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Aussageverweigerung beste Verteidigungsstrategie gegen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

In der kommenden Woche muss sich ein 22-Jähriger aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Der Mann soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I letztes Jahr auf der Wiesn selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend seinen Tischnachbar völlig grundlos angegriffen und ihm seinen halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen haben. Die Verletzungen des Geschädigten halten sich allerdings trotz des erheblichen Anklagevorwurfs sehr in Grenzen, sie beschränken sich auf einen Cut in der rechten Augenbraue. Die Polizei hatte den Angeklagten gleich nach dem Vorfall zur Identitätsfeststellung mitgenommen in die Wiesn-Wache, und in den Wochen danach eine ganze Menge Zeugen des Vorfalls vernommen. Der Angeklagte selbst hatte sich an sein wichtigstes Recht erinnert, nämlich keine Angaben zum Tatvorwurf machen zu müssen, und die Aussage verweigert.

Damit hatte er selbst alles richtig gemacht und den Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung in der Hauptverhandlung bereitet. Nach Anklageerhebung konnte zunächst die Akte beim Amtsgericht eingesehen werden und geprüft werden, wie sich die vielen Zeugen aus dem Umkreis des Geschädigten ebenso wie aus dem des Angeklagten geäußert hatten.

In der Strafakte ließ sich dann immerhin feststellen, dass es Zeugen gibt, die ausgesagt haben, dass die Aggressionen durchaus nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, vom Angeklagten ausgegangen waren, sondern im Gegenteil vom Geschädigten selbst, dass es also eine für die Verteidigung recht bedeutende Vorgeschichte zu der Tat gibt: Wie Zeugen aus der Umgebung des Angeklagten an den umliegenden Biertischen im Zelt nämlich angaben hatte der Geschädigte keine Gelegenheit ausgelassen, den Angeklagten und seine Umgebung zu provozieren und sich mit Ihnen anzulegen bis hin zu Schlägereien mit den anderen Tischnachbarn des Angeklagten. Bezeichnenderweise hatten es der sogenannte Geschädigte und sein Hauptzeuge vorgezogen, sich zu entschuldigen und der Hauptverhandlung fernzubleiben.

6. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-06 14:36:022015-01-27 13:52:11Aussageverweigerung beste Verteidigungsstrategie gegen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

23-Jährige muss sich Ermittlungen wegen eines früheren Betrugs beim BaföG-Antrag stellen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Eine 23-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich derzeit mit einer alten Verfehlung aus ihrer noch recht jungen Vergangenheit befassen: Der Altenpflegerin wird vorgeworfen, bei der Beantragung von BaföG für ihre Ausbildung zur Altenpflegerin geschummelt und ein kleines Erbe ihrer Oma verschwiegen zu haben. Nach dem Verdacht der Polizei soll sie durch dieses Verschweigen mehr als Euro 7.000 zu Unrecht an BaföG erhalten haben. Die junge Frau hatte von den Ermittlungen gegen sich durch ein Schreiben der Landeshauptstadt erfahren, die sie angeschrieben hatte mit der Aufforderung, ihr BaföG zurückzuzahlen, das ihr seinerzeit eigentlich als nicht rückzahlbarer Betrag gewährt worden war. In diesem Schreiben hatte die Behörde sich auf eine Auskunft des Finanzamtes berufen, wonach sie für ihr kleines Erbe in Höhe etwa Euro 20.000 Steuern zu zahlen hatte. Was sie also nicht gewußt hatte: Die Behörden tauschen sich untereinander aus!

Das Schreiben der Behörde enthielt allerdings zunächst noch nix über ein Strafverfahren, sondern lediglich die Mitteilung darüber, dass man vom Finanzamt eine Information über eine womöglich zu Unrecht gezahlte BaföG-Förderung erhalten habe verbunden mit der Gelegenheit zur Anhörung zu diesem Vorwurf, wie dies im Verwaltungsverfahren üblich und vorgeschrieben ist. Was die Frau aber natürlich nicht wußte war der Tatsache, dass derartige Verwaltungsverfahren zwingend in Strafverfahren gegen die BaföG-Bezieher münden und die Betroffenen mit einer Stellungnahme im Rahmen dieser Anhörung also gleichzeitig auch Angaben machen, die gegen sie in diesem nachfolgenden Strafverfahren verwendet werden.

