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Schlagwortarchiv für: polizei

Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Eine Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht ist durchaus erfolgversprechend. Entscheidend für Erfolg oder Misserfolg ist in der Regel, ob der Beschuldigte bzw. Tatverdächtige Angaben bei der Polizei gemacht hat oder nicht.

Denn gerade in einer solchen Causa ist es wieder äußerst wichtig, keine Angaben bei der Polizei zu machen.

Weil erfolgsentscheidend in der Strafsache. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen gegenüber den Strafverfolgern. Und von diesem Recht sollte er unbedingt Gebrauch machen! Die entscheidenden Fehler im Strafverfahren macht deshalb oft der Beschuldigte selbst. Macht er in seiner Aufregung Angaben bei der Polizei ist sein Strafverfahren oft ganz früh schon verloren.

Eine erfolgreiche Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht steht und fällt damit, dass so bald als möglich ein Strafverteidiger eingeschaltet wird.

Gerade in den Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht steht und fällt der Erfolg der Polizei mit einer Aussage des Beschuldigten. Es wird also Druck ausgeübt auf den Tatverdächtigen. Übermannt den sein Rededrang und vor allem sein Bedürfnis, sich zu rechtfertigen, hat die Polizei gewonnen. Ihr reicht es oft schon aus, wenn der Beschuldigte ein paar unüberlegte Sätze von sich gibt. Am Ende wird alles notiert. Und später leider meist gegen den Beschuldigten verwendet.

Ein Verteidiger organisiert sich zuerst die Ermittlungsakte und wird dann nach Abschluss der Ermittlungen zusammen mit seinem Mandanten eine Verteidigungsschrift an die StA verfassen.

Hat es der Beschuldigte geschafft, dem Drängen der Polizei nicht nachzugeben und zuerst mal einen Verteidiger zu beauftragen, hat er die Chance, sich zusammen mit seinem Anwalt direkt gegenüber der Staatsanwaltschaft zu äußern. Und damit sich auch zunächst mal mit einem Anwalt zu beraten.

Die gemeinsame Lektüre der Ermittlungsakte kommt aber gerade bei einer Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht zuerst und bildet die Grundlage für die Verteidigungsschrift.

Es macht nämlich keinen Sinn, sich ohne genaue Kenntnis der Akte über eine Aussage zum Tatvorwurf und eine Stellungnahme zu den Ermittlungen zu unterhalten. Erst wenn Anwalt und Mandant die Beweislage genau kennen läßt sich eine gute Verteidigungslinie entwerfen. Und dann stellt sich auch der Erfolg ein.

Ein Handwerker hatte die Regel beherzigt, sich vor der Polizei ohne seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) nicht zu äußern. Das Ergebnis war die Einstelllung des Strafverfahrens.

Der Handwerker war bei der Polizei hingehängt worden, auf einem Parkplatz ein neben ihm parkendes Auto beschädigt zu haben. Ein Augenzeuge hatte sich gemeldet. Wie sich später zeigte konnte der Verteidiger des Beschuldigten und späteren Angeklagten dem Staatsanwalt beweisen, dass der Augenzeuge sich in zentralen Punkten widersprach. Der Beschuldigte dagegen schwieg von Anfang an und ließ seinen Verteidiger machen. Das Amtsgericht, das den Strafbefehl gegen den Handwerker zunächst noch erlassen hatte, stellte in der Hauptverhandlung das Verfahren ein. Und zwar mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

 

22. Oktober 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/recht-am-eigenen-bild-wirtschaftsstrafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-10-22 14:07:332024-10-27 15:48:13Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht

Gewahrsam nach BayPAG

Allgemein

Eine Besonderheit des Freistaates Bayern. Und zur Zeit in aller Munde. Der Gewahrsam nach BayPAG, dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, ist infolge der Klebeaktionen der Klimaaktivisten plötzlich ins öffentliche Interesse gerückt. Jahrelang hatte diese Regelung des Artikels 17 BayPAG in der öffentlichen Wahrnehmung unverdientermaßen ein Schattendasein geführt.

Plötzlich wird der bayerischen Öffentlichkeit klar, dass es möglich ist, einen Menschen bis zu 3 Monate lang seiner Freiheit zu berauben. Ohne dass der eine Straftat begangen hat.

Die häufigste Anwendung dürfte die Ingwahrsamnahme von Menschen sein, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden. Zum Beispiel, weil sie stark unter Alkohol oder Drogen stehen. Oder weil sie schwer gefährdet sind, sich selbst oder Andere zu verletzen.

Die aktuell im öffentlichen Bewusstsein relevanteste Variante ist aber der sog. Unterbindungsgewahrsam, den ebenfalls nur ein Richter anordnen kann.

Hier können Menschen von der Polizei inhaftiert und nach Stadelheim gebracht werden, die noch gar nix angestellt haben. Gegen die also kein Richter einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat. Alleinige Begründung ist die, dass der oder die Betreffende befürchten läßt, eine Straftat zu begehen. Zum Beispiel aufgrund gewisser Umstände wie der Bereitstellung von Utensilien, die zur Begehung der Straftat benötigt werden. Oder wegen seiner Ankündigungen.

