• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: strafanzeige

Erfolgreiche Strafanzeige

Allgemein

Der Erfolg einer Strafanzeige bemißt sich nicht unbedingt immer daran, ob der Beschuldigte am Schluß auch wirklich eine Strafe bekommt. Eine erfolgreiche Strafanzeige ist auch dann gegeben, wenn der Blick des Staatsanwaltes sich dadurch etwas weitet, weil er infolge der Strafanzeige einen Sachverhalt anders sieht, den er gerade ermittelt.

Eine erfolgreiche Strafanzeige hat man auch dann erstattet, wenn man es schafft, aus dem bisherigen Beschuldigten ein Tatopfer zu machen.

Es ist nach aller Erfahrung oft nur eine Frage der Strategie. Nach landläufiger Auffassung bei der Justiz und Polizei wird oft dem geglaubt, der als Erster eine Anzeige erstattet hat. Das kann durchaus das echte Opfer sein, das so handelt. Das kann aber auch der sein, der schon viele Jahre mit der Strafjustiz eigene Erfahrungen gesammelt hat und sich auskennt.

Eine gute Verteidigungsstrategie für einen Beschuldigten kann es also erforderlich machen, gegen das vermeintliche Opfer ebenfalls Anzeige zu erstatten!

Als recht durchsichtige Flucht nach Vorne kommt man damit nicht durch. Hat man aber gute Argumente für ein solches Vorgehen wird diese Anzeige Anklang finden bei den Strafverfolgern. Die Herausforderung ist also, gute Recherche-Arbeit im Vorfeld der Anzeige zu leisten und dann gute Argumente zu liefern.

Die Strafverfolger sind an Recht und Gesetz gebunden und können eine Gegenanzeige nicht einfach als leicht zu durchschauendes Manöver abtun.

Oft genug gelingt es damit, einem Anzeigeerstatter den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn der Angezeigte den Spieß umdreht. Denn oft genug werden dann beide Anzeigen eingestellt. Wichtig ist immer, nicht zu lange zu warten. Sind inzwischen mehrere Monate ins Land gegangen leidet schon mal die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters.

Immer im Auge zu behalten ist für eine erfolgreiche Strafanzeige die Strafantragsfrist von 3 Monaten!

Viele Delikte werden nur auf Antrag hin verfolgt. Das bedeutet, dass die Strafverfolger auf die Strafanzeige alleine noch nicht reagieren. Der Anzeigeerstatter muss zusätzlich auch noch extra und ausdrücklich Strafantrag stellen. Und er muss dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Bekanntwerden der Straftat tun. Sonst ist die Sache rum ums Eck!

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt’s hier nicht, auch keine Fristverlängerung!

Strafantragsfrist versaust heißt die Sache ist durch! Der Anzeigeerstatter guckt in die Röhre. Das Gesetz ist hier gnadenlos. Ist die Strafantragsfrist versaust gibts keine Strafverfolgung mehr. Die Sache wird eingestellt.  Nur in wenigen Fällen bejaht die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt trotz fehlendem Strafantrag.

Strafantragsdelikte sind Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Anderes mehr.

Auch im Urheber-Strafrecht gibts da was. Es sind immer diejenigen Delikte, wo das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht so groß ist wie bei den kapitalen Straftaten.

20. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-20 13:57:102021-01-20 14:57:12Erfolgreiche Strafanzeige

Security ohne Waffe

Waffengesetze

Ein Security ohne Waffe ist eigentlich kein Security. Im Sicherheitsdienst Beschäftigte benötigen regelmäßig eine Waffe. Anders läßt sich der Dienst nicht ausüben. Eine Anstellung bei einer Sicherheitsfirma gibt’s ohne nicht. Wer eine sog. Waffentrageerlaubnis nach § 28 WaffG nicht erwerben kann kann nicht arbeiten. Der Erwerb einer solchen Erlaubnis ist aber gar nicht so einfach.

Der Erwerb einer sog. Waffentrageerlaubnis ist abhängig von einer Zuverlässigkeitsprüfung.

