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Schlagwortarchiv für: Strafanwalt

Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Der 17-Jährige aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich nicht viel dabei gedacht. Nach ausführlichem Alkoholkonsum stieg er mitten in der Nacht auf seinen E-Roller und fuhr nach Hause. Vor seiner Haustüre erwartete ihn die Polizei. Der Alkoholtest zeigte 1,3 Promille. Damit leistete er sich eine Trunkenheitsfahrt. Es dauerte nicht lange, da kam die Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller zum Jugendgericht.

Eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller gibts dann, wenn der Fahrer fahruntüchtig war. Relativ oder absolut.

Der Jugendliche war mit seinen 1,3 Promille absolut fahruntüchtig. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beträgt 1,1 Promille. Absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass die Polizei für die Ahndung der Fahruntüchtigkeit nicht zusätzlich auf die Feststellung irgendwelcher Fahrfehler angewiesen ist.

Die Strafen für Erwachsene sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Viel unangenehmer als die eigentliche Strafe sind aber die Nebenfolgen wie ein mehrmonatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommt eine Sperrzeit für die Wiedererteilung für mindestens ein halbes Jahr. Hat der Angeschuldigte noch gar keine Fahrerlaubnis dann gilt die Sperrzeit eben für die Erteilung einer solchen.

Die Vorschriften des StGB gelten eingeschränkt durchaus auch für Jugendliche.

Jugendliche haben nur das Glück, dass die Strafrahmen des Erwachsenenrechts für sie nicht gelten. Denn alle unter 18 fallen zwingend unter das Jugendgerichtsgesetz JGG. Dieses sieht ganz andere Folgen für Straftaten vor als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht weniger die Sanktion als die Erziehung des Jugendlichen. Der E-Rollerfahrer hat also zu rechnen mit Sozialstunden und mit Maßnahmen zur Eindämmung seines Alkoholkonsums. Hier zu muss man wissen:

Wer mit 1,3 Promille noch laufen und Roller fahren kann wird von den Strafverfolgern und dem Gericht als sehr alkoholgewöhnt angesehen. Die Folge ist eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller.

Der Jugendliche wird also als ein Mensch gesehen werden, der sehr regelmäßig sehr große Mengen an Alkohol zu trinken gewöhnt ist. Dies wäre an sich eigentlich kein Problem, wäre da nicht die Rollerfahrt unter Alkoholeinfluss: Damit hatte der Jugendliche bewiesen, dass er Alkoholkonsum und Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr nicht trennen kann. Er wird also die Führerscheinstelle dann davon überzeugen müssen, dass er genau dies gelernt hat, wenn er einen Führerschein beantragt.

Schwerer als das Urteil des Jugendgerichts wiegen in der Regel die Folgen der Führerscheinstelle für den Jugendlichen, der später einen Autoführerschein beantragen will.

Die Führerscheinstelle muss zwingend über die Alkoholfahrt in Kenntnis gesetzt werden. Beantragt der Jugendliche später mal eine Fahrerlaubnis wird die Führerscheinstelle abwinken und zunächst nachfragen, was der Jugendliche bislang unternommen hat gegen sein Alkoholproblem.

 

7. Oktober 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-10-07 13:11:342024-10-08 13:13:38Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Jugendstrafverteidiger bei Raub

Jugendliche - Heranwachsende

Als auf Verteidigung von Jugendlichen spezialisierter Anwalt ist derzeit viel zu tun. Raubüberfälle von Jugendlichen gegen andere Jugendliche haben derzeit Konjunktur. Der Jugendstrafverteidiger ist bei Raub besonders gefordert. Die Aussagen der Beschuldigten stehen meist in krassem Widerspruch zu denen der Zeugen und Geschädigten.

Der Jugendstrafverteidiger bei Raub hat daher besonders viel Zeit für die Besprechung mit den teilweise sehr jungen Mandanten aufzuwenden.

Das Strafgesetzbuches ist für Erwachsene geschrieben worden und hält enorm hohe Strafen bereit für die Begehung von Raub. Vor allem dann, wenn er unter Einsatz von Waffen begangen wird. Hier reicht der Strafrahmen von 5 Jahren Mindeststrafe bis 15 Jahre.

Für Jugendliche und Heranwachsende gilt aber etwas Anderes, laut Jugendgerichtsgesetz steht nämlich der Erziehungszweck im Vordergrund.

