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Schlagwortarchiv für: Betäubungsmittelgesetz

Haft wg Einfuhr von Koks

Allgemein

Der Serbe hatte seinen Bekannten schon vergessen. Als die Polizei ihn festnahm kam die Erinnerung wieder hoch. Der Haftbefehl war eindeutig. Ein alter Bekannter aus Serbien hatte ihn hingehängt. Nun hieß es Haft wg Einfuhr von Koks.

Der Vorwurf lautete, er habe 70 Gramm Kokain von Österreich nach Deutschland gebracht.

Der Bekannte war in Wien in die Fänge der Polizei geraten, als er einen Fahrzeugdiebstahl vortäuschte. Die Wiener Polizei kam ihm dabei auch schnell auf die Schliche, dass er mit Drogen handelte. Er gab dies zu und machte nun umfangreiche Aussagen zu Mittätern und Hintermännern. Sein Ziel war es natürlich, für sich selbst einen hohen Strafrabatt auszuhandeln. Dieses Ziel erreicht er damit, dass er alle und jeden mitbelastet und in die Sache mit hinein gezogen hat. Dies bezweckt die gesetzliche Kronzeugenregelung in Deutschland genauso wie in Österreich.

Die Einfuhr von Drogen nach Deutschland wird hart bestraft.

Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes gilt dafür eine Mindeststrafe von 1 Jahr. Für die Einfuhr von harten Drogen wie Kokain gibts jedenfalls in Bayern keine Freiheitsstrafen mehr unter 2 Jahren. Und damit auch keine Chance für eine Bewährung.

Der Serbe wird sich also auf Haft wg Einfuhr von Koks einrichten müssen!

Schon der Ermittlungsrichter kannte kein Pardon. Sofort nach der Festnahme wurde ein Haftbefehl erlassen. Für eine Außervollzugsetzung gab’s keine Chance. Nicht nur deshalb, weil der Serbe in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt. Auch deshalb, weil die Strafdrohung so hoch ist.

Da er alles bestreitet wird es entscheidend auf den Zeugen aus Österreich ankommen.

Der wird ebenso aussagen müssen wie die Vernehmungsbeamten aus Österreich. Der Richter am Amtsgericht München muss dann entscheiden, wem er glaubt. Der Belastungszeuge ist mehr als dubios. Ihm zu glauben wird schwer. Sein einziges Motiv ist es gewesen, Strafrabatt um jeden Preis zu erreichen. Auch um den Preis der falschen Verdächtigung.

Glaubt der Richter aber diesem schillernden Zeugen heisst’s für den Serben Haft wg Einfuhr von Koks.

So wie für seinen alten Spezi, der ihn ohne zu zögern in die Pfanne gehauen hatte, als es eng wurde. Und der letztlich damit auch in den Knast gegangen ist.

24. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-24 12:44:252020-11-26 13:04:45Haft wg Einfuhr von Koks

Rat vom Btm-Verteidiger

Betäubungsmittelgesetz

Den Rat vom Btm-Verteidiger hat er nicht berherzigt. Der junge Mann mit ausländischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schnedier) war völlig perplex. Auf einer Fahrt auf der Autobahn nach München wurde er aus seiner Sicht grundlos angehalten. Die Strafverfolger suchten bei ihm nach Drogen. Und wurden fündig. Mit fast 300 Gramm Kokain. Sie bekamen jedoch keine Angaben vom Beschuldigten.

Wichtigster Rat vom Btm-Verteidiger: Keine Aussage bei der Polizei!

Die Aufregung bei einer Anhaltung durch die Polizei auf der Straße ist riesig. Keine Frage! Für die meisten Beschuldigten ist dies nämlich eine ungewohnte Situation. Wer tatsächlich Drogen mit sich führt hat zudem ein schlechtes Gewissen. Und er hat Angst vor den Folgen.

Dem Druck der Polizei hier nachzugeben ist oft der größte Fehler, den Beschuldigte machen können.

Denn dieser Fehler ist später schlecht zu korrigieren. Die ersten Angaben bei der Polizei gelten für Staatsanwälte und Richter oft als die authentischsten. An ihnen wird der Beschuldigte später immer gemessen. Ein echter Widerruf eines Geständnisses ist schwierig.

Der Rat vom Btm-Verteidiger lautet deshalb, immer zuerst einen Anwalt zu kontaktieren.