Die junge Frau machte die gewünschten Angaben und zahlte den BaföG-Betrag sofort zurück, natürlich in der Hoffnung, dass ihr ein Strafverfahren erspart bleiben würde dadurch. Die Post in ihrem Briefkasten in den letzten Tagen zeigte ihr jedoch, dass diese Hoffnung trügerisch war. Sie wird sich nun mit dem Vorwurf des Sozialbetrugs befassen und womöglich auch einer Hauptverhandlung stellen müssen. Durch die rechtzeitige Einschaltung eines Verteidigers (RA Florian Schneider) hat sie allerdings zumindest im Ermittlungsverfahren alles richtig gemacht und wird durch ihren Verteidiger jetzt auf einen möglichst schonenden Verfahrensausgang hinwirken können.

6. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-06 14:33:522015-01-27 13:52:4123-Jährige muss sich Ermittlungen wegen eines früheren Betrugs beim BaföG-Antrag stellen

Taschendieb kommt nach 1 Jahr Untersuchungshaft frei

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zwei von drei Angeklagte konnten am Montagmittag aufatmen: Nach etwas mehr als 1 Jahr Untersuchungshaft in München-Stadelheim wurde ihr Haftbefehl von der Großen Strafkammer am Landgericht München I aufgehoben und sie konnten nach 12 Monaten und 6 Tagen Haft wieder in Freiheit gelangen. Das Trio war im Januar 2013 am Viktualienmarkt festgenommen worden, als sie versucht hatten, einer Besucherin einer Lokalität der Schrannenhalle die Tasche zu klauen. Auf Taschendiebstähle spezialisierte Beamte der Polizei hatten sie dabei beobachtet, wie sie nach der Handtasche einer Frau am Nebentisch griffen, die über der Sitzlehne hing, was allerdings schiefging, da die Frau aufgepaßt hatte. Die 3, zwei Chilenen von etwa Mitte 20 und eine 32-jährige vierfache Mutter aus Chile (Verteidiger RA Florian Schneider), gingen sofort in Haft. Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass einer der beiden Männer zigfach gleichgelagerte Diebstähle von Handtaschen und Geldbörsen in den Jahren zuvor begangen hatte.

Je länger die Kripo ermittelte um so mehr Straftaten fanden sich bei dem einen Chilenen, die Straftaten flogen auf, da die Ermittler der Polizei jede Menge Videobänder von Geldautomaten auswerteten, an denen der 27-Jährige versucht hatte, mit den gestohlenen Karten Geld abzuheben. Da er dabei nicht alleine war fiel der Verdacht schnell auf seine beiden Begleiter und die 3 erhielten im Herbst eine Anklage wegen Bandendiebstahls in vielen Fällen.

An den vier Hauptverhandlungstagen im Januar und Anfang Februar diesen Jahres vor dem Landgericht München I gelang es der Staatsanwaltschaft jedoch nicht, den Nachweis anzutreten, dass die 3 tatsächlich als Bande aufgetreten waren. So mußte zwar der Haupttäter wegen seiner vielen Straftaten eine Strafhaft von 3 Jahren und 6 Monaten antreten, die anderen Beiden bekamen jedoch nur kurze Freiheitsstrafen, die sie wegen der langen U’haft bereits bereits verbüßt hatten. So konnten sie sofort nach der Urteilsverkündung nach Chile ausreisen.

2. März 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-03-02 14:39:162015-01-27 13:42:39Taschendieb kommt nach 1 Jahr Untersuchungshaft frei

Anklage gegen drei Chilenen wegen zahlloser Taschendiebstählen in Deutschland und vor allem in der Münchner Altstadt

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I müssen sich seit Montag dieser Woche zwei Brüder von Anfang 30 und Ende 20 sowie eine dreiunddreißigjährige Frau, allesamt Chilenen, wegen des Vorwurfs des jahrelangen Bandendiebstahls verantworten. Die Drei sollen, so die Anklage, seit 2011 immer wieder von ihrem Wohnsitz in Barcelona aus nach Deutschland eingereist sein, um vor allem in München Taschen zu stehlen und sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ziel der Diebstähle waren vor allem das Bargeld, aber auch die Kreditkarten, mit denen die Drei, so der Vorwurf der Ermittler, dann an den Geldautomaten abgehoben haben sollen. In München soll das Hauptbetätigungsfeld der Viktualienmarkt gewesen sein, wo Münchener und Touristen während des Konsums von Essen und Getränken um ihre Taschen und Geldbörsen gebracht worden sein sollen. Infolge der nachfolgenden Abhebungsversuche an Geldautomaten konnten jedoch von der Polizei Fotos sichergestellt werden.

Letztes Januar schlugen die Ermittler zu, als die Drei gemeinsam in der Schrannenhalle eine Geldbörse zu entwenden versucht hatten und dabei erwischt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass einer der Drei als Haupttäter anzusehen ist und seit 2011 vielfach in Deutschland wegen Taschendiebstählen und betrügerischen Geldabhebereien an Geldautomaten verdächtig ist. Die beiden Anderen, sein Halbbruder und die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), sind dagegen nur als Nebenfiguren verdächtig, da sie den Hauptangeklagten nur ein Mal begleitet haben sollen.

Alle gingen sofort in Haft, wo sie sich nun seit einem Jahr befinden. Zu Beginn der Hauptverhandlung am Montag waren alle geständig. Bestritten wird von Ihnen lediglich der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, da sie zu Dritt nur einmal unterwegs gewesen seien und da gleich verhaftet wurden. Da die Beweislage für ein bandenmäßigen Vorgehen äußerst dünn ist und sie in der Tat nur letztes Jahr im Januar zu dritt erwischt wurden droht ihnen nur eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls, was angesichts eines geschlagenen Jahres in Untersuchungshaft dazu führen kann, dass die beiden Nebentäter mit der Urteilsverkündung ihre Freiheit wiedererlangen werden. Der Haupttäter wird mit nahezu vier Jahren Haft rechnen müssen.

13. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-13 11:31:102015-01-27 14:00:05Anklage gegen drei Chilenen wegen zahlloser Taschendiebstählen in Deutschland und vor allem in der Münchner Altstadt

Ehefrau nach Messerstich gegen Ehemann in Haft

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat vor kurzem gegen eine Mittvierzigerin aus München Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen ihren Ehemann erlassen. Hintergrund dieses Haftbefehls ist ein bereits seit langem währender Streit zwischen zwei Eheleuten, einer ursprünglich aus den USA stammenden Frau und einem Münchner, die bereits seit 15 Jahren verheiratet sind und zwei Kinder im Teenageralter haben. Die Beiden hatten sich in den letzten 2, 3 Jahren zunehmend in die Haare gekriegt und sich ganz offenkundig immer wieder weniger verstanden, was dazu geführt hatte, dass die Ehefrau sich mehr und mehr dem Alkohol zugewandt hatte und der Ehemann ihr auch deshalb mehr und mehr den Rücken gekehrt hatte. Einzig die beiden Kinder waren noch als etwas Verbindendes angesehen worden, darüber hinaus hatte man ganz eindeutig nicht mehr viel gemeinsam.

