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Strafe für Gullydeckel-Werfen

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straßenverkehrsdelikte

Ein 21-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben vom Amtsgericht Ebersberg einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung erhalten. Ihm wird zur Last gelegt, letztes Jahr im Sommer auf dem Rückweg von einer Party in der Nähe von Ebersberg in der Nacht Gullydeckel aus der Straße gerissen und auf die B 304 geworfen zu haben. Des Weiteren soll er am Straßenrand Sträucher ausgerissen und dann auf die Fahrbahn geworfen haben, ja sogar einen ganzen Betonpflock. Der sehr kräftige Angeklagte war unbestreitbar stark alkoholisiert, – er hatte auf der Party etwa 20 Cocktails getrunken, was bei seinem Körpergewicht zu einem Blutalkoholwert von knapp 1,5 Promille geführt hatte. Problematisch wurden diese Taten dadurch, daß zwei Autos die Gullydeckel auf der Straße übersehen hatten und darüber gefahren waren, was zu Schäden an den Autos und zu Verletzungen bei den Autofahrern geführt hatte.

Der Angeklagte selbst bestreitet diese Taten, er werde für die Schandtaten anderer zur Verantwortung gezogen, denn seiner Meinung waren jede Menge andere Leute nach der Party auf dem Weg nach Hause und hatten die Zerstörungen angerichtet.

Gegen den Strafbefehl wurde also inzwischen Einspruch eingelegt. In einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg wird zu klären sein, inwieweit tatsächlich der Angeklagte für die Gegenstände auf der Fahrbahn zur Verantwortung gezogen werden kann. Das wird nur dann gelingen, wenn sich Zeugen finden, die ihn bei diesen Taten wirklich beobachtet hatten.

1. Februar 2012/von Florian Schneider
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