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Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbrüchen in Deutschland

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein 31-jähriger Familienvater aus Lettland (Verteidiger RA Florian Schneider) bekam am Dienstag vor dem Landgericht München I die ganze Strenge der bayrischen Justiz zu spüren: Der Mann war 2009 mit einem Freund nach Deutschland gekommen und hier im Suff (etwa 1 Liter Wodka und einige Bier) auf die nicht so gute Idee verfallen, in der Nähe von Dachau in eine Halle einzubrechen, in der ein Wohnmobil, ein Boot und Anderes abgestellt war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er nicht dabei gehabt, sondern aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus dem Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, deshalb hatte er die entwendeten Teile neben der Halle liegen lassen.

Nach der Tat war er wieder verschwunden, jedoch im Januar diesen Jahres erneut in Deutschland aufgetaucht und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen, wo er dieses Mal festgenommen wurde. Nun flog auch die alte Sache von 2009 auf, denn man hatte damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert, die ihn nun als Täter überführten. Nach dem 2. Einbruch war er sofort verhaftet worden und sitzt damit seit Januar in Untersuchungshaft. Für den Einbruch in Hannover hatte er im Frühsommer 10 Monate ohne Bewährung bekommen, für die Sache 2009 kurz darauf in München 8 Monate, ebenfalls ohne Bewährung. Da er dies nicht hatte akzeptieren wollen war er in Berufung gegangen, über die vergangenen Dienstag vor der Berufungskammer in München verhandelt worden war.

Obwohl der Angeklagte geständig und zum Zeitpunkt der 1. Tat in Dachau nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt nicht als Vorstrafe, der Einbruch in das Haus war ja erst nach dieser Tat 2013 begangen worden) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war konnte er jedoch auch die Berufungskammer nicht davon überzeugen, ihm eine Bewährung zu geben. Sein Erfolg in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht bestand jedoch darin, dass er die fast gleichzeitige Verurteilung in Hannover mit der in München zusammengezogen wurde und er durch die Bildung einer Gesamtstrafe einen großen Strafrabatt bekommen konnte. So muss er insgesamt nun deutlich weniger absitzen, als wenn beide Strafen nebeneinander stehen geblieben wären. Da zudem nun der Drittelzeitpunkt näher rückt kann er davon ausgehen, entweder abgeschoben zu werden oder jedenfalls das restliche Drittel auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen.

26. September 2013/von Florian Schneider
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