Strafen wie bei Erwachsenen, die auch der Spezial- und Generalprävention dienen sollen, gibts im Jugendrecht nicht. Auch der Gedanke der Sühne findet nur sehr eingeschränkt einen Platz im Urteil des Jugendgerichts. Lediglich im Falle des Vorliegens  des Tatbestandsmerkmals der Schwere der Schuld kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Ebenso wie bei der Bejahung von schädlichen Neigungen bei den jungen Angeklagten.

Der Jugendliche soll also nur in Ausnahmefällen eingesperrt werden, ein kurzer Freizeit- oder Dauerarrest reicht oft aus als Schuss vor den Bug.

Wollen Jugendliche allerdings den Schuss um keinen Preis hören gibts durchaus auch mal eine Jugendstrafe. Sie beträgt mindestens 6 Monate und kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter verhängen in den härteren Fällen allerdings gerne die „Jugendstrafe im Voraus“, – also eine Art vorweggenommene Jugendstrafe in Form von Untersuchungshaft. Sie dauert meist nicht sehr lange und erfüllt ihren Zweck. Der Jugendliche bekommt sofort nach seiner Tat eine deutliche Sanktion zu spüren und lernt den Knast als Untersuchungsgefangener kennen.

War ein Jugendlicher eine Zeitlang in Untersuchungshaft hat der Jugendstrafverteidiger bei Raub gute Chancen, für seinen Mandanten in der Hauptverhandlung eine Bewährung herauszuholen

Denn jetzt hat sein Jugendverteidiger ein gutes Argument in der Hand: Der jugendliche Täter hat den Knast schon mal kennengelernt und kein Bedürfnis mehr auf weitere Bekanntschaft damit, – so das beliebte Argument, dem sich Jugendrichter auch gerne mal anschließen

29. Januar 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-01-29 14:57:072024-01-31 13:24:46Jugendstrafverteidiger bei Raub

Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der  junge Beschuldigte hatte gerade die Grenze auf der Salzburger Autobahn nach Deutschland passiert, als er angehalten wurde. Die Polizei hielt ihn wegen seines silbernen Mercedes mit ausländischem Kennzeichen an. Der Verdacht: Das Auto ist gestohlen. Bei der Prüfung seiner Papiere stellte sich heraus, dass die Fahrgestellnummer nicht passte. Die Handschellen klickten. Nun war klar: Nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Geht ein Beschuldigter in den Knast lautet das Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Die Polizei führte den jungen Albaner sofort dem Haftrichter beim Amtsgericht Rosenheim vor. Der Vorwurf lautete, dass der junge Mann einen gestohlenen Mercedes versucht hatte, nach Deutschland einzuführen. Der Haftbefehl des Amtsgerichts lautet also auf Hehlerei. Der Beschuldigte ging sofort in Untersuchungshaft.

Bei der Prüfung der Fahrzeugdaten fand die Polizei heraus, dass der Wagen tatsächlich letztes Jahr gestohlen gemeldet worden war.

Die entscheidende Frage lautet nun, ob die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann den Vorsatz der Hehlerei nachweisen kann. Dafür wäre erforderlich, dass man dem Mann nachweisen kann, dass er wußte, dass der Mercedes gestohlen worden war. Tatsächlich ist bislang aber nur bekannt, dass er dafür bezahlt worden war, das Auto zu fahren. Erforderlich wäre aber zumindest der Nachweis des bedingten Vorsatzes im Hinblick auf den Tatbestand der Hehlerei.

Der Beschuldigte hat in Deutschland keinen Wohnsitz, deshalb bleibt es bei dem Haftbefehl und dem Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Der Kampf um eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls geht also weiter. Da ein fester Wohnsitz in Deutschland fehlt tut sich die Staatsanwaltschaft leicht bei ihrem Wunsch nach Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Oft gibts eine Haftentlassung in solchen Fällen erst am Ende einer Hauptverhandlung, wenn der Amtsrichter ein Urteil auf Bewährung ausspricht. Da auch gebrauchte Pkw’s der Marke Mercedes einen relativ hohen Marktwert haben ist eine solche Strafe nicht leicht zu haben. Haftstrafen ohne Bewährung sind in solchen Fällen deutlich häufiger als Bewährungsstrafen!