Vor gut 3 Wochen eskalierte der Streit dermaßen, dass die Ehefrau ihrem Mann mitteilte, er brauche zu Hause nicht mehr aufzutauchen, sie habe das Schloss ausgewechselt, er wohne jetzt nicht mehr in der Wohnung. Als sie ihn kurz darauf bat, doch noch einmal vorbei zu kommen, da es ihr schlecht ginge, kam es zur Katastrophe: Als der Ehemann zu Hause eintraf und seine total alkoholisierte Ehefrau daran hindern wollte, seine gesamten Habseligkeiten aus dem Fenster zu werfen, war es handgreiflich geworden zwischen den Beiden: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die Ehefrau mit einem Alkoholpegel von über 2 Promille ein Küchenmesser genommen haben und versucht haben, es in den Rücken ihres Mannes zu rammen, als der sich von ihr abgewandt hatte. Wie durch ein Wunder war jedoch nichts passiert, der Ehemann hatte lediglich einen leichten Druck auf der rechten Seite seines Rückens verspürt und, als er sich umgedreht hatte, soll er seine Frau mit einem Messer in der Hand gesehen haben, dessen Klinge abgebrochen war. Die Klinge selbst soll irgendwo anders gelegen sein. Tatsache ist aber definitiv, dass er noch nicht einmal eine geringfügige Verletzung davongetragen hatte, was sich sehr schlecht mit dem Tatvorwurf laut Haftbefehl vereihnbaren läßt, dass die Beschuldigte ihren Mann versucht haben soll, zu ermorden. Tatsache ist nämlich auch, dass das Opfer keine Panzerweste getragen hatte, sondenr eine normale Daunenjacke, durch die ein Küchenmesser buttterweich durchgegange wäre, wenn die Beschuldigte wirklich richtig zugestochen hätte.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt jedoch trotzdem im Moment der Tatbestand des versuchten Mordes vor, da nach ihrer Auffassung die Beschuldigte einen Messerstich in Richtung Rumpf ihres Mannes geführt hatte, – den allerdings keiner gesehen und auch keiner bemerkt hatte, – der aber nur durch einen Zufall nicht zu einer schweren Verletzung geführt hatte, ohne dass die Beschuldigte für diesen Zufall etwas gekonnt haben soll: Denn, – nach Meinung der Ermittler, – sei es doch wohl so, dass der FRau nicht zugute gehalten werden könne, dass das Messer nicht funktioniert habe! Die Beschuldigte sitzt damit seit 3 Wochen in Untersuchungshaft, ein Gutachter wird nun klären müssen, weshalb es hier nicht zu einer großen Katastrophe gekommen war und der Mann unverletzt geblieben ist und ob es womöglich doch der Ehefrau zu Gute zu halten ist, dass nichts weiter passiert war. Im Falle einer Mordanklage vor dem Münchner Schwurgericht würde sie mit vielen Jahren Haft rechnen müssen.

19. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-19 11:28:482015-01-27 14:11:05Ehefrau nach Messerstich gegen Ehemann in Haft

Freispruch für Arbeitgeber in Führerscheinsache

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straßenverkehrsdelikte

Ein Unternehmer aus dem Raum Starnberg konnte sich letzte Woche vor dem Verkehrsgericht des Amtsgerichts München über einen Freispruch freuen: Der Mittdreißiger, der eine Landschaftsbaufirma betreibt, hatte im Sommer diesen Jahres vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über eine Geldstrafe erhalten, weil er es angeblich seinem Mitarbeiter fahrlässigerweise gestattet hatte, einen Transporter mit Anhänger zu führen, obwohl der Mitarbeiter hierfür gar keine Fahrerlaubnis gehabt hatte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I, die den Strafbefehl beim Amtsgericht München beantragt hatte, habe der Angeklagte einen seiner Mitarbeiter damit beauftragt, mit dem Firmen-Sprinter einen Minibagger nach seiner Reparatur bei der Firma Caterpillar auf den Anhänger zu laden und von München Richtung Starnberger See zu fahren. Bei einer Verkehrskontrolle in München war der Polizei dann aufgefallen, dass der Fahrer des Sprinters mit dem Minibagger nur Klasse B hatte.

