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23-Jährige muss sich Ermittlungen wegen eines früheren Betrugs beim BaföG-Antrag stellen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Eine 23-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich derzeit mit einer alten Verfehlung aus ihrer noch recht jungen Vergangenheit befassen: Der Altenpflegerin wird vorgeworfen, bei der Beantragung von BaföG für ihre Ausbildung zur Altenpflegerin geschummelt und ein kleines Erbe ihrer Oma verschwiegen zu haben. Nach dem Verdacht der Polizei soll sie durch dieses Verschweigen mehr als Euro 7.000 zu Unrecht an BaföG erhalten haben. Die junge Frau hatte von den Ermittlungen gegen sich durch ein Schreiben der Landeshauptstadt erfahren, die sie angeschrieben hatte mit der Aufforderung, ihr BaföG zurückzuzahlen, das ihr seinerzeit eigentlich als nicht rückzahlbarer Betrag gewährt worden war. In diesem Schreiben hatte die Behörde sich auf eine Auskunft des Finanzamtes berufen, wonach sie für ihr kleines Erbe in Höhe etwa Euro 20.000 Steuern zu zahlen hatte. Was sie also nicht gewußt hatte: Die Behörden tauschen sich untereinander aus!

Das Schreiben der Behörde enthielt allerdings zunächst noch nix über ein Strafverfahren, sondern lediglich die Mitteilung darüber, dass man vom Finanzamt eine Information über eine womöglich zu Unrecht gezahlte BaföG-Förderung erhalten habe verbunden mit der Gelegenheit zur Anhörung zu diesem Vorwurf, wie dies im Verwaltungsverfahren üblich und vorgeschrieben ist. Was die Frau aber natürlich nicht wußte war der Tatsache, dass derartige Verwaltungsverfahren zwingend in Strafverfahren gegen die BaföG-Bezieher münden und die Betroffenen mit einer Stellungnahme im Rahmen dieser Anhörung also gleichzeitig auch Angaben machen, die gegen sie in diesem nachfolgenden Strafverfahren verwendet werden.

Die junge Frau machte die gewünschten Angaben und zahlte den BaföG-Betrag sofort zurück, natürlich in der Hoffnung, dass ihr ein Strafverfahren erspart bleiben würde dadurch. Die Post in ihrem Briefkasten in den letzten Tagen zeigte ihr jedoch, dass diese Hoffnung trügerisch war. Sie wird sich nun mit dem Vorwurf des Sozialbetrugs befassen und womöglich auch einer Hauptverhandlung stellen müssen. Durch die rechtzeitige Einschaltung eines Verteidigers (RA Florian Schneider) hat sie allerdings zumindest im Ermittlungsverfahren alles richtig gemacht und wird durch ihren Verteidiger jetzt auf einen möglichst schonenden Verfahrensausgang hinwirken können.

6. April 2014/von Florian Schneider
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