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Schlagwortarchiv für: anwalt

Gewahrsam nach BayPAG

Allgemein

Eine Besonderheit des Freistaates Bayern. Und zur Zeit in aller Munde. Der Gewahrsam nach BayPAG, dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, ist infolge der Klebeaktionen der Klimaaktivisten plötzlich ins öffentliche Interesse gerückt. Jahrelang hatte diese Regelung des Artikels 17 BayPAG in der öffentlichen Wahrnehmung unverdientermaßen ein Schattendasein geführt.

Plötzlich wird der bayerischen Öffentlichkeit klar, dass es möglich ist, einen Menschen bis zu 3 Monate lang seiner Freiheit zu berauben. Ohne dass der eine Straftat begangen hat.

Die häufigste Anwendung dürfte die Ingwahrsamnahme von Menschen sein, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden. Zum Beispiel, weil sie stark unter Alkohol oder Drogen stehen. Oder weil sie schwer gefährdet sind, sich selbst oder Andere zu verletzen.

Die aktuell im öffentlichen Bewusstsein relevanteste Variante ist aber der sog. Unterbindungsgewahrsam, den ebenfalls nur ein Richter anordnen kann.

Hier können Menschen von der Polizei inhaftiert und nach Stadelheim gebracht werden, die noch gar nix angestellt haben. Gegen die also kein Richter einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat. Alleinige Begründung ist die, dass der oder die Betreffende befürchten läßt, eine Straftat zu begehen. Zum Beispiel aufgrund gewisser Umstände wie der Bereitstellung von Utensilien, die zur Begehung der Straftat benötigt werden. Oder wegen seiner Ankündigungen.

Gewahrsam nach BayPAG wird damit für manchen zur furchterregenden Waffe der Polizei.

Eine Haft in der Justizvollzugsanstalt ist eine ganz gravierende Maßnahme. Nur Hartgesottene lassen sich davon nicht abschrecken, sie genießen die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie werden ihre Inhaftierung als Opfer darstellen, das sie für ihre Überzeugungen erbracht haben. Sie werden sich gegenüber ihren Unterstützern als besonders Mutige darstellen. Sie sind nach ihrer Überzeugung alleine wegen ihrer Klimaaktionen zu Häftlingen geworden. Sie sitzen ihre maximal 3 Monate in Stadelheim ab und setzen ihre Aktionen nach ihrer Freilassung einfach fort.

Gewahrsam nach BayPAG geht nur für maximal 6 Monate.

Dann muss der Richter den Klimaaktivisten frei lassen. Egal, ob der weitermachen will oder nicht. Eine lebenslange Ingewahrsamnahme ist nicht vorgesehen, so viel Rechtsstaat ist immerhin noch.

Der Gesetzgeber ist in diesem Punkte eigentlich inkonsequent.

Wer sich vorgenommen hat, hier nach seinen Überzeugungen für den Klimaschutz zu kämpfen, wird sich durch einen Unterbindungsgewahrsam davon nicht abhalten lassen. Denn der kann nur einmal verlängert werden. Um maximal weitere 3 Monate. Mehr geht nicht.

Der Rechtsstaat geht damit an seine äußersten Grenzen, nach Meinung vieler sogar darüber hinaus.

Denn die Inhaftierung von Klimaaktivisten auf der Basis des BayPAG führt de facto zu einer Beschränkung der Demonstrationsfreiheit. Wer befürchten muss, eingesperrt zu werden, klebt sich nicht mehr auf der Straße fest. Gut so, sagen die vielen Autofahrer, die im Stau standen. Rechtsstaat ade sagen die, die nicht mehr wissen, wie sie sonst die Öffentlichkeit aufrütteln sollen!

30. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-30 13:00:072022-12-30 13:43:09Gewahrsam nach BayPAG

Anwalt für Opfervertretung

Opfervertretung – Nebenklage

Die Situation für die Geschädigten ist schwierig. Sie hatten als Familie Anzeige gegen den prügelnden Familienvater und Ehemann erstattet. Mutter und Töchter. Ab dem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes in der Familienwohnung hatten sie dann aber nicht mehr viel gehört von dem Verfahren. Nachdem ihre Zeugenaussagen erledigt waren war monatelang Sendepause von Seiten der Strafverfolger. Die drei Geschädigten wußten buchstäblich nicht das Allergeringste über den Fortgang ihrer Strafanzeigen. Bis sie sich an einen Anwalt für Opfervertretung wandten.