Gewahrsam nach BayPAG wird damit für manchen zur furchterregenden Waffe der Polizei.

Eine Haft in der Justizvollzugsanstalt ist eine ganz gravierende Maßnahme. Nur Hartgesottene lassen sich davon nicht abschrecken, sie genießen die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie werden ihre Inhaftierung als Opfer darstellen, das sie für ihre Überzeugungen erbracht haben. Sie werden sich gegenüber ihren Unterstützern als besonders Mutige darstellen. Sie sind nach ihrer Überzeugung alleine wegen ihrer Klimaaktionen zu Häftlingen geworden. Sie sitzen ihre maximal 3 Monate in Stadelheim ab und setzen ihre Aktionen nach ihrer Freilassung einfach fort.

Gewahrsam nach BayPAG geht nur für maximal 6 Monate.

Dann muss der Richter den Klimaaktivisten frei lassen. Egal, ob der weitermachen will oder nicht. Eine lebenslange Ingewahrsamnahme ist nicht vorgesehen, so viel Rechtsstaat ist immerhin noch.

Der Gesetzgeber ist in diesem Punkte eigentlich inkonsequent.

Wer sich vorgenommen hat, hier nach seinen Überzeugungen für den Klimaschutz zu kämpfen, wird sich durch einen Unterbindungsgewahrsam davon nicht abhalten lassen. Denn der kann nur einmal verlängert werden. Um maximal weitere 3 Monate. Mehr geht nicht.

Der Rechtsstaat geht damit an seine äußersten Grenzen, nach Meinung vieler sogar darüber hinaus.

Denn die Inhaftierung von Klimaaktivisten auf der Basis des BayPAG führt de facto zu einer Beschränkung der Demonstrationsfreiheit. Wer befürchten muss, eingesperrt zu werden, klebt sich nicht mehr auf der Straße fest. Gut so, sagen die vielen Autofahrer, die im Stau standen. Rechtsstaat ade sagen die, die nicht mehr wissen, wie sie sonst die Öffentlichkeit aufrütteln sollen!

30. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-30 13:00:072022-12-30 13:43:09Gewahrsam nach BayPAG

Rat vom Verteidiger bei Btm

Betäubungsmittelgesetz

Der junge Angeklagte hatte sich an den regelmäßigen Konsum von Cannabis bereits gewöhnt. Er hatte von seiner Dealerin jederzeit das bekommen, was er gebraucht hatte. Als die Dealerin aufflog war auch der Angeklagte dran. Der Rat vom Verteidiger (RA Florian Schneider) bei Btm ist jetzt dringend.

Rat vom Verteidiger bei Btm ist oft eilig und sollte schnell eingeholt werden, bevor Beschuldigte in die Versuchung geraten, eine Aussage zu machen.

Wenn die Dealer auffliegen werden grundsätzlich sofort deren Handys ausgewertet. Das führt im Normalfall dazu, dass sämtliche Kontakte des Dealers oder der Dealerin bekannt werden. Hierunter sind naturgemäß meistens auch die Abnehmer bzw. Käufer. Die erhalten dann bald Besuch von der Polizei.

Auch lange zurückliegende Btm-Geschäfte können aufgrund von Handyauswertungen nachverfolgt und bestraft werden.

Handys werden von der Polizei oft akribisch ausgewertet. Auch gelöschte Kontakte und Mails können wieder hergestellt werden. Dies ist rein technisch gesehen kein Problem. Je größer die vermuteten Rauschgiftgeschäfte sind um so größer ist seitens der Strafverfolger der Eifer beim Auswerten und Wiederherstellen gelöschter Inhalte.

Rat vom Verteidiger bei Btm ist umso wertvoller, je früher er eingeholt wird.

Erfährt die Polizei über die Handyausertungen von Straftaten weiterer Tatverdächtiger muss sie diesen Hinweisen nachgehen. Das bedeutet, dass sie in der Regel beim Amtsgericht weitere Durchsuchungsbeschlüsse beantragen und dann auch durchsuchen wird. Spätestens dann erfahren die Abnehmer der Dealer, dass sie in den Focus der Polizei geraten sind.

Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss und 5 Mann morgens um 6 vor der Wohnungstüre ist die Aufregung groß.

Beschuldigte neigen in solchen Situationen dazu, spontan Angaben zu machen, die sie später schwer bereuen. Gerade mit der Polizei Unerfahrene fangen an, sich regelrecht um Kopf und Kragen zu reden.  Dabei gilt auch in solchen Situationen das Recht eines jeden Beschuldigten, dass er gar nix sagen muss!

Und der eiserne Grundsatz ist für jeden Beschuldigten, dass er gerade in solchen Situationen ohne Verteidiger nichts sagen darf!

Hier loszuplappern ist völlig unüberlegt und ein großer Schaden für das weitere Strafverfahren! Die Reue folgt meist auf dem Fuß. Für derartige Situationen gibts Strafverteidiger. Wenigstens eine Erstberatung (Euro 200) sollte drin sein. Das wahrscheinlich bestangelegte Geld überhaupt!

22. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrecht-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-22 16:15:422022-12-29 13:16:29Rat vom Verteidiger bei Btm

Aussagepflicht für Zeugen

Allgemein

Menschen können in allen mögliche Lebenssituationen in die Pflicht geraten, Zeugen zu werden. Es gibt dann eine Aussagepflicht für Zeugen. Zeugen haben die gesetzliche Pflicht, auszusagen.

Das Argument, dass dies unangenehm sei, zieht nicht.

Die Zeugenpflicht ist eine Bürgerpflicht. Vom einfachen Mann bis zum Bundespräsidenten kann sie jeden jederzeit treffen. Denn vor dem Gesetz sind alle gleich. Unsere Rechtsordnung erwartet von jedem Bürger, dass er sich den Unannehmlichkeiten unterzieht, die sich aus der Zeugenstellung ergeben.

Belastend können Vernehmungstermine bei der Polizei oder dem Gericht werden.

Denn private Termine müssen womöglich verschoben werden. Urlaube müssen womöglich unterbrochen werden. Die lange Warterei in den Gerichtsfluren auf den Vernehmungstermin muss hingenommen werden. Und vielleicht auch lange Anreisen zu Gerichtsterminen.

All das für vielleicht nur wenige Minuten Vernehmung, denn es gibt ja die Aussagepflicht für Zeugen!

Auf besonderen Unmut stößt regelmäßig die wiederholte Ladung von Zeugen zu mehreren verschiedenen Vernehmungsterminen. „Ich habe doch schon mal ausgesagt!“, so lautet häufig der Protest. Nach der Ladung zur polizeilichen Vernehmung kommt nach einigen Monaten womöglich die Ladung zur gerichtlichen. Und dann vielleicht sogar noch eine dritte zur Vernehmung in der Berufungsinstanz.

Von diesen gesetzlichen Zeugenpflichten gibt es nur wenige Ausnahmen.

Verwandtschaftsverhältnisse können solche Ausnahmen ergeben. Auch die Gefahr, sich selbst zu belasten. Das Gesetz regelt hier so einiges, was zur Auskunftsverweigerung berechtigen kann. Ärgerlich ist immer nur, wie das praktisch läuft mit dem gesetzlichen Auskunftsverweigerungrecht:

Auch wenn man sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen kann muss man doch vor Gericht erscheinen!

Auch der, der gar nicht aussagen muss, muss seiner Pflicht zum Erscheinen vor Gericht nachkommen! Er kann erst in seinem Vernehmungstermin dann sein Auskunftsverweigerungrecht geltend machen. So unpraktisch dies manchmal sein mag, es hilft einfach nix.

Die Aussagepflicht für Zeugen bedeutet aber auch, dass Zeugen sich anwaltlichen Beistand suchen können.

Denn glücklicherweise muss ein Zeuge nicht alleine bei der Polizei erscheinen oder vor Gericht aussagen. Der anwaltliche Zeugenbeistand ist dann bei der Vernehmung von Anfang bis zum Ende dabei. Und er prüft an jeder Stelle, ob der Zeuge wirklich aussagen muss.

5. Mai 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2015/05/strafrechtskanzlei-muenchen.jpg 750 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-05-05 13:23:572022-05-08 17:14:22Aussagepflicht für Zeugen

Haftstrafe für Landfriedensbruch

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Es war letzten Sommer zunächst nur darum gegangen, in Erfahrung zu bringen, warum ein Familienangehöriger inhaftiert worden war. Die Zigeuner waren im Oberland unterwegs „zum Arbeiten“, was wohl bei einigen als Betteln zu verstehen war. Sie waren alle Angehörige einer Großfamilie aus rumänischen Zigeunern und hatten sich zur Polizei in Miesbach begeben, um nachzufragen. Die Antwort der Beamten war kurz und knapp ausgefallen. Sie Sache sei schon beim Ermittlungsrichter und die Polizei sei nicht mehr zuständig. Verständigungsschwierigkeiten mögen auch eine Rolle gespielt haben, die Zigeuner sprachen nur Ungarisch.  Dem Familienangehörigen war sexueller Mißbrauch von Kindern vorgeworfen worden. Nur ein halbes Jahr später hieß es vor dem Amtsgericht München dann schon viermal Haftstrafe für Landfriedensbruch!

Die Rumänen hatten sich mit der Auskunft nicht zufrieden geben wollen und riskierten ungeniert eine Haftstrafe für Hausfriedensbruch.

Sie waren kurz darauf mit einem Großaufgebot an Familienangehörigen zur Polizei zurückgekehrt. Sie erklärten den Beamten der PI Miesbach kurz und knapp, sie wollten den Verhafteten sofort heraus haben. Als die Polizei sich weigerte wurde es handgreiflich. Nach den Angaben der Polizeibeamten waren einige der Rumänen stark alkoholisiert.

