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Schlagwortarchiv für: raub

Jugendstrafverteidiger bei Raub

Jugendliche - Heranwachsende

Als auf Verteidigung von Jugendlichen spezialisierter Anwalt ist derzeit viel zu tun. Raubüberfälle von Jugendlichen gegen andere Jugendliche haben derzeit Konjunktur. Der Jugendstrafverteidiger ist bei Raub besonders gefordert. Die Aussagen der Beschuldigten stehen meist in krassem Widerspruch zu denen der Zeugen und Geschädigten.

Der Jugendstrafverteidiger bei Raub hat daher besonders viel Zeit für die Besprechung mit den teilweise sehr jungen Mandanten aufzuwenden.

Das Strafgesetzbuches ist für Erwachsene geschrieben worden und hält enorm hohe Strafen bereit für die Begehung von Raub. Vor allem dann, wenn er unter Einsatz von Waffen begangen wird. Hier reicht der Strafrahmen von 5 Jahren Mindeststrafe bis 15 Jahre.

Für Jugendliche und Heranwachsende gilt aber etwas Anderes, laut Jugendgerichtsgesetz steht nämlich der Erziehungszweck im Vordergrund.

Strafen wie bei Erwachsenen, die auch der Spezial- und Generalprävention dienen sollen, gibts im Jugendrecht nicht. Auch der Gedanke der Sühne findet nur sehr eingeschränkt einen Platz im Urteil des Jugendgerichts. Lediglich im Falle des Vorliegens  des Tatbestandsmerkmals der Schwere der Schuld kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Ebenso wie bei der Bejahung von schädlichen Neigungen bei den jungen Angeklagten.

Der Jugendliche soll also nur in Ausnahmefällen eingesperrt werden, ein kurzer Freizeit- oder Dauerarrest reicht oft aus als Schuss vor den Bug.

Wollen Jugendliche allerdings den Schuss um keinen Preis hören gibts durchaus auch mal eine Jugendstrafe. Sie beträgt mindestens 6 Monate und kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter verhängen in den härteren Fällen allerdings gerne die „Jugendstrafe im Voraus“, – also eine Art vorweggenommene Jugendstrafe in Form von Untersuchungshaft. Sie dauert meist nicht sehr lange und erfüllt ihren Zweck. Der Jugendliche bekommt sofort nach seiner Tat eine deutliche Sanktion zu spüren und lernt den Knast als Untersuchungsgefangener kennen.

War ein Jugendlicher eine Zeitlang in Untersuchungshaft hat der Jugendstrafverteidiger bei Raub gute Chancen, für seinen Mandanten in der Hauptverhandlung eine Bewährung herauszuholen

Denn jetzt hat sein Jugendverteidiger ein gutes Argument in der Hand: Der jugendliche Täter hat den Knast schon mal kennengelernt und kein Bedürfnis mehr auf weitere Bekanntschaft damit, – so das beliebte Argument, dem sich Jugendrichter auch gerne mal anschließen

29. Januar 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-01-29 14:57:072024-01-31 13:24:46Jugendstrafverteidiger bei Raub

Verbrechensverabredung

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vier Männer aus München hatten wohl am Vorabend zu viel gefeiert und getrunken. Nach der Aussage von einem der Vieren später bei der Polizei sollen sie sich während ihrer Party dazu entschlossen haben, sich an einem Dealer zu rächen. Der hatte angeblich einen der Vier beschissen. Er soll ihm weniger Koks als vereinbart geliefert haben, so die Aussage dieses einen Tatverdächtigen. Alle Vier sollen seinen Ärger geteilt haben und den Plan gefaßt haben, den Dealer mit einer Bestellung anzulocken und ihn dann zu überfallen und auszurauben. Stimmt diese Aussage wäre ihre Idee aber dann wohl eher der Alkoholisierung geschuldet als einem rationalen Vorgehen. Der Plan wäre reichlich unausgegoren gewesen, – sollte die Aussage des einen vorgeblichen Mittäters zutreffen. Denn was sie bei ihrem Plan nicht bedacht hätten: Sie hätten damit eine Verbrechensverabredung begangen.

