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Schlagwortarchiv für: Haft

Gewahrsam nach BayPAG

Allgemein

Eine Besonderheit des Freistaates Bayern. Und zur Zeit in aller Munde. Der Gewahrsam nach BayPAG, dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, ist infolge der Klebeaktionen der Klimaaktivisten plötzlich ins öffentliche Interesse gerückt. Jahrelang hatte diese Regelung des Artikels 17 BayPAG in der öffentlichen Wahrnehmung unverdientermaßen ein Schattendasein geführt.

Plötzlich wird der bayerischen Öffentlichkeit klar, dass es möglich ist, einen Menschen bis zu 3 Monate lang seiner Freiheit zu berauben. Ohne dass der eine Straftat begangen hat.

Die häufigste Anwendung dürfte die Ingwahrsamnahme von Menschen sein, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden. Zum Beispiel, weil sie stark unter Alkohol oder Drogen stehen. Oder weil sie schwer gefährdet sind, sich selbst oder Andere zu verletzen.

Die aktuell im öffentlichen Bewusstsein relevanteste Variante ist aber der sog. Unterbindungsgewahrsam, den ebenfalls nur ein Richter anordnen kann.

Hier können Menschen von der Polizei inhaftiert und nach Stadelheim gebracht werden, die noch gar nix angestellt haben. Gegen die also kein Richter einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat. Alleinige Begründung ist die, dass der oder die Betreffende befürchten läßt, eine Straftat zu begehen. Zum Beispiel aufgrund gewisser Umstände wie der Bereitstellung von Utensilien, die zur Begehung der Straftat benötigt werden. Oder wegen seiner Ankündigungen.

Gewahrsam nach BayPAG wird damit für manchen zur furchterregenden Waffe der Polizei.

Eine Haft in der Justizvollzugsanstalt ist eine ganz gravierende Maßnahme. Nur Hartgesottene lassen sich davon nicht abschrecken, sie genießen die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie werden ihre Inhaftierung als Opfer darstellen, das sie für ihre Überzeugungen erbracht haben. Sie werden sich gegenüber ihren Unterstützern als besonders Mutige darstellen. Sie sind nach ihrer Überzeugung alleine wegen ihrer Klimaaktionen zu Häftlingen geworden. Sie sitzen ihre maximal 3 Monate in Stadelheim ab und setzen ihre Aktionen nach ihrer Freilassung einfach fort.

Gewahrsam nach BayPAG geht nur für maximal 6 Monate.

Dann muss der Richter den Klimaaktivisten frei lassen. Egal, ob der weitermachen will oder nicht. Eine lebenslange Ingewahrsamnahme ist nicht vorgesehen, so viel Rechtsstaat ist immerhin noch.

Der Gesetzgeber ist in diesem Punkte eigentlich inkonsequent.

Wer sich vorgenommen hat, hier nach seinen Überzeugungen für den Klimaschutz zu kämpfen, wird sich durch einen Unterbindungsgewahrsam davon nicht abhalten lassen. Denn der kann nur einmal verlängert werden. Um maximal weitere 3 Monate. Mehr geht nicht.

Der Rechtsstaat geht damit an seine äußersten Grenzen, nach Meinung vieler sogar darüber hinaus.

Denn die Inhaftierung von Klimaaktivisten auf der Basis des BayPAG führt de facto zu einer Beschränkung der Demonstrationsfreiheit. Wer befürchten muss, eingesperrt zu werden, klebt sich nicht mehr auf der Straße fest. Gut so, sagen die vielen Autofahrer, die im Stau standen. Rechtsstaat ade sagen die, die nicht mehr wissen, wie sie sonst die Öffentlichkeit aufrütteln sollen!

30. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-30 13:00:072022-12-30 13:43:09Gewahrsam nach BayPAG

Haft für Steuerhinterziehung

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Haft für Steuerhinterziehung, so lautete vor Kurzem im Amtsgericht München das Urteil. Ein Münchner Gastronom war in Rahmen einer Betriebsprüfung in Verdacht geraten, Steuern hinterzogen zu haben. Die Höhe der nicht korrekt erklärten und bezahlten Steuern war geschätzt worden. Hieran entzündete sich der Streit.

Die Schätzung der Umsätze ist nur dann erlaubt, wenn die Umsatzberechnungen laut Kasse des Lokals wegen irgendwelcher Auffälligkeiten von der Steuerfahndung verworfen werden können.

Dann hat das Finanzamt freie Bahn. Im vorliegenden Fall waren Umsätze aus lange zurückliegenden Zeiträumen in Höhe von Hunderttausenden von Euro geschätzt worden. Die Schätzungen der Umsätze und damit auch der Gewinne eines Lokals sind nicht zufällig brutal. Sie sollen eventuelle Nachahmungstäter abschrecken.

Die Höhe der Strafe hängt entscheidend ab von der Höhe der verkürzten bzw. hinterzogenen Steuern.

Je höher also die nicht erklärten und womöglich auch später noch nicht entrichteten Steuern sind desto höher fällt die Strafe aus. Haft für Steuerhinterziehung kann es kann schnell geben, wenn gleich mehrere Hunderttausend Euro verkürzt worden sind.

Haft für Steuerhinterziehung gibts ganz schnell aber auch dann, wenn weder ein Geständnis noch eine Rückzahlung der (geschätzten) Steuern im Verfahren vorliegen.

Nicht nur die Schätzungen sind also brutal, sondern auch die darauf folgenden Urteile der Gerichte. Brutal sind diese Urteile deshalb, weil Gerichte oft die Schätzungen der Finanzverwaltung mehr oder minder ungeprüft übernehmen.

Eine krasse Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und des Gewaltenteilungsprinzpis ist Alltag.

Geben die Zeugen der Steuerfahndung an, alles richtig gemacht zu haben und nicht willkürlich geschätzt zu haben, ist für die Gerichte alles in Butter: Sie übernehmen die Schätzungen de facto völlig ungeprüft und ohne jedes Hinterfragen der Schätzungsgrundlagen.

Letztlich schreibt also die Steuerfahndung das Strafurteil, auch wenn es um Haft für Steuerhinterziehung geht.

Alltag in vielen Gerichten. Weder Staatsanwälte noch Richter sind in der Regel Leute mit Steuerkenntnissen. Man verläßt sich also einfach auf die Angaben des Fiskus. Bedenken von im Steuerfach deutlich besser bewanderten Verteidigern werden vom Tisch gewischt. Macht es sich schön einfach und kriegt  sein Verfahren schnell zu Ende. Man kann sich ja auf Fachleute berufen, sagen die Richter. Die werden es schon wissen!

Dabei vergessen die Strafjuristen, dass die vermeintlichen Fachleute zur Finanzverwaltung gehören und damit auf der Ermittlerseite stehen und natürlich Haft für Steuerhinterziehung erreichen wollen.

Also auf der Seite, die die Strafverfolgung betrieben hat und ein elementares Interesse an der Verurteilung hat. Die also nicht neutral ist und unabhängig. Eine schwere Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung!

Hätte das Gericht es sich nicht so einfach gemacht wäre klar geworden, dass die Berechnungsgrundlagen für die Schätzungen des Finanzamts nicht gestimmt haben.

Stimmen die Schätzungsgrundlagen nicht stimmen auch die geschätzten Umsätze nicht. Und damit auch die geschätzten Gewinne nicht. Und vor allem die auf Basis der Gewinne errechneten Steuern nicht. Gehts um Haft ist der Spaß aber vorbei!

