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Haftstrafe für Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten zunächst eine gar nicht so einfache Ermittlungsaufgabe zu lösen. Ein anfangs Unbekannter hatte rund zwei Jahre lang Strafanzeigen in der ganzen Republik wegen Internetbetrugs produziert. Am Ende verhängte das Landgericht München II eine erhebliche Haftstrafe für Internetbetrug.

Nach etwa zwei Jahren Ermittlungsarbeit umfaßte die Anklage dann deutlich über einhundert Einzeltaten.

Der Angeklagte hatte auf Suchanzeigen von Leuten aus der ganzen Republik bei Ebay-Kleinanzeigen reagiert. Er hatte Dinge angeboten, die nachgefragt waren, die er aber gar nicht hatte. Fußballfans zum Beispiel, die Karten für ein Fußballspiel gesucht hatten, oder Musikfans, die ein bestimmtes Konzert besuchen wollten, bekamen von ihm eine Mail mit einem Angebot. Die Leute vertrauten dem Angeklagten und überwiesen ihm den gewünschten Betrag im Voraus über PayPal-Friends.

Die bestellten Karten oder Tickets sah allerdings keiner der Käufer.

Das Geld war weg. Teilweise mehrere Hundert Euro. Die Interessenten für Dauer- oder Jahreskarten beim FC Bayern München oder dem BVB verloren sogar an die tausend Euro oder mehr. Die Überweisungen erfolgten immer über PayPal-Friends. Damit war für den Angeklagten gewährleistet, dass die geprellten Käufer ihr Geld nie zurück bekommen konnten. Alle verloren ihr Geld, der Gesamtschaden aus den vielen Einzelposten belief sich am Ende auf fast € 25.000.

Der Angeklagte finanzierte mit dem betrügerisch ergatterten Geld sein Leben.

Er war arbeitslos und lebte lange sogar auf der Straße. Für die Betrügereien benötigte er ja schließlich nur ein Handy mit einer Emailadresse. Ein Wohnsitz und eine echte eigene Wohnung waren hierfür nicht nötig. Wer den Angeklagten anzeigte und zu belangen versuchte landete im Nichts. Der Angeklagte war nie greifbar. Er verübte seine Betrügereien zudem überall in der Republik, lebte mal hier, mal da.

Die Staatsanwaltschaft München forderte am Schluß 5 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für Internetbetrug in 111 Fällen.

Schon im Frühsommer hatte die Polizei den Angeklagten über sein Handy erwischt. Schon weil er keinen festen Wohnsitz hatte geriet er sofort in Untersuchungshaft. Als Anfang Februar die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II begann war der Angeklagte fast ein Dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Die Vielzahl der Taten ebenso wie die sehr geübte und strategische Vorgehensweise veranlaßten die StA dazu, die recht hohe Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten zu fordern, zumal der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehungsweise erfüllt war. Der Umstand, dass keines der Opfer entschädigt worden war, sondern wohl für immer auf dem Verlust sitzen bleiben wird, hatte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft deutlich erhöht.

Die Verteidigung führte ins Feld, dass der Angeklagte sofort alles gestanden hatte und sich reuig gezeigt hatte.

Ein schnelles Geständnis zu Beginn der Verhandlung gilt als wichtiger Strafzumessungsgesichtspunkt. Der Angeklagte hatte es damit dem Gericht und vor allem mehr als hundert Opfern erspart, teilweise weite Anreisen auf sich nehmen und als Zeugen in München auszusagen zu müssen. Auch seine Entschuldigung bei einigen der Opfer, die trotzdem erscheinen mußten, wirkte sich strafmildernd aus. Der Antrag der Verteidigung  (Strafverteidiger RA Florian Schneider), nur 3 Jahre und 6 Monate zu verhängen, fand deshalb Gehör bei Gericht.

Daher hieß es am Ende 3 Jahre und 10 Monate Haftstrafe für Internetbetrug.

Für eine Bewährung hatte es natürlich nicht mehr gereicht, dafür war der Angeklagte zu einschlägig und zu erheblich vorbestraft mit mehreren früheren Betrügereien. Auch der Umstand, dass er buchstäblich alle Tatbeute bis auf den letzten Cent verbraucht und gar nix zurück gezahlt hatte spielte eine Rolle. Der Angeklagte hatte das Urteil am Ende sofort angenommen und war froh darüber, dass das Landgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war.