Die Frage der Zuverlässigkeit ist hier manchmal das Problem. Denn hier spielt das Vorleben des Security eine entscheidende Rolle. Hat der Bewerber um eine Waffentrageerlaubnis Vorstrafen schaut’s schon mal schlecht aus. Die Frage der Zuverlässigkeit wird dann stets verneint.

Selbst Geldstrafen von nur 60 Tagessätzen können bereits zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit führen.

So sagt es das Gesetz. Damit können bereits recht niedrige Geldstrafen die Erteilung einer solchen Erlaubnis verhindern. Auch Jugendstrafen können der Erteilung einer Waffentrageerlaubnis im Wege stehen.

Hat man sie endlich erhalten kann man sie auch schnell wieder verlieren.

Wie gewonnen so zerronnen. Die Erlaubnis kann auch nachträglich widerrufen werden. Denn die Sicherheitsbehörde erfährt sofort von neuen Strafverfahren. Gerade Straftaten mit Gewalttätigkeiten führen zum sofortigen Widerruf. Man sollte sich als Besitzer einer Waffentrageerlaubnis also nie zu sicher fühlen!

Ein Security ohne Waffe ist ein zahnloser Tiger.

Die Sicherheitsbehörden nehmen grundsätzlich keine Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis. Eine sog. Waffentrageerlaubnis erhält nur der, der bei einer Sicherheitsfirma arbeitet. Ist dieser Waffenschein weg gibt’s die Kündigung. Ähnlich wie beim Berufsfahrer, der seinen Führerschein verliert.

Ein Security ohne Waffe ist arbeitslos.

Dem Arbeitnehmer, der seine Waffentrageerlaubnis verliert, bleibt dann nur der Weg zum Gericht. Vor dem Verwaltungsgericht muss er um seine Waffentrageerlaubnis kämpfen. Aber auch hier gelten allerstrengste Massstäbe. Das Verwaltungsgericht setzt sich nicht so einfach über die Entscheidungen der Sicherheitsbehörden hinweg. Es prüft diese nur auf ihre Rechtmäßigkeit. Die Abwägung ist und bleibt Sache der Behörde. Massstab ist das Waffenrecht. Im Waffengesetz stehen die Kriterien.

Hat die Behörde ihre Abwägungen rechtlich korrekt vorgenommen kann auch das Gericht nicht helfen. Es bleibt beim Security ohne Waffe.

Die Zeiten werden für Besitzer von Waffenscheinen immer härter. Die öffentliche Meinung ist hier stets auf der Seite der strengen Gesetze. Auch die Sicherheitsfirmen selbst haben ein großes Interesse an einem guten Ruf. Ein Mitarbeiter mit einem Strafverfahren ist untragbar. Er wird zumindest in einen anderen Bereich der Firma versetzt.

Arbeitgeber reagieren in solchen Fällen sofort mit Verdachtskündigungen.

Die werden sofort ausgesprochen, sobald die Firma von einer Strafanzeige erfährt. Für die Verdachtskündigung spielt es keine Rolle, dass es bislang nur den Verdacht einer Straftat gibt. Der Arbeitnehmer ist aber nicht rechtlos.

Bei Verdachtskündigungen gilt es, sofort einen Anwalt aufzusuchen.

Vor allem gilt es, nichts zu unterschreiben! Hält der Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung in Händen gibts nur den schnellstmöglichen Weg zum Anwalt. Nur der hat den nötigen Überblick. Die Fristen sind zudem kurz. Gerade einmal drei Wochen bleiben für eine Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht kann er oft durchaus mit Erfolg gegen seine Verdachtskündigung klagen. Derartige Kündigungen halten einer näheren gerichtlichen Überprüfung oft nicht stand. Sein Anwalt sollte hier also auch Kenntnisse im Strafrecht haben.

1. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-01 14:37:442020-12-03 14:26:36Security ohne Waffe

Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Die Unfallflucht war schnell passiert. Nach einigen Gläsern zuviel beim Weggehen und einem Ausweichmanöver wegen Gegenverkehrs waren die Außenspiegel der am rechten Straßenrand geparkten Autos nur so weggeflogen. Angesichts der Preise für vollelektrische und vollautomatisierte Außenspiegel mehrere Tausend Euro Schadenssumme.

Nach kurzem Stopp und kurzem Nachdenken Gas gegeben

Der Beschuldigte war durch das laute Scheppern der Blech- und Glasteile schlagartig nüchtern geworden. Er hatte sofort realisiert, dass er an Ort und Stelle bleiben und die Polizei rufen müsste. Als ihm sein Alkoholpegel aber einfiel kam das für ihn nicht in Frage. 

Der Straftatbestand der Unfallflucht ist vollendet in dem Moment, wo man sich von der Unfallstelle wegbewegt.

Der Beschuldigte (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) redete sich in dem Moment ein, er könnte ja am nächsten Tag immer noch die Polizei verständigen. Und zwar dann, wenn er seinen Blutalkohol wieder los war. Das funktioniert aber nicht. Die vorabendliche Blutalkoholkonzentration kann noch viele Stunden später exakt festgestellt werden. 

Bei Unfallflucht gilt, keine Aussage ohne Strafverteidiger.

Die Sache brannte dem Beschuldigten natürlich den ganzen nächsten Tag auf den Nägeln. Es drängte ihn förmlich, sich bei der Polizei zu melden, um sein Gewissen zu erleichtern. Was ihn zusätzlich belastete war natürlich auch, dass die Polizei ihn schnell verdächtigte und ihn suchte. Er hatte deshalb sein Auto und sich selbst versteckt. 

Über die Notrufnummer ist ein Strafverteidiger auch abends und am Wochenende erreichbar.

Was sich ein Mensch in der Situation des Beschuldigten unbedingt ersparen sollte ist eine kopflose Aktion ohne anwaltliche Begleitung. Sicherlich erleichtert eine Selbstanzeige bei der Polizei schlagartig das Gewissen. Die Reue über diesen kopflosen Stunt folgt jedoch auf dem Fuße. Dann nämlich, wenn ein Strafbefehl mit einer dicken Geldstrafe und einem langem Führerscheinentzug im Briefkasten liegt. 

Das Gesetz verpflichtet den Beschuldigten bei Unfallflucht nicht dazu, sich selbst zu überführen.

Die Straftat ist ja eben genau in dem Moment vollendet, wo man abgehauen ist. Eine Verurteilung nebst Führerscheinentziehung erfolgt also trotz der Selbstanzeige. Sie würde nur dazu führen, dass der Beschuldigte etwas Rabatt bei der Geldstrafe erhalten würde. Nicht wirklich viel. Das Argument der Staatsanwaltschaft lautet dann ja stets, dass man den Beschuldigten sowieso gefunden hätte. 

15. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-15 12:46:012017-08-15 16:49:42Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Annäherungsversuche ohne Ende und bei allen Gelegenheiten. Die junge attraktive Barfrau des Münchner Clubs hatte wohl einiges zu ertragen von ihrem Chef. Als er merkte, dass er nicht landen konnte, rächte er sich. Und als ihr Chef ein paar betrügerische Angestellte beim falsch Abrechnen erwischte nutzte er die Chance. An etwa einhundert Besitzer von Lokalen in München, mit denen er in einer WhatsApp-Gruppe verbunden war, schrieb er eine Mail. Darin bezichtigte er seine Barfrau des betrügerischen Abrechnens. Dabei spielte es für ihn keine Rolle, dass die Barfrau (Verteidiger RA Florian Schneider) mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich gar nix zu tun hatte.

Die Barfrau wird nun mit einer Strafanzeige gegen die verleumderische Mail vorgehen.

Die Handlungsweise des Geschäftsführers des Münchner Clubs erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Die Barfrau wird deshalb gegen ihren Chef die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Dessen WhatsApp-Mail bedeutet nämlich de facto das Ende ihrer beruflichen Existenz in München. Die Frau arbeitet seit Jahren in Clubs und muß davon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nach dieser Mail wird ihr aber kein anderes Münchener Lokal mehr eine Stelle anbieten. 