Eine Aussage bei der Polizei kann man immer und zu jeder Zeit später nachholen. Die Strafverfolger sind richtig scharf auf die Angaben von Beschuldigten. Vor allem dann, wenn sie mehr als nur ein dünnes Geständnis zu erhalten hoffen. Angaben zur richtigen Zeit und gut vorbereitet stellen sie oft eine echte Chance für den Beschuldigten dar.

Angaben nach Akteneinsicht können den Weg bahnen zur sog. Kronzeugenregelung nach BtmG.

Das Betäubungsmittelgesetz BtmG belohnt Angaben von Beschuldigten. Wenn die zur Ergreifung anderer Btm-Straftäter führen gibts einen Strafrabatt. Den erhält aber nur der, der nicht blind einfach andere belastet. Sondern nur der, der brauchbare und nachprüfbare Angaben macht. An deren Ende dann Ermittlungsansätze für die Strafverfolger stehen. Und natürlich Verhaftungen anderer Verdächtiger sowie Verurteilungen.

Der beschuldigte junge Mann wird mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen müsssen.

Der Tatvorwurf lautet auf Handeltreiben einer nicht geringen Menge nach § 29a BtmG. Die Mindeststrafe hierfür beginnt bei 1 Jahr. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ sofort Haftbefehl. Der Beschuldigte sitzt nun in Untersuchungshaft.

 

11. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-11 11:56:312020-09-17 14:00:07Rat vom Btm-Verteidiger

Strafbarkeit von THC

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Cannabis ist in allen Formen und Mengen alltäglich geworden in unserer Gesellschaft. Übersehen wird dabei, dass schon der Besitz von vergleichsweise geringen Mengen strafbar ist. Erst recht die Abgabe und das Handeln damit. Die Strafbarkeit des Besitzes von THC mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr aufwärts beginnt schon früh.

Ab dem Besitz von 7,5 Gramm reinem Wirkstoffgehalt stellt die Strafbarkeit von THC einen Verbrechenstatbestand dar.

Das Betäubungsmittelstrafrecht beruft sich darauf, dass 7,5 Gramm reines THC 500 Konsumeinheiten darstellen. Damit ist der reine Wirkstoffgehalt gemeint. Bleibt der reine Wirkstoffgehalt darunter sinkt auch die Strafdrohung. Unterhalb dieses Wertes liegt eine geringe Menge vor und damit ein Strafrahmen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahren.

Als Verbrechen wird auch die Abgabe von Drogen an Jugendliche gewertet, wenn man selbst 21 Jahr oder älter ist.

Auch in solchen Fällen beginnt der Strafrahmen bei 1 Jahr und reicht bis 15 Jahre. In solchen Fällen kennt das Gesetz keine Begrenzung auf Mindestmengen. Wer also als 21-Jähriger auch nur eine einzige Konsumeinheit an einen Jugendlichen unter 18 abgibt hat bereits eine Mindeststrafe von 1 Jahr verwirkt. Also auch hier schon eine vergleichsweise frühe Strafbarkeit. Denn eine Konsumeinheit ist nicht mehr als 15 mg oder 0,015 Gramm reines THC! 

Die Strafbarkeit von THC gilt auch für Jugendliche, es gelten aber nicht die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts.

Als Jugendlicher gilt man bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hier muss das JGG angewendet werden. Das bedeutet, dass die Strafrahmen des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes keine Anwendung finden. Damit gelten die erzieherischen Maßnahmen des JGG und es werden Sozialstunden und Arreste verhängt. Oder in den schwereren Fällen auch Jugendstrafen. 

Ist der Täter über 18, aber noch nicht 21, kann er in bestimmten Fällen noch als Heranwachsender gelten und dann strafrechtlich einem Jugendlichen gleichgestellt werden. 

Kann, aber muss nicht! Es ist durchaus nicht so, dass Jugendrichter bei Angeklagten über 18 aber unter 21 in jedem Falle das JGG anwenden! Sie tun dies nur, wenn der Täter, der nach den sonstigen Gesetzen ja eigentlich schon als Erwachsener gilt, strafrechtlich einem Jugendlichen gleichgestellt werden kann. Also in den Fällen von Reifeverzögerungen. Oft sind das Täter, die noch in der Ausbildung stehen und noch zu Hause wohnen. Wer also zwar noch unter 21 ist, aber schon eine eigene Wohnung hat und im Berufsleben steht, hat schlechte Karten damit, unter das JGG zu fallen!

