft

Strafvollzug

Freigang in der Strafhaft ist ein oft geäußertes Anliegen von Mandanten. Und gar nicht so einfach zu realisieren. Denn die Hürden sind hoch. Gerechnet auf die Gesamtzahl der Strafgefangenen kommt kaum einer in den Genuss von solchen Lockerungen.

Strafhaft soll Strafe sein, Freigang in der Strafhaft soll deshalb eine Vergünstigung nur für ganz Wenige sein.

So hält es die Justizverwaltung gerade in Bayern. Die Gewährung von Lockerungen ist rein Sache der Verwaltung. Die frühere Liberalität ist einer Rückkehr zur Strenge gewichen.

Der Strafvollzug anderer Bundesländer gewährt deutlich mehr Gefangenen Freigang als der bayerische.

Die Weichen hierfür werden bereits bei der Erstellung der Strafvollzugspläne durch die Justizverwaltungen gestellt. Und bei den Ladungen zum Strafantritt. Die Bundesländer regeln alles in eigener Kompetenz, was Strafvollzug betrifft. Den großen Rahmen hierfür allerdings bildet das bundeseinheitliche Strafvollzugsgesetz. Ein Punkt allerdings kann durch die Mandanten selbst beeinflußt werden.

Wer wo seine Strafhaft verbüßt richtet sich nach dem Wohnsitz des Verurteilten.

Es soll Verurteilte geben, die ihren Wohnsitz nach dem Ruf des Bundeslandes beim Strafvollzug ausrichten. Hier gelten Hessen und NRW als eher liberal. Eine Wohnsitznahme bedeutet allerdings eine korrekte Anmeldung bei einer Gemeinde und eine nachprüfbare Wohnung. Deshalb muss es auch einen Namen am Briefkasten und am Klingelschild geben. Schwer zu deichseln, wenn man im Knast sitzt und draußen Keinen mehr hat. Deshalb ist eine Einflussnahme auf die Wohnsitzwahl gar nicht so einfach.

Der Freigang in der Strafhaft kann aber auch im Wege eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung erzwungen werden.

§ 109 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, sich gegen Maßnahmen der Justizverwaltung zur Wehr zu setzen. Geht gar nix weiter muss man zu diesem Mittel greifen!

Und womöglich auch eine Rechtsbeschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung des Gerichts einlegen.

Auch dieses revisionsähnliche Mittel nach § 116 StVollzG kann helfen, obwohl die Verteidiger kaum zu diesem Mittel greifen. Die Erfahrung zeigt, dass die Justiz nur auf Druck reagiert. Leider bleiben viele Verteidigungen in Strafvollstreckungsverfahren unter ihren gesetzlich gebotenen Möglichkeiten.

24. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-24 13:57:252020-12-24 14:10:13Freigang in der Strafhaft

Revision erfolgreich

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Angeklagte hatte nicht damit gerechnet. Der für die Münchner Justiz zuständige Senat am BGH ist nicht gerade für einen großzügigen Umgang mit Revisionen bekannt. Daher kann ein Verteidiger (RA Florian Schneider) nicht wirklich oft seinem Mandanten mitteilen „Revision erfolgreich“!

Als es hieß „Revision erfolgreich“ war dies daher ein Erfolg.

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte war innerhalb offener Bewährung erneut und sogar einschlägig straffällig geworden. 8 Vorstrafen wegen Betrugs hatte er schon auf seinem Konto. Das Landgericht München I hatte im April 2019 deshalb nicht mehr wirklich viel zu seinen Gunsten verbuchen können. Fast 4 Jahre lautet daher der Richterspruch. Die Revision sollte das Verfahren in bessere Bahnen lenken.

Der BGH sah Anlass zur teilweisen Aufhebung.

Die Schadensberechnung bei den geschädigten Damen hatte nicht die Zustimmung des Senats gefunden. Der Angeklagte hatte ein nicht sehr häufiges Ziel verfolgt. In einer Krise mit seiner Lebensgefährtin hatte er auf Abhilfe gesonnen. Und bei Ebay ein Inserat geschaltet.

Angeboten wurden durch ihn Jobs für Bardamen in einem Nachtclub.