Nur der Anwalt für Opfervertretung hat die Möglichkeit, sich auf Seiten der Geschädigten in ein Strafverfahren einzuschalten.

Legt der Anwalt für Opfervertretung eine Vollmacht des oder der Geschädigten bei der Justiz vor kann er Kontakt zu Polizei und Staatsanwalt aufnehmen. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommt er Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren.

Als Opfervertreter hat der Anwalt Zugang zu allen Akten und Beweismitteln im Verfahren gegen den oder die Täter.

Damit kann sich der Opferanwalt auch Kenntnis verschaffen über die Aussagen des Beschuldigten bzw. Angeklagten und aller Zeugen sowie über eventuelle Gutachten. Diese Aktenkenntnis ermöglicht dem oder der Geschädigten die Geltendmachung der Opferschutzrechte.

Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren im Rahmen einer sog. Nebenklage anschließen.

Die Strafprozessordnung listet eine ganz Reihe von Delikten auf, die zum Anschluß der Nebenklage berechtigen. Hierunter fallen Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, u.a. mehr. Wurde von dem Angeklagten eines (oder gar mehrere) dieser Delikte verwirklicht oder versucht klappt der Anschluß der Nebenklage.

Der Anwalt für Opfervertretung hat aber noch mehr zu bieten.

Geschädigte können nämlich im laufenden Strafverfahren ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter rechtshängig machen. Dies sehen die Vorschriften der Strafprozessordnung über das sog. Adhäsionsverfahren vor. Praktisch bedeutet das für Geschädigte, schon im Strafprozeß an Wiedergutmachung zu kommen, ohne einen weiteren Rechtsweg zu den Zivilgerichten beschreiten zu müssen.Auch hierüber berät der Anwalt für Opfervertretung.

29. September 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-09-29 12:49:402022-09-29 12:49:40Anwalt für Opfervertretung

Weniger Strafe mit einem TOA

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Weniger Strafe mit einem TOA, also mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, dies verspricht das deutsche Strafrecht. In seinen Vorschriften zur Strafzumessung eröffnet das Strafgesetzbuch den Gerichten die Möglichkeit, eine Strafe zu mildern, wenn der Angeklagte Wiedergutmachung leistet.

Weniger Strafe mit einem TOA bedeutet für Angeklagte, dass sie selbst Einfluß nehmen können auf die Strafe, die sie erwartet.

Rückgängig kann man Straftaten leider nicht machen. Die Reue folgt oft auf dem Fuße. Wie ihm Nachhinein mit den Fehlern umgehen, die man gemacht hat? Wenn das Strafverfahren eingeleitet worden ist bleibt nur noch eine Möglichkeit.

Wiedergutmachung ist dann das Gebot der Stunde.

Das deutsche Strafrecht sieht die Möglichkeit der späten Reue in seinen Vorschriften ebenso vor wie das Zivilrecht. Die Wiedergutmachung erfolgt nach dem Gesetz in Geld. Der Beschuldigte bzw. Angeklagte leistet dem bzw. den Geschädigten seiner Taten Wiedergutmachung in Geld.

Aber weniger Strafe mit einem TOA kann auch bedeuten, sich zu entschuldigen.

Gerade diese Entschuldigung ist ein wesentlicher Bestandteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Geld haben manche Täter ausreichend zur Verfügung. Etwas ganz Anderes ist so eine emotionale Angelegenheit wie eine Entschuldigung! Gerade diese kann schwerfallen. Und ist doch das Wichtigste am TOA!

Weniger Strafe mit einem TOA ist nur dann zu erreichen, wenn man hier von einem Verteidiger begleitet wird.

Letztlich kann nur ein anwaltlicher Vertreter die Bedeutung und den Umfang einer TOA-Vereinbarung übersehen. Ein solcher Vertrag stellt eine bedeutsame zivilrechtliche Vereinbarung dar, die Auswirkungen auf beide Seiten hat. Denn hier wird zumeist auch geregelt, welche Ansprüche ein Tatopfer künftig gegen einen Täter noch hat. Was passiert mit dem Schmerzensgeld, das der Geschädigte kriegen soll? Und was mit dem Schadensersatz, der ihm zusteht?

Auch der Beschuldigte bzw. Angeklagte muss sich Gedanken machen über die rechtlichen Folgen einer Tat.