9. November 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-11-09 14:37:112022-11-10 15:04:35Haft für Steuerhinterziehung

Haftstrafe für Landfriedensbruch

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Es war letzten Sommer zunächst nur darum gegangen, in Erfahrung zu bringen, warum ein Familienangehöriger inhaftiert worden war. Die Zigeuner waren im Oberland unterwegs „zum Arbeiten“, was wohl bei einigen als Betteln zu verstehen war. Sie waren alle Angehörige einer Großfamilie aus rumänischen Zigeunern und hatten sich zur Polizei in Miesbach begeben, um nachzufragen. Die Antwort der Beamten war kurz und knapp ausgefallen. Sie Sache sei schon beim Ermittlungsrichter und die Polizei sei nicht mehr zuständig. Verständigungsschwierigkeiten mögen auch eine Rolle gespielt haben, die Zigeuner sprachen nur Ungarisch.  Dem Familienangehörigen war sexueller Mißbrauch von Kindern vorgeworfen worden. Nur ein halbes Jahr später hieß es vor dem Amtsgericht München dann schon viermal Haftstrafe für Landfriedensbruch!

Die Rumänen hatten sich mit der Auskunft nicht zufrieden geben wollen und riskierten ungeniert eine Haftstrafe für Hausfriedensbruch.

Sie waren kurz darauf mit einem Großaufgebot an Familienangehörigen zur Polizei zurückgekehrt. Sie erklärten den Beamten der PI Miesbach kurz und knapp, sie wollten den Verhafteten sofort heraus haben. Als die Polizei sich weigerte wurde es handgreiflich. Nach den Angaben der Polizeibeamten waren einige der Rumänen stark alkoholisiert.

Die Menschenmenge vor der Polizei fing an zu randalieren und die Türe der Polizeistation zu demolieren.

Nach den Aussagen der beteiligten Beamten seien die Rumänen völlig außer Rand und Band  gewesen. Sie hätten die Türe fast aus der Halterung gerissen. Die Videoaufzeichnungen der BodyCam eines Beamten bewiesen diese Angaben der Beamten.  Die mit nur wenigen Beamten besetzte PI hatte Notrufe absetzen und Hilfe holen müssen.

Bis zum Eintreffen der Verstärkung aus anderen Inspektionen mußten sich die Beamten allerdings selbst verteidigen.

Die Beamten versuchten nun, ihre Inspektion vor dem Haus zu verteidigen und ein Eindringen der Menge in das Gebäude zu verhindern. Die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Situation und die Unterzahl der Beamten führten dazu, dass die Beamten jede Menge Schläge und Tritte einstecken mußten. Hiergegen setzten sie Pfeffersprays und Schlagstöcke ein. Die Rumänen prügelten und traten auf die Beamten ein und bewarfen sie mit Gegenständen und Steinen. Erst die Übermacht von Beamten aus anderen Inspektionen schaffte wieder Ruhe.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München hieß es deshalb unausweichlich Haftstrafe für Landfriedensbruch für alle 4 Angeklagten.

Die Unterlegenheit der Polizei während des Aufstands der Rumänen vor der PI hatte auch dazu geführt, dass nur 4 Angehörige der Großfamilie vor Gericht gestellt werden konnten. Sie befinden sich seit letzten Sommer bereits in Untersuchungshaft. Nun müssen alle für 1 bis 1 Jahr 5 Monate in Haft. Bewährung kam nicht in Frage. Das Urteil fiel auch deshalb so hart aus, weil die Angeklagten nicht nur Sachbeschädigungen begangen hatten. Sie waren auch äußerst brutal gegen die Beamten vorgegangen und hatten diese verletzt.

Auf Vorfälle wie diese ist so manche Polizeiinspektion anscheinend schlecht eingestellt.

Wie die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht letzte Woche zeigte hatte gerade mal ein einziger Beamter eine BodyCam zur Verfügung. Und die war auch noch beschädigt durch einen Sturz, so dass nur ein Ausschnitt verwertet werden konnte. Und darüber hinaus hätte wohl nicht viel gefehlt, dass die Beamten gegen die völlig entfesselten Randalierer untergegangen wären.