Die Resonanz war hoch. Jede Menge junger Mädels meldete sich Anfang 2018 bei ihm. Ihnen waren lukrative Beschäftigungen in einem demnächst zu eröffnenden Club an der Bar in Aussicht gestellt worden. Ausweislich der Arbeitsverträge hatte es sogar eine ganze Menge Geld dafür geben sollen. Die Bewerberinnen waren darüber informiert worden, dass der Club noch nicht offen sei. Aber bald eröffnet werde. Dafür brauche man jede Menge Servicepersonal. Die Frauen sollten bis dahin schon mal in der Wohnung des Angeklagten üben. Schreiben von Speisekarten und Sicherheitstraining mit den zukünftig aufdringlichen Kunden zum Beispiel. Und Fotos brauche man. Das Inhaber-Ehepaar wolle dies so, hieß es.

Für die Website würden auch Dessous-Bilder gebraucht, außerdem einige Nacktaufnahmen und sogar Pornos.

Hieß es. Als den Mädels Zweifel kamen zeigte ihnen der Angeklagte Emails der vermeintlichen Chefs. Aus denen ergaben sich die Aufgaben. Das Zögern der jungen Mädels überwand der Angeklagte mit tollen Honorarangeboten fürs Ausziehen und die Drehs. Mehrere Tausend Euros sollte es für die Pornodrehs geben. Da die 18- bis 20-jährigen Frauen allesamt komplett pleite waren und dringend Geld brauchten machten sie mit. In ihrer Situation war ein Taui einfach viel Geld!

Leider gabs jedoch weder den Nachtclub noch die Jobs, der Angeklagte selbst war komplett pleite.

Die Chefs gab’s auch nicht, die Mails hatte der Angeklagte selbst geschrieben. In seiner Wohnung in München hatte der Angeklagte eine richtige Show abgezogen. Er hatte ein regelrechtes Betrugsszenario aufgebaut. Gezahlt hatte der Angeklagte nie. Denn er selbst hatte ja keinen Sou. Die Mädels hatten also nicht nur keinerlei Lohn erhalten für ihre Tätigkeiten in der Wohnung. Auch die Nacktaufnahmen machten sie also ebenso umsonst, ebenso wie die Pornos. Dem Angeklagten war es alleine darauf angekommen, mit vielen jungen Mädels Sex zu haben. Sonst gar nix!

Revision erfolgreich hieß es daher alleine deshalb, weil das Landgericht nach Meinung des BGH die Schadenssummen falsch berechnet hatte. Denn der Schaden hatte nach Meinung des BGH alleine in dem Gratis-Sex bestanden.

Und in sonst nix! In dem neuen Durchgang nach Zurückverweisung des Verfahrens an das Landgericht München I soeben im Dezember war das Gericht vor einer ungewöhnlichen Aufgabe gestanden. Es mußte berechnen, was der Sex wert war, den sich der Angeklagte betrügerisch erschlichen hatte. Denn nur ein Teil der Frauen hatte vor Gericht zugegeben, mit dem Angeklagten aus freiem Entschluss Spaß am Sex gehabt zu haben. Einige Mädels hatten sich schwer getäuscht gefühlt.

Die Revision war erfolgreich, das Ergebnis ist sehenswert.

Die Strafe wurde beim zweiten Durchgang um fast ein Jahr auf 3 Jahre reduziert. Infolge der Neuberechnung des Gesamtschadens mußte die ursprüngliche Strafe reduziert werden. Sex in Euro berechnet ist einfach nicht so sehr viel wert. Dem Angeklagten steht damit nach fast drei Jahren Untersuchungshaft im Frühling die Entlassung bevor.

 

16. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-16 15:14:292020-12-16 15:34:12Revision erfolgreich

Verteidigung bei Drogen

Betäubungsmittelgesetz

Verteidigung bei Drogen findet sinnvollerweise so früh als möglich statt. Fehler werden meist gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gemacht. Hieran scheitert manchmal eine erfolgreiche Verteidigung.

Der Verteidigernotruf lautet 01624246843, nähere Infos gibts unter der Website www.strafrechtsberatung.de.

Die Drogenfahnder neigen dazu, ohne Voranmeldung in den frühen Morgenstunden anzurücken. Man wird in der Regel im Schlaf überrascht. Zunächst läuten die Beamten Sturm und brechen dann die Wohnungstüre auf. Der Schock ist groß. Entsetzen pur. Dies ist Teil des Plans der Polizei. Die Polizei marschiert in Kampfmontur und mit Drogenhunden ein.

Sinn dieser überfallartigen Vorgehensweise ist die Sicherung von Beweisen.