Derartiges kann man in einem Vertrag regeln, der im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs abgeschlossen wird. Welche Zahlungsverpflichtungen kommen in der Zukunft noch auf ihn zu? Der Vorzug für beide Seiten ist, dass mit einem ordentlichen Vertrag alle Fragen, die mit der Straftat verbunden sind, für alle Zukunft geregelt werden können. Das ist ein Ansporn für alle, an einem solchen TOA mitzuwirken.

13. Mai 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-05-13 13:15:532022-05-13 13:15:53Weniger Strafe mit einem TOA

Strafanzeige zurücknehmen?

Opfervertretung – Nebenklage

Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen? Oder geht das doch nicht? So lauten oftmals Fragen von Mandanten in den Beratungsgesprächen. Diese Fragen werden in der Regel sowohl von Geschädigten als auch Beschuldigten gestellt.

Eine Strafanzeige ist nichts anderes als die Info an die Polizei, dass eine Straftat passiert ist.

Damit ist in der Regel die Antwort bereits gegeben. Wer Strafanzeige erstattet hat hat der Polizei eine Mitteilung gemacht. Eine Information kann man nicht zurück nehmen. Deshalb kann man Strafanzeigen nicht zurück nehmen.

Strafanzeige zurücknehmen? Geht nicht, wohl aber den Strafantrag.

Viele Delikte in unserem Strafgesetzbuch werden nur dann verfolgt, wenn das Tatopfer erklärt, Strafantrag stellen zu wollen. Der Strafantrag ist also Verfolgungsvoraussetzung. Das Tatopfer erklärt, es wünsche eine strafrechtliche Verfolgung des Täters. Ändert der oder die Geschädigte hierüber seine Meinung so kann der Strafantrag zurück genommen werden.

Damit teilt das Tatopfer mit, es wünsche nun keine Strafverfolgung des Täters mehr.

Das bedeutet, dass zwar der Strafverfolgungswille des Opfers nicht mehr vorhanden ist. Betrifft die Anzeige Delikte wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung, oder ähnliches fehlt es damit an einer Verfolgungsvoraussetzung.

Die Strafanzeige bleibt aber trotz Rücknahme des Strafantrages weiterhin bestehen.

Das führt zu dem oft unerwünschten Ergebnis, dass sich die Staatsanwaltschaft dazu entscheidet, die Sache weiter zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft ersetzt nun den fehlenden Strafantrag durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses. Das macht sie vor allem dann, wenn sie vermutet, dass das Tatopfer unter Druck gesetzt wurde bei der Rücknahme des Strafantrages.

Eine Strafanzeige zurücknehmen? Bringt also gar nix!

Besser als eine solche wirkungslose Rücknahme ist es, einen Anwalt einzuschalten und einen Täter-Opfer-Ausgleich in die Wege zu leiten. Einigen sich Beschuldigter und Opfer über eine Wiedergutmachung sieht das Gesetz eine Reduzierung der Strafe vor. Ein TOA kann auch zum Inhalt haben, dass der oder die Geschädigte ihren Strafantrag zurück nimmt. Dann haben die Strafverfolger auch nicht mehr viele Möglichkeiten, sich herb den fehlenden Strafverfolgungswillen des Opfers hinwegzusetzen. Und eine Bestrafung zu erzwingen trotz Einigung auf Entschuldigung und Wiedergutmachung.

7. April 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-04-07 14:13:472022-04-07 14:15:24Strafanzeige zurücknehmen?

Erstberatung durch Strafverteidiger

Allgemein

Die Polizei schickt einen Brief mit einer Einladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Die Polizei steht mit 10 Mann in der Wohnung und will alles durchsuchen oder einen Haftbefehl vollstrecken. Das Gericht schickt einen gelben Brief, der eine Anklage oder einen Strafbefehl enthält. Alles eine Menge Ärger. Keine Zeit für Entspannung. Anlass für eine Erstberatung durch einen Strafverteidiger.

Erstberatung durch einen Strafverteidiger bedeutet einen Rat auf die Schnelle.

Die Terminsvergabe für eine Erstberatung ist stets auch auf kurze Sicht möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt durch das RVG und belaufen sich auf nicht mehr als € 190 plus Mehrwertsteuer. Dafür gibts schon mal einer erste Orientierung in der für die meisten sehr neuen Situation.

Wichtig: Vor dem Gespräch mit dem Verteidiger gibt’s keine Aussage bei der Polizei!

So lange sollte jeder sein Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Strafverfolgern zügeln. Eine Aussage bei der Polizei muss warten, bis man sich als Beschuldigter mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten konnte. Das Problem ist nämlich, dass man eine Aussage nur zu früh, selten aber zu spät machen kann! Eine zu schnelle Aussage bereut man aber später oft sehr. Rückgängig läßt sie sich nur selten machen. Deshalb lieber zuerst zum Anwalt!

