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Strafrechtskanzlei Florian Schneider | München
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Beiträge

Verteidigung bei Drogen

Betäubungsmittelgesetz

Verteidigung bei Drogen findet sinnvollerweise so früh als möglich statt. Fehler werden meist gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gemacht. Hieran scheitert manchmal eine erfolgreiche Verteidigung.

Der Verteidigernotruf lautet 01624246843, nähere Infos gibts unter der Website www.strafrechtsberatung.de.

Die Drogenfahnder neigen dazu, ohne Voranmeldung in den frühen Morgenstunden anzurücken. Man wird in der Regel im Schlaf überrascht. Zunächst läuten die Beamten Sturm und brechen dann die Wohnungstüre auf. Der Schock ist groß. Entsetzen pur. Dies ist Teil des Plans der Polizei. Die Polizei marschiert in Kampfmontur und mit Drogenhunden ein.

Sinn dieser überfallartigen Vorgehensweise ist die Sicherung von Beweisen.

Die Polizei sucht nach Drogen. Außerdem nach Waagen und Verpackungsmaterial. Die Tatverdächtigen sollen daran gehindert werden, Drogen zu vernichten. Geht die Klospülung schon während des Sturmläutens ist die Polizei zu spät. Die ins WC gespülten Btm sind für die Strafverfolger verloren.

Verteidigung bei Drogen funktioniert vor allem in der Frühphase der Ermittlungen.

Wer trotz der ersten Panik ruhig bleibt hat gewonnen. Vor einer Aussage noch während der Durchsuchung besser den Anwaltsnotruf betätigen. Aussagen kann man immer machen. Auch später noch.

Jeder Beschuldigte hat Anspruch darauf, sofort einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

Ein Strafverteidiger wird schon während der Durchsuchung Kontakt aufnehmen mit den Beamten. Schon dadurch beruhigt sich die Lage. Die Polizeibeamten wissen nun von einem Anwalt und werden sich etwas zurück nehmen. Allzu viel Wildwest geht dann nicht mehr! Bei einem ersten Telefonat können sich Beschuldigte vor allem den Rücken stärken lassen. Die Polizei hört zwar zu. Allzu Geheimes sollte man also hier nicht besprechen. Der Kontakt steht aber immerhin schon mal. Und läßt sich später in der Kanzlei bei einer Besprechung vertiefen. Erst dann werden die wirklich wichtigen Infos ausgetauscht. Hier darf keiner zuhören.

Verteidigung bei Drogen muss aber vor allem funktionieren, wenn ein Haftbefehl ergeht.

Erf0lgt eine Festnahme im Rahmen der Durchsuchung ist der Verteidiger erst recht gefordert. Nun muss die weitere Inhaftierung verhindert werden. Ob der Staatsanwalt Haftbefehlsantrag stellt oder nicht entscheidet sich meist erst am Tag nach der Durchsuchung! Die Entscheidung selbst trifft der Ermittlungsrichter.

11. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-11 14:01:482020-12-13 14:46:12Verteidigung bei Drogen

MPU für Radfahrer

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Von einer MPU für Radfahrer hatte der etwa sechzigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) mit Sicherheit noch nie etwas gehört. Er hatte an dem Tag im Sommer wohl richtig Pech. Bei einem Biergartenbesuch am Nachmittag hatte er zunächst deutlich mehr getrunken, als er gewohnt war. 4 Maß waren für ihn deutlich zu viel. Damit hatte er sich nicht mehr richtig einschätzen können. Aber er war ja sowieso nur mit dem Rad unterwegs, dachte er sich.

Als er mit dem Rad nach Hause fuhr kontrollierte ihn die Polizei.

Er war mit dem Fuß an einer Sperrbake hängengeblieben und hingefallen war. Obwohl er also gar nicht mit dem Auto unterwegs gewesen und nur Rad gefahren war. Er wurde er sofort ins Institut für Rechtsmedizin gefahren, um ihm Blut abzunehmen. Die Blutwerte fielen hoch aus. 2,2 Promille waren es. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den Münchner gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Aber das weit größere Problem folgte nach der Einstellung in Form der Führerscheinstelle.

Plötzlich hieß es MPU für Radfahrer!

Dies ist der neueste Kracher der bayerischen Führerscheinstellen. Wer mit Alkohol auf dem Rad erwischt wird soll eine MPU für Radfahrer absolvieren! Diese Aufforderung kommt daher wie die für alkoholauffällige Autofahrer. Der ertappte Radfahrer bekommt eine Drei-Monats-Frist. Innerhalb dieser Frist hat er sich einer kompletten MPU zu unterziehen. Das Schreiben enthält eine deutliche Drohung:

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach soll ihm das Radfahren verboten werden.