Die Polizei sucht nach Drogen. Außerdem nach Waagen und Verpackungsmaterial. Die Tatverdächtigen sollen daran gehindert werden, Drogen zu vernichten. Geht die Klospülung schon während des Sturmläutens ist die Polizei zu spät. Die ins WC gespülten Btm sind für die Strafverfolger verloren.

Verteidigung bei Drogen funktioniert vor allem in der Frühphase der Ermittlungen.

Wer trotz der ersten Panik ruhig bleibt hat gewonnen. Vor einer Aussage noch während der Durchsuchung besser den Anwaltsnotruf betätigen. Aussagen kann man immer machen. Auch später noch.

Jeder Beschuldigte hat Anspruch darauf, sofort einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

Ein Strafverteidiger wird schon während der Durchsuchung Kontakt aufnehmen mit den Beamten. Schon dadurch beruhigt sich die Lage. Die Polizeibeamten wissen nun von einem Anwalt und werden sich etwas zurück nehmen. Allzu viel Wildwest geht dann nicht mehr! Bei einem ersten Telefonat können sich Beschuldigte vor allem den Rücken stärken lassen. Die Polizei hört zwar zu. Allzu Geheimes sollte man also hier nicht besprechen. Der Kontakt steht aber immerhin schon mal. Und läßt sich später in der Kanzlei bei einer Besprechung vertiefen. Erst dann werden die wirklich wichtigen Infos ausgetauscht. Hier darf keiner zuhören.

Verteidigung bei Drogen muss aber vor allem funktionieren, wenn ein Haftbefehl ergeht.

Erf0lgt eine Festnahme im Rahmen der Durchsuchung ist der Verteidiger erst recht gefordert. Nun muss die weitere Inhaftierung verhindert werden. Ob der Staatsanwalt Haftbefehlsantrag stellt oder nicht entscheidet sich meist erst am Tag nach der Durchsuchung! Die Entscheidung selbst trifft der Ermittlungsrichter.

11. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-11 14:01:482020-12-13 14:46:12Verteidigung bei Drogen

Security ohne Waffe

Waffengesetze

Ein Security ohne Waffe ist eigentlich kein Security. Im Sicherheitsdienst Beschäftigte benötigen regelmäßig eine Waffe. Anders läßt sich der Dienst nicht ausüben. Eine Anstellung bei einer Sicherheitsfirma gibt’s ohne nicht. Wer eine sog. Waffentrageerlaubnis nach § 28 WaffG nicht erwerben kann kann nicht arbeiten. Der Erwerb einer solchen Erlaubnis ist aber gar nicht so einfach.

Der Erwerb einer sog. Waffentrageerlaubnis ist abhängig von einer Zuverlässigkeitsprüfung.

Die Frage der Zuverlässigkeit ist hier manchmal das Problem. Denn hier spielt das Vorleben des Security eine entscheidende Rolle. Hat der Bewerber um eine Waffentrageerlaubnis Vorstrafen schaut’s schon mal schlecht aus. Die Frage der Zuverlässigkeit wird dann stets verneint.

Selbst Geldstrafen von nur 60 Tagessätzen können bereits zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit führen.

So sagt es das Gesetz. Damit können bereits recht niedrige Geldstrafen die Erteilung einer solchen Erlaubnis verhindern. Auch Jugendstrafen können der Erteilung einer Waffentrageerlaubnis im Wege stehen.

Hat man sie endlich erhalten kann man sie auch schnell wieder verlieren.

Wie gewonnen so zerronnen. Die Erlaubnis kann auch nachträglich widerrufen werden. Denn die Sicherheitsbehörde erfährt sofort von neuen Strafverfahren. Gerade Straftaten mit Gewalttätigkeiten führen zum sofortigen Widerruf. Man sollte sich als Besitzer einer Waffentrageerlaubnis also nie zu sicher fühlen!

Ein Security ohne Waffe ist ein zahnloser Tiger.

Die Sicherheitsbehörden nehmen grundsätzlich keine Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis. Eine sog. Waffentrageerlaubnis erhält nur der, der bei einer Sicherheitsfirma arbeitet. Ist dieser Waffenschein weg gibt’s die Kündigung. Ähnlich wie beim Berufsfahrer, der seinen Führerschein verliert.

Ein Security ohne Waffe ist arbeitslos.