Eine Aussage bei der Polizei ist immer möglich, auch noch nach Monaten!

Der beste Zeitpunkt für eine Aussage ist stets dann, wenn man Gelegenheit hatte, durch seinen Verteidiger in die Ermittlungsakte zu gucken und die Akte mit seinem Anwalt zu besprechen. Manchmal sieht die Welt dann schon ganz anders aus. Und dann zeigt sich oft, dass es gut war, sich Zeit gelassen zu haben und keinen Schnellschuß gewagt zu haben!

Oft ist es besser, eine Aussage über seinen Verteidiger zu machen.

Kein Beschuldigter ist gezwungen dazu, sich selbst zu äußern gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Nach ausgiebiger vorheriger Besprechung ist es dann manchmal besser, wenn sich der Verteidiger äußert anstelle des Beschuldigten.

Viel Gesprächsbedarf also bei der Erstberatung durch einen Strafverteidiger!

All das ist Thema bei einer Erstberatung. Besser also, als schnell mal Aussage bei der Polizei gemacht und sich hinterher geärgert!

8. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-08 13:29:292022-01-08 13:29:29Erstberatung durch Strafverteidiger

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Freispruch bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Freispruch bei Körperverletzung ist in meiner Strafrechtskanzlei keine so seltene Angelegenheit. Verfahren wegen Körperverletzung sind eigentlich ausermittelt, wenn sie angeklagt werden. Anklagen, die mit heißer Nadel genäht wurden, gibt es da nicht so oft. Trotzdem sind gerade diese Verfahren häufig gekennzeichnet durch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Chance für den Beschuldigten!

Genau dies ist der Ansatzpunkt des Strafverteidigers, der einen Freispruch bei Körperverletzung erreichen will.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei junge Rumänen aus München angeklagt. Nach Auffassung der Strafverfolger hatten sie im Jahr 2018 einen gemeinsamen Bekannten nachts auf der Straße verprügelt. Zunächst soll es zu gegenseitige Beleidigungen gekommen sein, dann zu Tritten und Schlägen. So behauptete es das vermeintliche Opfer bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen Beide Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

Die Anklage richtete sich zwar gegen beide Rumänen. Sie konnte aber nur dem Einen zugestellt werden. Der Andere war verzogen in seine Heimat. Das Amtsgericht verhandelte 2018 diese Anklage nur gegen den Einen und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Der Mann war sich keiner Schuld bewußt gewesen und ohne Anwalt in die Behandlung gegangen. Er bestritt jede Tätlichkeit. Das vermeintliche Opfer hatte ihn aber schwer belastet, er hatte keinen Zeugen.

Als der Zweite wieder in Deutschland war wurde auch er vor Gericht gestellt.

Der Zweite ging die Sache nun besser an. Er nahm sich sofort einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Nun sah die Sache anders aus. Bei der Verhandlung vergangenen Donnerstag konnten dem vermeintlichen Opfer verschiedene Widersprüche in seiner Aussage nachgewiesen werden.

Am Ende hieß es Freispruch bei Körperverletzung.

Dieses Mal hatte sich der Angeklagte nicht nur Verstärkung durch einen Verteidiger geholt. Er war durch die Akte vorbereitet. Seine Aussage war schlüssig und bestand nicht nur in einem reinen Bestreiten. Die Aussage des vermeintlichen Opfers dagegen war deutlich schlechter und weniger schlüssig. Dem Amtsgericht blieb nichts Anderes übrig als freizusprechen.

12. Juni 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-06-12 09:57:502021-06-13 20:23:11Freispruch bei Körperverletzung

Freispruch bei Betrugsanklage

Allgemein, Vermögensdelikte

Die Angeklagte hatte mit Derartigem nicht gerechnet. Bei ihren verschiedenen Antragsverfahren vor  verschiedenen Behörden war eine Anklage wegen Sozialhilfebetrugs herausgekommen. Mit ihrem behinderten Sohn war es schon schwierig genug, das Leben zu meistern. Da war der Strafbefehl ein großer Schreck. Am Ende stand aber sogar ein Freispruch wegen der Betrugsanklage!

Ein Freispruch bei Betrugsanklage wegen Sozialbetrugs ist eher selten.