Es geht also nicht nur darum, ihm eine eventuell vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen. Oder ihm zu untersagen, mit jeglichen motorisierten Fahrzeuge wie E-Rollern und ähnlichem am Straßenverkehr teilzunehmen. Nein, auch das einfache Radfahren soll ihm verboten werden, sofern er keine günstige MPU beibringt!

Eine Rechtsgrundlage für eine MPU für Radfahrer ist tatsächlich nicht vorhanden.

Die Münchner Führerscheinstelle versucht sich einfach auf juristischem Neuland. Und wird vor Gericht damit untergehen. Der Münchner wird Hilfe durch das Verwaltungsgericht suchen.

6. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-06 14:38:132020-11-06 14:38:13MPU für Radfahrer

Gewahrsam nach PAG

Opfervertretung – Nebenklage

Gewahrsam nach PAG. So lauten in Zeiten wie diesen die Geschichten, die Corona schreibt. Eine Allgäuerin will mit ihren drei erwachsenen Kindern über Ostern nach Asien verreisen. Die COVID-19-Pandemie macht diesen Plan zunichte. Noch während beratschlagt wird, was man alternativ tun soll, erkrankt die Frau und wird positiv getestet. Ihr Lebensgefährte und eines der beiden Kinder ebenso. Wollte sie eigentlich mit ihren Kindern das Haus verlassen und zu einem der Kinder in die Wohnung fahren, um dort Ostern zu verbringen, heißt es plötzlich Quarantäne für alle. Keiner darf mehr das Haus verlassen. Das Unglück nimmt seinen Lauf.

Der Freund der Mutter kommt überhaupt nicht klar damit, dass er mit den 3 erwachsenen Kindern seiner Lebensgefährtin die Feiertage im gemeinsamen Haus verbringen muss.

Er habe seinen Freiraum verloren, er wisse nicht mehr wohin, so läßt er  sich vernehmen. Denn Quarantäne hieß ja, so erinnern wir uns, dass alle im Haus bleiben müssen. Noch nicht einmal einkaufen gehen oder einen Spaziergang machen war erlaubt. Der Freund der Allgäuerin reibt sich immer mehr an den drei Kindern.

Während die Mutter und ihre drei Kinder noch ganz gut klar kommen dreht der Lebensgefährte der Mutter nur noch hohl.

Schubsereien, Beleidigungen, Drohungen, kleine und große Gemeinheiten. Die Situation wird immer unerträglicher. Der Lebensgefährte ist schon lange psychisch  angeschlagen, er hatte im Jahr zuvor einen Burn Out zu bewältigen gehabt. Die Polizei hat ihren ersten Einsatz an Karfreitag:

Der Freund der Mutter geht mit einem Küchenmesser auf die älteste Tochter los und verletzt sie.

Er wird endlich in die Klappse eingeliefert, wo er wohl auch hingehört, seine Freundin macht aber einen Rückzieher und erreicht seine Freilassung aus der Klinik. Dies war wohl der entscheidende Fehler. Wäre der Mann in der Klinik geblieben, wäre eigentlich alles gut gewesen. Denn er wäre psychiatrisch behandelt worden und die Familie hätte ihre Ruhe gehabt. Nun ist er aber in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag wieder zurück im Horrorhaus und alles wird noch schlimmer als zuvor.

Da er sich nicht mehr anders zu helfen weiß schwärzt der Lebensgefährte die Familie beim Gesundheitsamt damit an, dass die Vier angeblich ständig gegen die Quarantäne verstießen und ihn sogar mit dem Tode bedrohten.

Er behauptet, die 4 hätten entgegen ihren Quarantänevorschriften Gäste auf ihrer Terrasse empfangen. Dies zeigt der Lebensgefährte beim Gesundheitsamt an. Wahrheitswidrig! Eine eindeutige Straftat. Falsche Verdächtigung in Tateinheit mit mittelbarer Freiheitsberaubung! So nennt man seine falschen Anschuldigungen im Strafrecht.

Denn nicht die Frau oder ihre drei Kinder hatten gegen die Quarantäne-Vorschriften verstoßen, sondern der Denunziant selbst.

Er selbst ist es, der täglich mehrmals das Haus zu verläßt und trotz seiner positiven Testung draußen herum läuft, um sich Erleichterung zu verschaffen. Und zwar jeden Tag ganztägig. Spaziergänge, Radfahren, etc. Einen anderen Ausweg aus seinem Streß findet er wohl nicht. Die Polizei erscheint erneut. Das Allgäuer Gesundheitsamt, bei dem der Lebensgefährte die Familie angeschwärzt hatte, verständigt sofort die Polizei.