Die Eindrücke aus den Videoaufzeichnungen der BodyCam hatten dann auch das Gericht dazu bewegt, eine Haftstrafe für Landfriedensbruch zu verhängen.

Generalprävention bzw. Abschreckung ist also das Motto. Keiner soll Angehörige auf eigene Faust aus der Haftzelle herausholen. Dies ist die Message. Nur deshalb mußten Vollzugsstrafen verhängt werden. Die Rumänen müssen sich also unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem halben Jahr auf eine weitere Haftzeit von 6 bis 11 Monate einrichten. Teilweise hatten sie das Urteil akzeptiert. Teilweise waren sie in Berufung gegangen.

 

 

 

25. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-25 13:56:282022-01-27 14:20:43Haftstrafe für Landfriedensbruch

Erfolg bei der Haftprüfung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein Erfolg  bei der Haftprüfung ist nicht selbstverständlich. Hier kann nur der punkten, der den Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin überzeugt. Die Argumente richten sich nach den jeweiligen Haftgründen im Haftbefehl.

Häufigster Haftgrund ist die Fluchtgefahr.

Befürchtet der Richter, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht, muss er Fluchtgefahr bejahen. Der Beschuldigte tut also gut daran, darzustellen, was ihn im Inland hält. Entscheidenster Punkt ist ein fester Wohnsitz im Inland. Der auch einer Nachprüfung durch die Polizei standhält. Bestehen Zweifel sucht die Polizei die vermeintliche Wohnung auf und prüft nach.

Auch die Verdunkelungsgefahr ist ein häufiger Haftgrund.

Nur der Beschuldigte in Untersuchungshaft kann die Zeugen des Strafverfahrens nicht einschüchtern. Oder anders beeinflußen. So die Logik der Strafverfolger. Traut sich eine vielfach mißhandelte Lebensgefährtin endlich zur Polizei stehen die Chancen für den prügelnden Beschuldigten für eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht. Würde in einem solchen Fall der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wären nach Ansicht der Strafverfolger schwere Folgen für die Freundin zu befürchten.

In so einem Fall würde der Haftbefehl auch wegen Wiederholungsgefahr erlassen werden.

Die Gefahr wäre groß, dass sich der schlägernde Beschuldigte seine Freundin vorknöpft. Bei beiden Haftgründen wäre also ebenfalls die Sicherung des Strafverfahrens ein Argument. Die Schwüre des Beschuldigten, es nicht wieder zu tun, reichen daher alleine nicht aus. Nur eine den Richter zufriedenstellende Darstellung der Trennung der Parteien kann in einer solchen Konstellation weiter helfen.

Ein Erfolg bei der Haftprüfung ist also gar nicht so leicht zu erreichen.

Will es so gar nicht klappen mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls kann es auch noch andere Gründe haben. Manchmal hat eine Untersuchungshaft damit zu tun, dass die Strafverfolger eine Aussage des beschuldigten brauchen, die sie anders nicht kriegen können. Läßt man den Beschuldigten lange genug hinter Gittern kommt irgendwann die dringend benötigte Aussage. So die Erwartung. Und oft auch die Realität.

Irgendwann wird jeder mürbe. Und fängt an zu singen. Und dann dann erst seinen Erfolg bei der Haftprüfung.

Böse Zungen nennen dies staatliche Aussageerpressung. Offiziell verboten. In der Praxis jedoch gerne angewendet. Auch wenn es keiner zugeben will. Hier kommt der Erfolg bei der Haftprüfung dann also nur durch eine Aussage.

28. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-28 13:37:422020-11-28 13:37:42Erfolg bei der Haftprüfung

Haft wg Einfuhr von Koks

Allgemein

Der Serbe hatte seinen Bekannten schon vergessen. Als die Polizei ihn festnahm kam die Erinnerung wieder hoch. Der Haftbefehl war eindeutig. Ein alter Bekannter aus Serbien hatte ihn hingehängt. Nun hieß es Haft wg Einfuhr von Koks.