Der Angeklagte soll es angeblich verabsäumt haben, zu überprüfen, ob sein Mitarbeiter nur, – wie meistens, – nur die Fahrerlaubnis der Klasse B hatte, oder einen ausreichenden Führerschein zum Führen auch eines solch großen Gespanns. Gegen den Mitarbeiter des Angeklagten war daraufhin ein Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen worden, den dieser sofort akzeptiert hatte. Als das Verfahren gegen den Mitarbeiter abgeschlossen war, war man dann auch gegen den angeklagten Arbeitgeber vorgegangen. Auf Anraten seines Verteidigers RA Florian Schneider war gegen den Strafbefehl des Unternehmers sofort Einspruch eingelegt worden und im Rahmen einer Einspruchsbegründung ausführlich dargelegt worden, weshalb der Strafbefehl zu Unrecht ergangen war. Als das Amtsgericht München auf den Einspruch hin Termin zur Hauptverhandlung anberaumte und den Fahrer des Sprinters als Zeugen lud, belastete dieser den Angeklagten zunächst schwer und behauptete, der Angeklagte habe eigentlich ganz genau gewusst, dass er, der Fahrer, gar keine ausreichende Fahrerlaubnis gehabt habe, er habe ihn aber trotzdem dazu veranlasst, das Gespann von München Richtung Starnberger See zu ziehen.

Bei der Befragung dieses Zeugen war es dann allerdings im weitern Verlauf gelungen, herauszuarbeiten, dass der Zeuge log, weil er stinksauer war auf den Angeklagten, denn der hatte ihn nicht nur gekündigt, sondern ihm auch die Geldstrafe für seinen eigenen Strafbefehl nicht bezahlt. Außerdem konnte dieser Zeuge mit seinen eigenen Angaben bei der Polizei konfrontiert werden, wo er selbst noch ausgesagt hatte, er habe seinen früheren Arbeitgeber auf dessen Frage hin angelogen und behauptet, er habe die richtige Fahrerlaubnis, nur um die Arbeitsstelle nicht zu riskieren. Dem Amtsgericht München blieb daraufhin nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen und ihm die Kosten für seine Verteidigung der Staatskasse aufzuerlegen.

19. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-19 11:28:252015-01-27 14:12:04Freispruch für Arbeitgeber in Führerscheinsache

23-Jähriger angeklagt wegen Handeltreibens mit Cannabis

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Am Mittwoch vorletzter Woche musste sich ein 23-jähriger Münchner vor einer Strafrichterin des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und außerdem wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft München hatte dem Mann vorgeworfen, im Dezember letzten Jahres ein Gramm Marihuana zum Preis von EURO 15 an einen Bekannten verkauft zu haben und im Juli diesen Jahres in seiner Wohnung Cannabis samen mit etwa 5% Wirkstoffgehalt besessen zu haben. Außerdem soll der Angeklagte zwei Schrotpatronen zuhause aufbewahrt haben. Die Ermittlungen gegen ihn waren in Gang gesetzt worden, als ein 22-Jähriger Bekannter von ihm bei seiner Festnahme behauptete, er habe ein Gramm Cannabis von ihm gekauft. Bei der darauf folgenden Durchsuchung seiner Wohnung hatte dann die Polizei zwar kein Cannabis gefunden, aber 8 Cannabissamen sowie zwei Schrotpatronen.

Der Angeklagte selber (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte von Anfang an alles richtig gemacht und nichts zu dem Vorwurf gesagt, was sich für ihn im weiteren Verlauf als äußerst positiv herausstellen sollte: Tatsächlich war es nämlich wohl so gewesen, dass der er den Bekannten zwar aus der Schule kannte, ihn aber jahrelang nicht mehr gesehen hatte und ihm erst nichts verkauft hatte. Wie häufig bei Beschuldigten aus diesem Bereich werden quer Beet alle belastet, die man kennt, um möglichst viel Rabatt bei Staatsanwaltschaft und Gericht herauszuschlagen, um in den Genuß der sog. Kronzeugenregelung des BtmG zu kommen.