Vereinbaren Täter, einen Menschen auszurauben, begehen sie auch dann eine Straftat, wenn der Raub gar nicht stattfindet.

Täter begeben sie sich also schon dann in die Strafbarkeit, wenn sie ein Verbrechen nur ausmachen, ohne dass es dann zur Tat kommt. Das war auch so bei den Vieren. Ihr Plan beinhaltete nichts weniger als die Begehung eines schweren Raubes, der wird als schweres Verbrechen mit einer Mindeststrafe von 3 Jahren geahndet. 3 Jahre sind also die Untergrenze!

Die Verbrechensverabredung wird ebenso bestraft wie das Verbrechen selbst, allerdings wird die Strafe gemildert.

Abzugrenzen ist die Verabredung eines Verbrechens stets vom Versuch der verabredeten Tat. Es ist also immer zu prüfen, ob die Täter nur eine Verabredung getroffen hatten oder schon in die eigentliche Tat gestartet waren. Dies ist natürlich auch in diesem Falle der Vier aus München zu prüfen.

Das Risiko für solche Täter, die schon in die eigentliche Straftat gestartet sind, ist, dass sie sich womöglich nicht nur wegen der Verbrechensverabredung strafbar gemacht haben könnten, sondern schon wegen des Versuchs der Haupttat.

Diese riskieren eine deutlich höhere Strafe. Der versuchte Raub sieht deutlich mehr Strafe für einen untauglichen Versuch vor. Gerade in dem Fall der Vier steht dies auf der Kippe. Sie hatten sich bereits zum Tatort begeben und auf ihr Opfer gewartet. Das Gericht, das die Anklage gegen die Vier später verhandeln wird, wird also prüfen, ob sie bereits einen versuchten Raub begangen hatten, der nur daran gescheitert ist, dass das Opfer nicht am Tatort erschienen ist.

Alle 4 befinden sich seit der Tat in Untersuchungshaft.

Derzeit steht gegen die vier Männer lediglich die Aussage von einem von ihnen, der bei der Verhaftung gesungen hatte. Haftprüfungsverfahren laufen derzeit. Der Ermittlungsrichter prüft, ob sie in Haft bleiben müssen. Dabei wird ein entscheidendes Kriterium sein, welche Strafe sie später bei der Gerichtsverhandlung zu erwarten haben.

27. April 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-eigentum-raub.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-04-27 13:13:172023-04-27 16:23:21Verbrechensverabredung

Anwalt für Opfervertretung

Opfervertretung – Nebenklage

Die Situation für die Geschädigten ist schwierig. Sie hatten als Familie Anzeige gegen den prügelnden Familienvater und Ehemann erstattet. Mutter und Töchter. Ab dem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes in der Familienwohnung hatten sie dann aber nicht mehr viel gehört von dem Verfahren. Nachdem ihre Zeugenaussagen erledigt waren war monatelang Sendepause von Seiten der Strafverfolger. Die drei Geschädigten wußten buchstäblich nicht das Allergeringste über den Fortgang ihrer Strafanzeigen. Bis sie sich an einen Anwalt für Opfervertretung wandten.

Nur der Anwalt für Opfervertretung hat die Möglichkeit, sich auf Seiten der Geschädigten in ein Strafverfahren einzuschalten.

Legt der Anwalt für Opfervertretung eine Vollmacht des oder der Geschädigten bei der Justiz vor kann er Kontakt zu Polizei und Staatsanwalt aufnehmen. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommt er Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren.

Als Opfervertreter hat der Anwalt Zugang zu allen Akten und Beweismitteln im Verfahren gegen den oder die Täter.

Damit kann sich der Opferanwalt auch Kenntnis verschaffen über die Aussagen des Beschuldigten bzw. Angeklagten und aller Zeugen sowie über eventuelle Gutachten. Diese Aktenkenntnis ermöglicht dem oder der Geschädigten die Geltendmachung der Opferschutzrechte.

Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren im Rahmen einer sog. Nebenklage anschließen.

Die Strafprozessordnung listet eine ganz Reihe von Delikten auf, die zum Anschluß der Nebenklage berechtigen. Hierunter fallen Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, u.a. mehr. Wurde von dem Angeklagten eines (oder gar mehrere) dieser Delikte verwirklicht oder versucht klappt der Anschluß der Nebenklage.