 

30. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-30 14:11:572023-04-04 14:14:15Strafverteidiger hilft bei Haft

Revision erfolgreich

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Angeklagte hatte nicht damit gerechnet. Der für die Münchner Justiz zuständige Senat am BGH ist nicht gerade für einen großzügigen Umgang mit Revisionen bekannt. Daher kann ein Verteidiger (RA Florian Schneider) nicht wirklich oft seinem Mandanten mitteilen „Revision erfolgreich“!

Als es hieß „Revision erfolgreich“ war dies daher ein Erfolg.

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte war innerhalb offener Bewährung erneut und sogar einschlägig straffällig geworden. 8 Vorstrafen wegen Betrugs hatte er schon auf seinem Konto. Das Landgericht München I hatte im April 2019 deshalb nicht mehr wirklich viel zu seinen Gunsten verbuchen können. Fast 4 Jahre lautet daher der Richterspruch. Die Revision sollte das Verfahren in bessere Bahnen lenken.

Der BGH sah Anlass zur teilweisen Aufhebung.

Die Schadensberechnung bei den geschädigten Damen hatte nicht die Zustimmung des Senats gefunden. Der Angeklagte hatte ein nicht sehr häufiges Ziel verfolgt. In einer Krise mit seiner Lebensgefährtin hatte er auf Abhilfe gesonnen. Und bei Ebay ein Inserat geschaltet.

Angeboten wurden durch ihn Jobs für Bardamen in einem Nachtclub.

Die Resonanz war hoch. Jede Menge junger Mädels meldete sich Anfang 2018 bei ihm. Ihnen waren lukrative Beschäftigungen in einem demnächst zu eröffnenden Club an der Bar in Aussicht gestellt worden. Ausweislich der Arbeitsverträge hatte es sogar eine ganze Menge Geld dafür geben sollen. Die Bewerberinnen waren darüber informiert worden, dass der Club noch nicht offen sei. Aber bald eröffnet werde. Dafür brauche man jede Menge Servicepersonal. Die Frauen sollten bis dahin schon mal in der Wohnung des Angeklagten üben. Schreiben von Speisekarten und Sicherheitstraining mit den zukünftig aufdringlichen Kunden zum Beispiel. Und Fotos brauche man. Das Inhaber-Ehepaar wolle dies so, hieß es.

Für die Website würden auch Dessous-Bilder gebraucht, außerdem einige Nacktaufnahmen und sogar Pornos.

Hieß es. Als den Mädels Zweifel kamen zeigte ihnen der Angeklagte Emails der vermeintlichen Chefs. Aus denen ergaben sich die Aufgaben. Das Zögern der jungen Mädels überwand der Angeklagte mit tollen Honorarangeboten fürs Ausziehen und die Drehs. Mehrere Tausend Euros sollte es für die Pornodrehs geben. Da die 18- bis 20-jährigen Frauen allesamt komplett pleite waren und dringend Geld brauchten machten sie mit. In ihrer Situation war ein Taui einfach viel Geld!

Leider gabs jedoch weder den Nachtclub noch die Jobs, der Angeklagte selbst war komplett pleite.

Die Chefs gab’s auch nicht, die Mails hatte der Angeklagte selbst geschrieben. In seiner Wohnung in München hatte der Angeklagte eine richtige Show abgezogen. Er hatte ein regelrechtes Betrugsszenario aufgebaut. Gezahlt hatte der Angeklagte nie. Denn er selbst hatte ja keinen Sou. Die Mädels hatten also nicht nur keinerlei Lohn erhalten für ihre Tätigkeiten in der Wohnung. Auch die Nacktaufnahmen machten sie also ebenso umsonst, ebenso wie die Pornos. Dem Angeklagten war es alleine darauf angekommen, mit vielen jungen Mädels Sex zu haben. Sonst gar nix!

Revision erfolgreich hieß es daher alleine deshalb, weil das Landgericht nach Meinung des BGH die Schadenssummen falsch berechnet hatte. Denn der Schaden hatte nach Meinung des BGH alleine in dem Gratis-Sex bestanden.