Nun heißt es Gewahrsam nach PAG. Am späten Karsamstagabend erscheinen voll vermummte Beamte der Polizei und verhaften die Frau und ihre drei Kinder.

Die Polizei diskutiert nicht, keiner der Vier erfährt, was los ist und warum sie an Ostern in Gewahrsam gehen müssen. Entsprechend groß ist die Aufregung bei den Vier. Keiner spricht mit ihnen, sie werden einfach nur inhaftiert. Es gibt Ärger bei der Ingewahrsamnahme zwischen den Beamten und der Familie, weil keiner was erklärt und die Vier nicht wissen, was los ist. Von den Anschuldigungen erfahren sie erst später. Über die Ostertage heißt’s erstmal Schnauze halten und ab in die Zelle.

Gewahrsam nach PAG heißt in Corona-Zeiten wohl auch, dass es in den Haftzellen der Polizeiinspektionen noch nicht einmal eine warme Decke gibt.

Trotzdem werden die Vier ausgezogen bis auf die Unterhosen. Dass zwei der Vier an COVID-19 erkrankt sind schert die Beamten nicht. Die haben selbst Angst vor Corona. Zu trinken gibt’s erst nach langem Betteln.

Und einen Anruf beim Anwalt gibt’s sowieso nicht!

Denn für einen solchen Anruf würde die Polizei ja riskieren, dass sich ja das Virus über den Telefonhörer verbreitet. Da hilft dann kein Bitten und kein Betteln. War da was? Menschenrechte? Grundrechte? Nix da! Eine der beiden erwachsenen Töchter der Frau kriegt irgendwie durch die Zellentüre ihr Handy zu fassen und erreicht den Papa. Der alarmiert an Ostersonntag sofort über den Verteidigernotruf 0162 – 42 46 843 einen Anwalt (RA Florian Schneider). Der ruft noch am Ostersonntagvormittag in einer der Polizeiinspektionen an und will die Tochter sprechen, die sich gemeldet hatte. Doch auch der Anwalt wird abgewiesen.

Jeder Kontakt zu den Inhaftierten wird verweigert.

Begründung Corona, was sonst. Die versauten uns die Polizeistation mit ihrem Virus, heißt es. Dann müßten wir ja die ganze PI desinfizieren, wie soll das denn gehen, heißt es! Grundrechte nach Gutdünken der Polizei. Und außerdem: Wer sich bei der Verhaftung, nein, der Ingewahrsamnahme, so aufführt, wie die vier Familienangehörigen, der hat alle seine Rechte verwirkt. Das haben sie davon, so denkt die Polizei wohl. Die kriegen nicht nur keine warme Decke in der kalten Knastzelle, die brauchen auch keinen Anwalt!

In Bayern heißt Gewahrsam nach PAG wohl deshalb einfach Grundrechte adé!

Es ist nun Sache des Verwaltungsgerichts, derartige Vorgehensweisen aufzuarbeiten und der Familie zu ihren Rechten zu verhelfen. Und der (nun ehemalige) Lebensgefährte der Frau wird sich vor dem Staatsanwalt verantworten müssen wegen seiner zahllosen Straftaten, die er (und nicht etwa seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Kinder) begangen hat.

Der eigentliche Übeltäter hatte trotz seiner vielen Verstöße gegen die Quarantäne keinerlei  Gewahrsam nach PAG zu erleiden, ihm droht aber jetzt eine erhebliche Freiheitsstrafe wegen zahlloser Delikte.

Er hat sich strafbar gemacht nicht nur wegen des Messerangriffs auf die älteste Tochter, – also wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hat sich auch wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Zu allem Überfluß konnte er es außerdem nicht lassen, sich an der Not seiner Freundin und ihrer Kinder an Karsamstag zu weiden. Er drehte rechtswidrigerweise mit dem Handy Videos von der Ingewahrsamnahme an Karsamstagabend. Und stellte die danach ins Internet, um die Vier schlecht zu machen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Auch dies wieder mehrere Straftaten gleichzeitig.

18. Oktober 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-10-18 17:44:492020-10-20 13:44:49Gewahrsam nach PAG

Haft wegen Corona

Allgemein

Haft wegen Corona in Form von Gewahrsam nach PAG. So lauten in Corona-Zeiten wie diesen Maßnahmen der Polizei gegen die Bürger. Eine Mutter und ihre drei Kinder aus dem Allgäu hatten über das Osterwochenende diesbezügliche Erfahrungen gemacht. Die Allgäuer Polizei hatte ihren ersten Einsatz bei der Familie an Ostern schon am Karfreitag. Der Freund der Mutter kam nicht klar damit, dass sie ihre 3 erwachsenen Kinder über die Feiertage nicht weggeschickt hatte. Sondern zu sich in die gemeinsame Wohnung eingeladen hatte.