9. Februar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-02-09 16:26:292023-02-15 16:57:02Haftstrafe für Internetbetrug

Computerbetrug mit Kreditkarten

Internetstrafrecht

Der Computerbetrug mit Kreditkarten nimmt stark zu. Das Internet bietet eine geradezu unübersehbare Angriffsfläche für Straftaten aller Art.

Über seinen Computerbetrug mit Kreditkarten hatte sich der Flüchtling aus Afrika nicht wirklich viele Gedanken gemacht.

Einer hatte ihn einfach gefragt, ob er eine Fahrkarte für ihn im Netz buchen könnte. Im Netz lassen sich ohne allzu große Schwierigkeiten gestohlene Kreditkarten beschaffen. Oft haben die echten Eigentümer den Verlust ihrer Karte noch gar nicht bemerkt, da werden die schon im Netz gegen geringes Entgelt zum Kauf angeboten. Oft sind die da noch gar nicht gesperrt. So lassen sich damit alle möglichen Straftaten begehen.

Als echte Marktlücke hat sich der Handel mit Fahrkarten der Deutschen Bahn erwiesen.

Hierfür lassen sich die verlorenen bzw. gestohlenen Kreditkarten gut verwenden. Der Täter loggt sich auf der Website der Bahn mit einem fiktiven Namen ein und erhält einen eigenen Account. Die Kreditkarte legitimiert ihn. Er erhält nun jede gewünschte Fahrkarte. Oft auf vorherige Bestellung von Interessenten, die billig Bahn fahren wollen. An die verkauft er dann die bestellten Fahrkarten. Zum halben Preis. Oder gar nur für ein Viertel des regulären Preises. Ein echtes Schnäppchen!

Den Schaden hat zunächst der rechtmäßige Eigentümer der Kreditkarte.

Weil er den großen Fehler gemacht hat, den Verlust seiner Karte nicht sofort zu melden. Erst ab der Verlustmeldung greift nach dem Gesetz die Eintrittspflicht der Versicherung der Kreditkartenunternehmen.Vorher nicht. Höchstens aus Kulanz. Wer den Verlust seiner Karte also gar nicht bemerkt hat hat ein Problem. Und jede Menge Gesprächsbedarf mit seiner Bank.

Die Schäden aus diesen Straftaten können enorm sein. Der Computerbetrug mit Kreditkarten ist eine echte Boombranche!

Hier zeigt die bargeldlose Zahlungswelt ihre häßliche Seite. Kein Mensch kontrolliert täglich, ob er seine Kreditkarte noch in der Tasche hat. Taschendieben verschafft dieses Verhalten einen echten Vorsprung. Wenn die Politik mal endlich anfängt damit, diese Kosten des digitalen Zahlungsverkehrs für die Gesamtwirtschaft auszurechnen, wird es schnell vorbei sein mit der Euphorie am bargeldlosen Zahlen.

Die Schäden aus Straftaten der Kreditkartenkriminalität muss komplett die Gemeinschaft der Teilnehmer am bargeldlosen Zahlungsverkehr tragen, den Verlust von Bargeld hatte jeder selbst zu tragen.

Das führt in absehbarer Zeit zu höheren Kosten für die Versicherung von Kreditkarten. Und für Banken und Kreditkartenunternehmen.

Der Flüchtling wurde nur durch Zufall identifiziert.

Als er anfing, bei der Polizei auszupacken und seine ganzen Mittäter zu nennen, hatte die Polizei einen ganzen Ring an Mittätern in der Falle. Die einen lieferten die gestohlenen oder verlorenen Karten, die anderen verdickten die Bahnfahrkarten. Die Aussage des Haupttäters läßt allerdings die erzielten Gewinne im Nachhinein schrumpfen. Und die Asylverfahren im Nichts enden. So war auch der Asylbewerber in die Fänge der Polizei geraten.

22. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-22 13:02:562021-04-22 14:17:12Computerbetrug mit Kreditkarten

Identitätsklau im Netz

Internetstrafrecht

Der Identitätsklau im Netz breitet sich immer weiter aus und die Einfälle, an die Daten der Beklauten zu gelangen, werden immer trickreicher. Die aktuellen Fälle eines 25-Jährigen in der Kanzlei seines Verteidigers (RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) zeigen dies bestens. Der Münchner hatte sich im Jahr 2018 auf ein Inserat auf Facebook hin als Testperson gemeldet.

