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Haft für Autodiebstahl

Eigentumsdelikte

Ein knapp dreißigjähriger Pole wurde soeben vom Schöffengericht am Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, als Mitglied einer polnischen Bande in München einen BMW geklaut zu haben und versucht zu haben, ihn nach Polen zu bringen. Er war jedoch kurz vor dem Ziel noch in Tschechien nach einer geradezu brutalen Verfolgungsfahrt von deutschen und tschechischen Polizeikräften gestellt worden und festgenommen worden. Das Auto hatte stark beschädigt der Leasinggesellschaft zurück gegeben werden können. Da es durch die Funkzellenortung zahlreicher polnischer Handys jede Menge Hinweise auf eine ganze Gruppe gleichzeitig im Großraum München operierender polnischer Autodiebe gegeben hatte lautete die Anklage auf Bandendienstahl. Der Angeklagte hatte jedoch vor der Polizei jegliche Bandenzugehörigkeit bestritten und in der Hauptverhandlung am Montag geschwiegen.

Das Amtsgericht München hat als Schöffengericht eine Strafgewalt bis maximal 4 Jahre. Wegen des völlig fehlenden Geständnisses und zweier offener Bewährungen in Polen schöpfte es zwar seinen Strafrahmen nicht aus, sah allerdings auch keine Möglichkeiten für die Verhängung einer Strafe innerhalb des Bewährungsrahmens von bis zu 2 Jahren. Allerdings wäre nach den gängigen Tarifen auch eine Bewährung unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich gewesen.

Der Angeklagte befindet sich seit Mitte letzten Jahres in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Er wird nun unter Anrechnung dieser Haftzeit knapp zwei Drittel der Strafe absitzen müssen und dann abgeschoben werden.

27. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-27 17:26:572015-02-01 00:19:46Haft für Autodiebstahl

Einstellung bei Betrug

Vermögensdelikte

Soeben wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen Spediteur aus der Umgebung von München (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt, dem von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden war, einen Subunternehmer für seine Fahrten beschäftigt zu haben, obwohl er angeblich gar nicht in der Lage Gewesen war, ihn zu bezahlen. Der Subunternehmer hatte ihn wegen Betrugs angezeigt, als es Streit über seine Entlohnung gab, und hatte behauptet, der Spediteur sei blank und pleite und habe ihn trotzdem für sich fahren lassen. die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin gegen den Spediteur ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Eingehungsbetrugs ein. Der Beschudligte verhielt sich richtig und widerstand der sehr menschlichen Neigung, sich sofort gegen der Polizei gegen den Vorwurf zu verteidigen und sofort eine Aussage zu machen. Statt dessen beauftragte er einen Strafverteidiger, der zunächst einmal Akteneinsicht beantragte und dann eine Verteidigungsschrift fertigte.

Es zeigte sich nämlich ziemlich schnell, daß der Anzeigeerstatter keinerlei Beweise für die behaupteten Liqiditätsprobleme des Spediteurs hatte, sondern die Strafanzeige alleine deswegen erstattet hatte, um den Beschuldigten, seinen Auftraggeber, unter Druck zu setzen und dazu zu veranlassen, seine Forderungen zu bezahlen, über die es Streit gegeben hatte.

Als es gelungen war, dies gegenüber der Staatsanwaltschaft darzustellen, wurde das Strafverfahren sofort mit einer sog. „Freispruchseinstellung“ eingestellt. Der Anzeigeerstatter hat sich vielmehr selbst strafbar gemacht, und zwar wegen falscher Verdächtigung.

24. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-24 17:26:392015-02-01 00:20:16Einstellung bei Betrug

Kein Führerscheinentzug trotz Drogen

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Ein etwa 30-Jähriger (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte soeben vor der Führerscheinstelle Erfolg: Die Führerscheinstelle verzichtete auf den Entzug seiner Fahrerlaubnis, obwohl ihm genau dies noch vor zwei Monaten angedroht worden war. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Besitzes von XTC-Tabletten im Jahr 2008 durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe: Der Münchner hatte damals in einem Club in München einen 50 Euro Geldschein vom Boden aufgehoben, in den Amphetamine eingewickelt waren. Da er den Geldschein behalten wollte, aber nicht wußte, wohin mit den Btm, steckte er die XTC-Tabletten einfach ein, um sie bei der nächsten Gelegenheit zu entsorgen, ohne daß es auffällt. Als er den Club verließ hatte er sie aber noch in der Hosentasche und wurde prompt von Zivilbeamten kontrolliert. Da er nicht wußte, ob er sich mit einer Aussage belasten würde verhielt er sich richtig und machte keine Angaben zur Sache. Die Führerscheinstelle erfuhr jedoch von der Strafsache.

