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Freispruch bei Betrugsanklage

Allgemein, Vermögensdelikte

Die Angeklagte hatte mit Derartigem nicht gerechnet. Bei ihren verschiedenen Antragsverfahren vor  verschiedenen Behörden war eine Anklage wegen Sozialhilfebetrugs herausgekommen. Mit ihrem behinderten Sohn war es schon schwierig genug, das Leben zu meistern. Da war der Strafbefehl ein großer Schreck. Am Ende stand aber sogar ein Freispruch wegen der Betrugsanklage!

Ein Freispruch bei Betrugsanklage wegen Sozialbetrugs ist eher selten.

Verteidigungen bei Betrugsanklagen im Allgemeinen sind dagegen allerdings durchaus oft erfolgreich. Die Strafverfolger haben die schwierige Aufgabe zu meistern, nachzuweisen, dass die Beschuldigten in Betrugsabsicht gehandelt hatten. Sie müssten eigentlich in den Kopf des Beschuldigten hinein blicken können. Um den Nachweis der Absicht der Vermögensschädigung erbringen zu können. Mindestens die der Vermögensgefährdung. Oft nicht möglich.

Hat sich die oder der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei richtig verhalten gelingt dieser Nachweis eher selten.

Das bedeutet, dass die oder der Beschuldigte keine Angaben gegenüber der Polizei gemacht hat! Hat die Polizei keine Angaben des oder der Beschuldigten zum subjektiven Tatbestand des Betrugs erhalten muss sie den Nachweis erbringen aus den Umständen des Falles. Hier muss dann oft der niedrige Kontostand herhalten. Oder die vielen Schulden.

Deshalb ist die Sach- und Rechtslage ist gerade bei Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrugs sehr viel günstiger für die Ermittler.

Anträge auf Stütze vom Staat werden eben nun mal nur von Menschen gestellt, die kein Geld haben. Wenn dann im Antrag auf Stütze Angaben zu Einkünften fehlen haben die Strafverfolger leichtes Spiel. Die Anzeigen zum Sozialbetrug kommen zudem stets von der Bundesagentur, die alle Unterlagen hat.

Einen Freispruch bei Betrugsanklage kann es trotzdem geben.

Den Betrugsvorsatz müssen die Ermittler trotz allem in jedem Einzelfall nachweisen. Auch die alleinerziehende Angeklagte war zunächst mit einer eindeutig erscheinenden Aktenlage konfrontiert. Erst die genaue Prüfung der Beweislage im Rahmen einer Hauptverhandlung zeigte, wie die Sache wirklich stand. Am Schluß der Beweisaufnahme war die Sache dann ganz anders eindeutig als zu Beginn. Dann hieß es Freispruch!

15. Mai 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-05-15 10:49:312021-05-15 10:49:31Freispruch bei Betrugsanklage

Bandenmaessiger Betrug

Vermögensdelikte

Bandenmaessiger Betrug schädigt Opfer in enormem Umfang. Die Täter solch arbeitsteiliger und organisierter Vorgehensweise wirken überzeugend. Und Betrügerbanden wirken mit hohem Druck auf ihre Opfer ein.

Die derzeit aktuellste Betrugsmasche ist der sog. „110-Betrug“.

Hier geben sich die Täter als Polizisten aus. Die Chefs der Betrügerbande sitzen sicher und ungefährdet in der Türkei. Sie suchen ihre Opfer aus dem Telefonbuch nach den Vornamen aus, die nur alte Menschen haben. Die kontaktieren sie dann telefonisch und setzen sie unter Druck. Ihnen gaukeln sie vor, ihre Ersparnisse seien in Gefahr. Die Polizei sei angeblich einer Bande auf der Spur. Die sei hinter ihren Geldern her. Sie sollten deshalb sofort all ihre Ersparnisse zur Sicherheit der Polizei übergeben. Ein Polizeibeamter werde in Kürze bei ihnen klingeln. Dem sollen sie ihr Geld übergeben. Da auf dem Telefondisplay die 110 als Absenderrufnummer erscheint glauben die Opfer die Story.

Bandenmaessiger Betrug ist Teil der organisierten Kriminalität und wird schwer bestraft.