Verteidigungen bei Betrugsanklagen im Allgemeinen sind dagegen allerdings durchaus oft erfolgreich. Die Strafverfolger haben die schwierige Aufgabe zu meistern, nachzuweisen, dass die Beschuldigten in Betrugsabsicht gehandelt hatten. Sie müssten eigentlich in den Kopf des Beschuldigten hinein blicken können. Um den Nachweis der Absicht der Vermögensschädigung erbringen zu können. Mindestens die der Vermögensgefährdung. Oft nicht möglich.

Hat sich die oder der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei richtig verhalten gelingt dieser Nachweis eher selten.

Das bedeutet, dass die oder der Beschuldigte keine Angaben gegenüber der Polizei gemacht hat! Hat die Polizei keine Angaben des oder der Beschuldigten zum subjektiven Tatbestand des Betrugs erhalten muss sie den Nachweis erbringen aus den Umständen des Falles. Hier muss dann oft der niedrige Kontostand herhalten. Oder die vielen Schulden.

Deshalb ist die Sach- und Rechtslage ist gerade bei Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrugs sehr viel günstiger für die Ermittler.

Anträge auf Stütze vom Staat werden eben nun mal nur von Menschen gestellt, die kein Geld haben. Wenn dann im Antrag auf Stütze Angaben zu Einkünften fehlen haben die Strafverfolger leichtes Spiel. Die Anzeigen zum Sozialbetrug kommen zudem stets von der Bundesagentur, die alle Unterlagen hat.

Einen Freispruch bei Betrugsanklage kann es trotzdem geben.

Den Betrugsvorsatz müssen die Ermittler trotz allem in jedem Einzelfall nachweisen. Auch die alleinerziehende Angeklagte war zunächst mit einer eindeutig erscheinenden Aktenlage konfrontiert. Erst die genaue Prüfung der Beweislage im Rahmen einer Hauptverhandlung zeigte, wie die Sache wirklich stand. Am Schluß der Beweisaufnahme war die Sache dann ganz anders eindeutig als zu Beginn. Dann hieß es Freispruch!

15. Mai 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-05-15 10:49:312021-05-15 10:49:31Freispruch bei Betrugsanklage

Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

In vielen Strafrechtsfällen ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben. Die Strafprozessordnung spricht in diesen Fällen von notwendiger Verteidigung. Dies sind in der Regel die schwierigeren Strafsachen. Der kleine Ladendiebstahl ist also nicht unbedingt ein solcher Fall. Aber auch hier könnte ein Fall von notwendiger Verteidigung gegeben sein.

Pflichtverteidiger sind vorgeschrieben vor allem in Haftsachen.

Ergeht gegen einen Tatverdächtigen zB ein Haftbefehl ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zwingend vorgeschrieben. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die unseligen Zeiten vorbei sein, in denen ein Beschuldigter wochenlang in Untersuchungshaft sitzt, ohne einen Anwalt zu haben. Weil er sich von sich aus Keinen leisten kann. Oder weil er Ausländer ist und gar nicht weiß, wie ihm geschieht.

Nach dem Gesetz ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben auch in den Fällen, in denen das Urteil auf Haftstrafe lauten könnte.

Die Anklage zum Schöffengericht erfordert bereits eine Beiordnung. Erst recht die zum Landgericht. Auch bei Anklagen zum Staatsschutzsenat am OLG. Grund für eine Beiordnung ist in solchen Fällen die hohe Straferwartung, die sich in der Anklage zu einem Gericht ergibt, das eine höhere Strafe als 2 Jahre verhängen kann.

Ermittlungen wegen eines Straßenverkehrsdeliktes rechtfertigen keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Ausnahmen sind natürlich die in den Medien präsenten schweren Delikte. Wem im Straßenverkehr fahrlässige Tötung oder gar versuchter Mord vorgeworfen wird hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Hier stehen Freiheitsstrafen von immerhin bis zu 10 Jahren im Raum.

Auch der Beschuldigte, der sich selbst nicht verteidigen kann, muss versorgt werden.

Das Gesetz nennt hierzu die Unfähigkeit eines Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen. Hierunter fallen Menschen mit Behinderung. Auch für Ausländer gilt das oft wegen ihrer oft völlig fehlenden Sprachkenntnisse.

Die Justiz darf nun nicht mehr so knausern wie früher.

Richter sind seit Langem deutlich großzügiger mit Beiordnungen. Auf dem Spiel steht für die Justiz die Aufhebung von Urteilen im Revisionsverfahren. Weist der Angeklagte auch, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorgelegen hat, hat er Erfolg mit der Revision. Dies will die Justizverwaltung natürlich vermeiden. Die Gerichte ordnen also lieber einmal zu viel einen Pflichtverteidiger bei als einmal zu wenig.