Und in sonst nix! In dem neuen Durchgang nach Zurückverweisung des Verfahrens an das Landgericht München I soeben im Dezember war das Gericht vor einer ungewöhnlichen Aufgabe gestanden. Es mußte berechnen, was der Sex wert war, den sich der Angeklagte betrügerisch erschlichen hatte. Denn nur ein Teil der Frauen hatte vor Gericht zugegeben, mit dem Angeklagten aus freiem Entschluss Spaß am Sex gehabt zu haben. Einige Mädels hatten sich schwer getäuscht gefühlt.

Die Revision war erfolgreich, das Ergebnis ist sehenswert.

Die Strafe wurde beim zweiten Durchgang um fast ein Jahr auf 3 Jahre reduziert. Infolge der Neuberechnung des Gesamtschadens mußte die ursprüngliche Strafe reduziert werden. Sex in Euro berechnet ist einfach nicht so sehr viel wert. Dem Angeklagten steht damit nach fast drei Jahren Untersuchungshaft im Frühling die Entlassung bevor.

 

16. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-16 15:14:292020-12-16 15:34:12Revision erfolgreich

Keine Strafe bei Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der Vorwurf des Jugendstaatsanwalts gegen den 16-jährigen Schüler lautete auf unerlaubten Drogenerwerb, Drogenbesitz sowie Weitergabe von Marihuana in geringer Menge.

Am Ende hieß es dann aber trotzdem keine Strafe bei Drogenbesitz.

Der Jugendliche hatte sich sofort nach Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn an einen Strafverteidiger (RA Florian Schneider) gewandt. Vor allem hat er auf Anraten seines Verteidigers keine Aussage bei der Polizei gemacht. Stattdessen erklärte er sich auf Betreiben seines Anwalts dazu bereit, an dem Drogenberatungsprogramm „FED“ teilzunehmen. Dies ist gerade für junge Beschuldigte gedacht, bei denen noch am Ehesten eine positive Beeinflußbarkeit gegeben ist.

Nehmen Jugendliche freiwillig an dem Programm FED teil wird das Strafverfahren oft eingestellt.

Entscheidend hierfür ist die Überlegung der Jugendstaatsanwälte, dass im Falle einer Anklage und Verurteilung nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) auch nichts Anderes als Urteil herauskommt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Jugendliche einsichtig und vor allem nicht einschlägig vorbestraft ist. Denn auch einem Jugendrichter fällt als Sanktion meist nix Anderes ein als das Programm FED.

Im Jugendstrafverfahren steht nämlich nicht die Bestrafung

des Täters im Vordergrund, sondern die Erziehung.

So kommen Jugendliche oft mit der zeitlich sehr überschaubaren Teilnahme an einem Beratungsprogramm davon, obwohl sie ja nach unserem rechtlichen Wertesystem mit Drogen hantiert hatten. Hat sich der Beschuldigte aber schon von alleine und freiwillig der Drogenberatung FED unterzogen sieht der Staatsanwalt keine Notwendigkeit mehr für eine Anklage. Deshalb steht in diesen Fällen dann am Ende also eine unerwartete Einstellung.

22. Juli 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-07-22 12:59:132018-07-22 13:11:45Keine Strafe bei Drogenbesitz

Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der 38-jährige Spediteur hätte nicht gedacht, dass es auch ihn mal treffen könnte. Dass auch er sich mal gegen eine Vergewaltigungsanzeige wehren muss. Er lag friedlich schlafend in seinem Bett, als die Polizei auftauchte und ihn festnahm. Nach der Version der Ehefrau habe er sie in der gemeinsamen Ehewohnung überfallen und vergewaltigt. Und damit es auch wirklich knallt hatte sie ihn auch gleich noch wegen einer anderen angeblichen Vergewaltigung einige Wochen vorher angezeigt und zudem behauptet, dass er das gemeinsame Kind mißhandelt habe.

Die Version des Mannes hörte sich dann deutlich anders an.

Der Beschuldigte machte umfangreiche Angaben bei der Polizei und stellte einiges richtig. Wie sich zeigte befindet sich das Paar in Trennung und diskutiert derzeit die Trennungsformalitäten. Dabei geht es vor allem um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, aber auch ums Geld. Der Hauptstreitpunkt ist aber das Kind. Der Beschuldigte war bereits ausgezogen und nur noch selten in der Ehewohnung, um Sachen zu holen.

Die Anzeige erscheint als von langer Hand geplante Aktion der Frau, sich das Sorgerecht zu sichern.