Der Anwalt für Opfervertretung hat aber noch mehr zu bieten.

Geschädigte können nämlich im laufenden Strafverfahren ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter rechtshängig machen. Dies sehen die Vorschriften der Strafprozessordnung über das sog. Adhäsionsverfahren vor. Praktisch bedeutet das für Geschädigte, schon im Strafprozeß an Wiedergutmachung zu kommen, ohne einen weiteren Rechtsweg zu den Zivilgerichten beschreiten zu müssen.Auch hierüber berät der Anwalt für Opfervertretung.

29. September 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-09-29 12:49:402022-09-29 12:49:40Anwalt für Opfervertretung

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Opferberatung bei Raub

Opfervertretung – Nebenklage
Ein aktueller Fall von Opferberatung bei Raub. Der Gastwirt hatte buchstäblich keine Chance. Letzten Dezember hatte es nachts bei ihm an der Wohnungstüre geläutet. Er war gerade aus seinem Restaurant unter seiner Wohnung nach oben gegangen. Er hatte die Türe einen Spalt weit geöffnet, da er im Türspion nichts gesehen hatte. Zwei maskierte Männer drückten die Türe auf und drangen in seine Wohnung ein.

Die Männer waren bestens informiert und kannten die Örtlichkeiten.

Sie wußten ganz genau, dass der Wirt gerade seine Bareinnahmen aus der Wirtschaft dabei hatte. Sie waren zudem bewaffnet. Einer hatte eine Machete, ein anderer eine Schußwaffe dabei. Sie forderten von ihm sein Bargeld. Dabei drohten sie ihm, ihn umzubringen, falls er nicht alles heraus rücke. Als er versuchte, sie abzuwehren, durchschnitten sie ihm mit der Machete die Sehnen seiner Finger.

Der Wirt ist auf lange Zeit gehandicapt, da er seine Hand nicht mehr verwenden kann.

Infolge der massiven Drohung und Gewalttätigkeit der Täter rückte der Mann sein gesamtes Bargeld heraus. Der Verlust von fast € 20.000 tut weh. Zum Ärger über das verlorene Geld kommt nun aber auch die Angst vor der Arbeitsunfähigkeit wegen der Hand.

Der Wirt hat nun Hilfe in Form von Opferberatung bei Raub gesucht.

Der Opferanwalt RA Florian Schneider vertritt ihn nun in seinen Bemühungen, Einblick in die Ermittlungen zu erhalten. Der Kontakt zur Polizei steht dabei im Vordergrund. Einblick in die Ermittlungsakte erhält nur ein Verteidiger. Der schwer geschädigte Gastwirt muss sich nun nicht nur als Opfer fühlen, er kann sich in die Ermittlungen über seinen Anwalt einschalten.

Den Tätern droht eine lange Freiheitsstrafe.

Im Falle einer Verurteilung müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren rechnen. Sie fühlen sich im Hinblick auf ihre Maskierung derzeit wohl sicher. Die Polizei hat aber bereits Spuren.

Aus der Opferberatung bei Raub wird im Falle einer Hauptverhandlung dann eine Nebenklagevertretung.

Auch hier wird der Geschädigte sich dann dem Verfahren über seinen Anwalt anschließen können.

9. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/wirtschaftsstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-09 11:45:202020-09-17 14:00:12Opferberatung bei Raub

Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Betäubungsmittelgesetz

Maske überziehen, rein ins Spielcasino und der Kassiererin ein Pfefferspray unter die Nase halten. Verbunden mit der Aufforderung, die Kasse rauszurücken.

Gleich viermal hintereinander überfiel der Angeklagte Spielcasinos in der Münchner Hauptbahnhofgegend.

Der 30-Jährige aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) war eigentlich gar nicht zum Zwecke der Begehung von Raubüberfällen nach München gekommen. Der eigentliche Grund war die Hochzeit seines besten Freundes im August letzten Jahres. Warum er letztlich trotzdem auf die Idee verfallen war, Spielcasinos in München zu überfallen, konnte er selbst nicht sagen.