Der Vorwurf lautete, er habe 70 Gramm Kokain von Österreich nach Deutschland gebracht.

Der Bekannte war in Wien in die Fänge der Polizei geraten, als er einen Fahrzeugdiebstahl vortäuschte. Die Wiener Polizei kam ihm dabei auch schnell auf die Schliche, dass er mit Drogen handelte. Er gab dies zu und machte nun umfangreiche Aussagen zu Mittätern und Hintermännern. Sein Ziel war es natürlich, für sich selbst einen hohen Strafrabatt auszuhandeln. Dieses Ziel erreicht er damit, dass er alle und jeden mitbelastet und in die Sache mit hinein gezogen hat. Dies bezweckt die gesetzliche Kronzeugenregelung in Deutschland genauso wie in Österreich.

Die Einfuhr von Drogen nach Deutschland wird hart bestraft.

Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes gilt dafür eine Mindeststrafe von 1 Jahr. Für die Einfuhr von harten Drogen wie Kokain gibts jedenfalls in Bayern keine Freiheitsstrafen mehr unter 2 Jahren. Und damit auch keine Chance für eine Bewährung.

Der Serbe wird sich also auf Haft wg Einfuhr von Koks einrichten müssen!

Schon der Ermittlungsrichter kannte kein Pardon. Sofort nach der Festnahme wurde ein Haftbefehl erlassen. Für eine Außervollzugsetzung gab’s keine Chance. Nicht nur deshalb, weil der Serbe in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt. Auch deshalb, weil die Strafdrohung so hoch ist.

Da er alles bestreitet wird es entscheidend auf den Zeugen aus Österreich ankommen.

Der wird ebenso aussagen müssen wie die Vernehmungsbeamten aus Österreich. Der Richter am Amtsgericht München muss dann entscheiden, wem er glaubt. Der Belastungszeuge ist mehr als dubios. Ihm zu glauben wird schwer. Sein einziges Motiv ist es gewesen, Strafrabatt um jeden Preis zu erreichen. Auch um den Preis der falschen Verdächtigung.

Glaubt der Richter aber diesem schillernden Zeugen heisst’s für den Serben Haft wg Einfuhr von Koks.

So wie für seinen alten Spezi, der ihn ohne zu zögern in die Pfanne gehauen hatte, als es eng wurde. Und der letztlich damit auch in den Knast gegangen ist.

24. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-24 12:44:252020-11-26 13:04:45Haft wg Einfuhr von Koks

Haft wegen Corona

Allgemein

Haft wegen Corona in Form von Gewahrsam nach PAG. So lauten in Corona-Zeiten wie diesen Maßnahmen der Polizei gegen die Bürger. Eine Mutter und ihre drei Kinder aus dem Allgäu hatten über das Osterwochenende diesbezügliche Erfahrungen gemacht. Die Allgäuer Polizei hatte ihren ersten Einsatz bei der Familie an Ostern schon am Karfreitag. Der Freund der Mutter kam nicht klar damit, dass sie ihre 3 erwachsenen Kinder über die Feiertage nicht weggeschickt hatte. Sondern zu sich in die gemeinsame Wohnung eingeladen hatte.

Der Streit war dann eskaliert, als der Freund der Mutter auf die erwachsene Tochter mit einem Messer los ging und sie an der Hand verletzte.

Im darauf folgenden Polizeieinsatz an Karfreitagabend wurde der Täter zwar festgenommen und in die Psychiatrie verbracht, aber gleich wieder freigelassen, nachdem sich seine Lebensgefährtin für ihn eingesetzt hatte. Das war für die Familie wohl der größte Fehler. Kaum war der Freund der Mutter wieder aus der Klappse frei und zurück nach Hause ging der Ärger weiter. Die Auseinandersetzungen eskalierten.

Da die Mutter und eine ihrer beiden Töchter positiv auf COVID-19 getestet worden waren war gegen die ganze Familie Quarantäne verhängt worden.