Die Testfirma wollte ihn als Testperson für die Testung rein virtueller Konto-Eröffnungen bei Internetbanken.

Vorgeblicher Sinn war also, den potentiellen Neukunden von Internetbanken den bislang obligatorischen Weg zur Bank mit dem Perso zu ersparen. Die Kontoeröffnung sollte nur noch rein virtuell erfolgen. Alle Daten mußten abgegeben werden. Daten, die sonst Keiner gerne preis gibt.

Auch der Personalausweis mußte fotografiert und in eine App der Testfirma hochgeladen werden.

Es ging los mit der Testung von zwei Internetbanken. Sie waren seinerzeit wohl die Auftraggeber gewesen für die Testungen. Die finanziellen Auswirkungen für den damaligen Studenten waren zunächst gering. Geld hat er entgegen allen Versprechungen bis heute nicht dafür gesehen. Dafür hat er heute jede Menge Ärger mit der Polizei und Anwaltskosten.

Er wurde Opfer von Identitätsklau im Netz.

Bislang völlig unbekannte Personen hatten sich wohl im Rahmen der vermeintlichen Testungen seine ganzen Daten angeeignet. Und dann auf seinen Namen ein Konto eröffnet. Bei einer der Testbanken. Und losgelegt mit zahlreichen Betrügereien im Web. Er oder sie boten Waren über eBay an, die sie gar nicht hatten. Und verlangten vorab Geld. Das wurde auf das Konto der Testbank überwiesen. Waren gabs dafür keine.

Dafür mengenweise Strafanzeigen gegen den Studenten, denn alle Angebote bei eBay und das Konto der Testbank liefen über ihn.

Die Geschädigten hielten ihn für den Betrüger und zeigten ihn an. Die eigentlichen Täter bleiben bis heute unbekannt. Der ehemalige Studi-Tester hat heute mengenweise Strafverfahren wegen vermeintlicher Internetbetrügereien laufen. Denn überall taucht nur sein Name auf. Auf den eBay-Inseraten und bei der Kontonummer der Bank im Web, auf die die Geschädigten ihre Gelder überwiesen haben.

Identitätsklau im Netz bedeutet auch, dass ein völlig Unbeteiligter seinen Kopf hinhalten muss, während die wahren Täter unerkannt bleiben!

Die Geschädigten hatten vor der Überweisung der Zahlungen sogar den Ausweis des Studis angefordert, um sicher zu gehen. Keiner hatte einfach so und leichtfertig bezahlt, bevor die Ware kam. Der Ausweis zeigte aber eben dummerweise nicht den echten Täters, sondern nur den ehemaligen Tester, der mit den Straftaten nach Abschluss der Testerei nix zu tun hatte. Er muss nun hoffen, dass die Polizei die wahren Täter findet. Strafanzeige und Strafantrag wurde von dem Studium-Tster schon erstattet.

24. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-24 12:23:302020-09-17 13:59:40Identitätsklau im Netz

Kreditkartenbetrug im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Das Angebot auf Facebook klang doch zu gut für die 26-jährige Britin. Hotels überall in Europa, auch in Deutschland, zum halben Preis. Die Londonerin schlug zu und buchte einen 5-Tagestrip nach Deutschland für sie und ihre 3 Freundinnen zum Preis von gerade einmal 320 britische Pfund. Ein Schnäppchen! Als der Vermittler den Preis forderte zahlte sie sofort. Und als sie mit ihren 3 Freundinnen in den beiden Hotels ankamen klappte auch alles und sie hatten einen guten Aufenthalt.

Das böse Erwachen kam später.

Als sie im Jahr darauf von einem anderen Städtetrip nach Berlin zurück kehren wollte nach London wurde sie von der Polizei aufgehalten. Ihre Personalien wurden gecheckt und sie wurde befragt. Es gebe eine Anzeige gegen sie, die den Hotelaufenthalt im Jahr zuvor betreffe.

Der Vorwurf lautete auf Kreditkartenbetrug im Internet.

