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Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
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Ein Sechzigjähriger muss sich vor der bayerischen Justiz wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Das Problem daran: Der Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt! Zwei Zeugen hatten sich abgesprochen und dem Mann eine Falle gestellt. Die Geschichte wirkt grotesk. Es geht mal wieder um das liebe Geld.

Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt, um sich an ihm zu rächen.

Der Beschuldigte war letztes Jahr auf der Weihnachtsfeier seiner Firma eingeladen. Um fit zu bleiben hatte er kaum etwas getrunken. Er hatte lieber viel tanzen und sich seiner neuen Bekanntschaft widmen wollen. Die Musik war allerdings so gar nicht nach seinem Geschmack gewesen. Deshalb wandte er sich an den DJ und bat um ein bestimmtes Lied, das er und seine Bekannte gerne mal wieder hören wollten.

Das Unglück nahm seinen Lauf, als er immer wieder vorstellig wurde wegen seines Liedwunsches.

Der DJ vertröstete ihn zunächst auf später. Als ein Lied auch später am Abend nicht kam und er immer wieder nachfragte bekamen der DJ und sein Begleiter schlechte Laune. Der Mann wurde bei jeder Nachfrage heftiger provoziert. Der Begleiter des DJ fragte ihn immer wieder, ob er mit ihm nach draußen gehen wolle, um die Sache zu klären. Für den Mann gab aber nix tut klären, er wollte ja nur für sich und seine Begleiterin ein bestimmtes Lied hören, um zu tanzen. Als er wieder nachfragte lag plötzlich der Begleiter des Mannes am Boden.

Der DJ behauptete, gesehen zu haben, wie der Beschuldigte ihn umgehauen hatte.

Der Mann hatte den Begleiter allerdings weder angefaßt noch sonst irgend jemanden geschlagen. Die Beiden hatten sich einfach nur abgesprochen, den Mann anzuzeigen, um ihn zu bestrafen und ihn fertig zu machen. Sein Hauptfehler war: Er war nicht bereit dazu gewesen,  für seinen Liedwunsch beim DJ zu bezahlen. Denn umsonst gibts keine Erfüllung von Liedwünschen.

Die Folge ist, der Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt.

Die Polizei kam sofort auf den Anruf des DJ’s und leistete ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. Der DJ und sein Begleiter spielen die Zeugen gegen ihn und planen nun ein lukratives Zivilverfahren gegen den Mann, weil sie nun Schadensersatz und Schmerzensgeld von ihm wollen. Der Mann wird sich dagegen allerdings verteidigen, sein Verteidiger (RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) wird ihm dabei behilflich sein.

25. April 2026/von Florian Schneider
Schlagworte: körperverletzung
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