Das bedeutete, dass keiner das Haus verlassen durfte. Alle 4 Familienmitglieder sowie der Freund der Mutter mußten über 2 Wochen und damit über Ostern zuhause bleiben. Auch der Messertäter hatte Ausgangsverbot bekommen. Dies interessierte ihn jedoch nicht und er verließ das Haus, wann er wollte. Er verließ das Haus gleich mehrfach pro Tag, ging spazieren, radeln, traf sich mit Freunden.

Obwohl also er Derjenige war, der ständig gegen die Quarantäne verstieß, rief er die Polizei und schwärzte die Familie an, nur um sie schlecht zu machen und loszuwerden.

Er zeigte die Mutter und ihre 3 erwachsenen Kinder also ganz bewußt falsch an wegen Verstosses gegen die Quarantänevorschriften. Er beging damit die schwere Straftat der falschen Verdächtigung. Obwohl er sogar inzwischen ebenfalls positiv auf Corona getestet worden war! Und derjenige war, der ständig gegen die Allgemeinverfügung verstossen hatte! Die Folgen für die Familie waren dramatisch!

Als die Polizei an Karsamstag erneut anrückte hieß es für die Familie Haft wegen Corona.

Die Polizei interessierte sich nicht für die Einwände und nahm die Mutter und ihre 3 Kinder fest und steckte sie in Polizeigewahrsam. Den eigentlichen Übeltäter übersah sie geflissentlich. Die Mutter, ihre beiden Töchter und ihr Sohn gingen an Karsamstagabend in die Polizeizelle. Nur 2 der 4 kamen an Ostermontag wieder frei. Ein Richter hatte ein Einsehen. Die anderen Beiden, Mutter und Sohn, steckte er aber in den Knast.

Mutter und Sohn gingen an Ostermontag aus dem Polizeigewahrsam ins Gefängnis.

Und dort blieben sie bis Dienstag nach Ostern. Erst dann konnte sie ihr Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) befreien. Nun geht es an die rechtliche Aufarbeitung der Sache. Juristische Schritte gegen den Exfreund der Mutter stehen genauso auf der To-do-Liste wie die Klagen gegen die Ingewahrsamnahme.

25. Mai 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-05-25 12:25:352020-09-17 13:59:35Haft wegen Corona

Haft für Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Ende der Verhandlung hieß es am Donnerstag Haft für Körperverletzung. Der dreißigjährige Angeklagte aus München fand keine Gnade vor der Amtsrichterin.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Ende Haft für Körperverletzung.

Eine Bewährung kam für das Amtsgericht nicht mehr in Frage. Der Angeklagte war mit einem langen Vorstrafenregister in die Verhandlung gekommen. Auch eine Bewährung war offen. Die Ausgangslage war also äußerst ungünstig.

Dass der Angeklagte den Tatvorwurf unumwunden einräumte half ihm nichts.

Auch nicht, dass er seiner Meinung nach in Notwehr handelte und unübersehbar provoziert worden sei. Der Angeklagte hatte einen Mann geschlagen, der am S-Bahnhof eine Bierflasche aus Glas auf seine Kinder geworfen hatte. Der Mann war aus der S-Bahn ausgestiegen, als der Angeklagte mit seinen Kindern einsteigen wollte. Beim Aussteigen hatte der Mann die Glasflasche in Richtung der beiden Kinder geschmissen. Die Splitter flogen auch gegen die Kinder. Der Angeklagte war dem Mann sofort hinterher gerannt und hatte ihn gestellt. Bei dem folgenden Wortgefecht hatte der alkoholisierte Werfer alles abgestritten und den Angeklagten provoziert. Der Angeklagte hatte daraufhin zweimal zugeschlagen und den Flaschenwerfer im Gesicht verletzt.

Am Ende der Verhandlung hieß es Haft für Körperverletzung.