Die Menschenmenge vor der Polizei fing an zu randalieren und die Türe der Polizeistation zu demolieren.

Nach den Aussagen der beteiligten Beamten seien die Rumänen völlig außer Rand und Band  gewesen. Sie hätten die Türe fast aus der Halterung gerissen. Die Videoaufzeichnungen der BodyCam eines Beamten bewiesen diese Angaben der Beamten.  Die mit nur wenigen Beamten besetzte PI hatte Notrufe absetzen und Hilfe holen müssen.

Bis zum Eintreffen der Verstärkung aus anderen Inspektionen mußten sich die Beamten allerdings selbst verteidigen.

Die Beamten versuchten nun, ihre Inspektion vor dem Haus zu verteidigen und ein Eindringen der Menge in das Gebäude zu verhindern. Die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Situation und die Unterzahl der Beamten führten dazu, dass die Beamten jede Menge Schläge und Tritte einstecken mußten. Hiergegen setzten sie Pfeffersprays und Schlagstöcke ein. Die Rumänen prügelten und traten auf die Beamten ein und bewarfen sie mit Gegenständen und Steinen. Erst die Übermacht von Beamten aus anderen Inspektionen schaffte wieder Ruhe.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München hieß es deshalb unausweichlich Haftstrafe für Landfriedensbruch für alle 4 Angeklagten.

Die Unterlegenheit der Polizei während des Aufstands der Rumänen vor der PI hatte auch dazu geführt, dass nur 4 Angehörige der Großfamilie vor Gericht gestellt werden konnten. Sie befinden sich seit letzten Sommer bereits in Untersuchungshaft. Nun müssen alle für 1 bis 1 Jahr 5 Monate in Haft. Bewährung kam nicht in Frage. Das Urteil fiel auch deshalb so hart aus, weil die Angeklagten nicht nur Sachbeschädigungen begangen hatten. Sie waren auch äußerst brutal gegen die Beamten vorgegangen und hatten diese verletzt.

Auf Vorfälle wie diese ist so manche Polizeiinspektion anscheinend schlecht eingestellt.

Wie die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht letzte Woche zeigte hatte gerade mal ein einziger Beamter eine BodyCam zur Verfügung. Und die war auch noch beschädigt durch einen Sturz, so dass nur ein Ausschnitt verwertet werden konnte. Und darüber hinaus hätte wohl nicht viel gefehlt, dass die Beamten gegen die völlig entfesselten Randalierer untergegangen wären.

Die Eindrücke aus den Videoaufzeichnungen der BodyCam hatten dann auch das Gericht dazu bewegt, eine Haftstrafe für Landfriedensbruch zu verhängen.

Generalprävention bzw. Abschreckung ist also das Motto. Keiner soll Angehörige auf eigene Faust aus der Haftzelle herausholen. Dies ist die Message. Nur deshalb mußten Vollzugsstrafen verhängt werden. Die Rumänen müssen sich also unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem halben Jahr auf eine weitere Haftzeit von 6 bis 11 Monate einrichten. Teilweise hatten sie das Urteil akzeptiert. Teilweise waren sie in Berufung gegangen.

 

 

 

25. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-25 13:56:282022-01-27 14:20:43Haftstrafe für Landfriedensbruch

Verteidigung bei Drogen

Betäubungsmittelgesetz

Verteidigung bei Drogen findet sinnvollerweise so früh als möglich statt. Fehler werden meist gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gemacht. Hieran scheitert manchmal eine erfolgreiche Verteidigung.

Der Verteidigernotruf lautet 01624246843, nähere Infos gibts unter der Website www.strafrechtsberatung.de.

Die Drogenfahnder neigen dazu, ohne Voranmeldung in den frühen Morgenstunden anzurücken. Man wird in der Regel im Schlaf überrascht. Zunächst läuten die Beamten Sturm und brechen dann die Wohnungstüre auf. Der Schock ist groß. Entsetzen pur. Dies ist Teil des Plans der Polizei. Die Polizei marschiert in Kampfmontur und mit Drogenhunden ein.

Sinn dieser überfallartigen Vorgehensweise ist die Sicherung von Beweisen.

Die Polizei sucht nach Drogen. Außerdem nach Waagen und Verpackungsmaterial. Die Tatverdächtigen sollen daran gehindert werden, Drogen zu vernichten. Geht die Klospülung schon während des Sturmläutens ist die Polizei zu spät. Die ins WC gespülten Btm sind für die Strafverfolger verloren.

Verteidigung bei Drogen funktioniert vor allem in der Frühphase der Ermittlungen.

Wer trotz der ersten Panik ruhig bleibt hat gewonnen. Vor einer Aussage noch während der Durchsuchung besser den Anwaltsnotruf betätigen. Aussagen kann man immer machen. Auch später noch.

