• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Aussageverweigerung beste Verteidigungsstrategie gegen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

In der kommenden Woche muss sich ein 22-Jähriger aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Der Mann soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I letztes Jahr auf der Wiesn selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend seinen Tischnachbar völlig grundlos angegriffen und ihm seinen halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen haben. Die Verletzungen des Geschädigten halten sich allerdings trotz des erheblichen Anklagevorwurfs sehr in Grenzen, sie beschränken sich auf einen Cut in der rechten Augenbraue. Die Polizei hatte den Angeklagten gleich nach dem Vorfall zur Identitätsfeststellung mitgenommen in die Wiesn-Wache, und in den Wochen danach eine ganze Menge Zeugen des Vorfalls vernommen. Der Angeklagte selbst hatte sich an sein wichtigstes Recht erinnert, nämlich keine Angaben zum Tatvorwurf machen zu müssen, und die Aussage verweigert.

Damit hatte er selbst alles richtig gemacht und den Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung in der Hauptverhandlung bereitet. Nach Anklageerhebung konnte zunächst die Akte beim Amtsgericht eingesehen werden und geprüft werden, wie sich die vielen Zeugen aus dem Umkreis des Geschädigten ebenso wie aus dem des Angeklagten geäußert hatten.

In der Strafakte ließ sich dann immerhin feststellen, dass es Zeugen gibt, die ausgesagt haben, dass die Aggressionen durchaus nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, vom Angeklagten ausgegangen waren, sondern im Gegenteil vom Geschädigten selbst, dass es also eine für die Verteidigung recht bedeutende Vorgeschichte zu der Tat gibt: Wie Zeugen aus der Umgebung des Angeklagten an den umliegenden Biertischen im Zelt nämlich angaben hatte der Geschädigte keine Gelegenheit ausgelassen, den Angeklagten und seine Umgebung zu provozieren und sich mit Ihnen anzulegen bis hin zu Schlägereien mit den anderen Tischnachbarn des Angeklagten. Bezeichnenderweise hatten es der sogenannte Geschädigte und sein Hauptzeuge vorgezogen, sich zu entschuldigen und der Hauptverhandlung fernzubleiben.

6. April 2014/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-06 14:36:022015-01-27 13:52:11Aussageverweigerung beste Verteidigungsstrategie gegen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

23-Jährige muss sich Ermittlungen wegen eines früheren Betrugs beim BaföG-Antrag...2 Jahre auf Bewährung für Einbrecher in Supermarkt
Nach oben scrollen