Zusätzlich wird sie ihren Chef auf Unterlassung verklagen.

Denn die Barfrau hat im Grunde den ganzen Rechtsstaat auf ihrer Seite. Dazu gehört natürlich neben der Strafanzeige vor allem auch der Zivilrechtsweg. Sie wird ihrem Chef deshalb auch ein Anwaltsschreiben zukommen lassen. Darin wird sie ihn auffordern, ihr schriftlich zu bestätigen, dass er derartige Behauptungen künftig unterlassen wird. Kommt er dieser anwaltlichen Aufforderung nicht fristgemäß nach wird er sich mit seiner Mitarbeiterin vor Gericht wiedersehen. 

Vor dem Arbeitsgericht wird sie auch gegen die kalte Kündigung vorgehen. 

Denn neben dem ganzen Unbill, das sie während ihrer Beschäftigung zu erleiden hatte, wurde sie in ihrer Arbei de facto auch kaltgestellt. Ihr Chef teilte sie nämlich einfach nicht mehr ein, nachdem er von ihr zurück gewiesen worden war. Sie hat als fest Angestellte aber Anspruch auf Beschäftigung und Gehalt. Trotzdem hat sie seit zwei Monaten keinen Cent an Gehaltszahlung mehr erhalten.

Sie wird ihren Arbeitgeber also nicht nur anzeigen und auf Unterlassung verklagen, sondern auch auf auf Weiterbeschäftigung und Gehaltszahlung.

Am Ende wird das Ganze ein teurer Spaß für den Arbeitgeber. Denn es wird ihm weder vor dem Staatsanwalt noch vor dem Zivilgericht gelingen, den Nachweis anzutreten, dass seine Behauptungen zutreffen. Denn die Barfrau hatte ein Jahr lang völlig beanstandungsfrei gearbeitet und mit den Betrügereien ihrer Kollegen nachweislich nix zu tun. Sie hat einfach nur keinen Bock auf Sex mit ihrem Chef. Schließlich ist der verheiratet und sie hat einen festen Freund. Damit wird der Geschäftsführer des Clubs auch vor seinen Münchner Kollegen zugeben müssen, dass er falsche Behauptungen in die Welt gesetzt hatte.

17. April 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-04-17 22:58:502020-01-28 11:53:53Strafanzeige gegen verleumderische Mail

Verleumdung ist Straftat

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Es geht schneller als man denkt, dass man Opfer von übler Nachrede und Verleumdung wird.

Das mußte eine Münchnerin gerade feststellen, die es faustdick erwischt hatte. Viele Monate hatte sie ihre alte Großtante gepflegt, als es mit der bergab ging. Die alte Dame hatte zwar durchaus noch andere und vor allem viel nähere Verwandtschaft. Allerdings fand sich keiner von denen dazu bereit, ihr die Alltäglichkeiten erledigen zu helfen: täglich mehrmals in die Wohnung der alten Dame fahren, die Wohnung aufräumen, Einkaufen gehen und Ausflüge machen. All das, was eben für einen alten Menschen wichtig ist, der alleine ist und alleine nicht mehr zurecht kommt. Noch nicht einmal ein gelegentlicher kleiner Besuch war seitens der übrigen Verwandtschaft drin. Erst die alte Dame verstorben war taucht die Verwandtschaft aus der Versenkung auf: Nämlich dann, als die Münchnerin, die als Alleinerbin eingesetzt worden war, ihr Erbe geltend machte. Plötzlich gabs wieder jede Menge Verwandte:

Verleumderische Behauptungen  

In einem bösen Brief nicht an die Münchnerin selbst, sondern gleich direkt an das Nachlaßgericht machte sich die Berwandtschaft plötzlich wieder bemerkbar und zog nun voll vom Leder gegen die Alleinerbin: Die sei eine Erbschleicherin und im Übrigen auch eine Betrügerin, weil sie Berufsbezeichnungen führe, die sie gar nicht verdiene.