Mit einer Verzögerung von geschlagenen 3 (drei!) Jahren meldete sie sich bei dem Münchner und forderte von ihm eine medizinische Untersuchung mit dem Ziel, festzustellen, ob er Drogenkonsument war bzw. ist oder nicht. Der Mann kam der Aufforderung fristgemäß nach und lieferte ein einwandfreies Gutachten, das ihn von jedem diesbezüglichen Verdacht komplett freisprach. Da die Gutachterin ihm jedoch attestierte, man könne ihm zwar keinerlei Konsum nachweisen, aber er habe eigentlich nicht sehr ehrlich gewirkt bei der Exploration, meldete sich Anfang diesen Jahres die Führerscheinstelle erneut bei ihm und erklärte ihm, man werde ihm nun die Fahrerlaubnis entziehen, er könne hierzu zwar noch Stellung nehmen, ansonsten sei de facto schon alles entschieden.

In dieser Phase des Verfahrens hatte der Mann mich aufgesucht und um Rat gefragt. Im Laufe des Schriftwechsels mit der Führerscheinstelle (im Rahmen der Anhörung zur geplanten Entziehung) war dem KVR dann klar geworden, daß es sich auf ziemlich dünnes Eis begab mit der geplanten Entziehung, daher verzichtete sie nun auf jegliche Führerscheinmaßnahme und stellte das Verfahren ein.

24. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-24 17:25:022015-02-01 00:20:45Kein Führerscheinentzug trotz Drogen

Strafbefehl für Unfallflucht

Straßenverkehrsdelikte

Ein etwa fünfzigjähriger Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in seiner Post gefunden, der ihm vom Strafrichter am Amtsgericht Dachau geschickt worden war. Nach der Überzeugung der Staatsanwaltschaft am Landgericht München II hatte der Mann letztes Jahr beim Einparken mit seinem 3er BMW in einem Parkhaus in Dachau einen daneben geparkten Ford am vorderen Kotflügel beschädigt und sich dann entfernt, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Schaden an dem anderen Auto beträgt angeblich über Euro 3.000. Zeugen beahupten, den Angeklagten beobachtet und zu seiner Überführung beigetragen zu haben.

Da der Angeklagte den Tatvorwurf bestreitet ist Einspruch eingelegt worden. Im Rahmen des Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Dachau muß jetzt überprüft werden, ob es überhaupt eine Berührung zwischen den beiden Fahrzeugen gegeben haben kann, – ob es also überhaupt korrespondierende Schadensbilder an den beiden Autos gibt, – und, wenn ja, ob die angegebene Schadenshöhe mit der behaupteten Berührung in Einklang gebracht werden kann. Zu prüfen wird auch sein, ob der Angeklagte einen Anstoß bemerkt haben konnte, – sofern es denn tatsächlich einen gegeben hatte.

Die Erfahrung zeigt, daß derartige Vorfälle von den Geschädigten gerne dazu genutzt werden, unter Zuhilfenahme von befreundeten Gutachtern alte Schäden mit ganz anderer Ursache in der Unfallfluchtsache „unterzubringen“, da wegen Unfallflucht Verdächtige regelmäßig so eingeschüchtert sind, daß sie das Schadensbilder nicht mehr so genau kontrollieren. Letztlich werden also Gutachten die Frage entscheiden, ob sich der Angeklagte strafbar gemacht hat oder nicht.

22. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-22 17:26:192015-02-01 00:21:10Strafbefehl für Unfallflucht

Anklage wegen Rollerbeschädigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein zwanzigjähriger Münchner muß sich diese Woche vor dem Jugendgericht am Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Ende letzten Jahres in der Nacht vor Silvester in Schwabing absichtlich einen auf dem Gehsteig Piaggio-Roller umgeworfen und dabei erheblich beschädigt zu haben. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft soll ein Zeuge dies beobachtet haben und die Tat gleich der Besitzerin des Rollers mitgeteilt haben, als die ebenso zufällig wie er selber kurz nach der Tat am Tatort eingetroffen war, so kurz danach, daß der Angeklagte passenderwise auch gleich noch wenige Mimuten später festgehalten und die Polizei hinzugeholt werden konnte.

Der Angeklagte bestreitet, den Roller umgeworfen zu haben, er sei lediglich zufällig an dem Roller vorbeigekommen und habe den Roller nicht angerührt, geschweige denn umgeworfen. Er sei Opfer einer Verwechslung.

In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht wird es darauf ankommen, zu testen, wie belastungsfähig die Aussagen der Zeugen sind und vor allem, ob es sich nicht um eine Verwechslung gehandelt haben kann.

22. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-22 17:24:392015-02-01 00:21:40Anklage wegen Rollerbeschädigung

Ermittlungen wegen Nachstellung

Allgemein

Ziemlich überraschend sieht sich ein etwa Dreißigjähriger einem reichlich ärgerlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt: Der Mann war im letzten Jahr sieben Monate lang mit einer Frau aus Mitteldeutschland zusammen. Kennengelernt hatte man sich auf einem Ausbildungslehrgang, den beide für ihre Weiterbildung belegt hatten. Nachdem sich seine Freundin gegen Ende letzten Jahres von ihm getrennt hatte hatte man zunächst noch Kontakt miteinander gehalten und sich an Silvester sogar noch ein gutes neues Jahr gewünscht. Als der Mann dann länger nichts mehr von seiner Exfreundin hörte meldete er sich einige Male bei ihr, ohne sie allerdings zu erreichen. Als er dann zwei Monate lang nichts mehr gehört hatte von ihr nutzte er einen Aufenthalt im Rheinland, um sie an ihrer Arbeitsstelle zu besuchen. Die Reaktion war mehr als überraschend.

Bis der Mann es sich nämlich versah stand die Polizei vor ihm und erklärte ihm, gegen ihn würde wegen Nachstellung (also Stalking) ermittelt, da er es nicht lassen könne, seine Exfreundin zu verfolgen. Der verdutzte Mann antwortete sinngemäß, sie hätte es ihm eigentlich auch anders sagen können, wenn sie ihre Ruhe von ihm haben wolle, bislang habe sie sich nur einfach nicht mehr bei ihm gemeldet.

Kurz darauf traf dann auch ein Schreiben eines Anwalts aus Mitteldeutschland ein, der von ihm die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung forderte, des Inhalts, daß er es künftig unterlassen werde, seine Exfreundin anzurufen oder am Arbeitsplatz heimzusuchen. Er wird sich nun gegen den Vorwurf der Nachstellung verteidigen müssen, wobei seine Exfreundin die Beweislast dafür treffen wird, daß sie ihren Exfreund tatsächlich dazu aufgefordert hatte, sie in Ruhe zu lassen, was ihr wohl kaum gelingen wird.

9. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-09 17:27:392014-08-19 17:28:12Ermittlungen wegen Nachstellung

Einstellung am Jugendgericht

Jugendliche - Heranwachsende

Ein etwa Zwanzigjähriger erhielt am Dienstag am Münchner Jugendgericht eine Einstellung des Verfahrens. Er war von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden wegen des Verdachts der vorsätzlichen Sachbeschädigung. Der Vorwurf gründet sich auf einen Vorfall Ende letzten Jahres: der Münchner soll kurz vor dem Silvestertag nachts auf dem Weg zu seiner Freundin in der Nähe der Münchner Freiheit einen auf dem Trottoir abgestellten alten Roller absichtlich umgeworfen und beschädigt haben. Nach den Angaben der Rollerbesitzerin soll der Schaden knapp Euro 500 betragen. Ein Passant will den Münchner bei der Tat beobachtet haben, als er ihm auf dem Gehweg entgegen kam. Da ebenso zufällig auch die Rollerbesitzerin vorbei kam konnte der Passant ihr gleich den Täter zeigen, den sie daraufhin verfolgte und vor dem Haus seiner Freundin stellte. Die hinzugefügten Polizei nahm sofort die Personalien des Münchners auf. Der Mann bestritt von Anfang an den Vorwurf, er sei Opfer einer Verwechslung.