Da der Angeklagte dann auch bei Gericht jegliche Aussage verweigerte wurde es in der Verhandlung für den Staatsanwalt schwierig, ihm etwas nachzuweisen, denn plötzlich entschied sich der Bekannte, – der als Zeuge geladen war, – dazu, von nun an eine Aussage zu verweigern. Damit fehlte dem Gericht plötzlich der Zeuge und so mußte ausgesetzt werden, wobei nun absehbar ist, dass kein Weg mehr zu einer Verurteilung des Angeklagten führen wird, da auch sonst bei der neuen Verhandlung im nächsten Jahr kein besserer Zeuge zur Verfügung stehen wird. So wird sich der Angeklagte bald über einen Freispruch freuen können.

18. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-18 11:28:012015-02-05 11:01:1923-Jähriger angeklagt wegen Handeltreibens mit Cannabis

Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbrüchen in Deutschland

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein 31-jähriger Familienvater aus Lettland (Verteidiger RA Florian Schneider) bekam am Dienstag vor dem Landgericht München I die ganze Strenge der bayrischen Justiz zu spüren: Der Mann war 2009 mit einem Freund nach Deutschland gekommen und hier im Suff (etwa 1 Liter Wodka und einige Bier) auf die nicht so gute Idee verfallen, in der Nähe von Dachau in eine Halle einzubrechen, in der ein Wohnmobil, ein Boot und Anderes abgestellt war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er nicht dabei gehabt, sondern aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus dem Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, deshalb hatte er die entwendeten Teile neben der Halle liegen lassen.

Nach der Tat war er wieder verschwunden, jedoch im Januar diesen Jahres erneut in Deutschland aufgetaucht und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen, wo er dieses Mal festgenommen wurde. Nun flog auch die alte Sache von 2009 auf, denn man hatte damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert, die ihn nun als Täter überführten. Nach dem 2. Einbruch war er sofort verhaftet worden und sitzt damit seit Januar in Untersuchungshaft. Für den Einbruch in Hannover hatte er im Frühsommer 10 Monate ohne Bewährung bekommen, für die Sache 2009 kurz darauf in München 8 Monate, ebenfalls ohne Bewährung. Da er dies nicht hatte akzeptieren wollen war er in Berufung gegangen, über die vergangenen Dienstag vor der Berufungskammer in München verhandelt worden war.

Obwohl der Angeklagte geständig und zum Zeitpunkt der 1. Tat in Dachau nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt nicht als Vorstrafe, der Einbruch in das Haus war ja erst nach dieser Tat 2013 begangen worden) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war konnte er jedoch auch die Berufungskammer nicht davon überzeugen, ihm eine Bewährung zu geben. Sein Erfolg in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht bestand jedoch darin, dass er die fast gleichzeitige Verurteilung in Hannover mit der in München zusammengezogen wurde und er durch die Bildung einer Gesamtstrafe einen großen Strafrabatt bekommen konnte. So muss er insgesamt nun deutlich weniger absitzen, als wenn beide Strafen nebeneinander stehen geblieben wären. Da zudem nun der Drittelzeitpunkt näher rückt kann er davon ausgehen, entweder abgeschoben zu werden oder jedenfalls das restliche Drittel auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen.

26. September 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-09-26 11:27:082015-01-27 14:45:50Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbrüchen in Deutschland

Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch eines 27-jährigen Mannes, in einem Münchener Kaufhaus ein teures Parfüm für seine Freundin zu entwenden, führte nicht nur zum Scheitern, sondern auch direkt in die Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim. Der Rumäne hatte vor zwei Wochen das Kaufhaus mit der Absicht betreten, ein Parfüm im Wert von Euro 65 zu klauen. Hierzu hatte er sich mit Alufolie ausgerüstet, die dazu dienen sollte, die Alarmanlage am Ausgang zu überlisten: Das in Alufolie gewickelte Diebesgut hätte von den Alarmmeldern an den Türen nicht entdeckt werden können. Dummerweise wurde er noch vorher ertappt und von der Polizei vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft München beantragte beim Amtsgericht München den Erlaß eines Haftbefehls, den der Ermittlungsrichter dann dem Mann eröffnete. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Stadelheim ein. Zwei Wochen nach seiner Inhaftierung wurde ihm als Verteidiger RA Florian Schneider beigeordnet.