Folgendes war passiert: Eine Münchnerin hatte Anzeige gegen sie erstattet wegen betrügerischem Gebrauch ihrer gestohlenen Kreditkarte! Die Engländerin war sich keiner Schuld bewußt und wies die Vorwürfe weit von sich. Sie ging davon aus, dass das alles ein großes Missverständnis war. Sie hatte ja alles pünktlich an den Vermittler überwiesen und mit Kreditkarten in diesem Zusammenhang nix zu tun. Der Ärger ging jedoch weiter, aufgeklärt hatte sich gar nichts!

Einige Monate später lag ein Strafbefehl des Münchner Amtsgerichts in der Post.

Die Britin konnte es nicht fassen: Ihr wurde nun auch von der Justiz vorgeworfen, eine gestohlene Kreditkarte missbraucht zu haben! Gleichzeitig wurde gegen sie eine Geldstrafe verhängt. Die Engländerin glaubte jedoch immer noch an einen Irrtum und legte zwar Einspruch ein, unternahm aber nichts weiter.

Erst als die Terminsladung des Amtsgerichts München bei ihr eintraf wurde sie aktiv.

Zusammen mit ihrem Cousin, der in München lebt, fing sie an zu recherchieren. Sie forschte nach, wer hinter dem Facebook-Profil stand, bei dem sie gebucht hatte. Ein Riesen-Zufall kam ihr zu Hilfe. Es zeigte sich nämlich, dass ihr Bruder das Gesicht schon mal irgendwo gesehen hatte. Und tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich bei dem Hotelvermittler ebenfalls um einen Londoner handelte, den ihr Bruder flüchtig kannte.

Der eigentliche Missetäter gab sofort alles zu. als man ihn sich vorknöpfte.

Der Brite hatte in der Tat eine gestohlene Kreditkarte verwendet zur Buchung der Hotels, die er auf Facebook anbot. So war auch der günstige Preis zu erklären. Er zeigte sich sofort bereit dazu, ein notarielles Geständnis zu unterschreiben. Dies konnte nun in München vorgelegt werden. Die Terminierung der Hauptverhandlung wurde daraufhin aufgehoben.

Der Brite hat sich wegen Kreditkartenbetrug im Internet strafbar gemacht und braucht nun seinerseits einen Strafverteidiger.

Das Strafverfahren gegen die Londonerin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) dagegen wird nun eingestellt werden. Sie hat aber nun zusätzlich zu dem Ärger auch jede Menge Kosten gehabt, die der eigentliche Straftäter aber natürlich tragen muß. Ihn wird also zusätzlich auch noch eine Schadensersatzklage treffen.

28. Juni 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-06-28 12:41:272017-07-29 16:11:49Kreditkartenbetrug im Internet

Auseinandersetzung mit Gerichtsvollzieherin endet in Strafanzeige

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Internetstrafrecht

Er hatte sich wirklich voll im Recht gefühlt, als er der Gerichtsvollzieherin mitgeteilt hatte, dass er keine Rundfunkgebühren zahlen müsse, weil es für diese ja schließlich keine Rechtsgrundlage gebe. Deshalb wollte er nicht nur die inzwischen auf mehrere Hundert Euro aufgelaufene Rechnung der Rundfunkanstalten  nicht zahlen, sondern auch die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht befolgen. All das hätte sicherlich noch nicht zu großen Problemen geführt, hätte er nicht noch zusätzlich aus dem Internet jede Menge schlauer Schreiben heruntergeladen, – alle angeblich rechtlich hieb- und stichfest und von Kennern der Rechtslage abgefaßt, – und an die Frau geschickt: Vorgeblich sollten diese Vorlagen aus dem Netz die wahre Rechtslage zu den Rundfunkgebühren darstellen, in Wirklichkeit waren sie ziemlich ruppige Aufforderungen an die Gerichtsvollzieherin, sich so und so zu verhalten, sonst passiere dies und das, und waren daher von ihr sofort als versuchte Erpressung verstanden worden und damit als Straftat. Sie leitete diese Schreiben des Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) sofort weiter an ihre Dienstaufsicht, die schickte alles an die Polizei. Und die schickte dem etwa dreißigjährigen Münchner nun eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in der nächsten Woche. Als er sich nach dem Öffnen dieser Post beruhigt hatte machte der Beschuldigte aber dann alles richtig und verzichtete darauf, den Termin zur Vernehmung wahrzunehmen, sondern suchte sich erstmal einen Verteidiger. Nun steht als Nächstes die Kontaktaufnahme des Verteidigers zur Polizei an und dann die Anforderung der Strafakte, um zu prüfen, ob sich der Beschuldigte wirklich einer versuchten Erpressung strafbar gemacht hat. Im Rahmen einer Verteidigungsschrift kann dann womöglich einiges Klärendes an den Staatsanwalt geschrieben werden und so der Tatverdacht beseitigt werden. Das Ganze ist aber sicherlich auch ein Lehrstück, wie gefährlich die ungeprüfte Verwendung von Informationen aus dem Netz sein kann, wo auch noch der allergrößte Unsinn verbreitet werden kann, ohne sich, – immer wieder bitter, zu erleben, – dafür rechtfertigen zu müssen. Stattdessen hat nun der ahnungslose Verwender ein Strafverfahren und muss zu seiner Verteidigung einen Anwalt beauftragen, was am Ende einiges Mehr an Kosten verursacht haben dürfte, als wenn die Rundfunkgebühren gleich gezahlt worden wären.