22. September 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-09-22 17:41:232019-09-30 08:47:00Strafbarkeit von THC

Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Betäubungsmittelgesetz

Maske überziehen, rein ins Spielcasino und der Kassiererin ein Pfefferspray unter die Nase halten. Verbunden mit der Aufforderung, die Kasse rauszurücken.

Gleich viermal hintereinander überfiel der Angeklagte Spielcasinos in der Münchner Hauptbahnhofgegend.

Der 30-Jährige aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) war eigentlich gar nicht zum Zwecke der Begehung von Raubüberfällen nach München gekommen. Der eigentliche Grund war die Hochzeit seines besten Freundes im August letzten Jahres. Warum er letztlich trotzdem auf die Idee verfallen war, Spielcasinos in München zu überfallen, konnte er selbst nicht sagen.

Bei den betroffenen Kassiererinnen hatte sein Auftreten Entsetzen ausgelöst.

Seine schwarze Maske zusammen mit seiner dunklen Kleidung hatte bei den Frauen an der Kasse regelrechte Traumata ausgelöst. Noch in der Hauptverhandlung war zu spüren, wie geschockt sie waren. Große Pluspunkte bei den Richtern des Landgerichts München I erreichte der Angeklagte daher mit seinen unumwundenen Entschuldigungen bei den Zeuginnen nach deren Vernehmungen. 

Hauptgrund dürfte für den Drogenabhängigen die Geldbeschaffung für neue Drogen gewesen sein.

Der Angeklagte hatte schon so einige Straftaten begangen und war auch schon gesessen. Ihm war deshalb klar gewesen, welch eine dumme Idee Raubüberfälle sind. Sein größtes Problem war aber, dass er regelrecht polytox war und ständig alles, was er kriegen konnte, einwerfen mußte. Sein Konsum reichte von einfachem Marihuana bis zu Amphetaminen, Kokain und Tabletten.

Auf schweren Raub steht eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

Das deutsche Strafgesetzbuch ist in diesen Dingen rigoros. Setzt ein Räuber bei seinem Überfall eine Waffe ein muß er mit mindestens 5 Jahren Haft rechnen. Pro einzelner Tat. Der Strafrahmen endet erst bei 15 Jahren. Es muß sich dabei durchaus nicht um eine Schußwaffe handeln. Ein Pfefferspray reicht für die Erfüllung des Tatbestands des schweren Raub völlig aus. Eines, wie es der Angeklagte letztes Jahr im August dabei hatte.

Aus den 4 Taten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren gebildet

Angesichts des vorgenannten Srafrahmens ein echtes Schnäppchen! Der Angeklagte hatte kein Risiko eingehen wollen. Denn die Beweislage war erdrückend. Nicht nur 4 Zeugen hatte er gegen sich. Auch die komplette Videoüberwachung der 4 Spielcasinos. Er fackelte daher nicht lange. Sondern verdiente sich das außerordentlich milde Urteil durch ein schnelles Geständnis.

Er will die Haftzeit nutzen für eine Berufsausbildung und eine Drogentherapie.

Es soll das letzte Mal sein, dass er in Haft gehen muss. Deshalb will er nun mit seinem bisherigen Leben Schluß machen und nicht nur endlich eine Berufsausbildung beginnen, sondern auch eine Therapie. Zeit hat er genug im Knast. Wegen seiner vielen Vorstrafen muß er damit rechnen, die kompletten 7 Jahre abzusitzen. Es sei denn, er kann durch Erfolge im Knast mit erneuter Reststrafaussetzung rechnen.

2. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-02 15:50:512017-04-02 20:30:07Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Mit manchen Vorgehensweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft tut man sich als Verteidiger schon besonders schwer. Ein Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern gehört dazu! Vor allem dann, wenn die Beweislage nicht gerade berauschend st.

Der Ermittlungsrichter erläßt einen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel.

