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Anklage gegen drei Chilenen wegen zahlloser Taschendiebstählen in Deutschland und vor allem in der Münchner Altstadt

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I müssen sich seit Montag dieser Woche zwei Brüder von Anfang 30 und Ende 20 sowie eine dreiunddreißigjährige Frau, allesamt Chilenen, wegen des Vorwurfs des jahrelangen Bandendiebstahls verantworten. Die Drei sollen, so die Anklage, seit 2011 immer wieder von ihrem Wohnsitz in Barcelona aus nach Deutschland eingereist sein, um vor allem in München Taschen zu stehlen und sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ziel der Diebstähle waren vor allem das Bargeld, aber auch die Kreditkarten, mit denen die Drei, so der Vorwurf der Ermittler, dann an den Geldautomaten abgehoben haben sollen. In München soll das Hauptbetätigungsfeld der Viktualienmarkt gewesen sein, wo Münchener und Touristen während des Konsums von Essen und Getränken um ihre Taschen und Geldbörsen gebracht worden sein sollen. Infolge der nachfolgenden Abhebungsversuche an Geldautomaten konnten jedoch von der Polizei Fotos sichergestellt werden.

Letztes Januar schlugen die Ermittler zu, als die Drei gemeinsam in der Schrannenhalle eine Geldbörse zu entwenden versucht hatten und dabei erwischt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass einer der Drei als Haupttäter anzusehen ist und seit 2011 vielfach in Deutschland wegen Taschendiebstählen und betrügerischen Geldabhebereien an Geldautomaten verdächtig ist. Die beiden Anderen, sein Halbbruder und die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), sind dagegen nur als Nebenfiguren verdächtig, da sie den Hauptangeklagten nur ein Mal begleitet haben sollen.

Alle gingen sofort in Haft, wo sie sich nun seit einem Jahr befinden. Zu Beginn der Hauptverhandlung am Montag waren alle geständig. Bestritten wird von Ihnen lediglich der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, da sie zu Dritt nur einmal unterwegs gewesen seien und da gleich verhaftet wurden. Da die Beweislage für ein bandenmäßigen Vorgehen äußerst dünn ist und sie in der Tat nur letztes Jahr im Januar zu dritt erwischt wurden droht ihnen nur eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls, was angesichts eines geschlagenen Jahres in Untersuchungshaft dazu führen kann, dass die beiden Nebentäter mit der Urteilsverkündung ihre Freiheit wiedererlangen werden. Der Haupttäter wird mit nahezu vier Jahren Haft rechnen müssen.

13. Januar 2014/von Florian Schneider
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