Jeder Beschuldigte hat Anspruch darauf, sofort einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

Ein Strafverteidiger wird schon während der Durchsuchung Kontakt aufnehmen mit den Beamten. Schon dadurch beruhigt sich die Lage. Die Polizeibeamten wissen nun von einem Anwalt und werden sich etwas zurück nehmen. Allzu viel Wildwest geht dann nicht mehr! Bei einem ersten Telefonat können sich Beschuldigte vor allem den Rücken stärken lassen. Die Polizei hört zwar zu. Allzu Geheimes sollte man also hier nicht besprechen. Der Kontakt steht aber immerhin schon mal. Und läßt sich später in der Kanzlei bei einer Besprechung vertiefen. Erst dann werden die wirklich wichtigen Infos ausgetauscht. Hier darf keiner zuhören.

Verteidigung bei Drogen muss aber vor allem funktionieren, wenn ein Haftbefehl ergeht.

Erf0lgt eine Festnahme im Rahmen der Durchsuchung ist der Verteidiger erst recht gefordert. Nun muss die weitere Inhaftierung verhindert werden. Ob der Staatsanwalt Haftbefehlsantrag stellt oder nicht entscheidet sich meist erst am Tag nach der Durchsuchung! Die Entscheidung selbst trifft der Ermittlungsrichter.

11. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-11 14:01:482020-12-13 14:46:12Verteidigung bei Drogen

MPU für Radfahrer

Straßenverkehrsdelikte

Von einer MPU für Radfahrer hatte der etwa sechzigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) mit Sicherheit noch nie etwas gehört. Er hatte an dem Tag im Sommer wohl richtig Pech. Bei einem Biergartenbesuch am Nachmittag hatte er zunächst deutlich mehr getrunken, als er gewohnt war. 4 Maß waren für ihn deutlich zu viel. Damit hatte er sich nicht mehr richtig einschätzen können. Aber er war ja sowieso nicht mit dem Auto unterwegs, dachte er sich.

Auf dem Nachhauseweg kontrollierte ihn die Polizei.

Er hatte sein Rad dabei, fuhr aber gar nicht damit, und war alkoholisiert an einer Sperrbake hängengeblieben und hingefallen. Fußgänger riefen die Polizei, als sie den am Boden Liegenden fanden. Er wurde er sofort ins Institut für Rechtsmedizin gefahren, um ihm Blut abzunehmen. Die Blutwerte fielen hoch aus. 2,2 Promille waren es. Die Staatsanwaltschaft ging entgegen der Aktenlage davon aus, dass der Mann mit dem Rad gefahren war, und stellte das Strafverfahren gegen den Münchner wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Nur um seine Ruhe zu haben schaltete der Mann keinen Anwalt ein und zahlte einfach. Das weit größere Problem folgte nach der Einstellung in Form der Führerscheinstelle.

Plötzlich hieß es MPU!

Wer mit Alkohol auf dem Rad erwischt wird soll eine MPU für Radfahrer absolvieren. Diese Aufforderung kommt daher wie die für alkoholauffällige Autofahrer. Der Mann bekommt eine Drei-Monats-Frist. Innerhalb dieser Frist hat er sich einer kompletten MPU zu unterziehen. Das Schreiben enthält eine deutliche Drohung:

Kommt er der Aufforderung zur MPU für Radfahrer nicht nach soll ihm das Radfahren verboten werden.

Es geht also nicht nur darum, ihm eine eventuell vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen. Oder ihm zu untersagen, mit jeglichen motorisierten Fahrzeuge wie E-Rollern und ähnlichem am Straßenverkehr teilzunehmen. Nein, auch das einfache Radfahren soll ihm verboten werden, sofern er keine günstige MPU beibringt!

Dies ist das Kreuz mit dem Schuldanerkenntnis, das mit der Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO verbunden ist.

Die Führerscheinstelle machte sich nämlich das Schuldanerkenntnis des Mannes zu eigen und unterstellte ihm, mit dem Rad auch tatsächlich gefahren zu sein, bevor er auf der Straße lag. Denn die Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153a StPO ist keine Freispruchseinstellung! Sie ist ein Schuldanerkenntnis! Das verkennen viele, die nur das schnelle Ende ihres Problems sehen, wenn sie solch eine Einstellung akzeptieren.

Deshalb ist es für die Führerscheinstelle vollkommen egal, ob der Mann die Einstellung nur deshalb akzeptiert hatte, weil er seine Ruhe haben wollte.

Der Mann war damals der Meinung, nichts falsch gemacht zu haben. Deshalb war er auch gar nicht auf die Idee gekommen, einen Anwalt einzuschalten. Als die Staatsanwaltschaft ihm eine Verfahrenseinstellung gegen eine Kleien Geldauflage anbot akzeptierte er diese und hoffte, das Problem damit los zu sein.

Die Rechtsgrundlage für eine MPU für Radfahrer ist in der Fahrerlaubnisverordnung FeV gegeben.

Die Münchner Führerscheinstelle versucht sich damit durchaus nicht auf juristischem Neuland. Das Gesetz sieht dies bereits so vor. Der Münchner wird trotzdem Hilfe durch das Verwaltungsgericht suchen. Immerhin gibt es keinen Nachweis dafür, dass er tatsächlich Rad gefahren ist.

6. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-06 14:38:132021-03-13 13:48:22MPU für Radfahrer

Gewahrsam nach PAG

Opfervertretung – Nebenklage

Gewahrsam nach PAG. So lauten in Zeiten wie diesen die Geschichten, die Corona schreibt. Eine Allgäuerin will mit ihren drei erwachsenen Kindern über Ostern nach Asien verreisen. Die COVID-19-Pandemie macht diesen Plan zunichte. Noch während beratschlagt wird, was man alternativ tun soll, erkrankt die Frau und wird positiv getestet. Ihr Lebensgefährte und eines der beiden Kinder ebenso. Wollte sie eigentlich mit ihren Kindern das Haus verlassen und zu einem der Kinder in die Wohnung fahren, um dort Ostern zu verbringen, heißt es plötzlich Quarantäne für alle. Keiner darf mehr das Haus verlassen. Das Unglück nimmt seinen Lauf.

Der Freund der Mutter kommt überhaupt nicht klar damit, dass er mit den 3 erwachsenen Kindern seiner Lebensgefährtin die Feiertage im gemeinsamen Haus verbringen muss.

Er habe seinen Freiraum verloren, er wisse nicht mehr wohin, so läßt er  sich vernehmen. Denn Quarantäne hieß ja, so erinnern wir uns, dass alle im Haus bleiben müssen. Noch nicht einmal einkaufen gehen oder einen Spaziergang machen war erlaubt. Der Freund der Allgäuerin reibt sich immer mehr an den drei Kindern.

Während die Mutter und ihre drei Kinder noch ganz gut klar kommen dreht der Lebensgefährte der Mutter nur noch hohl.

Schubsereien, Beleidigungen, Drohungen, kleine und große Gemeinheiten. Die Situation wird immer unerträglicher. Der Lebensgefährte ist schon lange psychisch  angeschlagen, er hatte im Jahr zuvor einen Burn Out zu bewältigen gehabt. Die Polizei hat ihren ersten Einsatz an Karfreitag:

Der Freund der Mutter geht mit einem Küchenmesser auf die älteste Tochter los und verletzt sie.

Er wird endlich in die Klappse eingeliefert, wo er wohl auch hingehört, seine Freundin macht aber einen Rückzieher und erreicht seine Freilassung aus der Klinik. Dies war wohl der entscheidende Fehler. Wäre der Mann in der Klinik geblieben, wäre eigentlich alles gut gewesen. Denn er wäre psychiatrisch behandelt worden und die Familie hätte ihre Ruhe gehabt. Nun ist er aber in der Nacht von Karfreitag auf Karsamstag wieder zurück im Horrorhaus und alles wird noch schlimmer als zuvor.

Da er sich nicht mehr anders zu helfen weiß schwärzt der Lebensgefährte die Familie beim Gesundheitsamt damit an, dass die Vier angeblich ständig gegen die Quarantäne verstießen und ihn sogar mit dem Tode bedrohten.

Er behauptet, die 4 hätten entgegen ihren Quarantänevorschriften Gäste auf ihrer Terrasse empfangen. Dies zeigt der Lebensgefährte beim Gesundheitsamt an. Wahrheitswidrig! Eine eindeutige Straftat. Falsche Verdächtigung in Tateinheit mit mittelbarer Freiheitsberaubung! So nennt man seine falschen Anschuldigungen im Strafrecht.

Denn nicht die Frau oder ihre drei Kinder hatten gegen die Quarantäne-Vorschriften verstoßen, sondern der Denunziant selbst.

Er selbst ist es, der täglich mehrmals das Haus zu verläßt und trotz seiner positiven Testung draußen herum läuft, um sich Erleichterung zu verschaffen. Und zwar jeden Tag ganztägig. Spaziergänge, Radfahren, etc. Einen anderen Ausweg aus seinem Streß findet er wohl nicht. Die Polizei erscheint erneut. Das Allgäuer Gesundheitsamt, bei dem der Lebensgefährte die Familie angeschwärzt hatte, verständigt sofort die Polizei.

Nun heißt es Gewahrsam nach PAG. Am späten Karsamstagabend erscheinen voll vermummte Beamte der Polizei und verhaften die Frau und ihre drei Kinder.

Die Polizei diskutiert nicht, keiner der Vier erfährt, was los ist und warum sie an Ostern in Gewahrsam gehen müssen. Entsprechend groß ist die Aufregung bei den Vier. Keiner spricht mit ihnen, sie werden einfach nur inhaftiert. Es gibt Ärger bei der Ingewahrsamnahme zwischen den Beamten und der Familie, weil keiner was erklärt und die Vier nicht wissen, was los ist. Von den Anschuldigungen erfahren sie erst später. Über die Ostertage heißt’s erstmal Schnauze halten und ab in die Zelle.

Gewahrsam nach PAG heißt in Corona-Zeiten wohl auch, dass es in den Haftzellen der Polizeiinspektionen noch nicht einmal eine warme Decke gibt.

