• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Bis zu 3 Jahre Haft für Einsatz von Spyware auf fremdem Handy

Internetstrafrecht

Ein etwa 50-jähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem Oberland wusste sich wohl nicht mehr anders zu helfen, als er merkte, dass er seine Ehefrau wohl endgültig an einen Anderen verloren hatte, so dass er schließlich aus lauter Eifersucht darauf verfiel, sich aus dem Internet eine Spyware zu verschaffen und auf dem Handy seiner Ehefrau zu installieren. Sie hatte ein neues Handy gebraucht und er hatte die Gelegenheit genutzt, ihr eine Freude zu machen, und schenkte ihr eines. Bevor er ihr es jedoch überreichte kaufte er im Internet eine Software, für die damit geworben wurde, dass man sie auf ein Handy downloaden kann und dann übers Internet die ganzen Telefonate und Mails abgreifen kann, die mit dem Handy geführt werden (Spyware). Nachdem er die illegale Software installiert und das Handy der Ehefrau geschenkt hatte bemerkte seine Frau auf seinem Rechner die offene Website des Spyware-Anbieters und entdeckte damit die Straftat des Ehemannes. Der Mann hat sich damit nach den Vorschriften der 202a und 202b des Strafgesetzbuches strafbar gemacht und kann im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.

19. Oktober 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-19 21:32:002015-10-29 12:24:57Bis zu 3 Jahre Haft für Einsatz von Spyware auf fremdem Handy

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Falsche Polizisten bestehlen AusländerHaftstrafe ohne Bewährung für Volksverhetzung Im Internet
Nach oben scrollen