Im Rahmen von Telefonüberwachungen war eine Drogenhändlerbande aufgeflogen. Handeltreiben mit ganzen Bergen von Drogen. 20 Kilogramm Marihuana ebenso wie mehr als 2 Kilo Heroin. Festgenommen wurde unter Anderen auch ein Drogenkurier. Er hatte in seinem Auto mehr als 2 Kilo Heroin versteckt und aus Holland eingeführt. Und eine Münchner Verwaltungsangestellte von etwa 35 Jahren (Verteidiger RA Florian Schneider). Sie war mit Einem von denen liiert, die Kontakt zu dem Lieferanten gehabt haben sollen. 

Der Vorwurf an die Mittdreißigerin lautet auf Beihilfe zum Drogenhandel.

Letztlich gibt es an Beweisen wohl nicht mehr als ihre Beziehung zu einem der mutmaßlichen Mittäter. Alle Beweise, die die Staatsanwaltschaft haben will, beruhen auf einer sehr kurzen und wenig ergiebigen Telefonüberwachung des Handys ihres Lovers. Ausweislich dieses Telefonats hatten die Beiden im Auto der Frau Geld gezählt. Die Mittdreißigerin sagt, ihr Freund habe ihr nix Anderes als die Miete gezahlt. Nach Meinung des Landeskriminalamtes wurden Drogengelder gezählt. Beweise über die Höhe der gezählten Gelder fehlen aber in der Telefonüberwachung.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurden im Tresor etwa Euro 80.000 an Bargeld gefunden.

Nach Angabe der Beschuldigten Geld ihres Ex-Mannes, der noch in ihrer Wohnung lebt. Der hatte in seiner Heimat gerade ein Grundstück für Euro 60.000 verkauft und in Bar nach Deutschland mitgenommen. So belegt mit einem notariellen Kaufvertrag. Und Geld ihrer Tante aus Albanien, die sich in Deutschland ein Auto kaufen will. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ganz klar Drogengeld aus verbrecherischem Drogenhandel. 

Das eigentliche Problem der Frau ist der Umstand, dass sich ihr Freund gerade noch rechtzeitig der drohenden Inhaftierung durch Flucht entziehen konnte.

Die Beschuldigte stammt zwar ursprünglich aus Albanien. Sie hat jedoch ihren gesamten Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Arbeit bei der Stadt München hat sie seit 18 Jahren. Und ihre beiden Kinder leben hier und gehen hier in die Schule. Welche Mutter würde sich da absetzen? Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim argumentiert aber, dass sich die Frau bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort zu ihrem Freund nach Albanien absetzen würde. Eine schwer nachvollziehbare Vermutung! 

Der Beschuldigten wird letztlich nur noch eine Haftbeschwerde zum Landgericht München I helfen.

Ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht ist inzwischen bereits ohne Ergebnis verlaufen. Hier wird dem Umstand, dass seitens der Polizei nix als Vermutungen vorliegen, Rechnung getragen werden. Denn die Hauptvoraussetzung für einen Haftbefehl, der dringende Tatverdacht, ist hier definitiv nicht gegeben. 

14. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-14 17:32:352016-12-14 17:36:11Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Haft für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Staatsanwalt konnte beim besten Willen nicht mehr viel Gutes an dem Angeklagten finden. Der Angeklagte ihm gegenüber hatte es so richtig verbockt! Am Montag ging es vor dem Amtsgericht München ums Ganze.

Erwerb, Besitz, Abgabe und Handeln mit Drogen

Die Anklagebehörde warf dem Asylanten das halbe Spektrum der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes vor. Es ging um Erwerb, Besitz, Abgabe und vor allem Handeltreiben mit Marihuana. 

Beim Drogenhandel in München ertappt

Der Endzwanziger aus Nigeria war von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden: Er hatte in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofes Marihuana verkauft. Im Alten Botanischen Garten klickten die Handschellen im richtigen Moment: Der Angeklagte übergab gerade sechs Portionsbeutel mit jeweils 1 Gramm für € 100 an einen Kunden.

Offene Bewährung wegen Drogenhandels

Der Nigerianer hatte nicht nur weitere 5 Portionsbeutel in seiner Unterhose dabei. Auffällig waren für den Staatsanwalt auch mehrere Fahrkarten von seiner Flüchtlingsunterkunft im Umland nach München. Schwer wogen auch zwei weitere offene Verfahren wegen Erwerbs. Der Ermittlungsrichter erließ sofort Haftbefehl. Nach der Inhaftierung stellte sich dann noch etwas heraus: Der Nigerianer stand bei Tatbegehung unter Bewährung. Die war wegen einer völlig gleichgelagerten Drogenhandels-Aktion im letzten Jahr verhängt worden.