Der Streit war dann eskaliert, als der Freund der Mutter auf die erwachsene Tochter mit einem Messer los ging und sie an der Hand verletzte.

Im darauf folgenden Polizeieinsatz an Karfreitagabend wurde der Täter zwar festgenommen und in die Psychiatrie verbracht, aber gleich wieder freigelassen, nachdem sich seine Lebensgefährtin für ihn eingesetzt hatte. Das war für die Familie wohl der größte Fehler. Kaum war der Freund der Mutter wieder aus der Klappse frei und zurück nach Hause ging der Ärger weiter. Die Auseinandersetzungen eskalierten.

Da die Mutter und eine ihrer beiden Töchter positiv auf COVID-19 getestet worden waren war gegen die ganze Familie Quarantäne verhängt worden.

Das bedeutete, dass keiner das Haus verlassen durfte. Alle 4 Familienmitglieder sowie der Freund der Mutter mußten über 2 Wochen und damit über Ostern zuhause bleiben. Auch der Messertäter hatte Ausgangsverbot bekommen. Dies interessierte ihn jedoch nicht und er verließ das Haus, wann er wollte. Er verließ das Haus gleich mehrfach pro Tag, ging spazieren, radeln, traf sich mit Freunden.

Obwohl also er Derjenige war, der ständig gegen die Quarantäne verstieß, rief er die Polizei und schwärzte die Familie an, nur um sie schlecht zu machen und loszuwerden.

Er zeigte die Mutter und ihre 3 erwachsenen Kinder also ganz bewußt falsch an wegen Verstosses gegen die Quarantänevorschriften. Er beging damit die schwere Straftat der falschen Verdächtigung. Obwohl er sogar inzwischen ebenfalls positiv auf Corona getestet worden war! Und derjenige war, der ständig gegen die Allgemeinverfügung verstossen hatte! Die Folgen für die Familie waren dramatisch!

Als die Polizei an Karsamstag erneut anrückte hieß es für die Familie Haft wegen Corona.

Die Polizei interessierte sich nicht für die Einwände und nahm die Mutter und ihre 3 Kinder fest und steckte sie in Polizeigewahrsam. Den eigentlichen Übeltäter übersah sie geflissentlich. Die Mutter, ihre beiden Töchter und ihr Sohn gingen an Karsamstagabend in die Polizeizelle. Nur 2 der 4 kamen an Ostermontag wieder frei. Ein Richter hatte ein Einsehen. Die anderen Beiden, Mutter und Sohn, steckte er aber in den Knast.

Mutter und Sohn gingen an Ostermontag aus dem Polizeigewahrsam ins Gefängnis.

Und dort blieben sie bis Dienstag nach Ostern. Erst dann konnte sie ihr Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) befreien. Nun geht es an die rechtliche Aufarbeitung der Sache. Juristische Schritte gegen den Exfreund der Mutter stehen genauso auf der To-do-Liste wie die Klagen gegen die Ingewahrsamnahme.

25. Mai 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-05-25 12:25:352020-09-17 13:59:35Haft wegen Corona

Drogen in der S-Bahn

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Der junge Münchner hatte Drogen in der S-Bahn dabei. Er hatte mit nichts weniger gerechnet als mit einer Kontrolle. Im Sperrengeschoß der S-Bahn kontrollierten ihn plötzlich Polizeibeamte. Ohne für ihn erkennbaren Anlaß. In seiner Tasche fanden sich zwei Joints und etwas Amphetamin.

Die Polizei erstattete gegen ihn trotz der verschwindend geringen Menge an Btm sofort Strafanzeige.

Der Staatsanwalt veranlaßte die Zustellung eines Strafbefehles wegen Drogenbesitzes. Das Amtsgericht München verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der Münchner zahlte sofort und verzichtete auf einen Einspruch. Er hätte den Strafbefehl besser angegriffen! 

Denn als der Strafbefehl rechtskräftig geworden war meldete sich die Führerscheinstelle.

Der Münchner hatte bereits eine kleine Akte bei der Führerscheinstelle wegen einer geringfügigen früheren Ordnungswidrigkeit, ebenfalls wegen Btm. Die Führerscheinstelle fordert ihn in ihrem Schreiben dazu auf, sich einem Drogenscreening zu unterziehen.

Gleichzeitig droht sie dem Münchner, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Der Mann wurde jedoch nicht mit Drogen am Steuer erwischt. Sein „Delikt“ war, dass er Drogen in der S-Bahn dabei hatte. Eine Teilnahme am Straßenverkehr konnte ihm selbst bei bösester Betrachtung seiner Verfehlung keiner unterstellen! Damit läuft die Drohung der Führerscheinstelle ins Leere.