Strafanzeige und Unterlassungsklage sind die Kosequenzen

Die Münchnerin (Anwalt RA Florian Schneider) hatte korrekt und zudem auch verdient ihr Erbe angetreten. Die Anschuldigungen gegen sie stellen zumindest eine üble Nachrede, teils auch Verleumdung dar. Die Müncherin wird nun gegen die krumme Verwandtschaft mit einer Strafanzeige vorgehen: Hier droht eine erhebliche Geldstrafe. Sie wird aber auch auf Unterlassung klagen, was dann ein zusätzlich teurer Spaß wird für die Verleumder. Auf die kommen nämlich nun erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten zu. 

Die Behauptungen der Verwandten sind umso gravierender, als sie der Alleinerbin im Nachgang auch noch unterstellen, eine Straftat begangen zu haben: Da die Verwandten ihre Anschuldigungen an ein Gericht geschrieben hatten haben sie zudem den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt: Dies wird besondere strafrechtliche  Folgen haben für sie.

4. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-04 18:35:072020-01-28 11:54:13Verleumdung ist Straftat

Strafanzeige nur aus Rache

Eigentumsdelikte

Deine Freundin passt uns nicht! Diese Ansage musste sich ein zwanzigjähriger Koch-Azubi von seiner Mutter und seinem Bruder anhören, als er seine Freundin vorstellte.

Als er klar machte, dass er an seiner Freundin festhalten wollte, flog er nicht nur aus der elterlichen Wohnung und wurde damit wohnungslos, sondern bekam auch noch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.

Hintergrund der Strafanzeige aus Rache:

Seine Mutter hatte für einen Handyvertrag abgeschlossen und ein vergünstigtes Handy gekauft. Als er seine Freundin nicht aufgeben wollte forderte sie das Handy zurück. Als der Azubi sich auch hierbei weigerte erstattete sie kurzerhand Strafanzeige gegen ihn wegen Unterschlagung des Handys. Denn natürlich hatte sie den Vertrag auf ihren Namen abgeschlossen, so dass nicht nur der Handyvertrag auf sie lief, sondern auch das Handy ihr gehörte. Dass sie den Vertrag natürlich nur für ihren Sohn abgeschlossen und das Telefon ihrem Sohn geschenkt hatte verschwieg sie natürlich bei der Anzeige.

Der solchermaßen zu Unrecht Beschuldigte wird sich ohne Zweifel unter diesem Gesichtspunkt mit Erfolg gegen die Anzeige verteidigen können. 

13. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 20:56:332016-08-31 11:13:23Strafanzeige nur aus Rache

Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Erst jahrelange Freundschaft und beste Beziehungen zwischen den beiden nebeneinander lebenden Schwestern und ihren Männern, dann nur noch Stress, Streit und Ärger.  Das Thema: unkorrekte Geldgeschäfte.

Und schließlich, am letzten Wochenende, die körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehemännern, erst direkt auf der Grundstücksgrenze und dann im Haus des Älteren. Dieser fühlte sich seiner Sache als Polizeibeamter wohl ziemlich sicher. Er ist anscheinend der Meinung, tun und lassen zu können, was er will, denn er ist ja selbst Polizist und hat ja den guten Draht zu seinen Kollegen. Nur ihm wird ja geglaubt, wenn es dicke kommt.

Wohl deshalb soff er sich nach dem Samstagsspiel seines Vereins erst einmal zu und trat dann an den Jüngeren heran, – der es sicher schon lange bereut, sein Schwager geworden zu sein. Er versuchte den Jüngeren wegen seiner eigenen krummen Verträge unter Druck zu setzen und zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen. Bei Nicht-Polizisten wird so etwas zumindest als Nötigung wenn nicht gar als Erpressung verfolgt. Hier wird es wohl anders kommen.