Der „normale“ Betrüger hat manchmal noch gute Chance, mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren davon zu kommen. Den gewerblichen und organisierten Bandentäter erwarten Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahre. Dieser Strafrahmen gilt für alle bandenmäßig begangenen Delikte wie Diebstahl und anderes mehr. Mitglieder von solchen Banden haben keine Chance auf Bewährung.

Zur „Bande“ nach StGB gehört jeder, der dabei ist, ob Täter oder Teilnehmer.

Die Ausrede, man habe doch gar nix bei der Betrugsmasche verdient, zieht nicht! Jeder, der mitmacht, ist Teil der Bande. Nur im Rahmen der Strafzumessung kann der Verteidiger solche Erwägungen geltend machen. Die Drahtzieher der „110-Betrügerbande“ profitieren davon, Kleinganoven zu engagieren. Die werden an die Wohnungstüren vorgeschickt und dem vollen Risiko ausgesetzt. Sie kriegen einen kleinen Lohn und kennen weder Täter noch Bandenstruktur. Sie werden als Erste erwischt und in den Knast gesteckt. Da sie niemanden und nix kennen können sie auch niemanden verraten.

Bandenmaessiger Betrug führt zu riesigen Gewinnen bei den Banden und zu enormem Schäden bei den Opfern.

Die Hintermänner dieser Masche und tätigen die Anrufe aus der Türkei mit der fingierten 110-Absenderrufnummer. Sie sind die Profiteure des Betrugs. Risiko gehen sie keines ein. Da die Masche zieht haben die Hintermänner inzwischen Millionen verdient. Die alten Leute haben ihre ganzen Ersparnisse verloren und keine Aussicht auf Entschädigung. Ihnen bleibt am Ende nur Hartz IV.

3. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-03 12:16:202020-09-17 13:59:51Bandenmaessiger Betrug

Kreditkartenbetrug im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Das Angebot auf Facebook klang doch zu gut für die 26-jährige Britin. Hotels überall in Europa, auch in Deutschland, zum halben Preis. Die Londonerin schlug zu und buchte einen 5-Tagestrip nach Deutschland für sie und ihre 3 Freundinnen zum Preis von gerade einmal 320 britische Pfund. Ein Schnäppchen! Als der Vermittler den Preis forderte zahlte sie sofort. Und als sie mit ihren 3 Freundinnen in den beiden Hotels ankamen klappte auch alles und sie hatten einen guten Aufenthalt.

Das böse Erwachen kam später.

Als sie im Jahr darauf von einem anderen Städtetrip nach Berlin zurück kehren wollte nach London wurde sie von der Polizei aufgehalten. Ihre Personalien wurden gecheckt und sie wurde befragt. Es gebe eine Anzeige gegen sie, die den Hotelaufenthalt im Jahr zuvor betreffe.

Der Vorwurf lautete auf Kreditkartenbetrug im Internet.

Folgendes war passiert: Eine Münchnerin hatte Anzeige gegen sie erstattet wegen betrügerischem Gebrauch ihrer gestohlenen Kreditkarte! Die Engländerin war sich keiner Schuld bewußt und wies die Vorwürfe weit von sich. Sie ging davon aus, dass das alles ein großes Missverständnis war. Sie hatte ja alles pünktlich an den Vermittler überwiesen und mit Kreditkarten in diesem Zusammenhang nix zu tun. Der Ärger ging jedoch weiter, aufgeklärt hatte sich gar nichts!

Einige Monate später lag ein Strafbefehl des Münchner Amtsgerichts in der Post.

Die Britin konnte es nicht fassen: Ihr wurde nun auch von der Justiz vorgeworfen, eine gestohlene Kreditkarte missbraucht zu haben! Gleichzeitig wurde gegen sie eine Geldstrafe verhängt. Die Engländerin glaubte jedoch immer noch an einen Irrtum und legte zwar Einspruch ein, unternahm aber nichts weiter.

Erst als die Terminsladung des Amtsgerichts München bei ihr eintraf wurde sie aktiv.