Bei den betroffenen Kassiererinnen hatte sein Auftreten Entsetzen ausgelöst.

Seine schwarze Maske zusammen mit seiner dunklen Kleidung hatte bei den Frauen an der Kasse regelrechte Traumata ausgelöst. Noch in der Hauptverhandlung war zu spüren, wie geschockt sie waren. Große Pluspunkte bei den Richtern des Landgerichts München I erreichte der Angeklagte daher mit seinen unumwundenen Entschuldigungen bei den Zeuginnen nach deren Vernehmungen. 

Hauptgrund dürfte für den Drogenabhängigen die Geldbeschaffung für neue Drogen gewesen sein.

Der Angeklagte hatte schon so einige Straftaten begangen und war auch schon gesessen. Ihm war deshalb klar gewesen, welch eine dumme Idee Raubüberfälle sind. Sein größtes Problem war aber, dass er regelrecht polytox war und ständig alles, was er kriegen konnte, einwerfen mußte. Sein Konsum reichte von einfachem Marihuana bis zu Amphetaminen, Kokain und Tabletten.

Auf schweren Raub steht eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

Das deutsche Strafgesetzbuch ist in diesen Dingen rigoros. Setzt ein Räuber bei seinem Überfall eine Waffe ein muß er mit mindestens 5 Jahren Haft rechnen. Pro einzelner Tat. Der Strafrahmen endet erst bei 15 Jahren. Es muß sich dabei durchaus nicht um eine Schußwaffe handeln. Ein Pfefferspray reicht für die Erfüllung des Tatbestands des schweren Raub völlig aus. Eines, wie es der Angeklagte letztes Jahr im August dabei hatte.

Aus den 4 Taten wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren gebildet

Angesichts des vorgenannten Srafrahmens ein echtes Schnäppchen! Der Angeklagte hatte kein Risiko eingehen wollen. Denn die Beweislage war erdrückend. Nicht nur 4 Zeugen hatte er gegen sich. Auch die komplette Videoüberwachung der 4 Spielcasinos. Er fackelte daher nicht lange. Sondern verdiente sich das außerordentlich milde Urteil durch ein schnelles Geständnis.

Er will die Haftzeit nutzen für eine Berufsausbildung und eine Drogentherapie.

Es soll das letzte Mal sein, dass er in Haft gehen muss. Deshalb will er nun mit seinem bisherigen Leben Schluß machen und nicht nur endlich eine Berufsausbildung beginnen, sondern auch eine Therapie. Zeit hat er genug im Knast. Wegen seiner vielen Vorstrafen muß er damit rechnen, die kompletten 7 Jahre abzusitzen. Es sei denn, er kann durch Erfolge im Knast mit erneuter Reststrafaussetzung rechnen.

2. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-02 15:50:512017-04-02 20:30:07Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber

Nach Zeugenaussage Verweisung an höheres Gericht

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Es ist ein vertracktes Verfahren von Anfang an. Als im Januar vor dem Amtsgericht München angefangen worden war, gegen die vier Angeklagten zu verhandeln, hatte sich herausgestellt, dass der Dolmetscher des Hauptbelastungszeugen, eines Senegalesen, den Zeugen nicht verstand.

Es musste ausgesetzt werden, um einen Dolmetscher für den sehr seltenen afrikanischen Dialekt zu finden. Als der endlich aufgetrieben war, waren von den ursprünglich vier Angeklagte nur drei erschienen, der Vierte im Bunde war unauffindbar verschwunden.

Nachdem das Verfahren gegen den vierten Mann abgetrennt worden war konnte der Zeuge nun endlich vernommen werden. Der Vorwurf: die ursprünglich vier Männer von etwa Mitte Zwanzig sollen ihm letztes Jahr im Herbst in der Kultfabrik über den Weg gelaufen sein. Unter vorzeigen eines Security-Ausweises sollen Sie sich als Polizisten ausgegeben und ihn in dieser Eigenschaft als Polizisten durchsucht haben. Im Anschluss sollen sie ihm diverse Wertgegenstände abgenommen haben.

