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Schlagwortarchiv für: Giesing

Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wegen Mordes

Straftaten gegen das Leben

Die intensive Fahndung der Polizei nach dem Münchner Architekten, der im Verdacht steht, seine Exfreundin, – ebenfalls eine Architektin, – vergangene Woche mit mehreren Messerstichen vor ihrer Wohnung in München-Giesing getötet zu haben, droht im Falle seiner Verhaftung ein Haftbefehl wegen Mordes. Dieser Vorwurf hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Exfreund bei seinem mutmaßlichen Messerangriff nicht nur sein Opfer getötet hatte, sondern zusätzlich Mordmerkmale wie Heimtücke verwirkt hat. Da es (jedenfalls nach den Meldungen in den Medien) keine Tatzeugen gab sind alleinige Grundlage für den Verdacht gegen den Architekten wahrscheinlich ausschließlich Indizien.

Der Tatverdächtige tut also gut daran, bei seiner Festnahme von seinem Recht Gebrauch zu machen, jegliche Angaben zu vermeiden, und stattdessen zu schweigen: dieses Recht hat ein jeder, der als Beschuldigter ins Visier der Ermittler gerät, und der Ratschlag eines jeden Strafverteidigers geht grundsätzlich dahin, zunächst einmal von diesem Recht Gebrauch zu machen, zumindest so lange, bis Rücksprache mit einem Strafverteidiger genommen werden konnte.

Aussagen kann man nämlich immer machen, auch noch Tage und Wochen nach der Festnahme.

24. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-24 21:08:002016-09-06 17:08:05Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wegen Mordes

Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben

Die intensive Fahndung der Polizei nach dem Münchner Architekten, der im Verdacht steht, seine Exfreundin, – ebenfalls eine Architektin, – vergangene Woche mit mehreren Messerstichen vor ihrer Wohnung in München-Giesing getötet zu haben, droht im Falle seiner Verhaftung ein Haftbefehl wegen Mordes.

Dieser Vorwurf hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Exfreund bei seinem mutmaßlichen Messerangriff nicht nur sein Opfer getötet hatte, sondern zusätzlich Mordmerkmale wie Heimtücke verwirkt hat. Da es (jedenfalls nach den Meldungen in den Medien) keine Tatzeugen gab sind alleinige Grundlage für den Verdacht gegen den Architekten wahrscheinlich ausschließlich Indizien.

Angaben vermeiden und stattdessen schweigen!

Der Tatverdächtige tut also gut daran, bei seiner Festnahme von seinem Recht Gebrauch zu machen, jegliche Angaben zu vermeiden, und stattdessen zu schweigen. Dieses Recht hat ein jeder, der als Beschuldigter ins Visier der Ermittler gerät, und der Ratschlag eines jeden Strafverteidigers geht grundsätzlich dahin, zunächst einmal von diesem Recht Gebrauch zu machen, zumindest so lange, bis Rücksprache mit einem Strafverteidiger genommen werden konnte. Aussagen kann man nämlich immer machen, auch noch Tage und Wochen nach der Festnahme, – nicht nur sofort! 

21. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-21 19:23:332016-08-31 11:27:31Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich am Dienstagnachmittag drei Rumänen wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Fahrraddiebstahl in München verantworten. Die Drei waren von der Polizei im Mai diesen Jahres dabei erwischt worden, wie sie nachts in Giesing mehrere Fahrräder in einen Transporter mit rumänischem Kennzeichen einluden. Ein Anwohner, der nicht schlafen konnte, hatte aus Langeweile aus dem Fenster geguckt und vor seinem Mietshaus einen Transporter an der Straße stehen sehen, in den drei Männer Fahrräder einluden, dann wieder weggingen, wiederkamen und erneut Fahrräder einluden. Als er die Polizei rief kam die zunächst mit einem Polizeiauto, fand den Transporter aber verschlossen am Straßenrand stehen und keinen Rumänen weit und breit. Die Polizei verschwand wieder und kehrte mit Zivilbeamten zurück, die sich in der Nähe im Gebüsch versteckten. Tatsächlich tauchten die Rumänen wieder auf und verluden erneut Fahrräder. Dann klickten die Handschellen.

