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Ärger mit Arbeitgeber führt zu Strafanzeige

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die etwa vierzigjährige Angestellte aus der Modebranche dachte schon, alles sei überstanden, als sie vor dem Münchner Arbeitsgericht ihren Rechtsstreit wegen zu wenig gezahltem Gehalt verloren hatte und sie das äußerst unerfreuliche Arbeitsverhältnis in einer Münchner Boutique innerlich bereits ausgebucht hatte. Da erreichte sie eine Einladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung: ihr Arbeitgeber konnte die Sache trotz seines Siegs vor dem Arbeitsgericht nicht gut sein lassen und hatte sie im Wege des Nachtretens wegen Unterschlagung von Kleidung aus dem Geschäft angezeigt. Ihr Ärger mit dem schlecht zahlenden und betrügerisch auftretenden Arbeitgeber geht also in die nächste Runde und die Angestellte kann sich nun auch noch mit einer falschen Anschuldigung auseinandersetzen. Sie hat jedoch gleich den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung richtig gemacht und ist zuerst zu einem Strafverteidiger (RA Florian Schneider) und nicht zur Polizei zu Vernehmung. Es kann nun zuerst die Ermittlungsakte eingesehen werden und erst dann vor dem Hintergrund der Aktenkenntnis eine Verteidigungsschrift an den Staatsanwalt geschickt werden, in der die Dinge gerade gerückt werden können und eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht wird. Gerade in diesem Fall wäre aus der Sicht der Beschuldigten natürlich der Gedanke nahe gelegen, sich sofort bei der Polizei zu melden und in ihrem verständlichen Ärger über das Nachtarocken des Arbeitgebers mit einer Aussage den falschen Vorwurf gerade zu rücken zu versuchen. Klüger ist es aber, sich in seinem Ärger nicht zu einer schnellen Aussage bei der Polizei ohne anwaltliche Begleitung hinreißen zu lassen, sondern zunächst die Aussage zu verweigern und sich erst nach Einsichtnahmemöglichkeit in die Strafakte über seinen Verteidiger zu äußern!

22. Oktober 2015/von Florian Schneider
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