Der Umstand, dass der Beschuldigte bei seiner Verhaftung nicht verteidigt war und er gerade als Ausländer keine Kenntnis von seinen Rechten bei der Polizei hatte, führte dazu, dass er einen folgenreichen Fehler machte: Bei einer sofort durchgeführten Vernehmung hatte er sich nämlich dazu verleiten lassen, nicht, wie es sein Recht gewesen wäre, die Klappe zu halten und zu schweigen zum Tatvorwurf, sondern unumwunden seinen Plan einzuräumen und seinen gescheiterten Diebstahlsversuch zugegeben. Wie in den meisten Fällen redete er sich um Kopf und Kragen, seine Hoffnung erfüllte sich dagegen nicht, denn er bekam für sein Geständnis nichts, er wanderte ein. Unglücklicherweise hatte er sich mit seiner Aussage erheblich selbst belastet und sich einer effektiven Verteidigung selbst begeben. Alle Erfahrung zeigt, man hält bei einer polizeilichen Vernehmung besser den Mund!

Als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland hatte der Beschuldigte nämlich nicht die geringste Chance auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls, sondern muß realistischerweise damit rechnen, bis zur Hauptverhandlung in geschätzt drei bis vier Monaten in Untersuchungshaft verbringen zu müssen. Erst hier kann er dann darauf hoffen, dass sich seine unumwundene Offenheit bei seiner Verhaftung auszahlen wird: Da er nicht vorbestraft ist kann er nämlich wenigstens dann mit einer Haftentlassung aufgrund einer Bewährungsstrafe rechnen.

27. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-27 11:25:342015-01-27 14:46:44Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht München hat gegen einen etwa 30-jährigen Münchner Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, dem nichts Anderes zur Last liegt, als dass er verdächtig ist, vor längerer Zeit an zwei Diebstählen beteiligt gewesen zu sein. Dies befremdet auf den ersten Blick, zumal der Mann nur geringfügig vorbestraft ist und ein geregeltes bürgerliches Leben mit fester Arbeitsstelle und Lebensgefährtin führt. Von der Ausgangssituation her also eigentlich eher ungewöhnlich, auch ist der Wert des in Rede stehenden Diebesgutes gering und es ist noch gar nicht ganz sicher, dass der Mann an den beiden Taten beteiligt war. Einziges Indiz ist eine Fingerspur, die man dem Beschuldigten zuordnen kann. Der Mann wurde ungeachtet seines Protestes letzten Freitag in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München festgesetzt und Sonntagabend nach Stadelheim verbracht, wo er nun einsitzt. Denn auch der Ermittlungsrichter, dem der Beschuldigte am Samstagvormittag vorgeführt worden war, ließ ihn nicht frei.

Der Ermittlungsrichter hatte schon vor Monaten den Haftbefehl erlassen, letztlich nur mit der Begründung, dass der Beschuldigte nirgendwo fest angemeldet war, – auch wenn er jeden Tag einer festen Arbeit nachgeht. Alleine wegen des fehlenden festen Wohnsitzes war Fluchtgefahr bejaht worden.

Der Beschuldigte hatte die Sache bei seiner Verhaftung am Freitag viel zu leicht genommen und war davon ausgegangen, dass sich alles leicht aufklären lassen würde. Deshalb hatten weder er noch seine Freundin sich zunächst um einen Anwalt gekümmert, was sich bei der Haftbefehlseröffnung am Samstag als schwerer Fehler herausstellte. Denn erst als auch der Haftrichter am Samstagvormittag im Münchner Polizeipräsidium ihn nicht aus der Haft entlassen hatte war ihm der Ernst der Sache klar geworden. Nun muß er sich etwa ein bis zwei Wochen gedulden, bis sein Verteidiger (RA Florian Schneider) beim Amtsgericht einen Termin zur Haftprüfung bekommen hat, bei dem der Beschuldigte nachweisen kann, dass er bei der Schwester seiner Freundin Wohnsitz nehmen und sich anmelden kann.

6. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-06 11:25:142015-01-27 14:47:18AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes
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Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

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