Die Anklage lautete daher auf Trickdiebstahls und Amtsanmaßung. Während der Beweisaufnahme behauptete der Zeuge dann aber plötzlich, dass er nicht nur einfach beklaut worden sein soll, sondern während der vermeintlichen Polizeikontrolle von einem regelrecht festgehalten worden sein soll, während ein Anderer von den Vieren ihm dann die Taschen ausgeräumt haben und schließlich einer mit seinen Wertsachen dann stiften gegangen sein soll.

Sofort nach dieser Aussage und noch während der Hauptverhandlung entschied sich der Strafrichter dazu, sich für unzuständig zu erklären und das Verfahren an das nächst höhere Gericht, das Schöffengericht, zu verweisen.

Die Begründung ist einfach:

Während es bislang, – den Tatvorwurf als wahr unterstellt, lediglich um Diebstahl und Amtsanmaßung und damit um vergleichsweise geringfügige Delikte gegangen war, steht nun der Vorwurf des Raubes bzw. der räuberischen Erpressung im Raum, was mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Angesichts der Vorstrafen der Angeklagten kann der Strafrahmen des Strafrichters damit nicht mehr ausreichen. Nun wird das Verfahren erneut ausgesetzt und dann ein neuer Termin vor dem Schöffengericht in München anberaumt werden.

24. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-24 13:13:282016-08-31 11:07:16Nach Zeugenaussage Verweisung an höheres Gericht

Revision der StA gegen Freispruch vom Vorwurf des Raubs

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Am Montag hatte das Landgericht München I einen etwa fünfundzwanzigjährigen Türken vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, letztes Jahr im Februar zusammen mit einem etwa gleichaltrigen Mittäter ein Waxing Studio im Lehel mit einem Messer in der Hand betreten und dann € 1.300 erbeutet zu haben. Der Mann war alleine dadurch überführt worden, dass ihn sein Mittäter bei der Polizei belastet hatte, als man den durch eine DNA-Spur gefaßt hatte, von ihm selbst hatte sich keinerlei verwertbares Spurenmaterial gefunden. Der Mittäter hatte sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt, durch das er nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Kumpel genannt und belastet hatte: nach seinen Angaben war der nämlich Derjenige gewesen, der mit dem Messer in der Hand das Waxing Studio betreten hatte. Die Aussage des Festgenommenen führte dazu, dass man den Türken im Juli sofort nach seiner Rückkehr aus der Türkei festnehmen konnte. In der Hauptverhandlung gegen die Beiden, – die das letzte halbe Jahr im Knast verbracht hatten, – wiederholte der geständige Angeklagte nochmals seine Aussage und belastete den Mittäter erneut schwer. Trotzdem sprach das Landgericht den Mittäter frei, da dieser, – der bislang geschwiegen hatte, – alles abstritt. Und dies, obwohl der Geständige auch auf Nachfragen dabei geblieben war, dass der andere Angeklagte nicht nur dabei gewesen war bei dem Raub, sondern auch derjenige gewesen war, der die Idee zu dem Überfall gehabt hatte und zudem der war, der die Angestellte des Studios mit einem Messer bedroht hatte. Der geständige Angeklagte selbst war aufgrund seines frühen und umfassenden Geständnisses zu einer moderaten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, was insofern wenig ist, da die Mindeststrafe für schweren Raub (also einem Raub mit Waffe) fünf Kahre ist. Am Freitag schon lag die Revision gegen den Freispruch in der Post. Die Staatsanwaltschaft muß nun im Rahmen ihrer Revisionsbegründung darlegen, weshalb ihrer Rechtsauffassung nach der Freispruch rechtsfehlerhaft war. Sollte der Bundesgerichtshof dies dann auch so sehen würde das Strafverfahren gegen den Freigesprochenen zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts München I verwiesen werden. Der Angeklagte, der nicht freigesprochen worden war, (Verteidiger RA Florian Schneider) müßte dann als Zeuge aussagen gegen seinen damaligen Mittäter aussagen. In diesem Fall wäre dann wohl kaum von einem erneuten Freispruch auszugehen, sondern von einer erheblichen Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren. 

18. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-18 22:28:492016-01-07 22:37:48Revision der StA gegen Freispruch vom Vorwurf des Raubs
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