Sucht sich ein Beschuldigter selbst einen Wahlverteidiger braucht er in der Regel keinen Pflichtverteidiger mehr.

Vorgeschrieben ist vom Gesetz in den oben genannten Fällen also nur, dass ein Anwalt mit von der Partie ist. Es muss kein vom Gericht Beigeordneter sein.

Ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben oder nicht ist eine völlig andere Sache als die Frage der von Prozeßkostenhilfe in Zivilsachen.

Prozeßkostenhilfe ist letztlich nur eine Frage des Einkommens. Ob sich jemand einen Anwalt leisten kann oder nicht hat rein gar nichts mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu tun. Denn einen Pflichtverteidiger kriegt der, der ihn wegen der Bedeutung der Sache braucht. Der vermögende Beschuldigte ebenso wie der arme.

In Strafsachen gibts keine Prozeßkostenhilfe wie im Zivilrecht.

Hat jemand kein Geld für eine Strafverteidigung hat er eben Pech gehabt. Dann m muss er sich selbst verteidigen. Das Argument, man sei pleite, führt also nicht zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Das Gesetz würde es so formulieren. Wer keine Kohle hat soll also lieber nix anstellen!

8. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/06/adhaesion-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-08 16:28:022021-04-10 12:12:56Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Verteidiger bei Verleumdung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Wer einen Verteidiger bei Verleumdung sucht ist gut beraten, sich an einen Strafverteidiger mit zivilrechtlichen Kenntnissen zu wenden. Opfer von Verleumdung benötigen nämlich Hilfe gleich auf zwei Rechtsgebieten, nämlich im Straf- und Zivilrecht.

Verteidiger bei Verleumdung müssen also bereit sein dazu, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich zu beraten.

Wer Opfer einer Verleumdung geworden ist will durch seinen Anwalt nämlich in aller Regel zweierlei erreichen. Er will zunächst einmal die strafrechtliche Verfolgung des Verleumders. Er will aber gleichzeitig auch erreichen, dass der Täter seine Verleumdungen künftig unterläßt. Die Strafanzeige gegen den Verleumder führt nämlich zunächst nur zur Bestrafung des Täters.

Ein Verteidiger muss den Täter also schriftlich unter Fristsetzung zur Unterlassung auffordern.

Die Aufforderung erfolgt mittels Anwaltsschriftsatz, der auch eine schriftliche Verpflichtungserklärung für den Täter enthält. Zusätzlich wird ein Verteidiger bei Verleumdung dem Täter die Androhung zukommen lassen, gegen den Täter Klage zu erheben, falls er die Verpflichtungserklärung nicht unterschreibt. Opfer von Verleumdungen haben aber noch weitere zivilrechtliche Ansprüche gegen Verleumder.

Sie können derartige Täter dazu auffordern, ihre Verleumdungen gegenüber  den Empfängern ihrer falschen Behauptungen richtigzustellen.

Außerdem haben Opfer von Verleumdungen auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Täter. Derartige Ansprüche sind gegeben für den Fall, dass ein Opfer durch die Verleumdung nachweislich geschädigt worden ist. Die Beweispflicht hierfür trifft allerdings komplett das Opfer. Verleumdungstäter trifft andererseits eine noch viel schwierigere Beweispflicht. Denn sie müssen nachweisen, dass ihre Verleumdungen der Wahrheit entsprechen.

Denn nicht das Opfer von Verleumdungen muss beweisen, dass eine Verleumdung eine Verleumdung ist!

Verleumdungstäter können  sich nämlich vor dem Richter nur dadurch retten, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Behauptungen antreten. Das wird in den wenigsten Fällen gelingen. Diese Regelung trifft den Verleumdungstäter gleichermaßen vor dem Straf- wie dem Zivilrichter.

Der Verteidiger bei Verleumdung wird also im Rahmen seiner Tätigkeit als Opferanwalt den Staatsanwalt auf diesen Punkt hinweisen müssen.

Gelingt dem Verleumder der Nachweis der Richtigkeit seiner Behauptungen nicht ist der Nachweis der Verleumdung erbracht und er wird sowohl in straf- wie auch in zivilrechtlicher Hinsicht verurteilt.

4. Februar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-02-04 16:17:412021-02-05 12:53:06Verteidiger bei Verleumdung
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Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

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