Trotzdem werden die Vier ausgezogen bis auf die Unterhosen. Dass zwei der Vier an COVID-19 erkrankt sind schert die Beamten nicht. Die haben selbst Angst vor Corona. Zu trinken gibt’s erst nach langem Betteln.

Und einen Anruf beim Anwalt gibt’s sowieso nicht!

Denn für einen solchen Anruf würde die Polizei ja riskieren, dass sich ja das Virus über den Telefonhörer verbreitet. Da hilft dann kein Bitten und kein Betteln. War da was? Menschenrechte? Grundrechte? Nix da! Eine der beiden erwachsenen Töchter der Frau kriegt irgendwie durch die Zellentüre ihr Handy zu fassen und erreicht den Papa. Der alarmiert an Ostersonntag sofort über den Verteidigernotruf 0162 – 42 46 843 einen Anwalt (RA Florian Schneider). Der ruft noch am Ostersonntagvormittag in einer der Polizeiinspektionen an und will die Tochter sprechen, die sich gemeldet hatte. Doch auch der Anwalt wird abgewiesen.

Jeder Kontakt zu den Inhaftierten wird verweigert.

Begründung Corona, was sonst. Die versauten uns die Polizeistation mit ihrem Virus, heißt es. Dann müßten wir ja die ganze PI desinfizieren, wie soll das denn gehen, heißt es! Grundrechte nach Gutdünken der Polizei. Und außerdem: Wer sich bei der Verhaftung, nein, der Ingewahrsamnahme, so aufführt, wie die vier Familienangehörigen, der hat alle seine Rechte verwirkt. Das haben sie davon, so denkt die Polizei wohl. Die kriegen nicht nur keine warme Decke in der kalten Knastzelle, die brauchen auch keinen Anwalt!

In Bayern heißt Gewahrsam nach PAG wohl deshalb einfach Grundrechte adé!

Es ist nun Sache des Verwaltungsgerichts, derartige Vorgehensweisen aufzuarbeiten und der Familie zu ihren Rechten zu verhelfen. Und der (nun ehemalige) Lebensgefährte der Frau wird sich vor dem Staatsanwalt verantworten müssen wegen seiner zahllosen Straftaten, die er (und nicht etwa seine ehemalige Lebensgefährtin und deren Kinder) begangen hat.

Der eigentliche Übeltäter hatte trotz seiner vielen Verstöße gegen die Quarantäne keinerlei  Gewahrsam nach PAG zu erleiden, ihm droht aber jetzt eine erhebliche Freiheitsstrafe wegen zahlloser Delikte.

Er hat sich strafbar gemacht nicht nur wegen des Messerangriffs auf die älteste Tochter, – also wegen gefährlicher Körperverletzung. Er hat sich auch wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Freiheitsberaubung strafbar gemacht. Zu allem Überfluß konnte er es außerdem nicht lassen, sich an der Not seiner Freundin und ihrer Kinder an Karsamstag zu weiden. Er drehte rechtswidrigerweise mit dem Handy Videos von der Ingewahrsamnahme an Karsamstagabend. Und stellte die danach ins Internet, um die Vier schlecht zu machen und der Lächerlichkeit preiszugeben. Auch dies wieder mehrere Straftaten gleichzeitig.

18. Oktober 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-10-18 17:44:492020-10-20 13:44:49Gewahrsam nach PAG

Haft wegen Corona

Allgemein

Haft wegen Corona in Form von Gewahrsam nach PAG. So lauten in Corona-Zeiten wie diesen Maßnahmen der Polizei gegen die Bürger. Eine Mutter und ihre drei Kinder aus dem Allgäu hatten über das Osterwochenende diesbezügliche Erfahrungen gemacht. Die Allgäuer Polizei hatte ihren ersten Einsatz bei der Familie an Ostern schon am Karfreitag. Der Freund der Mutter kam nicht klar damit, dass sie ihre 3 erwachsenen Kinder über die Feiertage nicht weggeschickt hatte. Sondern zu sich in die gemeinsame Wohnung eingeladen hatte.

Der Streit war dann eskaliert, als der Freund der Mutter auf die erwachsene Tochter mit einem Messer los ging und sie an der Hand verletzte.

Im darauf folgenden Polizeieinsatz an Karfreitagabend wurde der Täter zwar festgenommen und in die Psychiatrie verbracht, aber gleich wieder freigelassen, nachdem sich seine Lebensgefährtin für ihn eingesetzt hatte. Das war für die Familie wohl der größte Fehler. Kaum war der Freund der Mutter wieder aus der Klappse frei und zurück nach Hause ging der Ärger weiter. Die Auseinandersetzungen eskalierten.

Da die Mutter und eine ihrer beiden Töchter positiv auf COVID-19 getestet worden waren war gegen die ganze Familie Quarantäne verhängt worden.

Das bedeutete, dass keiner das Haus verlassen durfte. Alle 4 Familienmitglieder sowie der Freund der Mutter mußten über 2 Wochen und damit über Ostern zuhause bleiben. Auch der Messertäter hatte Ausgangsverbot bekommen. Dies interessierte ihn jedoch nicht und er verließ das Haus, wann er wollte. Er verließ das Haus gleich mehrfach pro Tag, ging spazieren, radeln, traf sich mit Freunden.