In der Hauptverhandlung vor zwei Wochen bestritt er weiter den Tatvorwurf, der Passant, der ihn zufällig beobachtet hatte, wiederholte, was er damals bei der Polizei gesagt hatte. Eine Aufklärung der verschiedenen Widersprüche erfolgte nicht.

Trotz zahlreicher Unklarheiten in den verschiedenen Aussagen konnte dann auch am zweiten Hauptverhandlungstag keine Entlastung erreicht werden. Wohl um eine weitere Runde mit einem weiteren Gerichtstag zu vermeiden wurde dem Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens angeboten unter der Bedingung, dass er den Rollerschaden zahlt. Grund war eine vorangegangene Verurteilung des Angeklagten in einer anderen Sache vor demselben Jugendgericht. Der Angeklagte sagte die Wiedergutmachung zu, das Verfahren wurde eingestellt.

6. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-06 17:27:172015-03-20 12:43:08Einstellung am Jugendgericht

Haftbefehl gegen 22-jährigen Drogenabhängigen wegen mehrfachen Handtaschenraubs

Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat im November des letzten Jahres gegen einen 22-Jährigen aus dem Münchner Umland Haftbefehl erlassen, der im Wesentlichen mit Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr wegen hoher Straferwartung begründet worden ist. Hintergrund des Haftbefehls war eine intensive Fahnung der Münchener Polizei nach einem jungen Mann, der mehrere ältere Damen überfallen und ihnen die Handtaschen geraubt hatte. Die Polizei war jedesmal sofort zu Hilfe gerufen worden, allerdings immer erst, nachdem der Täter bereits verschwunden war. Aufgrund der intensiven Fahndung gelang es dann, den Tatverdächtigen zu fassen, der sofort die Taten gestand. Wie sich herausstellte handelte es sich um einen Beschuldigten, der durchaus unter der Rubrik Intensivtäter geführt werden könnte, denn er war wenige Monate zuvor erst nach fast dreijähriger Strafhaft aus der Jugendstrafanstalt entlassen worden, was er sich wegen seines langen Vorstrafenregisters eingefangen hatte.

Der junge Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte bei der Haftentlassung im letzten Sommer durchaus zunächst den festen Vorsatz gehabt, ab dato ein straffreies Leben führen zu wollen und dies auch etwa zwei Monate durchgehalten. Dann hatte ihn allerdings wieder sein altes Problem eingeholt, nämlich seine Drogensucht, die er bis heute immer noch nicht erfolgreich behandelt hat. Da sein Arbeitsverdienst vorne und hinten nicht ausreichte, den hohen Konsum von Kokain und vor allem mengenweise Cannabis zu finanzieren und der Konsumdruck immer größer wurde war er letztlich doch wieder in sein altes Muster verfallen, mittels Straftaten seinen Extremkonsum zu finanzieren. Daher hatte er dieses Mal auf die Idee gehabt, ältere Damen zu überfallen, um denen die Handtaschen zu rauben.

Bei den Raubtaten, die dem Beschuldigten angelastet werden, handelt es sich also sozusagen um klassische Beschaffungskriminalität. Sobald er wieder im Knast sitzt und der Kopf klar wird ist er froh und glücklich, dem Konsumdruck entkommen zu sein und empfindet seine Untersuchungshaft im Grunde als Wohltat. Sein größter Wunsch ist allerdings, draußen mit dem Leben klarzukommen, ohne wieder von den Droge eingeholt zu werden. Die bevorstehende Hauptverhandlung wird also für die Verteidigung mit dem Ziel „Therapie statt Strafe“ zu führen sein, um den Beschuldigten endlich in eine erfolgreiche Therapie zu bringen: Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetztes ist es nämlich möglich, anstelle einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren eine Drogentherapie zu absolvieren und dann im Erfolgsfalle den Strafrest zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Für den sehr therapiewilligen Beschuldigten also eigentlich genau der richtige Weg. Hier wird allerdings das Problem zu bewältigen sein, dass der Beschuldigte als Intensivtäter erheblich vorbestraft ist und nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft weit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe im Raum stehen. Er wird also mit einem umfassenden Geständnis und echter Aufklärungshilfe zu seinen Lieferanten möglichst viel gutes Wetter machen müssen, um sein Ziel zu erreichen.

5. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-05 10:50:462015-02-01 00:22:56Haftbefehl gegen 22-jährigen Drogenabhängigen wegen mehrfachen Handtaschenraubs

Einstellung bei Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben wurde das Strafverfahren gegen einen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer geringfügigen Geldauflage endgültig eingestellt. Der etwa achtundzwanzigjährige Münchner war vor gut einem halben Jahr von der Staatsanwaltschaft München I wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden: Ihm war vorgeworfen worden, kurz nach einer ersten Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu etwa einem Jahr auf Bewährung erneut zusammen mit seinem Freund geschlägert zu haben. Damit soll er innerhalb offener Bewährung erneut und zudem einschlägig straffällig geworden sein, im Falle einer erneuten Verurteilung wegen desselben Delikts hatte ihm nicht nur eine Freiheitsstrafe (diesmal ohne Bewährung) gedroht, sondern auch der Widerruf der ersten Bewährung, was für ihn eine Haftzeit von mehr als eineinhalb Jahre bedeutet hätte. Das Risiko für den Angeklagten war auch deshalb nicht unerheblich, da er beide Male stark alkoholisiert war.

In der Hauptverhandlung letztes Jahr hatte das Amtsgericht München aber Zweifel an der Darstellung des Hergangs der Schlägerei in der S-Bahn durch die sogenannten Geschädigten, die eher als die eigentlichen Urheber des ganzen Ärgers als echte Opfer erschienen waren. Das Amtsgericht München stellte trotz der offenen Bewährung das Verfahren gegen den Angeklagten wegen geringer Schuld nach 153a ein, was insofern ungewöhnlich ist, als im Falle einer so erheblichen Erstverurteilung eine Einstellung nach 153a normalerweise völlig unmöglich ist.

Da der Angeklagte seine Geldauflage inzwischen bezahlt hat wurde das Verfahren gegen ihn nun endgültig eingestellt. Er kann nun sicher davon ausgehen, daß seine Bewährung aus seiner ersten Verurteilung nicht widerrufen wird, sondern die Strafe erlassen wird, schlimmstenfalls die Bewährungszeit verlängert wird.

2. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-02 17:25:542015-02-01 00:23:42Einstellung bei Körperverletzung

Strafe für Gullydeckel-Werfen

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straßenverkehrsdelikte

Ein 21-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben vom Amtsgericht Ebersberg einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung erhalten. Ihm wird zur Last gelegt, letztes Jahr im Sommer auf dem Rückweg von einer Party in der Nähe von Ebersberg in der Nacht Gullydeckel aus der Straße gerissen und auf die B 304 geworfen zu haben. Des Weiteren soll er am Straßenrand Sträucher ausgerissen und dann auf die Fahrbahn geworfen haben, ja sogar einen ganzen Betonpflock. Der sehr kräftige Angeklagte war unbestreitbar stark alkoholisiert, – er hatte auf der Party etwa 20 Cocktails getrunken, was bei seinem Körpergewicht zu einem Blutalkoholwert von knapp 1,5 Promille geführt hatte. Problematisch wurden diese Taten dadurch, daß zwei Autos die Gullydeckel auf der Straße übersehen hatten und darüber gefahren waren, was zu Schäden an den Autos und zu Verletzungen bei den Autofahrern geführt hatte.

Der Angeklagte selbst bestreitet diese Taten, er werde für die Schandtaten anderer zur Verantwortung gezogen, denn seiner Meinung waren jede Menge andere Leute nach der Party auf dem Weg nach Hause und hatten die Zerstörungen angerichtet.

Gegen den Strafbefehl wurde also inzwischen Einspruch eingelegt. In einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg wird zu klären sein, inwieweit tatsächlich der Angeklagte für die Gegenstände auf der Fahrbahn zur Verantwortung gezogen werden kann. Das wird nur dann gelingen, wenn sich Zeugen finden, die ihn bei diesen Taten wirklich beobachtet hatten.

1. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-01 17:25:352015-02-01 00:24:13Strafe für Gullydeckel-Werfen

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