Weitere Strafverfahren in Italien

Doch damit immer noch nicht genug: Die Polizei hatte den Weg des Nigerianers nach Deutschland nachverfolgt. Prompt zeigte sich, dass der Angeklagte durch Italien hindurch gleich noch drei Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels angehäuft hatte.

An der Haftstrafe führte kein Weg vorbei 

Sein Geständnis half ihm dannn auch nix mehr: Am Ende wollte den Angeklagten nicht nur der Staatsanwalt im Knast sehen, sondern auch die Richterin! Am Schersten wog natürlich die offene Bewährung: Buchstäblich nur zwei Monate nach der Rechtskraft seiner ersten Verurteilung war er schon wieder straffällig geworden!

Ausweisung und Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte 

So lautete das Urteil am Schluß der Hauptverhandlung auf 1 Jahr und 9 Monate ohne Bewährung wegen Drogenhandel. Zusätzlich droht der Widerruf seiner Bewährung von 1 Jahr. Der Angeklagte wird sich also auf 2 Jahre und 9 Monate in deutscher Strafhaft einrichten müssen. Am Schlimmsten aber für ihn: Mit der zweiten Verurteilung ist für ihn jede Hoffnung auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gestorben. Nach Verbüßung von etwas mehr als der Hälfte seiner Strafe drohen ihm Ausweisung und Abschiebung nach Nigeria.

 

 

20. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-20 18:11:412016-09-23 07:53:22Haft für Drogenhandel

Bewährung für Drogen-Abgabe

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Zivil-Beamten der Kripo München waren sich sicher, einen Umschlagplatz für Heroin in der Nähe des Hauptbahnhofs ausfindig gemacht zu haben: Immer wieder waren bekannte Gesichter aus der Münchner Drogen-Szene in der Nähe eines Männerwohnheimes beim Ein- und kurz darauffolgenden Ausgehen beobachtet worden. Nachdem die Beamten dieses Schauspiel einige Male beobachtet hatten griffen sie zu. Sie zögerten nicht lange und stürmten die Wohnung.  Einen Durchsuchungsbeschluss brauchten sie nicht, da nach ihrer Ansicht Gefahr im Verzug vorlag.

Drogenfund in der Wohnung

Bei der Durchsuchung des Zimmers konnten dann tatsächlich fünf Portionsplomben Heroin sichergestellt werden. Der Angeklagte zeigte sich von Anfang an geständig und räumte ein, dass es sich um sein Heroin handelte. Allerdings bestritt er den Verkauf. Er gab an, es alleine für seinen hohen Eigenbedarf gekauft zu haben.

Gutachten bestätigt starken Konsum

Ein Gutachten attestierte den Angeklagten eindeutig als polytox und schwerst drogenabhängig. Die Staatsanwaltschaft München I  hielt aber am Tatvorwurf des Handeltreibens mit BtM fest und unterstellte dem Angeklagten einen schwunghaften Handel. Dass das Heroin ledilich seinen Eigenbedarf decke wollte die StA nicht glauben.

Kein Beweis fürs Handeltreiben

Bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht München galt nun für die Verteidigung  (RA Florian Schneider), das Gericht davon zu überzeugen, dass der Angeklagte zwar gelegentlich Heroin an Bekannte im Dienste der Freundschaft abgab, dies aber unentgeltlich tat und keinen ihm vorgeworfenen Handel betrieb.

Die Zeugenaussagen seiner Mitbewohner waren hierbei durchaus nützlich: Keiner der Beiden hatte den Angeklagten je Geld entgegen nehmen sehen. Wohl aber die Abgabe von Drogen an Bekannten.

Staatsanwaltschaft will Haftstrafe, Gericht folgt aber Verteidigung und verhängt Bewährung

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einem Jahr und acht Monate ohne Bewährung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Stattdessen schloss es sich dem Antrag der Verteidigung an und setzte den Angeklagten nach knapp fünf Monaten U-Haft auf Bewährung auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft wird wohl Berufung einlegen.

17. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-17 14:08:392016-09-17 16:31:01Bewährung für Drogen-Abgabe
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