Drogenbesitz in der S-Bahn stellt keinen führerscheinrelevanten Verstoß dar!

Führerscheinrechtliche Maßnahmen setzen stets einen Zusammenhang zwischen einer Teilnahme am Straßenverkehr und Drogen- oder Alkoholabusus voraus. Weder der Konsum von Drogen noch der von Alkohol ist strafbar.

Führerscheinmaßnahmen stellen keine Zweitbestrafung dar.

Die Führerscheinstelle hat lediglich die Aufgabe, auf die Eignung der Teilnehmer am Straßenverkehr zu achten. Vor diesem Hintergrund haben  Führerscheininhaber ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Beweis zu stellen. Ein Konsument von THC gibt keinerlei Anlaß zu Zweifeln hieran, wenn er in der S-Bahn mit einem Joint erwischt wird.

Torkelt ein Führerscheininhaber stockbesoffen im Hofbräuhaus herum kommt schließlich auch kein Sachbearbeiter der Führerscheinstelle auf die Idee, an dessen Fahreignung zu zweifeln.

Der Säufer nimmt schließlich auch nicht am Straßenverkehr teil. Obwohl Alkohol anerkanntermaßen der deutlich gefährlichere Suchtstiff ist. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

 

 

23. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrechtskanzlei-muenchen-viktualienmarkt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-23 14:21:152019-11-23 17:59:22Drogen in der S-Bahn

Sofort zum Arzt!

Opfervertretung – Nebenklage

Der prügelnde Münchner hat es sich so schön ausgerechnet. Seine junge asiatische Ehefrau würde sich schon nicht trauen, das Motto „Sofort zum Arzt!“ zu beherzigen. Als es an die Trennung ging war er handgreiflich geworden. Sie sollte gar nix kriegen, schon gar nicht das gemeinsame Kind. 

Für sie heißt es aber als Opfer von Gewalttaten „Sofort zum Arzt!“

Am Wichtigsten ist immer die Beweissicherung nach Tätlichkeiten. Verletzungen sollte man genau dokumentieren. Ohne ärztliche Bestätigungen stehen die Chancen für Opfer von Gewalt schlecht. Gerade Prellmarken sind ein guter Beweis für Tätlichkeiten. 

Ärztliche Atteste und Fotos bitte sofort erstellen.

Das Wichtigste ist, dass nicht lange zugewartet wird. Bei einem Termin beim Hausarzt können Verletzungen ganz frisch in Augenschein genommen werden. Und vor allem schriftlich bestätigt werden. Gleichzeitig müssen unverzüglich Fotos angefertigt werden. 

Das Motto lautet „Sofort zum Arzt!“ und auch „Sofort zur Polizei!“. 

Die Polizei nimmt nicht nur die Anzeige entgegen. Sie fertigt auch aussagekräftige Fotos an. Der schnelle Kontakt zu den Polizeibeamten ist ein wesentlicher Bestandteil der Glaubwürdigkeit von Opfern. Wer wochen- oder gar monatelang zuwartet macht sich unglaubwürdig. 

Die Sicherung von Beweisen ist letztlich Sache des Opfers.

Die Polizei kann dabei nur helfen. Alle weiteren Schritte wie eine ärztliche Behandlung ist Sache des Opfers. Beratung tut hier Not. Der Fachmann kennt sich aus mit allem Notwendigen. 

Eine baldige Kontaktaufnahme zum Anwalt ist daher ebenfalls ratsam. 

Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt sich auch mit der Beratung von Opfern aus. Der Täter muss durch die Maßnahmen des Anwalts vom Gericht ein sofortiges Kontaktverbot erhalten. Der Anwalt wird also einen Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes stellen. Und der Täter muss dann vor allem dem Opfer fernbleiben. Und auch der gemeinsamen Wohnung.

Wer sich frühzeitig beraten läßt kann sich die Frustration einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches ersparen.

Und den Ärger, seine Anwaltskosten nun alle alleine zu tragen. Schläger schulden stets nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld, sondern auch Ersatz der Anwaltskosten. Ein Opfer ist nach dem Gesetz umfassend so zu stellen, als wäre nix passiert. Dies schreibt das BGB so vor. 

 

18. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-18 13:53:492019-11-18 13:56:47Sofort zum Arzt!
DNA verrät FahrraddiebEigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die DNA verrät den Fahrraddieb. Auch lange nach der Tat noch. Denn die Sache schien längst abgeschlossen und erledigt für die Polizei. Ein polizeibekanntes Tätergesicht hatte nicht identifiziert werden können. Dabei war es um ziemlich wertvolles Diebesgut gegangen. Ein Mountainbike und ein teures E-Bike waren im letzten Jahr aus einer Tiefragarage entwendet worden. Wert insgesamt so etwa € 3.000. Tatort der Osten von München.