Dem Arbeitnehmer, der seine Waffentrageerlaubnis verliert, bleibt dann nur der Weg zum Gericht. Vor dem Verwaltungsgericht muss er um seine Waffentrageerlaubnis kämpfen. Aber auch hier gelten allerstrengste Massstäbe. Das Verwaltungsgericht setzt sich nicht so einfach über die Entscheidungen der Sicherheitsbehörden hinweg. Es prüft diese nur auf ihre Rechtmäßigkeit. Die Abwägung ist und bleibt Sache der Behörde. Massstab ist das Waffenrecht. Im Waffengesetz stehen die Kriterien.

Hat die Behörde ihre Abwägungen rechtlich korrekt vorgenommen kann auch das Gericht nicht helfen. Es bleibt beim Security ohne Waffe.

Die Zeiten werden für Besitzer von Waffenscheinen immer härter. Die öffentliche Meinung ist hier stets auf der Seite der strengen Gesetze. Auch die Sicherheitsfirmen selbst haben ein großes Interesse an einem guten Ruf. Ein Mitarbeiter mit einem Strafverfahren ist untragbar. Er wird zumindest in einen anderen Bereich der Firma versetzt.

Arbeitgeber reagieren in solchen Fällen sofort mit Verdachtskündigungen.

Die werden sofort ausgesprochen, sobald die Firma von einer Strafanzeige erfährt. Für die Verdachtskündigung spielt es keine Rolle, dass es bislang nur den Verdacht einer Straftat gibt. Der Arbeitnehmer ist aber nicht rechtlos.

Bei Verdachtskündigungen gilt es, sofort einen Anwalt aufzusuchen.

Vor allem gilt es, nichts zu unterschreiben! Hält der Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung in Händen gibts nur den schnellstmöglichen Weg zum Anwalt. Nur der hat den nötigen Überblick. Die Fristen sind zudem kurz. Gerade einmal drei Wochen bleiben für eine Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht kann er oft durchaus mit Erfolg gegen seine Verdachtskündigung klagen. Derartige Kündigungen halten einer näheren gerichtlichen Überprüfung oft nicht stand. Sein Anwalt sollte hier also auch Kenntnisse im Strafrecht haben.

1. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-01 14:37:442020-12-03 14:26:36Security ohne Waffe

MPU für Radfahrer

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Von einer MPU für Radfahrer hatte der etwa sechzigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) mit Sicherheit noch nie etwas gehört. Er hatte an dem Tag im Sommer wohl richtig Pech. Bei einem Biergartenbesuch am Nachmittag hatte er zunächst deutlich mehr getrunken, als er gewohnt war. 4 Maß waren für ihn deutlich zu viel. Damit hatte er sich nicht mehr richtig einschätzen können. Aber er war ja sowieso nur mit dem Rad unterwegs, dachte er sich.

Als er mit dem Rad nach Hause fuhr kontrollierte ihn die Polizei.

Er war mit dem Fuß an einer Sperrbake hängengeblieben und hingefallen war. Obwohl er also gar nicht mit dem Auto unterwegs gewesen und nur Rad gefahren war. Er wurde er sofort ins Institut für Rechtsmedizin gefahren, um ihm Blut abzunehmen. Die Blutwerte fielen hoch aus. 2,2 Promille waren es. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den Münchner gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Aber das weit größere Problem folgte nach der Einstellung in Form der Führerscheinstelle.

Plötzlich hieß es MPU für Radfahrer!

Dies ist der neueste Kracher der bayerischen Führerscheinstellen. Wer mit Alkohol auf dem Rad erwischt wird soll eine MPU für Radfahrer absolvieren! Diese Aufforderung kommt daher wie die für alkoholauffällige Autofahrer. Der ertappte Radfahrer bekommt eine Drei-Monats-Frist. Innerhalb dieser Frist hat er sich einer kompletten MPU zu unterziehen. Das Schreiben enthält eine deutliche Drohung:

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach soll ihm das Radfahren verboten werden.

Es geht also nicht nur darum, ihm eine eventuell vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen. Oder ihm zu untersagen, mit jeglichen motorisierten Fahrzeuge wie E-Rollern und ähnlichem am Straßenverkehr teilzunehmen. Nein, auch das einfache Radfahren soll ihm verboten werden, sofern er keine günstige MPU beibringt!

Eine Rechtsgrundlage für eine MPU für Radfahrer ist tatsächlich nicht vorhanden.

Die Münchner Führerscheinstelle versucht sich einfach auf juristischem Neuland. Und wird vor Gericht damit untergehen. Der Münchner wird Hilfe durch das Verwaltungsgericht suchen.

6. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-06 14:38:132020-11-06 14:38:13MPU für Radfahrer
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