Bei der Festnahme der Drei und nach Öffnung des Transporters stellten die Beamten fest, dass der Transporter voll war mit Rädern. Eine Überprüfung der Rahmennummern zeigte auch, dass sechs der Räder kurz zuvor von Münchnern aus der Umgebung des Standortes des Transporters als vermißt gemeldet worden waren. Die Herkunft der großen Mehrheit der Räder konnte nicht geklärt werden, nach Angaben der Rumänen hatten sie die Tage zuvor in Hamburg als Schrotträder gekauft, wofür sie auch eine Quittung vorlegen konnten.

Alle Drei wanderten noch am selben Tag in Haft, wo sie sich seitdem auch aufhielten. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich dann vollumfänglich geständig. Zwei von ihnen erhielten daraufhin Bewährung (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), der Dritte erhielt allerdings keine Bewährung, da er zwei Jahre zuvor bereits eine Bewährung in München erhalten hatte und damit innerhalb offener Bewährung erneut straffällig geworden ist. Die Zwei, die Bewährung erhielten, konnten sofort heim gehen und wollten noch am selben Tag nach Rumänien zurück.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:44:472016-08-31 11:29:042 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Anklage gegen drei Rumänen wegen bandenmäßigen Diebstahls

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Drei Rumänen hatten am Dienstagmorgen ein Date mit der Staatsanwältin vor dem Amtsgericht München: Den Dreien (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) wird vorgeworfen, im Mai diesen Jahres mit einem Transporter nach Deutschland eingereist zu sein, um in München Fahrräder zu klauen und sie dann nach Rumänien zu bringen. Die 3 waren einem Anwohner aufgefallen, als sie spät in der Nacht in Giesing ihren Transporter am Straßenrand abgestellt und Fahrräder eingeladen hatten. Das rumänische Kennzeichen hatte den Mann mißtrauisch gemacht, als er nachts aus seinem Fenster auf die Straße geblickt hatte, deshalb hatte er sofort die Polizei verständigt. Die war zuerst mit Streifenwägen gekommen, hatte sich dann jedoch gleich wieder zurückgezogen, als sie den Transporter verschlossen vorgefunden hatte und kein Täter anwesend gewesen war. Die Polizei hatte zunächst den Transporter unbemerkt beobachten wollen, deshalb hatten sich Zivilbeamte in der Nähe versteckt.

Die Observation hatte dann tatsächlich die Mitteilung des Bewohners bestätigt, dass hier Fahrräder eingeladen wurden: Als die Zivilbeamten den Transporter öffneten stellten sie fest, dass der voll war mit Rädern. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stammten die meisten Räder aus Hamburg, von wo zumindest zwei der drei Angeklagten nach München gekommen waren. Die Angeklagten gaben an, sie hätten die Räder in Hamburg als Schrotträder gekauft, um sie nach Rumänien zu exportieren. Problem nur: Ausweislich der Anklage waren aber 6 der Räder am Tag zuvor in München abgestellt und am nächsten Tag, – dem Tag der Festnahme der drei Angeklagten, – von ihren Besitzern als gestohlen gemeldet worden. Anhand der Rahmennummern hatten die Räder, die zum Teil sehr hochwertig waren, zweifelsfrei als gestohlen identifiziert werden können.

Die Drei wurden sofort festgenommen und befinden sich damit seit Mitte Mai in Stadelheim in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung am Dienstag konnte die Sache erst anverhandelt werden können, da das Verfahren sich doch als etwas umfangreicher darstellte, als erwartet. Nur zwei der Drei machten überhaupt Angaben in dem Prozeß und räumen den Tatvorwurf auch nur zum Teil ein. Das Verfahren wird im November fortgesetzt.

30. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-30 10:36:522016-08-31 11:28:48Anklage gegen drei Rumänen wegen bandenmäßigen Diebstahls

Berufung in KFZ-Diebstahlsache

Eigentumsdelikte

Der knapp dreißigjährige Pole (Verteidiger RA Florian Schneider), der letzte Woche vom Schöffengericht am Amtsgericht München wegen gemeinschaftlichen Diebstahls eines Münchner BMW zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden ist, hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, ebenso wie übrigens die Staatsanwaltschaft München I. Wie berichtet war der Mann nach Überzeugung des Amtsgerichts im Sommer letzten Jahres mit zumindest einem anderen Polen nach Deutschland eingereist, einzig zu dem Zweck, einen fast neuwertigen BMW in München-Giesing zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Seine Aufgabe bestand dabei lediglich darin, den bereits geöffneten Wagen, dessen Wegfahrsperre bereits überwunden war, mit einem bereits fertig nachgebauten Schlüsseldummy über Tschechien nach Polen zu fahren. Seine Entlohnung hierfür sollte Euro 300 betragen. Da der Mann zu Hause in Polen arbeitslos war hatte er eingewilligt.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte er den Wagen auch wie vereinbart übernommen und sich Richtung Polen in Bewegung gesetzt. Was er nicht wußte: Die Polizei hatte ihn und einige seiner Landsleute seit deren Einreise nach Deutschland im Auge und ihn daher noch in Deutschland auf der Autobahn zu stellen versucht. Der Mann hatte jedoch keinerlei Lust auf Knast verspürt und deshalb einfach Gas gegeben. Nach einer halsbrecherisch wilden Fahrt durch Ostbayern und Tschechien war es kurz vor der Grenze zu Polen gelungen, den Mann noch in Tschechien an einer Straßensperre der tschechischen Polizei zum Stehen zu bringen.

Hier konnte ihm dann auch der ziemlich demolierte X5 abgenommen werden und er selber in tschechische Haft genommen werden. Kurz darauf wurde er nach Deutschland in die Untersuchungshaft überführt, wo er seit letztem Sommer sitzt. Er räumte zwar den KFZ-Diebstahl ein, machte aber keinerlei Angaben zu seinen Hinterleuten. Daher sah das Amtsgericht auch keinerlei Chancen für eine Bewährung. Hierauf zielt nun seine Berufung.

17. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-17 17:29:472016-08-31 11:28:20Berufung in KFZ-Diebstahlsache

Anklage wegen KFZ-Diebstahls

Eigentumsdelikte

Ein polnischer Staatsangehöriger (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Autodiebstahls. Der siebundzwanzigjährige Pole soll nach den Ermittlungen der Polizei München zusammen mit einem Landsmann im frühen Herbst aus Polen nach München gekommen sein einzig mit dem Plan, ein Fahrzeug einer deutschen Premiummarke zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Daher sei man zu zweit eingereist, da der Angeschuldigte hinter seinem Landsmann herfahren und das Fahrzeug nach Polen bringen sollte. Der Plan wurde ausgeführt und in Giesing ein 5er BMW gefunden, aufgebrochen und weggefahren. Da die Polizei die Wohngegend in Giesing gerade besonders im Blick hatte wurden die beiden Autos angehalten und Beide verhaftet. Der Angeschuldigte räumte sofort und unumwunden seine Tat ein und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim.

Seit seiner Verhaftung verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft München I, nicht nur das eine Auto gestohlen zu haben, sondern Mitglied einer großen Bande zu sein, die organisiert und arbeitsteilig werthaltige Pkws in ganz Deutschland stielt und nach Polen schafft. Hierfür hatten sich jedoch keinerlei stichhaltige Beweise finden lassen, sodaß es nun bei der Anklage wegen des einen Autodiebstahls bleibt.

Im anderen Falle hätte dem Angeschuldigten eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandendienstahls gedroht, was unweigerlich eine hohe Freiheitsstrafe bedeutet hätte. Nun droht dem Angeschuldigten zwar immerhin auch eine Verurteilung wegen schweren Diebstahls, aber zumindest eine Freiheitsstrafe mit Bewährung, da dem Angeschuldigten sein Geständnis zugute gehalten werden wird.

10. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-10 17:21:562016-08-31 11:27:57Anklage wegen KFZ-Diebstahls

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