Ein Polizeibeamter war den Beiden gefolgt und hatte alles mitbekommen. Zudem hatte eine Videokamera alles aufgezeichnet. Zu sehen waren nur die beiden Schläge des Angeklagten. Nicht aber die Provokationen des Werfers. Auch der Polizist konnte hierzu nicht viel sagen. Wie leider oft üblich wurden nur die Alkoholwerte des Tatverdächtigen gemessen. Hier wäre aber auch die Alkoholisierung des Flaschenwerfers interessant gewesen. Der war immerhin deutlich alkoholisiert.

Der Angeklagte muss nun im Rahmen der Berufung nochmal sein Glück versuchen.

Die Berufungskammer des Landgerichts wird sich den Fall ganz genau ansehen und prüfen, ob es eine erneute Bewährung für den Angeklagten noch vertreten kann. Dafür muss der Angeklagte sich gut vorbereiten und alle seine Argumente vorbringen für eine Bewährung. Die Argumentation des Amtsgerichts, der Angeklagte sei vielfach vorbestraft und habe innerhalb offener Bewährung gehandelt, greift zu kurz. Für den Angeklagten sprechen vielerlei Argumente. Unter Anderem seine stabilen Familienverhältnisse und die bevorstehende Drogentherapie mit seiner Frau zusammen.

7. März 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-03-07 12:19:532020-09-17 13:59:46Haft für Körperverletzung

Haft für Nötigung

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Zuerst sollte es vor dem Amtsgericht weder Haft geben noch überhaupt eine Verurteilung für die Nötigung geben.

Der erstinstanzliche Richter am Amtsgericht München hatte die Sache noch ziemlich entspannt gesehen.

Der Angeklagte hatte seine Taten schließlich ausführlich erläutert. Warum er seine Ex-Freundin (Opferanwalt RA Florian Schneider) nicht nur misshandelt hatte. Sondern danach auch mit ihrem gestohlenen Schlüssel in ihre Wohnung eingedrungen war. Und ihren ganzen Schmuck und alle ihre Wertsachen und Papiere mitgenommen hatte.

Sinn der Aktion sei schließlich nur der gewesen, ein Pfand gegen sie zu haben.

Der Amtsrichter glaubte alles und verurteilte den Angeklagten daraufhin nur wegen der Misshandlungen. Es gab eine moderate Bewährung von 1 Jahr für einfache und gefährliche Körperverletzungen. Wegen der Entwendung ihres Schmucks im Wert von etwa € 8.000 und ihres Passes und Ausweises sprach er ihn sogar großzügig frei. Denn der Angeklagten habe ja nur ein Pfand gegen seine Ex-Freundin haben wollen. Schließlich habe sie sich ja von ihm getrennt und habe doch auch Schulden bei ihm gehabt!. Die geschädigte Ex wandte sich an einen Anwalt.  

In der Berufung war der Spaß dann vorbei und es hieß Haft für die Nötigung.

Von einem Freispruch für den Einbruch in die Wohnung seiner Ex wollte das Landgericht München nichts mehr wissen. Es erkannte in dem Einbruch bei der Ex-Freundin und in der Mitnahme auf eine erhebliche Strafbarkeit. Die Mitnahme ihrer gesamten Wertgegenstände sei als nichts Anderes zu werten als eine schwerwiegende Nötigung zu Lasten der Ex-Freundin. Denn sie sollte zur Rückkehr bewegt und außerdem bestraft werden für ihre Widerspenstigkeit. Die Ex bestritt, auch nur die allergeringsten Schulden beim Angeklagten zu haben. Nicht er habe ihr Geld geliehen, sie habe immer alles gezahlt! 

Außerdem habe der Angeklagte auch einen Hausfriedensbruch begangen.

