Wirtschaftsstrafrecht

Allgemeines zum Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsrecht Anwalt München

Das Wirtschaftsstrafrecht stellt besonders schwerwiegende Verstöße unter Strafe. Bei solchen Straftaten sieht das Gesetz entweder Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie empfindliche Nebenstrafen vor. Ein Strafverfahren kann also zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Aus diesem Grund sollte die Verteidigungsstrategie im Strafverfahren von Anfang an sorgfältig bedacht und vorbereitet werden.

Wann können wir helfen?

1. Dem Betroffenen ist zunächst dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der spezialisiert ist auf Strafverteidigungen. Auf diese Art und Weise kann vermieden werden, daß Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind.

2. Der Betroffene sollte auf jeden Fall vermeiden, sich selbständig und ohne anwaltliche Rücksprache gegenüber der Polizei zu äußern, da eine derartig frühzeitige Aussage zwar im Moment das Gewissen erleichtern mag, im späteren Verfahrensverlauf aber womöglich bereut werden und einen nicht mehr wieder gutzumachenden Fehler bedeuten kann.

Mein Tipp: Machen Sie grundsätzlich keine Aussage bei der Polizei, wenn überhaupt sollten Sie dies erst zu einem späteren Verfahrensstadium durch den Anwalt machen lassen. Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. 24/7-Notruf: 0162 – 42 46 843

 

 

 

 

 

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