Nach der Version des Mannes hatte sie trotz der Trennung nämlich ganz plötzlich und überraschend wieder Sex gewollt. Das war in der aktuellen Trennungs-Situation und angesichts des aktuellen Streits sicher kein Zufall. Denn sofort, nachdem der Mann ihrem Wunsche gefolgt war und danach eingeschlafen war, hatte sie die Polizei gerufen. Durch die Anzeige versucht sie, eine Handhabe gegen den Ehemann zu bekommen, um ihn vom Kind fernzuhalten.

Ein Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige.

Da der Mann vorläufig festgenommen und in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums verbracht worden war benötigte er Hilfe. Mit einer Vergewaltigungsanzeige ist nicht zu spaßen. Üblicherweise gehen die Beschuldigten nämlich sofort in Haft und müssen sich sehr lange darum bemühen, wieder freizukommen. In diese Falle war der Strafrechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) sofort und auch am Samstagmorgen im Polizeipräsidium zur Stelle.

Im Gegensatz zu den meisten sonstigen Fällen dieser Art kam der Beschuldigte sofort wieder frei.

Angesichts der ausgiebigen und sehr glaubhaften Aussage des Beschuldigten verzichtete die Staatsanwaltschaft München darauf, einen Haftbefehl zu beantragen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass das Strafverfahren gegen den Mann nun schon wieder zu Ende ist. Er wird sich jetzt nicht nur gegen den Versuch der Ehefrau wehren müssen, ihm das Kind wegzunehmen. Er muss auch noch gegen die Frau und ihre falsche Verdächtigung strafrechtlich vorgehen und die Bestrafung der Frau betreiben. Das Ergebnis dieser üblen Vorgehensweise seiner Exfrau wird deshalb nicht nur sein, dass der Beschuldigte keine Verurteilung bekommt. Am Ende wird sie selbst den Weg ins Gefängnis antreten müssen wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Freiheitsberaubung.

24. Dezember 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-12-24 15:18:182018-01-03 11:52:43Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Erst als die Polizei die Wohnung stürmte und gleichzeitig an ihrer Arbeitsstelle auftauchte war für die junge Münchnerin klar, dass es um ihren Freund ging. Die Polizeibeamten suchten nach Drogen. Im Kühlschrank der jungen Frau wurden sie fündig. Kokain, Marihuana und Amphetamine fanden sich reichlich.

Ihr Problem war, dass die Wohnung auf ihren Namen lief und von ihrem Freund nur mitbenutzt wurde.

Und vor allem als Bunker und als Lieferadresse für Drogenbestellungen aus dem Darknet benutzt wurde. Nach Hause wollte er nichts geschickt bekommen, da seine Mutter nichts merken sollte. Und da seine Freundin den ganzen Tag in der Arbeit war und bekam sie davon nichts mit. So lief das für ihn eine ganze Zeitlang richtig gut. Er flog erst nach einer Weile auf, als er länger seine Bestellungen im Darknet getätigt hatte.

Da die Polizei sich bei ihren Ermittlungen an der Lieferadresse für die Drogen orientierte war zunächst die junge Mutter im Visier der Ermittler.

Sie wurde deshalb gleich an ihrem Arbeitsplatz verhaftet. Die üppigen Funde in ihrem Kühlschrank schienen nämlich zunächst durchaus den Verdacht zu bestätigen, dass sie die Hauptverdächtige war. Erst als die Beamten auch den Freund verhaften konnten und seine Vergangenheit als Drogenhändler aufflog bekam die Polizei das Gefühl, dass es wohl weniger die junge Mutter eines kleinen Mädchens die Übeltäterin war. Obwohl sie dies dem Ermittlungsrichter sofort mitteilte kannte der aber kein Erbarmen.

Das Amtsgericht München erließ sofort nicht nur gegen ihren Freund, sondern auch gegen sie Haftbefehl.

Ihr Freund zog es nämlich vor, jede Aussage zu verweigern. Deshalb half es ihr nichts, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es gar nicht ihre Drogen waren, die da im Kühlschrank lagen. Dem Ermittlungsrichter wollte es nämlich nicht einleuchten, dass sie wirklich gar nichts gewußt haben wollte von den Drogengeschäften ihres Freundes. Immerhin waren jede Menge Gras, Kokain und Amphetamine offen im Kühlschrank gelegen. Sie wandte sich deshalb an einen Strafverteidiger.

Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten.

Als ihr klar war, dass sie sich alleine aus dem ganzen Fiasko nicht mehr befreien konnte wandte sie sich an einen Strafanwalt. Für einen in der Verteidigung von Drogendelikten jahrelang erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht (RA Florian Schneider) ist die weitere Vorgehensweise nun klar. Die junge Mutter kann sich nur retten durch eine umfassende Aussage, um damit den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft zu vermeiden. Nur dadurch kann sie klar machen, wer der eigentliche Übeltäter ist. Eine falsche Solidarität mit ihrem Freund hilft ihr jetzt nichts mehr. Ihr Freund obwohl Hauptverantwortlicher macht nämlich nicht die geringsten Anstalten, ihr aus der Patsche zu helfen.

12. Dezember 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-12-12 12:48:002017-12-12 13:04:02Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten

Tankbetrug ist Straftat

Vermögensdelikte

Die Tankstelle in Frankfurt am Main hat nicht lange gefackelt: Als der in München lebende Holländer mit seinem Mietwagen aus der Tanke raus fährt, ohne bezahlen, gibt’s sofort eine Anzeige.

Nach zweieinhalb Monaten Post von der Polizei

Als der Fahrer vor ein paar Tagen seine Post öffnet holt ihn seine Fahrt nach von August wieder ein: Erst zweieinhalb Monate später findet er in seinem Briefkasten ein Schreiben der Frankfurter Polizei.

Getankt, dann Brotzeit gemacht, dann weggefahren

Es ging dem Holländer so, wie es wohl vielen geht: In einer Tankstelle gibt’s schließlich nicht nur Sprit, sondern vielerlei mehr. Nach dem Tanken wird erstmal das WC benutzt. Dann geht’s mit der Familie zum Café trinken. Und Brotzeit machen. Die vielen Sandwichs liegen schließlich nicht nur zur Zierde in der Theke! Ärgerlich nur, dass später keiner ans Zahlen der Tankrechnung gedacht hat.

Kein Betrug ohne Vorsatz

Der Ablauf der Geschichte läßt jedoch große Zweifel an den Chancen des Staatsanwalts aufkommen: Denn es gilt das Gleiche wie bei jedem anderen Betrug. Betrug gibt’s nur unter zwei Voraussetzungen: Der Beschuldigte muß bereits beim Abschluß seines Vertrages den Vorsatz gehabt haben, nicht zahlen zu wollen. Oder alternativ müßte er gewußt haben, dass er pleite ist und gar nicht zahlen kann. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt eine Verurteilung wegen Tankbetrugs in Frage! Sonst nicht.

Vergessen zu zahlen ist kein Tankbetrug

Mag aus der Sicht eines Tankstellenbetreibers der Verdacht auch noch so nahe liegen: Hat ein Autofahrer einfach nur vergessen, seine Tankbefüllung zu bezahlen, ist das kein Betrug! Und es ist alleine Sache des Staatsanwalts, einem Beschuldigten diesen Betrugsvorsatz nachzuweisen. 

Gerade hier gilt, so früh als möglich den Rat eines Strafverteidigers einzuholen

Der Beschuldigte hat aber wenigstens jetzt alles richtig gemacht. Als er das Schreiben der Polizei in Händen hält gab es für ihn nur Eines: Den Fragebogen nicht selbst ausfüllen, sondern zumindest mal eine Beratung beim Strafverteidiger wahrnehmen. Bei diesem Gespräch wird er erfahren, was das Wichtigste ist: Ohne Einsichtnahme in die Strafakte wird keine Aussage gemacht! Und es wird auch kein Fragebogen der Polizei ausgefüllt. Egal, wie dringend das Bedürfnis gerade ist, sich schnell rechtfertigen zu wollen! 

Gerade beim Strafverfahren wegen Betrugs kann ein erfahrener Strafverteidiger die entscheidende Hilfe leisten

Hat ein Beschuldigter bei der Polizei alles richtig gemacht ist alles gut: Das Weitere ist Sache der Polizei. Sie muß den Tatnachweis führen und den Betrugsvorsatz beweisen! Der beschuldigte Holländer kann also auf ein gutes Ende hoffen.

22. Oktober 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-10-22 17:59:162016-10-23 09:29:42Tankbetrug ist Straftat
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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