Dann folgen Beleidigungen ohne Ende und schließlich ein Wurf quer durch die Wohnung, bei dem der jüngere Schwager einen Eckzahn verliert und jede Menge Prellungen abbekommt. Und schließlich, als der Jüngere immer noch versucht, die Geldsache im Guten zu regeln und zur Versöhnung die Hand reichen will, ein brutales Umbiegen des Daumens beim vermeintlich freundschaftlichen Versöhnungshandschlag.

Der 120 Kilo-Mann ist ja Polizist und kann machen, was er will. Daher werden auch sofort nach der Prügelei die Kollegen vom Revier verständigt, um den inzwischen ziemlich verletzten jüngeren Nachbar-Schwager (Opferanwalt und Verteidiger RA Florian Schneider) zu allem Überfluss auch noch wegen vermeintlicher Körperverletzung anzuzeigen.

Eine tolle Kombination

Zu den ganzen Verletzungen auch noch eine Strafanzeige! Da Zeugen fehlen wird es ganz sicher entscheidend auf die Aussagen der Beiden ankommen. Mit Spannung wird daher diesseits erwartet, wie der gewalttätige Beamte es in seiner sicher sehr farbenfrohen Aussage bei seinen Kollegen von der Kripo erklären will, dass sein Schwager so viele Prellungen abbekommen, einen Zahn verloren hat und zudem der Daumen der rechten Hand so schwer traumatisiert worden ist, wo er doch angeblich der Angreifer und der Täter war und er, der glaubwürdige Beamte, rein gar nicht abgekriegt hatte.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass es sich bei den Verletzungen des Jüngeren (jedenfalls nach Schilderung des Herrn Polizisten) wahrscheinlich ausschließlich um Selbstverletzungen des Opfers handeln dürfte! Wir sind gespannt auf die Akte.

13. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 14:27:012016-08-31 11:14:44Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Münchner Ingenieur von etwa Mitte Dreißig und sein Begleiter wollten eigentlich nur das Lokal wechseln auf ihrer Kneipentour in München am Dienstagabend. Die lustige Stimmung auf dem kurzen Fußweg zum krönenden Abschluß des Abends fand ein jähes Ende, als der Beschuldigte einem Lieferwagen einen Klapps auf die Scheibe versetzte, der so abgestellt war, dass er die Fußgänger behinderte. Der Fahrer stieg aus, ein zweiter Lieferwagen derselben Firma kam hinzu, der Chef des Lieferservice kam aus dem Laden und der Ingenieur (Verteidiger RA Florian Schneider) fand sich verletzt auf dem Boden wieder. Als alle Drei weiter drohend auf ihn zukamen konnte der Ingenieur nur noch zusehen, schnell auf die Füße zu kommen und dann Land zu gewinnen. Als er das Gefühl hatte, weit genug weg zu sein und alles letztlich doch einigermaßen überstanden zu haben, fand er sich erneut auf dem Boden wieder und die Polizei über ihm: die Drei vom Lieferservice hatten ihn nicht nur zusammengeschlagen, sondern gleich danach auch noch angezeigt und behauptet, er habe versucht, sie auszurauben. Neben seinen Prellungen, Schürfwunden und seinem blauen Auge hat er als Erinnerung an einen zunächst schönen Kneipenabend nun noch ein Strafverfahren. Glücklicherweise aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung, denn selbst das Schläger-Trio vom Pizza-Lieferservice konnte seine Dichtung nicht so weit treiben, dass die Polizei an einen Raubüberfall glauben wollte. Nun muß er sich mit den Aussagen von gleich drei lügenden sogenannten Anzeigeerstattern befassen, deren Aussagen zweifelsohne gründlich abgestimmt sein dürften. Sein Glück im Unglück aber ist, dass er nicht alleine unterwegs war, denn immerhin steht sein Begleiter, – der an der Auseinandersetzung nicht im Geringsten beteiligt war, –  als unabhängiger Zeuge zur Verfügung.

5. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-05 23:01:352016-01-07 22:22:57Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Es sollte eigentlich nur ein kurzer Overstop in München sein, den ein 37-Jähriger aus Malaysia am Dienstagabend im Münchner Flughafen absolvieren wollte, bevor es weiter gehen sollte nach Nizza. Nach einigen Besuchen in den feinsten Shops des Flughafens klickten die Handschellen und die Reise fand ein jähes Ende in der Flughafenpolizei. Die Beamten fanden bei dem Mann aus Asien gleich 12 falsche Kreditkarten von American Express und MasterCard, die auf alle möglichen Leute aus den Staaten ausgestellt schienen, tatsächlich aber komplett gefälscht waren. Gleich mehrere Geschäfte hatten die Polizei darüber informiert, dass der Beschuldigte Großeinkäufe über jeweils mehrere Tausend Euro versucht habe, die jedoch teilweise an den Kartengeräten gescheitert seien, weil einige der Karten nicht angenommen worden seien. Der Beschuldigte habe jedoch einfach nicht aufgeben wollen und habe immer wieder mit anderen Karten immer wieder neue Versuche gestartet, die immer wieder gescheitert seien, so die Angestellten von Nobelmarken wie Hermes, Louis Vuitton und anderen im Flughafen. Als der Beschuldigte unverdrossen immer weiter immer neue Kreditkarten zückte, die auf immer neue Namen lauteten, kam bei den Geschäftsbesitzern Skepsis auf und sie verständigten die Polizei. Am Mittwochmittag endete seine Reise dann endgültig vor der Ermittlungsrichterin in Erding und in der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der vielen versuchten  (und immerhin einiger erfolgreicher) Kreditkartenbetrügerein und des hohen Schadens-Potentials kein Einsehen mit dem an sich einsichtigen Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider), der keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, aber zuhause in Malaysia pflegebedürftige Eltern. In der bevorstehenden Haftprüfung in den nächsten zwei Wochen muß der Mann nun erneut sein Glück versuchen, andernfalls droht Haft zumindest bis zur Hauptverhandlung in zwei bis drei Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft wird die Sache dann wohl als gewerbsmäßiger Betrug zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding angeklagt werden und der Mann muß zumindest mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen. 

30. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-30 21:08:452016-01-07 22:27:11Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Vor dem Sex verschwiegene HIV-Infektion kann schwere Körperverletzung bedeuten

Sexualdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Mann mittleren Alters muß einige schlaflose Nächte hinter sich haben, nachdem ihm sein Exfreund erklärt hatte, er werde ihn anzeigen wegen schwerer Körperverletzung, da er ihn angeblich angesteckt hatte beim Sex mit HIV. Die Beiden waren zwei Jahre lang ein Paar gewesen und hatten ungeschützt miteinander verkehrt. Nach Beginn der Beziehung hatte der Mann seinem Partner offenbart, dass er positiv sei. Auch nach diesem Outing hatte sein Partner keine Einwände gehabt gegen den ungeschützten Verkehr. Nach der Trennung jedoch, – die gegen seinen Willen erfolgt war und seinen Partner sehr entäuscht hatte, – hatte sich der Verlassene nicht nur mit der Drohung gerächt, er werde jetzt in der ganzen Stadt verbreiten, dass er positiv sei, sondern auch Strafanzeige erstatten. Unabhängig davon, ob er seine Drohung wahr macht oder nicht, ist mit Erstattung solch einer Anzeige noch lange nicht gesagt, dass der Angezeigte dann tatsächlich auch wegen Körperverletzung verurteilt wird, denn es ist gar nicht so leicht, trotz ungeschützten Verkehrs einen Anderen mit HIV zu infizieren: die Staatsanwaltschaft muß nämlich zum Einen den Nachweis führen, dass der Beschuldigte mit Viren über der Nachweisgrenze infiziert ist, – also andere Menschen überhaupt anzustecken imstande ist, – und zum Anderen, dass das Opfer denselben Virentypus in sich trägt wie der Beschuldigte. Letztlich entscheiden also Mediziner, ob ein Beschuldigter strafrechtlich verfolgt werden kann oder nicht. 

23. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-23 17:45:562016-01-07 22:34:53Vor dem Sex verschwiegene HIV-Infektion kann schwere Körperverletzung bedeuten

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen