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Schlagwortarchiv für: anwalt

Frei durch Haftprüfung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der dreißigjährige Münchner hatte mit seinen Spezln ein Ding drehen wollen. Der Plan war aus dem Suff heraus geboren worden und ging schief. Anstelle des geplanten Opfers und eines schönen Geldsegens kam nur die Polizei. Die Handschellen klickten. Irgendjemand hatte den Plan verraten. Oder der Münchner war einem V-Mann der Polizei in die Falle gegangen. Geld gab also keines, stattdessen nur Ärger und Knast. Das frühe Aus für den Plan verschaffte allerdings dem Verteidiger (RA Florian Schneider) ein gutes Argument. Am Ende hieß es „Frei durch Haftprüfung“.

Im Falle des Vollzugs eines Haftbefehls muss der Verteidiger Haftprüfungsantrag stellen, dann kann es bald heißen „Frei durch Haftprüfung“.

Der Haftprüfungsantrag wird bei dem Ermittlungsrichter gestellt, der für den Erlaß des Haftbefehls zuständig war. In der Regel handelt es sich hierbei um den Ermittlungsrichter, der am Tatort zuständig ist. Geht der Haftprüfungsantrag beim Ermittlungsrichter ein schickt der ihn weiter an den Staatsanwalt zur Stellungnahme.

Binnen zwei Wochen ab Eingang des Haftprüfungsantrages bei Gericht muss der Ermittlungsrichter Termin zur Haftprüfung anberaumen.

Das Ermittlungsgericht (oder auch Haftgericht) entscheidet unabhängig von dem Votum der Staatsanwaltschaft in eigener Kompetenz. Der Haftrichter ist also an das Votum der Staatsanwaltschaft nicht gebunden. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Ermittlungsgerichts Beschwerde beim Landgericht einlegen, die dann aufschiebende Wirkung hat, sodass der Beschuldigte vorläufig noch nicht frei kommt.

Frei durch Haftprüfung ist allerdings dennoch keine Garantie für alle Zeiten. Bei Bekanntwerden neuer Erkenntnisse kann der Haftbefehl jederzeit wieder in Vollzug gesetzt werden.

Der Beschuldigte ist außerdem gut beraten, sich im Falle einer erfolgreichen Haftprüfung sehr genau an die Auflagen für den Außervollzugsetzungsbeschluß zu halten. Diese sind meist die wöchentliche Meldung bei einer Polizeiinspektion, die in der Nähe der Wohnung liegt, sowie das Verbot, zu den anderweitig Verfolgten Kontakt aufzunehmen. Ein Verstoß gegen des Auflagen kann jederzeit zur Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls führen.

Verstößt der Beschuldigte gegen die Auflagen des Außervollzugsetzungsbeschlusses gehts zurück in den Knast.

Der nächste Versuch einer Haftprüfung wird dann sicher nicht mehr erfolgreich sein. Die letzte Entscheidung über eine weitere Inhaftierung trifft aber dann sowieso der Hauptsacherichter in der Gerichtsverhandlung. Jetzt kann der Beschuldigte allerdings erstmal wieder die süße Luft der Freiheit atmen und zu seiner Familie zurückkehren.

 

11. Mai 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafvollzug-anwalt-muenchen-strafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-05-11 14:13:532023-05-17 13:07:42Frei durch Haftprüfung

Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der  junge Beschuldigte hatte gerade die Grenze auf der Salzburger Autobahn nach Deutschland passiert, als er angehalten wurde. Die Polizei hielt ihn wegen seines silbernen Mercedes mit ausländischem Kennzeichen an. Der Verdacht: Das Auto ist gestohlen. Bei der Prüfung seiner Papiere stellte sich heraus, dass die Fahrgestellnummer nicht passte. Die Handschellen klickten. Nun war klar: Nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Geht ein Beschuldigter in den Knast lautet das Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Die Polizei führte den jungen Albaner sofort dem Haftrichter beim Amtsgericht Rosenheim vor. Der Vorwurf lautete, dass der junge Mann einen gestohlenen Mercedes versucht hatte, nach Deutschland einzuführen. Der Haftbefehl des Amtsgerichts lautet also auf Hehlerei. Der Beschuldigte ging sofort in Untersuchungshaft.

Bei der Prüfung der Fahrzeugdaten fand die Polizei heraus, dass der Wagen tatsächlich letztes Jahr gestohlen gemeldet worden war.

Die entscheidende Frage lautet nun, ob die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann den Vorsatz der Hehlerei nachweisen kann. Dafür wäre erforderlich, dass man dem Mann nachweisen kann, dass er wußte, dass der Mercedes gestohlen worden war. Tatsächlich ist bislang aber nur bekannt, dass er dafür bezahlt worden war, das Auto zu fahren. Erforderlich wäre aber zumindest der Nachweis des bedingten Vorsatzes im Hinblick auf den Tatbestand der Hehlerei.

Der Beschuldigte hat in Deutschland keinen Wohnsitz, deshalb bleibt es bei dem Haftbefehl und dem Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Der Kampf um eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls geht also weiter. Da ein fester Wohnsitz in Deutschland fehlt tut sich die Staatsanwaltschaft leicht bei ihrem Wunsch nach Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Oft gibts eine Haftentlassung in solchen Fällen erst am Ende einer Hauptverhandlung, wenn der Amtsrichter ein Urteil auf Bewährung ausspricht. Da auch gebrauchte Pkw’s der Marke Mercedes einen relativ hohen Marktwert haben ist eine solche Strafe nicht leicht zu haben. Haftstrafen ohne Bewährung sind in solchen Fällen deutlich häufiger als Bewährungsstrafen!

 

30. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-30 14:11:572023-04-04 14:14:15Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftstrafe für Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten zunächst eine gar nicht so einfache Ermittlungsaufgabe zu lösen. Ein anfangs Unbekannter hatte rund zwei Jahre lang Strafanzeigen in der ganzen Republik wegen Internetbetrugs produziert. Am Ende verhängte das Landgericht München II eine erhebliche Haftstrafe für Internetbetrug.

Nach etwa zwei Jahren Ermittlungsarbeit umfaßte die Anklage dann deutlich über einhundert Einzeltaten.

Der Angeklagte hatte auf Suchanzeigen von Leuten aus der ganzen Republik bei Ebay-Kleinanzeigen reagiert. Er hatte Dinge angeboten, die nachgefragt waren, die er aber gar nicht hatte. Fußballfans zum Beispiel, die Karten für ein Fußballspiel gesucht hatten, oder Musikfans, die ein bestimmtes Konzert besuchen wollten, bekamen von ihm eine Mail mit einem Angebot. Die Leute vertrauten dem Angeklagten und überwiesen ihm den gewünschten Betrag im Voraus über PayPal-Friends.

Die bestellten Karten oder Tickets sah allerdings keiner der Käufer.

Das Geld war weg. Teilweise mehrere Hundert Euro. Die Interessenten für Dauer- oder Jahreskarten beim FC Bayern München oder dem BVB verloren sogar an die tausend Euro oder mehr. Die Überweisungen erfolgten immer über PayPal-Friends. Damit war für den Angeklagten gewährleistet, dass die geprellten Käufer ihr Geld nie zurück bekommen konnten. Alle verloren ihr Geld, der Gesamtschaden aus den vielen Einzelposten belief sich am Ende auf fast € 25.000.

Der Angeklagte finanzierte mit dem betrügerisch ergatterten Geld sein Leben.

Er war arbeitslos und lebte lange sogar auf der Straße. Für die Betrügereien benötigte er ja schließlich nur ein Handy mit einer Emailadresse. Ein Wohnsitz und eine echte eigene Wohnung waren hierfür nicht nötig. Wer den Angeklagten anzeigte und zu belangen versuchte landete im Nichts. Der Angeklagte war nie greifbar. Er verübte seine Betrügereien zudem überall in der Republik, lebte mal hier, mal da.

Die Staatsanwaltschaft München forderte am Schluß 5 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für Internetbetrug in 111 Fällen.

Schon im Frühsommer hatte die Polizei den Angeklagten über sein Handy erwischt. Schon weil er keinen festen Wohnsitz hatte geriet er sofort in Untersuchungshaft. Als Anfang Februar die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II begann war der Angeklagte fast ein Dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Die Vielzahl der Taten ebenso wie die sehr geübte und strategische Vorgehensweise veranlaßten die StA dazu, die recht hohe Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten zu fordern, zumal der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehungsweise erfüllt war. Der Umstand, dass keines der Opfer entschädigt worden war, sondern wohl für immer auf dem Verlust sitzen bleiben wird, hatte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft deutlich erhöht.

Die Verteidigung führte ins Feld, dass der Angeklagte sofort alles gestanden hatte und sich reuig gezeigt hatte.

Ein schnelles Geständnis zu Beginn der Verhandlung gilt als wichtiger Strafzumessungsgesichtspunkt. Der Angeklagte hatte es damit dem Gericht und vor allem mehr als hundert Opfern erspart, teilweise weite Anreisen auf sich nehmen und als Zeugen in München auszusagen zu müssen. Auch seine Entschuldigung bei einigen der Opfer, die trotzdem erscheinen mußten, wirkte sich strafmildernd aus. Der Antrag der Verteidigung  (Strafverteidiger RA Florian Schneider), nur 3 Jahre und 6 Monate zu verhängen, fand deshalb Gehör bei Gericht.

Daher hieß es am Ende 3 Jahre und 10 Monate Haftstrafe für Internetbetrug.

Für eine Bewährung hatte es natürlich nicht mehr gereicht, dafür war der Angeklagte zu einschlägig und zu erheblich vorbestraft mit mehreren früheren Betrügereien. Auch der Umstand, dass er buchstäblich alle Tatbeute bis auf den letzten Cent verbraucht und gar nix zurück gezahlt hatte spielte eine Rolle. Der Angeklagte hatte das Urteil am Ende sofort angenommen und war froh darüber, dass das Landgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war.

9. Februar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-02-09 16:26:292023-02-15 16:57:02Haftstrafe für Internetbetrug

Gewahrsam nach BayPAG

Allgemein

Eine Besonderheit des Freistaates Bayern. Und zur Zeit in aller Munde. Der Gewahrsam nach BayPAG, dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, ist infolge der Klebeaktionen der Klimaaktivisten plötzlich ins öffentliche Interesse gerückt. Jahrelang hatte diese Regelung des Artikels 17 BayPAG in der öffentlichen Wahrnehmung unverdientermaßen ein Schattendasein geführt.

Plötzlich wird der bayerischen Öffentlichkeit klar, dass es möglich ist, einen Menschen bis zu 3 Monate lang seiner Freiheit zu berauben. Ohne dass der eine Straftat begangen hat.

Die häufigste Anwendung dürfte die Ingwahrsamnahme von Menschen sein, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden. Zum Beispiel, weil sie stark unter Alkohol oder Drogen stehen. Oder weil sie schwer gefährdet sind, sich selbst oder Andere zu verletzen.

Die aktuell im öffentlichen Bewusstsein relevanteste Variante ist aber der sog. Unterbindungsgewahrsam, den ebenfalls nur ein Richter anordnen kann.

Hier können Menschen von der Polizei inhaftiert und nach Stadelheim gebracht werden, die noch gar nix angestellt haben. Gegen die also kein Richter einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat. Alleinige Begründung ist die, dass der oder die Betreffende befürchten läßt, eine Straftat zu begehen. Zum Beispiel aufgrund gewisser Umstände wie der Bereitstellung von Utensilien, die zur Begehung der Straftat benötigt werden. Oder wegen seiner Ankündigungen.

Gewahrsam nach BayPAG wird damit für manchen zur furchterregenden Waffe der Polizei.

Eine Haft in der Justizvollzugsanstalt ist eine ganz gravierende Maßnahme. Nur Hartgesottene lassen sich davon nicht abschrecken, sie genießen die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie werden ihre Inhaftierung als Opfer darstellen, das sie für ihre Überzeugungen erbracht haben. Sie werden sich gegenüber ihren Unterstützern als besonders Mutige darstellen. Sie sind nach ihrer Überzeugung alleine wegen ihrer Klimaaktionen zu Häftlingen geworden. Sie sitzen ihre maximal 3 Monate in Stadelheim ab und setzen ihre Aktionen nach ihrer Freilassung einfach fort.

Gewahrsam nach BayPAG geht nur für maximal 6 Monate.

Dann muss der Richter den Klimaaktivisten frei lassen. Egal, ob der weitermachen will oder nicht. Eine lebenslange Ingewahrsamnahme ist nicht vorgesehen, so viel Rechtsstaat ist immerhin noch.

Der Gesetzgeber ist in diesem Punkte eigentlich inkonsequent.

Wer sich vorgenommen hat, hier nach seinen Überzeugungen für den Klimaschutz zu kämpfen, wird sich durch einen Unterbindungsgewahrsam davon nicht abhalten lassen. Denn der kann nur einmal verlängert werden. Um maximal weitere 3 Monate. Mehr geht nicht.

Der Rechtsstaat geht damit an seine äußersten Grenzen, nach Meinung vieler sogar darüber hinaus.

Denn die Inhaftierung von Klimaaktivisten auf der Basis des BayPAG führt de facto zu einer Beschränkung der Demonstrationsfreiheit. Wer befürchten muss, eingesperrt zu werden, klebt sich nicht mehr auf der Straße fest. Gut so, sagen die vielen Autofahrer, die im Stau standen. Rechtsstaat ade sagen die, die nicht mehr wissen, wie sie sonst die Öffentlichkeit aufrütteln sollen!

30. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-30 13:00:072022-12-30 13:43:09Gewahrsam nach BayPAG

Anwalt für Opfervertretung

Opfervertretung – Nebenklage

Die Situation für die Geschädigten ist schwierig. Sie hatten als Familie Anzeige gegen den prügelnden Familienvater und Ehemann erstattet. Mutter und Töchter. Ab dem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes in der Familienwohnung hatten sie dann aber nicht mehr viel gehört von dem Verfahren. Nachdem ihre Zeugenaussagen erledigt waren war monatelang Sendepause von Seiten der Strafverfolger. Die drei Geschädigten wußten buchstäblich nicht das Allergeringste über den Fortgang ihrer Strafanzeigen. Bis sie sich an einen Anwalt für Opfervertretung wandten.

Nur der Anwalt für Opfervertretung hat die Möglichkeit, sich auf Seiten der Geschädigten in ein Strafverfahren einzuschalten.

Legt der Anwalt für Opfervertretung eine Vollmacht des oder der Geschädigten bei der Justiz vor kann er Kontakt zu Polizei und Staatsanwalt aufnehmen. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommt er Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren.

Als Opfervertreter hat der Anwalt Zugang zu allen Akten und Beweismitteln im Verfahren gegen den oder die Täter.

Damit kann sich der Opferanwalt auch Kenntnis verschaffen über die Aussagen des Beschuldigten bzw. Angeklagten und aller Zeugen sowie über eventuelle Gutachten. Diese Aktenkenntnis ermöglicht dem oder der Geschädigten die Geltendmachung der Opferschutzrechte.

Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren im Rahmen einer sog. Nebenklage anschließen.

Die Strafprozessordnung listet eine ganz Reihe von Delikten auf, die zum Anschluß der Nebenklage berechtigen. Hierunter fallen Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, u.a. mehr. Wurde von dem Angeklagten eines (oder gar mehrere) dieser Delikte verwirklicht oder versucht klappt der Anschluß der Nebenklage.

Der Anwalt für Opfervertretung hat aber noch mehr zu bieten.

Geschädigte können nämlich im laufenden Strafverfahren ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter rechtshängig machen. Dies sehen die Vorschriften der Strafprozessordnung über das sog. Adhäsionsverfahren vor. Praktisch bedeutet das für Geschädigte, schon im Strafprozeß an Wiedergutmachung zu kommen, ohne einen weiteren Rechtsweg zu den Zivilgerichten beschreiten zu müssen.Auch hierüber berät der Anwalt für Opfervertretung.

29. September 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-09-29 12:49:402022-09-29 12:49:40Anwalt für Opfervertretung

Weniger Strafe mit einem TOA

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Weniger Strafe mit einem TOA, also mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, dies verspricht das deutsche Strafrecht. In seinen Vorschriften zur Strafzumessung eröffnet das Strafgesetzbuch den Gerichten die Möglichkeit, eine Strafe zu mildern, wenn der Angeklagte Wiedergutmachung leistet.

Weniger Strafe mit einem TOA bedeutet für Angeklagte, dass sie selbst Einfluß nehmen können auf die Strafe, die sie erwartet.

Rückgängig kann man Straftaten leider nicht machen. Die Reue folgt oft auf dem Fuße. Wie ihm Nachhinein mit den Fehlern umgehen, die man gemacht hat? Wenn das Strafverfahren eingeleitet worden ist bleibt nur noch eine Möglichkeit.

Wiedergutmachung ist dann das Gebot der Stunde.

Das deutsche Strafrecht sieht die Möglichkeit der späten Reue in seinen Vorschriften ebenso vor wie das Zivilrecht. Die Wiedergutmachung erfolgt nach dem Gesetz in Geld. Der Beschuldigte bzw. Angeklagte leistet dem bzw. den Geschädigten seiner Taten Wiedergutmachung in Geld.

Aber weniger Strafe mit einem TOA kann auch bedeuten, sich zu entschuldigen.

Gerade diese Entschuldigung ist ein wesentlicher Bestandteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Geld haben manche Täter ausreichend zur Verfügung. Etwas ganz Anderes ist so eine emotionale Angelegenheit wie eine Entschuldigung! Gerade diese kann schwerfallen. Und ist doch das Wichtigste am TOA!

Weniger Strafe mit einem TOA ist nur dann zu erreichen, wenn man hier von einem Verteidiger begleitet wird.

Letztlich kann nur ein anwaltlicher Vertreter die Bedeutung und den Umfang einer TOA-Vereinbarung übersehen. Ein solcher Vertrag stellt eine bedeutsame zivilrechtliche Vereinbarung dar, die Auswirkungen auf beide Seiten hat. Denn hier wird zumeist auch geregelt, welche Ansprüche ein Tatopfer künftig gegen einen Täter noch hat. Was passiert mit dem Schmerzensgeld, das der Geschädigte kriegen soll? Und was mit dem Schadensersatz, der ihm zusteht?

Auch der Beschuldigte bzw. Angeklagte muss sich Gedanken machen über die rechtlichen Folgen einer Tat.

Derartiges kann man in einem Vertrag regeln, der im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs abgeschlossen wird. Welche Zahlungsverpflichtungen kommen in der Zukunft noch auf ihn zu? Der Vorzug für beide Seiten ist, dass mit einem ordentlichen Vertrag alle Fragen, die mit der Straftat verbunden sind, für alle Zukunft geregelt werden können. Das ist ein Ansporn für alle, an einem solchen TOA mitzuwirken.

13. Mai 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-05-13 13:15:532022-05-13 13:15:53Weniger Strafe mit einem TOA

Strafanzeige zurücknehmen?

Opfervertretung – Nebenklage

Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen? Oder geht das doch nicht? So lauten oftmals Fragen von Mandanten in den Beratungsgesprächen. Diese Fragen werden in der Regel sowohl von Geschädigten als auch Beschuldigten gestellt.

Eine Strafanzeige ist nichts anderes als die Info an die Polizei, dass eine Straftat passiert ist.

Damit ist in der Regel die Antwort bereits gegeben. Wer Strafanzeige erstattet hat hat der Polizei eine Mitteilung gemacht. Eine Information kann man nicht zurück nehmen. Deshalb kann man Strafanzeigen nicht zurück nehmen.

Strafanzeige zurücknehmen? Geht nicht, wohl aber den Strafantrag.

Viele Delikte in unserem Strafgesetzbuch werden nur dann verfolgt, wenn das Tatopfer erklärt, Strafantrag stellen zu wollen. Der Strafantrag ist also Verfolgungsvoraussetzung. Das Tatopfer erklärt, es wünsche eine strafrechtliche Verfolgung des Täters. Ändert der oder die Geschädigte hierüber seine Meinung so kann der Strafantrag zurück genommen werden.

Damit teilt das Tatopfer mit, es wünsche nun keine Strafverfolgung des Täters mehr.

Das bedeutet, dass zwar der Strafverfolgungswille des Opfers nicht mehr vorhanden ist. Betrifft die Anzeige Delikte wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung, oder ähnliches fehlt es damit an einer Verfolgungsvoraussetzung.

Die Strafanzeige bleibt aber trotz Rücknahme des Strafantrages weiterhin bestehen.

Das führt zu dem oft unerwünschten Ergebnis, dass sich die Staatsanwaltschaft dazu entscheidet, die Sache weiter zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft ersetzt nun den fehlenden Strafantrag durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses. Das macht sie vor allem dann, wenn sie vermutet, dass das Tatopfer unter Druck gesetzt wurde bei der Rücknahme des Strafantrages.

Eine Strafanzeige zurücknehmen? Bringt also gar nix!

Besser als eine solche wirkungslose Rücknahme ist es, einen Anwalt einzuschalten und einen Täter-Opfer-Ausgleich in die Wege zu leiten. Einigen sich Beschuldigter und Opfer über eine Wiedergutmachung sieht das Gesetz eine Reduzierung der Strafe vor. Ein TOA kann auch zum Inhalt haben, dass der oder die Geschädigte ihren Strafantrag zurück nimmt. Dann haben die Strafverfolger auch nicht mehr viele Möglichkeiten, sich herb den fehlenden Strafverfolgungswillen des Opfers hinwegzusetzen. Und eine Bestrafung zu erzwingen trotz Einigung auf Entschuldigung und Wiedergutmachung.

7. April 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-04-07 14:13:472022-04-07 14:15:24Strafanzeige zurücknehmen?

Erstberatung durch Strafverteidiger

Allgemein

Die Polizei schickt einen Brief mit einer Einladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Die Polizei steht mit 10 Mann in der Wohnung und will alles durchsuchen oder einen Haftbefehl vollstrecken. Das Gericht schickt einen gelben Brief, der eine Anklage oder einen Strafbefehl enthält. Alles eine Menge Ärger. Keine Zeit für Entspannung. Anlass für eine Erstberatung durch einen Strafverteidiger.

Erstberatung durch einen Strafverteidiger bedeutet einen Rat auf die Schnelle.

Die Terminsvergabe für eine Erstberatung ist stets auch auf kurze Sicht möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt durch das RVG und belaufen sich auf nicht mehr als € 190 plus Mehrwertsteuer. Dafür gibts schon mal einer erste Orientierung in der für die meisten sehr neuen Situation.

Wichtig: Vor dem Gespräch mit dem Verteidiger gibt’s keine Aussage bei der Polizei!