Obwohl also er Derjenige war, der ständig gegen die Quarantäne verstieß, rief er die Polizei und schwärzte die Familie an, nur um sie schlecht zu machen und loszuwerden.

Er zeigte die Mutter und ihre 3 erwachsenen Kinder also ganz bewußt falsch an wegen Verstosses gegen die Quarantänevorschriften. Er beging damit die schwere Straftat der falschen Verdächtigung. Obwohl er sogar inzwischen ebenfalls positiv auf Corona getestet worden war! Und derjenige war, der ständig gegen die Allgemeinverfügung verstossen hatte! Die Folgen für die Familie waren dramatisch!

Als die Polizei an Karsamstag erneut anrückte hieß es für die Familie Haft wegen Corona.

Die Polizei interessierte sich nicht für die Einwände und nahm die Mutter und ihre 3 Kinder fest und steckte sie in Polizeigewahrsam. Den eigentlichen Übeltäter übersah sie geflissentlich. Die Mutter, ihre beiden Töchter und ihr Sohn gingen an Karsamstagabend in die Polizeizelle. Nur 2 der 4 kamen an Ostermontag wieder frei. Ein Richter hatte ein Einsehen. Die anderen Beiden, Mutter und Sohn, steckte er aber in den Knast.

Mutter und Sohn gingen an Ostermontag aus dem Polizeigewahrsam ins Gefängnis.

Und dort blieben sie bis Dienstag nach Ostern. Erst dann konnte sie ihr Anwalt (Strafverteidiger RA Florian Schneider) befreien. Nun geht es an die rechtliche Aufarbeitung der Sache. Juristische Schritte gegen den Exfreund der Mutter stehen genauso auf der To-do-Liste wie die Klagen gegen die Ingewahrsamnahme.

25. Mai 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-05-25 12:25:352020-09-17 13:59:35Haft wegen Corona

Drogen in der S-Bahn

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Der junge Münchner hatte Drogen in der S-Bahn dabei. Er hatte mit nichts weniger gerechnet als mit einer Kontrolle. Im Sperrengeschoß der S-Bahn kontrollierten ihn plötzlich Polizeibeamte. Ohne für ihn erkennbaren Anlaß. In seiner Tasche fanden sich zwei Joints und etwas Amphetamin.

Die Polizei erstattete gegen ihn trotz der verschwindend geringen Menge an Btm sofort Strafanzeige.

Der Staatsanwalt veranlaßte die Zustellung eines Strafbefehles wegen Drogenbesitzes. Das Amtsgericht München verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der Münchner zahlte sofort und verzichtete auf einen Einspruch. Er hätte den Strafbefehl besser angegriffen! 

Denn als der Strafbefehl rechtskräftig geworden war meldete sich die Führerscheinstelle.

Der Münchner hatte bereits eine kleine Akte bei der Führerscheinstelle wegen einer geringfügigen früheren Ordnungswidrigkeit, ebenfalls wegen Btm. Die Führerscheinstelle fordert ihn in ihrem Schreiben dazu auf, sich einem Drogenscreening zu unterziehen.

Gleichzeitig droht sie dem Münchner, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Der Mann wurde jedoch nicht mit Drogen am Steuer erwischt. Sein „Delikt“ war, dass er Drogen in der S-Bahn dabei hatte. Eine Teilnahme am Straßenverkehr konnte ihm selbst bei bösester Betrachtung seiner Verfehlung keiner unterstellen! Damit läuft die Drohung der Führerscheinstelle ins Leere.

Drogenbesitz in der S-Bahn stellt keinen führerscheinrelevanten Verstoß dar!

Führerscheinrechtliche Maßnahmen setzen stets einen Zusammenhang zwischen einer Teilnahme am Straßenverkehr und Drogen- oder Alkoholabusus voraus. Weder der Konsum von Drogen noch der von Alkohol ist strafbar.

Führerscheinmaßnahmen stellen keine Zweitbestrafung dar.

Die Führerscheinstelle hat lediglich die Aufgabe, auf die Eignung der Teilnehmer am Straßenverkehr zu achten. Vor diesem Hintergrund haben  Führerscheininhaber ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Beweis zu stellen. Ein Konsument von THC gibt keinerlei Anlaß zu Zweifeln hieran, wenn er in der S-Bahn mit einem Joint erwischt wird.

Torkelt ein Führerscheininhaber stockbesoffen im Hofbräuhaus herum kommt schließlich auch kein Sachbearbeiter der Führerscheinstelle auf die Idee, an dessen Fahreignung zu zweifeln.

Der Säufer nimmt schließlich auch nicht am Straßenverkehr teil. Obwohl Alkohol anerkanntermaßen der deutlich gefährlichere Suchtstiff ist. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

 

 

23. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrechtskanzlei-muenchen-viktualienmarkt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-23 14:21:152019-11-23 17:59:22Drogen in der S-Bahn
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