Doch die DNA verrät den Fahrraddieb.

Die Polizei hatte gründlich gearbeitet. Es waren Spuren gesichert worden. Auch an zwei Gitterboxen. Aus denen waren die beiden Räder gestohlen worden. Der Täter hatte mit einem Gegenstand das Schließen der Türe verhindert. Diesen Gegenstand hatte er vergessen, mitzunehmen. Hieran konnten Spuren gesichert werden. 

Gestohlene Bikes verschwinden in der Regel oft spurlos im Ausland.

Im Ausland können sie unauffällig verkauft werden. In Osteuropa frägt kein Mensch nach einer Rahmennummer. Für gestohlene Räder gibt es auch noch keine Satellitenortung wie für Pkw’s und heute Motorräder. Dieser Aufwand lohnt sich für Räder noch nicht. Allerdings gehen alle davon aus, dass sich dies bald ändern wird! Die Versicherungsprämien gerade für die teuren E-Bikes werden weiter steigen. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis zumindest auch teure Räder eine Satellitenortung bekommen werden.

Da die Neu-Räder inzwischen horrende Ladenpreise kosten sind Diebstähle ein immer lohnenderes Geschäft. 

Fahrraddiebstähle nehmen ständig weiter zu. Immerhin reagiert die Polizei hierauf mit erhöhtem Verfolgungseifer. Der vorliegende Fall zeigt es. Und der Tatverdächtige aus Ex-Jugoslawien bekam genau dies zu spüren. Als er nach Deutschland einreiste nahm man ihn fest. Die Polizei hatte in einer früheren Strafsache gegen ihn seine DNA genommen. Denn die DNA verrät alle Täter, auch den Fahrraddieb! Bei der Einreise nach Deutschland klickten die Handschellen.Die Spur aus der Tiefgarage hatte eine Übereinstimmung mit seiner DNA erbracht. Der Beschuldigte bestreitet allerdings trotzdem die Täterschaft.

Ein endgültiger und letzter Beweis ist eine DNA-Spur aber nicht!

Die DNA am Tatort ist immerhin ein wichtiges Indiz. Theoretisch wäre es nämlich möglich, dass der Beschuldigte den Gegenstand aus der Tiefgarage zwar einmal in seiner Nähe und in seiner Hand hatte. Es könnte aber ein Anderer diesen Allerweltsgegenstand, ein Tuch, dann für den Bruch benutzt haben. Die DNA beweist letztlich nur einen Kontakt zwischen Täter und Gegenstand!

Der Ermittlungsrichter fackelte nicht lange.

Nach der Überzeugung des Ermittlungsrichters konnte aber nur der Jugoslawe der Täter sein. Folgerichtig erließ er einen Haftbefehl. Da der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte gabs auch keine Außervollzugsetzung. Der Haftbefehl wurde mit dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr begründet. Der 60-jährige Mann mußte am Dienstag den Weg in die Untersuchungshaftanstalt Stadelheim antreten.

Der Beschuldigte muss im laufenden Verfahren den Tatverdacht widerlegen.

Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) muss nun mit einer Anklage rechnen. Hier wird es für ihn vor allem um die Frage der Widerlegung der Täterschaft gehen. Es wird aufzuklären sein, wer alles die Spur verursacht haben könnte. Wer also für den Bruch 2018 als Täter in Frage käme. Die bayerische Justiz geht mit ausländischen Tätern nicht sehr gnädig um. Der Mann ist in Deutschland vorbestraft.

Iim Falle einer Verurteilung müsste er mit einer Haftstrafe rechnen.

Dies kann er womöglich nur mit umfangreichen Angaben abwenden, die ihn entlasten. Die Polizei muss dann seine Angaben nachprüfen und die von ihm genannten anderen Tatverdächtigen überprüfen. Ein Geständnis kommt für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht in Frage!

11. Oktober 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-10-11 15:59:312019-10-13 16:52:06DNA verrät Fahrraddieb

Durchsuchung wegen Waffen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Waffengesetze

Wie genau die Polizei Wind davon bekommen hatte ist im Moment noch nicht klar. Jedenfalls hat vor einigen Tagen in einer Münchner Wohnung eine Durchsuchung wegen Waffen stattgefunden. Grund war der Verdacht des illegalen Besitzes von scharfen Waffen.

Die Polizei fand eine ganze Reihe von Pistolen aus den Nachkriegsjahren und sogar eine aus dem II. Weltkrieg.

Klassiker wie die Beretta oder die Walther und andere mehr waren dabei. Zu allen Waffen gab die passende Munition. Alles wurde beschlagnahmt und sichergestellt. Die Waffen sind damit weg. Der Beschuldigte hat keine Chance mehr, sie wieder zurück zu bekommen. Üblicherweise werden sie nun dem Landeskriminalamt übergeben. Das muss die Waffen auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen. Erst wenn klar ist, dass sie scharf sind, ist auch klar, dass der Beschuldigte sich strafbar gemacht hat. Unbrauchbar gemachte Erinnerungsstücke fallen nicht unter das WaffG. 

Für keine einzige der Waffen konnte der über achtzigjährige Beschuldigte eine Waffenbesitzkarte nach § 10 WaffG vorweisen.

Trotz seines hohen Alters wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das Waffengesetz eingeleitet. Keine einzige der Waffen, die die Polizei gefunden hatte, darf ein Bürger ohne ausdrückliche Genehmigung des KVR besitzen.

Die logische Folge eines Verstoßes hiergegen ist eine Durchsuchung wegen Waffen.

Diese Genehmigung in Form einer Waffenbesitzkarte erhalten nur noch Jäger oder Sportschützen als Mitglieder eines Schützenvereins. Oder auch Personen, die nachweisbar bedroht werden und eine scharfe Waffe zu ihrem Schutz benötigen. 

Wer scharfe Waffen ohne Waffenbesitzkarte besitzt muss mit hohen Strafen rechnen.

Der Strafrahmen beginnt bei sechs Monaten und reicht bis 5 Jahre (pro Waffe). Möglicherweise übersteigt die Strafe für den Rentner sogar den Rahmen für eine Bewährung. Dieser Rahmen reicht bis 2 Jahre Freiheitsstrafe Jeder Monat mehr Strafe bedeutet Strafhaft. Angesichts der Vielzahl an scharfen Waffen und der Menge an Munition wird es womöglich eng für eine Bewährung.

Alter schützt vor Strafe nicht.

Das Strafgesetzbuch StGB sieht keine Strafmilderung vor für ältere Menschen. Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte als Kind den II. Weltkrieg und die Vertreibung aus dem Osten erlebt. Allerdings sieht das Waffengesetz die Möglichkeit vor, Verstösse gegen das Gesetz als minder schwere Fälle zu ahnden. Dann reduziert sich der Strafrahmen auf Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.

Der Beschuldigte kämpft noch immer mit den traumatischen Erlebnissen seiner Kindheit.

Die Brutalität zunächst der Nazis und später der Russen, die seine Mutter vergewaltigt hatten, quält ihn heute immer noch. Möglicherweise dienten seine Waffen dazu, niemals wieder Erfahrungen wie solche in seiner Kindheit machen zu müssen. Diese schwere Last kann ihm zwar keiner abnehmen. Sie könnte aber vielleicht den Richter milder stimmen, der über die Strafe für den Beschuldigten zu befinden haben wird.

 

17. April 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-04-17 12:01:552019-04-20 11:46:51Durchsuchung wegen Waffen

Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der 38-jährige Spediteur hätte nicht gedacht, dass es auch ihn mal treffen könnte. Dass auch er sich mal gegen eine Vergewaltigungsanzeige wehren muss. Er lag friedlich schlafend in seinem Bett, als die Polizei auftauchte und ihn festnahm. Nach der Version der Ehefrau habe er sie in der gemeinsamen Ehewohnung überfallen und vergewaltigt. Und damit es auch wirklich knallt hatte sie ihn auch gleich noch wegen einer anderen angeblichen Vergewaltigung einige Wochen vorher angezeigt und zudem behauptet, dass er das gemeinsame Kind mißhandelt habe.

Die Version des Mannes hörte sich dann deutlich anders an.

Der Beschuldigte machte umfangreiche Angaben bei der Polizei und stellte einiges richtig. Wie sich zeigte befindet sich das Paar in Trennung und diskutiert derzeit die Trennungsformalitäten. Dabei geht es vor allem um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, aber auch ums Geld. Der Hauptstreitpunkt ist aber das Kind. Der Beschuldigte war bereits ausgezogen und nur noch selten in der Ehewohnung, um Sachen zu holen.

Die Anzeige erscheint als von langer Hand geplante Aktion der Frau, sich das Sorgerecht zu sichern.

Nach der Version des Mannes hatte sie trotz der Trennung nämlich ganz plötzlich und überraschend wieder Sex gewollt. Das war in der aktuellen Trennungs-Situation und angesichts des aktuellen Streits sicher kein Zufall. Denn sofort, nachdem der Mann ihrem Wunsche gefolgt war und danach eingeschlafen war, hatte sie die Polizei gerufen. Durch die Anzeige versucht sie, eine Handhabe gegen den Ehemann zu bekommen, um ihn vom Kind fernzuhalten.