Zusammen mit ihrem Cousin, der in München lebt, fing sie an zu recherchieren. Sie forschte nach, wer hinter dem Facebook-Profil stand, bei dem sie gebucht hatte. Ein Riesen-Zufall kam ihr zu Hilfe. Es zeigte sich nämlich, dass ihr Bruder das Gesicht schon mal irgendwo gesehen hatte. Und tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich bei dem Hotelvermittler ebenfalls um einen Londoner handelte, den ihr Bruder flüchtig kannte.

Der eigentliche Missetäter gab sofort alles zu. als man ihn sich vorknöpfte.

Der Brite hatte in der Tat eine gestohlene Kreditkarte verwendet zur Buchung der Hotels, die er auf Facebook anbot. So war auch der günstige Preis zu erklären. Er zeigte sich sofort bereit dazu, ein notarielles Geständnis zu unterschreiben. Dies konnte nun in München vorgelegt werden. Die Terminierung der Hauptverhandlung wurde daraufhin aufgehoben.

Der Brite hat sich wegen Kreditkartenbetrug im Internet strafbar gemacht und braucht nun seinerseits einen Strafverteidiger.

Das Strafverfahren gegen die Londonerin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) dagegen wird nun eingestellt werden. Sie hat aber nun zusätzlich zu dem Ärger auch jede Menge Kosten gehabt, die der eigentliche Straftäter aber natürlich tragen muß. Ihn wird also zusätzlich auch noch eine Schadensersatzklage treffen.

28. Juni 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-06-28 12:41:272017-07-29 16:11:49Kreditkartenbetrug im Internet

Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

„Hier meldet sich die Polizei. Ihr Geld auf der Bank ist akut bedroht von Verbrechern. Bringen Sie ihre Wertsachen in Sicherheit. Übergeben Sie alles der Polizei!“ So oder so ähnlich lauteten Anrufe bei vielen älteren Menschen in Deutschland. Die alten Leute gerieten in Sorge und hoben ihr ganzes Geld ab.

Für die Übergabe kam die vermeintliche Polizei direkt an die Wohnungstüre.

Mit den alten Leuten hatten die falschen Polizisten ein Codewort ausgemacht. Das sollte dazu dienen, die behaupteten Verbrecher auszuschalten. Alles Geld sollte nur an die vermeintliche Polizei übergeben werden. Der Trick hatte schon in vielen Fällen funktioniert. Zigtausende Euro wurden so erbeutet.

Für die Übergabe an der Wohnungstüre wurden Ahnungslose angeworben.

Offenbar wurden für den kritischen Teil der Sache nicht Eingeweihte eingesetzt. Die sollten nur ein Paket abholen. Denn die Übergabe der Wertsachen an der Wohnungstüre ist der problematischste Teil der Straftat. Bevorzugt wurden Auswärtige. Denn die kennen sich in München nicht aus und kennen auch die Täter nicht. Sie wurden per Handy zum Einsatzort gelotst.

Beim Läuten an der Türe öffnete die Polizei.

Einige der alten Leute waren aber nicht dumm. Sie riefen sofort die Polizei. Der ahnungslose Mann aus Bremen (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht. Denn nach dem Läuten an der Tür schaute er in die Mündung einer Waffe.

So viel Geheimniskrämerei nur für die Abholung eines Paketes hätte ihn aber skeptisch machen müssen.

Genauso wie die Umstände der ganzen Sache. Warum kriegt man für eine einfache Paketabholung € 1.000? Und wird dafür sogar extra von Bremen nach München geflogen? Seine Finanznot war aber wohl genauso groß wie seine Sorge um seine kleine Familie. In zwei Monaten wird seine Freundin entbinden. So ließ er wohl alle Bedenken fahren.

Nun hieß es Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte Haftbefehl. Das Amtsgericht erließ ihn sofort. Der Bremer ging in Untersuchungshaft nach Stadelheim.

Der Paketabholer wird sich auf eine lange Haftstrafe einstellen müssen.

Bei der in Rede stehenden Straftat geht es um bandenmäßigen Betrug. Die Freiheitsstrafen hierfür sind hoch. Die Grenze für eine Bewährung wird da wohl deutlich überschritten werden.

4. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-04 19:39:322017-06-21 12:32:34Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Tankbetrug ist Straftat

Vermögensdelikte

Die Tankstelle in Frankfurt am Main hat nicht lange gefackelt: Als der in München lebende Holländer mit seinem Mietwagen aus der Tanke raus fährt, ohne bezahlen, gibt’s sofort eine Anzeige.