Die Polizei hatte die gesamten Wertsachen im Schlafzimmer des Angeklagten gefunden. Er hatte deshalb schlecht abstreiten können, sie zu haben. Allerdings beteuerte er stets, alles zurückgeben zu wollen, wenn sie ihre Schulden bei ihm bezahlt habe. Das Landgericht München verstand da keinen Spaß und ließ den Angeklagten und die geschädigte Ex alle Kontoauszüge und Nachweise über die finanzielle Situation während der kurzen Beziehungszeit von 1 Jahr vorlegen. Es zeigte sich prompt, dass der Angeklagte mehrere Tausend Euro Schulden bei seiner Ex-Freundin hatte und nicht sie bei ihm. Das Pfandrecht des Angeklagten gab’s also gar nicht!

Der Angeklagte war zudem erheblich vorbestraft und stand unter offener Bewährung.

Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten und vor dem Landgericht gewonnen. Der erstinstanzliche Richter des Amtsgerichts hatte sich einfach von dem wortgewandten Angeklagten hinters Licht führen lassen. Die Staatsanwaltschaft München konnte das nicht akzeptieren. Der Angeklagte muss nun für 1 Jahr und 4 Monate in Haft. Außerdem wird seine offene Bewährung von 5 Monaten widerrufen werden. Von den insgesamt 21 Monaten Strafhaft wird er 14 tatsächlich absitzen müssen. 7 Monate erhält er auf Bewährung.

 

13. Juli 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-07-13 15:32:432019-07-15 16:08:54Haft für Nötigung

Haftbefehl gegen falschen Polizisten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

„Hier meldet sich die Polizei. Ihr Geld auf der Bank ist akut bedroht von Verbrechern. Bringen Sie ihre Wertsachen in Sicherheit. Übergeben Sie alles der Polizei!“ So oder so ähnlich lauteten Anrufe bei vielen älteren Menschen in Deutschland. Die alten Leute gerieten in Sorge und hoben ihr ganzes Geld ab.

Für die Übergabe kam die vermeintliche Polizei direkt an die Wohnungstüre.

Mit den alten Leuten hatten die falschen Polizisten ein Codewort ausgemacht. Das sollte dazu dienen, die behaupteten Verbrecher auszuschalten. Alles Geld sollte nur an die vermeintliche Polizei übergeben werden. Der Trick hatte schon in vielen Fällen funktioniert. Zigtausende Euro wurden so erbeutet.

Für die Übergabe an der Wohnungstüre wurden Ahnungslose angeworben.

Offenbar wurden für den kritischen Teil der Sache nicht Eingeweihte eingesetzt. Die sollten nur ein Paket abholen. Denn die Übergabe der Wertsachen an der Wohnungstüre ist der problematischste Teil der Straftat. Bevorzugt wurden Auswärtige. Denn die kennen sich in München nicht aus und kennen auch die Täter nicht. Sie wurden per Handy zum Einsatzort gelotst.

Beim Läuten an der Türe öffnete die Polizei.

Einige der alten Leute waren aber nicht dumm. Sie riefen sofort die Polizei. Der ahnungslose Mann aus Bremen (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht. Denn nach dem Läuten an der Tür schaute er in die Mündung einer Waffe.

So viel Geheimniskrämerei nur für die Abholung eines Paketes hätte ihn aber skeptisch machen müssen.

Genauso wie die Umstände der ganzen Sache. Warum kriegt man für eine einfache Paketabholung € 1.000? Und wird dafür sogar extra von Bremen nach München geflogen? Seine Finanznot war aber wohl genauso groß wie seine Sorge um seine kleine Familie. In zwei Monaten wird seine Freundin entbinden. So ließ er wohl alle Bedenken fahren.

Nun hieß es Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte Haftbefehl. Das Amtsgericht erließ ihn sofort. Der Bremer ging in Untersuchungshaft nach Stadelheim.

Der Paketabholer wird sich auf eine lange Haftstrafe einstellen müssen.

Bei der in Rede stehenden Straftat geht es um bandenmäßigen Betrug. Die Freiheitsstrafen hierfür sind hoch. Die Grenze für eine Bewährung wird da wohl deutlich überschritten werden.

4. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-04 19:39:322017-06-21 12:32:34Haftbefehl gegen falschen Polizisten

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Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

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