So lange sollte jeder sein Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Strafverfolgern zügeln. Eine Aussage bei der Polizei muss warten, bis man sich als Beschuldigter mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten konnte. Das Problem ist nämlich, dass man eine Aussage nur zu früh, selten aber zu spät machen kann! Eine zu schnelle Aussage bereut man aber später oft sehr. Rückgängig läßt sie sich nur selten machen. Deshalb lieber zuerst zum Anwalt!

Eine Aussage bei der Polizei ist immer möglich, auch noch nach Monaten!

Der beste Zeitpunkt für eine Aussage ist stets dann, wenn man Gelegenheit hatte, durch seinen Verteidiger in die Ermittlungsakte zu gucken und die Akte mit seinem Anwalt zu besprechen. Manchmal sieht die Welt dann schon ganz anders aus. Und dann zeigt sich oft, dass es gut war, sich Zeit gelassen zu haben und keinen Schnellschuß gewagt zu haben!

Oft ist es besser, eine Aussage über seinen Verteidiger zu machen.

Kein Beschuldigter ist gezwungen dazu, sich selbst zu äußern gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Nach ausgiebiger vorheriger Besprechung ist es dann manchmal besser, wenn sich der Verteidiger äußert anstelle des Beschuldigten.

Viel Gesprächsbedarf also bei der Erstberatung durch einen Strafverteidiger!

All das ist Thema bei einer Erstberatung. Besser also, als schnell mal Aussage bei der Polizei gemacht und sich hinterher geärgert!

8. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-08 13:29:292022-01-08 13:29:29Erstberatung durch Strafverteidiger

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Freispruch bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Freispruch bei Körperverletzung ist in meiner Strafrechtskanzlei keine so seltene Angelegenheit. Verfahren wegen Körperverletzung sind eigentlich ausermittelt, wenn sie angeklagt werden. Anklagen, die mit heißer Nadel genäht wurden, gibt es da nicht so oft. Trotzdem sind gerade diese Verfahren häufig gekennzeichnet durch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Chance für den Beschuldigten!

Genau dies ist der Ansatzpunkt des Strafverteidigers, der einen Freispruch bei Körperverletzung erreichen will.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei junge Rumänen aus München angeklagt. Nach Auffassung der Strafverfolger hatten sie im Jahr 2018 einen gemeinsamen Bekannten nachts auf der Straße verprügelt. Zunächst soll es zu gegenseitige Beleidigungen gekommen sein, dann zu Tritten und Schlägen. So behauptete es das vermeintliche Opfer bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen Beide Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

Die Anklage richtete sich zwar gegen beide Rumänen. Sie konnte aber nur dem Einen zugestellt werden. Der Andere war verzogen in seine Heimat. Das Amtsgericht verhandelte 2018 diese Anklage nur gegen den Einen und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Der Mann war sich keiner Schuld bewußt gewesen und ohne Anwalt in die Behandlung gegangen. Er bestritt jede Tätlichkeit. Das vermeintliche Opfer hatte ihn aber schwer belastet, er hatte keinen Zeugen.

Als der Zweite wieder in Deutschland war wurde auch er vor Gericht gestellt.

Der Zweite ging die Sache nun besser an. Er nahm sich sofort einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Nun sah die Sache anders aus. Bei der Verhandlung vergangenen Donnerstag konnten dem vermeintlichen Opfer verschiedene Widersprüche in seiner Aussage nachgewiesen werden.

Am Ende hieß es Freispruch bei Körperverletzung.

Dieses Mal hatte sich der Angeklagte nicht nur Verstärkung durch einen Verteidiger geholt. Er war durch die Akte vorbereitet. Seine Aussage war schlüssig und bestand nicht nur in einem reinen Bestreiten. Die Aussage des vermeintlichen Opfers dagegen war deutlich schlechter und weniger schlüssig. Dem Amtsgericht blieb nichts Anderes übrig als freizusprechen.

12. Juni 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-06-12 09:57:502021-06-13 20:23:11Freispruch bei Körperverletzung
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