Nach zweieinhalb Monaten Post von der Polizei

Als der Fahrer vor ein paar Tagen seine Post öffnet holt ihn seine Fahrt nach von August wieder ein: Erst zweieinhalb Monate später findet er in seinem Briefkasten ein Schreiben der Frankfurter Polizei.

Getankt, dann Brotzeit gemacht, dann weggefahren

Es ging dem Holländer so, wie es wohl vielen geht: In einer Tankstelle gibt’s schließlich nicht nur Sprit, sondern vielerlei mehr. Nach dem Tanken wird erstmal das WC benutzt. Dann geht’s mit der Familie zum Café trinken. Und Brotzeit machen. Die vielen Sandwichs liegen schließlich nicht nur zur Zierde in der Theke! Ärgerlich nur, dass später keiner ans Zahlen der Tankrechnung gedacht hat.

Kein Betrug ohne Vorsatz

Der Ablauf der Geschichte läßt jedoch große Zweifel an den Chancen des Staatsanwalts aufkommen: Denn es gilt das Gleiche wie bei jedem anderen Betrug. Betrug gibt’s nur unter zwei Voraussetzungen: Der Beschuldigte muß bereits beim Abschluß seines Vertrages den Vorsatz gehabt haben, nicht zahlen zu wollen. Oder alternativ müßte er gewußt haben, dass er pleite ist und gar nicht zahlen kann. Erst unter diesen Voraussetzungen kommt eine Verurteilung wegen Tankbetrugs in Frage! Sonst nicht.

Vergessen zu zahlen ist kein Tankbetrug

Mag aus der Sicht eines Tankstellenbetreibers der Verdacht auch noch so nahe liegen: Hat ein Autofahrer einfach nur vergessen, seine Tankbefüllung zu bezahlen, ist das kein Betrug! Und es ist alleine Sache des Staatsanwalts, einem Beschuldigten diesen Betrugsvorsatz nachzuweisen. 

Gerade hier gilt, so früh als möglich den Rat eines Strafverteidigers einzuholen

Der Beschuldigte hat aber wenigstens jetzt alles richtig gemacht. Als er das Schreiben der Polizei in Händen hält gab es für ihn nur Eines: Den Fragebogen nicht selbst ausfüllen, sondern zumindest mal eine Beratung beim Strafverteidiger wahrnehmen. Bei diesem Gespräch wird er erfahren, was das Wichtigste ist: Ohne Einsichtnahme in die Strafakte wird keine Aussage gemacht! Und es wird auch kein Fragebogen der Polizei ausgefüllt. Egal, wie dringend das Bedürfnis gerade ist, sich schnell rechtfertigen zu wollen! 

Gerade beim Strafverfahren wegen Betrugs kann ein erfahrener Strafverteidiger die entscheidende Hilfe leisten

Hat ein Beschuldigter bei der Polizei alles richtig gemacht ist alles gut: Das Weitere ist Sache der Polizei. Sie muß den Tatnachweis führen und den Betrugsvorsatz beweisen! Der beschuldigte Holländer kann also auf ein gutes Ende hoffen.

22. Oktober 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-10-22 17:59:162016-10-23 09:29:42Tankbetrug ist Straftat

Einstellung des Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs

Vermögensdelikte

Die Mittvierzigerin aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) war sich ganz sicher: Sie hatte seinerzeit, als sie Arbeitslosengeld I beantragen wollte, der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass sie einen Sparvertrag über Euro 20.000 auf der hohen Kante hatte. Die Beraterin am Schalter im Eingangsbereich hatte sich den Vertrag angesehen und ihn als unwichtig eingeschätzt.

Ein Jahr später wusste aber keiner mehr etwas davon, die Bundesagentur forderte ihre Leistungen zurück und zeigte die Frau gleichzeitig auch noch bei der Staatsanwaltschaft wegen Sozialbetrugs an. Die Frau musste Leistungen zurück zahlen und die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Strafverfahren ein.

Die Nerven lagen blank, zumal sich die Frau keiner Schuld bewusst war. Inzwischen ist klar, dass die Frau keinen Betrug begangen hat, das Strafverfahren wurde eingestellt.

27. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-27 20:00:292016-08-31 11:02:18Einstellung des Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs

Anklagen und neue Haftbefehle wegen Einbruchsserie

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Tour war eigentlich gar nicht so schlecht: An den Hauseingängen in den Städten gucken, an welcher Klingel der Benachrichtigungszettel eines Paketlieferdienstes klebt, so dass auf die Anwesenheit des Bewohners geschlossen werden kann, und in diese Wohnung dann einbrechen. Hat auch wohl bei einer ganzen Reihe von Einbrüchen geklappt, zumal alles auch sonst gut organisiert schien: Einer steht unten auf der Straße Schmiere, zwei gehen zur Wohnungstüre, von denen einer draußen stehen bleibt und der Andere die Wohnung durchsucht nach Geld und kleinen, gut transportablen Gegenständen wie Elektronikgeräten und Ähnlichem mehr. Dumm nur, dass bei der letzten derartigen Aktion in einem Münchner Wohngebiet letztes Jahr im Herbst ein Spielverderber hinter der Wohnungstüre gegenüber die Szenerie durch den Türspion beobachtete und die Polizei rief, die so blitzeschnell da war, dass der unten auf dem Bürgersteig wartende Kollege nicht mehr rechtzeitig Alarm schlagen konnte und die Beamten die Einbrecher voll überraschten. Die versuchten zu fliehen und überrannten die Beamten regelrecht, was eine besonders dumme Idee war: Die Polizisten waren erstens mehr und zweitens kräftiger und holten die 3 auf ihrer Flucht ein. Anstatt nun aufzugeben legten sich die Drei mit den Beamten an und wehrten sich vehement gegen die Festnahme, sodass am Ende auch noch einige Beamte verletzt waren. Das war sicherlich die allerdümmste Idee überhaupt! Denn nun hatten die Drei aus Ungarn nicht nur den sowieso sehr gravierenden Vorwurf des schweren gewerblichen Bandendiebstahls am Bein, sondern auch noch den Tatbestand des schweren räuberischen Diebstahls erfüllt, der sie schon deshalb mit voller Wucht traf, weil einer von ihnen ein Messer griffbereit dabei hatte. Schlechter hätten sie es wirklich nicht anstellen können: Sie haben es nun mit dem höchstmöglichen Straftatbestand für schwere Verbrechen von mindestens 5 bis maximal 15 Jahre zu tun. Da sie bislang kaum Punkte gesammelt haben, die für die sprechen, – es gibt noch nicht mal Geständnisse, – werden sie wohl mit 7 oder 8 Jahren Haft aus der Verhandlung im Juli in die Strafhaft gehen. Sinnvoller wäre es sicher gewesen, ihre ungünstige Lage einzusehen und mit der Polizei zu kooperieren und vor allem die Bandenstruktur in ihrer Heimat in Ungarn offenzulegen, was enormen Rabatt geben würde.

3. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-03 17:42:522016-05-03 17:42:52Anklagen und neue Haftbefehle wegen Einbruchsserie

Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Die Polizei hat gegen einen 21-Jährigen mit ausländischen Wurzeln ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs im Internet eingeleitet, dem vorgeworfen wird, Dinge im Web erworben zu haben, ohne sie wirklich bezahlen zu wollen, um sie dann gleich weiterzuverkaufen. Der Beschuldigte erwarb Dinge  im Wert von mehreren Hundert bis etwa € 1000 über Ebay, die Zahlung wurde über ein Bezahlsystem abgewickelt. Durch einen Trick erfolgte die Bezahlung allerdings nicht wirklich, sodass ihm vom Verkäufer die Ware überlassen wurde, obwohl er tatsächlich gar nicht bezahlt hatte. Geschädigt wurden dadurch das Bezahlsystem und die Verkäufer in Höhe der nicht bezahlten Kaufpreise. Bei einem der Geschäfte flog er auf, so dass er sich nun mit einem Strafverfahren befassen muß. Der Strafrahmen für Betrug dieser Art beginnt bei einer Geldstrafe und reicht bis zur Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Wichtig wird für ihn die Wiedergutmachung der von ihm verursachten Schäden, da diese ein entscheidendes Kriterium für die Strafzumessung ist. 

4. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-04 18:51:032016-01-07 22:29:17Strafanzeige wegen Betrugs im Internet

Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Es sollte eigentlich nur ein kurzer Overstop in München sein, den ein 37-Jähriger aus Malaysia am Dienstagabend im Münchner Flughafen absolvieren wollte, bevor es weiter gehen sollte nach Nizza. Nach einigen Besuchen in den feinsten Shops des Flughafens klickten die Handschellen und die Reise fand ein jähes Ende in der Flughafenpolizei. Die Beamten fanden bei dem Mann aus Asien gleich 12 falsche Kreditkarten von American Express und MasterCard, die auf alle möglichen Leute aus den Staaten ausgestellt schienen, tatsächlich aber komplett gefälscht waren. Gleich mehrere Geschäfte hatten die Polizei darüber informiert, dass der Beschuldigte Großeinkäufe über jeweils mehrere Tausend Euro versucht habe, die jedoch teilweise an den Kartengeräten gescheitert seien, weil einige der Karten nicht angenommen worden seien. Der Beschuldigte habe jedoch einfach nicht aufgeben wollen und habe immer wieder mit anderen Karten immer wieder neue Versuche gestartet, die immer wieder gescheitert seien, so die Angestellten von Nobelmarken wie Hermes, Louis Vuitton und anderen im Flughafen. Als der Beschuldigte unverdrossen immer weiter immer neue Kreditkarten zückte, die auf immer neue Namen lauteten, kam bei den Geschäftsbesitzern Skepsis auf und sie verständigten die Polizei. Am Mittwochmittag endete seine Reise dann endgültig vor der Ermittlungsrichterin in Erding und in der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der vielen versuchten  (und immerhin einiger erfolgreicher) Kreditkartenbetrügerein und des hohen Schadens-Potentials kein Einsehen mit dem an sich einsichtigen Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider), der keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, aber zuhause in Malaysia pflegebedürftige Eltern. In der bevorstehenden Haftprüfung in den nächsten zwei Wochen muß der Mann nun erneut sein Glück versuchen, andernfalls droht Haft zumindest bis zur Hauptverhandlung in zwei bis drei Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft wird die Sache dann wohl als gewerbsmäßiger Betrug zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding angeklagt werden und der Mann muß zumindest mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen. 

30. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-30 21:08:452016-01-07 22:27:11Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Einstellung bei Sozialbetrug

Vermögensdelikte

Die Sache sah ziemlich klar nach Strafbefehl aus, als sich eine etwa 40-jährige Beschuldigte mit ausländischen Wurzeln in der Kanzlei vorstellte und eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung beim Hauptzollamt vorlegte. Der Frau war vom Zoll vorgeworfen worden, nach der Beantragung von ALG II eine Arbeitsaufnahme nicht mitgeteilt zu haben, sondern die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß ALG II einige Monate weiter bezogen zu haben, obwohl sie bereits Gehalt erhalten hatte. Klugerweise hatte die Beschuldigte der Versuchung widerstanden, sich selbst beim Zoll zu melden und selbst zu versuchen, die Sache klarzustellen undn Vorwurf zu entkräften, und sich direkt an einen Verteidiger (RA Florian Schneider) gewandt. Nach Vorlage einer Verteidigervollmacht verbunden mit der Mitteilung, dass die Beschuldigte vorläufig keine Angaben zur Sache machen wird, und einem Antrag auf Akteneinsicht wurde vom Zoll die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die erteilte kurz darauf Akteneinsicht. Nach der Ankündigung der Verteidigung, dass sich die Beschuldigte über ihren Verteidiger äußern werde, erfolgte eine umfangreiche Stellungnahme zum Tatvorwurf direkt gegenüber der Staatsanwaltschaft, in der es gelang, den Tatvorwurf zurechtzurücken. Der Erfolg der Mühe war eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringfügige Geldauflage zu Gunsten eines gemeinnützigen Vereins. Es ist damit entgegen den ursprünglichen Befürchtungen gelungen, zu erreichen, dass die Beschuldigte als nicht vorbestraft gilt und keine Eintragung im Führungszeugnis erhält. 

12. November 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-11-12 17:46:322015-11-12 17:46:32Einstellung bei Sozialbetrug
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