Ein Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige.

Da der Mann vorläufig festgenommen und in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums verbracht worden war benötigte er Hilfe. Mit einer Vergewaltigungsanzeige ist nicht zu spaßen. Üblicherweise gehen die Beschuldigten nämlich sofort in Haft und müssen sich sehr lange darum bemühen, wieder freizukommen. In diese Falle war der Strafrechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) sofort und auch am Samstagmorgen im Polizeipräsidium zur Stelle.

Im Gegensatz zu den meisten sonstigen Fällen dieser Art kam der Beschuldigte sofort wieder frei.

Angesichts der ausgiebigen und sehr glaubhaften Aussage des Beschuldigten verzichtete die Staatsanwaltschaft München darauf, einen Haftbefehl zu beantragen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass das Strafverfahren gegen den Mann nun schon wieder zu Ende ist. Er wird sich jetzt nicht nur gegen den Versuch der Ehefrau wehren müssen, ihm das Kind wegzunehmen. Er muss auch noch gegen die Frau und ihre falsche Verdächtigung strafrechtlich vorgehen und die Bestrafung der Frau betreiben. Das Ergebnis dieser üblen Vorgehensweise seiner Exfrau wird deshalb nicht nur sein, dass der Beschuldigte keine Verurteilung bekommt. Am Ende wird sie selbst den Weg ins Gefängnis antreten müssen wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Freiheitsberaubung.

24. Dezember 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-12-24 15:18:182018-01-03 11:52:43Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Die Unfallflucht war schnell passiert. Nach einigen Gläsern zuviel beim Weggehen und einem Ausweichmanöver wegen Gegenverkehrs waren die Außenspiegel der am rechten Straßenrand geparkten Autos nur so weggeflogen. Angesichts der Preise für vollelektrische und vollautomatisierte Außenspiegel mehrere Tausend Euro Schadenssumme.

Nach kurzem Stopp und kurzem Nachdenken Gas gegeben

Der Beschuldigte war durch das laute Scheppern der Blech- und Glasteile schlagartig nüchtern geworden. Er hatte sofort realisiert, dass er an Ort und Stelle bleiben und die Polizei rufen müsste. Als ihm sein Alkoholpegel aber einfiel kam das für ihn nicht in Frage. 

Der Straftatbestand der Unfallflucht ist vollendet in dem Moment, wo man sich von der Unfallstelle wegbewegt.

Der Beschuldigte (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) redete sich in dem Moment ein, er könnte ja am nächsten Tag immer noch die Polizei verständigen. Und zwar dann, wenn er seinen Blutalkohol wieder los war. Das funktioniert aber nicht. Die vorabendliche Blutalkoholkonzentration kann noch viele Stunden später exakt festgestellt werden. 

Bei Unfallflucht gilt, keine Aussage ohne Strafverteidiger.

Die Sache brannte dem Beschuldigten natürlich den ganzen nächsten Tag auf den Nägeln. Es drängte ihn förmlich, sich bei der Polizei zu melden, um sein Gewissen zu erleichtern. Was ihn zusätzlich belastete war natürlich auch, dass die Polizei ihn schnell verdächtigte und ihn suchte. Er hatte deshalb sein Auto und sich selbst versteckt. 

Über die Notrufnummer ist ein Strafverteidiger auch abends und am Wochenende erreichbar.

Was sich ein Mensch in der Situation des Beschuldigten unbedingt ersparen sollte ist eine kopflose Aktion ohne anwaltliche Begleitung. Sicherlich erleichtert eine Selbstanzeige bei der Polizei schlagartig das Gewissen. Die Reue über diesen kopflosen Stunt folgt jedoch auf dem Fuße. Dann nämlich, wenn ein Strafbefehl mit einer dicken Geldstrafe und einem langem Führerscheinentzug im Briefkasten liegt. 

Das Gesetz verpflichtet den Beschuldigten bei Unfallflucht nicht dazu, sich selbst zu überführen.

Die Straftat ist ja eben genau in dem Moment vollendet, wo man abgehauen ist. Eine Verurteilung nebst Führerscheinentziehung erfolgt also trotz der Selbstanzeige. Sie würde nur dazu führen, dass der Beschuldigte etwas Rabatt bei der Geldstrafe erhalten würde. Nicht wirklich viel. Das Argument der Staatsanwaltschaft lautet dann ja stets, dass man den Beschuldigten sowieso gefunden hätte. 

15. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-15 12:46:012017-08-15 16:49:42Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger
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