6. März 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-03-06 22:39:422020-01-28 11:56:19Auseinandersetzung mit Gerichtsvollzieherin endet in Strafanzeige

1 Jahr Mindeststrafe für falschen Geldschein

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Internetstrafrecht

Der Münchener Student hat sich nicht schlecht gewundert, als er plötzlich frühmorgens die Polizei vor der Türe hatte: Ausweislich des Beschlusses des Amtsgerichts München, der ihm sofort unter die Nase gehalten wurde, war seine Wohnung unverzüglich nach Beweisen für den Erwerb und das Inverkehrbringen von falschen Fünfzig-Euro-Scheinen zu durchsuchen. Die Wohnung wurde auf den Kopf gestellt und komplett durchsucht, gefunden wurde vor allem Elektronik wie Handy und Laptop, die die Polizei sofort einpackte und sicherstellte, da sich hierauf die Beweise für Bestellungen im Darknet finden lassen sollten: Der 26-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte, – so der Vorwurf der Kripo, – im Darknet einen falschen Fünfziger bestellt und versucht, ihn in einem Laden auszugeben. Die Kassiererin hatte es jedoch gemerkt und die Polizei gerufen. Nun muß er sich einem Strafverfahren wegen Geldfälscherei stellen und in einem Gerichtsverfahren mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr rechnen, die allerdings wohl zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Frage die Bewährung dürfte aber nicht seine größte Sorge sein: Er steht gerade kurz vor seinem Studienabschluß als Lehramtsanwärter und kann für seinen Berufsstart keine so hohe Freiheitsstrafe brauchen, da ihm sonst ein Berufseinstieg verwehrt bleibt.

20. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-20 18:42:022016-01-20 21:50:161 Jahr Mindeststrafe für falschen Geldschein

Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Die Polizei hat gegen einen 21-Jährigen mit ausländischen Wurzeln ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs im Internet eingeleitet, dem vorgeworfen wird, Dinge im Web erworben zu haben, ohne sie wirklich bezahlen zu wollen, um sie dann gleich weiterzuverkaufen. Der Beschuldigte erwarb Dinge  im Wert von mehreren Hundert bis etwa € 1000 über Ebay, die Zahlung wurde über ein Bezahlsystem abgewickelt. Durch einen Trick erfolgte die Bezahlung allerdings nicht wirklich, sodass ihm vom Verkäufer die Ware überlassen wurde, obwohl er tatsächlich gar nicht bezahlt hatte. Geschädigt wurden dadurch das Bezahlsystem und die Verkäufer in Höhe der nicht bezahlten Kaufpreise. Bei einem der Geschäfte flog er auf, so dass er sich nun mit einem Strafverfahren befassen muß. Der Strafrahmen für Betrug dieser Art beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zur Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Wichtig wird für ihn die Wiedergutmachung der von ihm verursachten Schäden, da diese ein entscheidendes Kriterium für die Strafzumessung ist. 

4. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-04 18:51:032016-01-07 22:29:17Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Kleine Geldstrafe bei Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaft München I hat sich vor Kurzem dazu entschlossen, gegen einen Beschuldigten einen Strafbefehl mit nur einer geringen Geldstrafe zu beantragen, dem Internetbetrug vorgeworfen wurde. Gegen den Mann mit osteuropäischen Wurzeln war ermittelt worden, weil er von mehreren Geschädigten angezeigt worden war, die angegeben hatten, sie hätten bei ihm über EBay Waren bestellt und auch bezahlt, die dann nie bei ihnen angekommen seien. Nach den Vorwürfen laut Strafanzeigen hatte der Beschuldigte neue iPads und iPhones angeboten. Nachdem die Anzeigeerstatter das elektronische Spielzeug ersteigert hätten seien sie zur Zahlung aufgefordert worden und hätten dann gezahlt. Angekommen sei bei ihnen jedoch nie auch nur eines der Stücke. Wie sich herausstellte verfügte der Beschuldigte selbst gar nicht über die angebotenen Waren, sondern hatte Dinge angeboten, die es bei ihm gar nicht gab, nur, um an Geld zu kommen. Den Geschädigten war ihr Schaden glücklicherweise sofort über PayPal erstattet worden. Da der Schaden jedoch trotzdem entstanden ist, – nur eben bei PayPal anstelle bei den Geschädigten selbst, – wurden die Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufgenommen. Er machte dann alles richtig und schlug die Einladung der Polizei zu einem „Gespräch“ aus und wandte sich stattdessen sofort an einen Strafverteidiger (RA Florian Schneider). Da der Beschuldigte geständig war, nicht vorbestraft und auch bereit dazu, den Schaden wiedergutzumachen, war es möglich, sich mit der Staatsanwaltschaft auf einen Strafbefehl mit nur geringfügiger Geldstrafe zu einigen, mit der auch keine Eintragung ins Führungszeugnis verbunden ist.

13. November 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-11-13 10:27:212015-11-13 10:27:21Kleine Geldstrafe bei Internetbetrug

Haftstrafe ohne Bewährung für Volksverhetzung Im Internet

Allgemein, Internetstrafrecht

Das Amtsgericht Kitzingen hat am Mittwoch ein deutliches Zeichen gesetzt: Ein etwa Dreißigjähriger aus Iphofen holte sich seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten (natürlich ohne Bewährung) wegen Volksverhetzung im Internet ab. Die Begründung für dass Urteil lautete, dass der Angeklagte über Facebook Hetze gegen Flüchtlinge unter Verwendung von nahezu unerträglichem Vokabular aus der Naziszene verbreitet hatte. Da er in seinen Sprüche unter Anderem bedauerte, dass die KZ’s nicht mehr in Betrieb seien, um Flüchtlinge vergasen zu können und damit ein kaum mehr erträgliches Niveau erreicht haben zog das Amtsgericht Kitzingen die dunkelrote Karte und verhängte eine Haftstrafe ohne Bewährung. Die für das Urteil einschlägige Vorschrift des 130 Strafgesetzbuch sieht eine Mindeststrafe von 3 Monaten und eine Höchststrafe von 5 Jahren vor. Insoweit liegt das Schöffengericht durchaus im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. 

21. Oktober 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-21 18:20:432015-10-29 12:22:28Haftstrafe ohne Bewährung für Volksverhetzung Im Internet

Bis zu 3 Jahre Haft für Einsatz von Spyware auf fremdem Handy

Internetstrafrecht

Ein etwa 50-jähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem Oberland wusste sich wohl nicht mehr anders zu helfen, als er merkte, dass er seine Ehefrau wohl endgültig an einen Anderen verloren hatte, so dass er schließlich aus lauter Eifersucht darauf verfiel, sich aus dem Internet eine Spyware zu verschaffen und auf dem Handy seiner Ehefrau zu installieren. Sie hatte ein neues Handy gebraucht und er hatte die Gelegenheit genutzt, ihr eine Freude zu machen, und schenkte ihr eines. Bevor er ihr es jedoch überreichte kaufte er im Internet eine Software, für die damit geworben wurde, dass man sie auf ein Handy downloaden kann und dann übers Internet die ganzen Telefonate und Mails abgreifen kann, die mit dem Handy geführt werden (Spyware). Nachdem er die illegale Software installiert und das Handy der Ehefrau geschenkt hatte bemerkte seine Frau auf seinem Rechner die offene Website des Spyware-Anbieters und entdeckte damit die Straftat des Ehemannes. Der Mann hat sich damit nach den Vorschriften der 202a und 202b des Strafgesetzbuches strafbar gemacht und kann im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.

19. Oktober 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-10-19 21:32:002015-10-29 12:24:57Bis zu 3 Jahre Haft für Einsatz von Spyware auf fremdem Handy
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