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Schlagwortarchiv für: anzeige

Erfolgreiche Strafanzeige

Allgemein

Der Erfolg einer Strafanzeige bemißt sich nicht unbedingt immer daran, ob der Beschuldigte am Schluß auch wirklich eine Strafe bekommt. Eine erfolgreiche Strafanzeige ist auch dann gegeben, wenn der Blick des Staatsanwaltes sich dadurch etwas weitet, weil er infolge der Strafanzeige einen Sachverhalt anders sieht, den er gerade ermittelt.

Eine erfolgreiche Strafanzeige hat man auch dann erstattet, wenn man es schafft, aus dem bisherigen Beschuldigten ein Tatopfer zu machen.

Es ist nach aller Erfahrung oft nur eine Frage der Strategie. Nach landläufiger Auffassung bei der Justiz und Polizei wird oft dem geglaubt, der als Erster eine Anzeige erstattet hat. Das kann durchaus das echte Opfer sein, das so handelt. Das kann aber auch der sein, der schon viele Jahre mit der Strafjustiz eigene Erfahrungen gesammelt hat und sich auskennt.

Eine gute Verteidigungsstrategie für einen Beschuldigten kann es also erforderlich machen, gegen das vermeintliche Opfer ebenfalls Anzeige zu erstatten!

Als recht durchsichtige Flucht nach Vorne kommt man damit nicht durch. Hat man aber gute Argumente für ein solches Vorgehen wird diese Anzeige Anklang finden bei den Strafverfolgern. Die Herausforderung ist also, gute Recherche-Arbeit im Vorfeld der Anzeige zu leisten und dann gute Argumente zu liefern.

Die Strafverfolger sind an Recht und Gesetz gebunden und können eine Gegenanzeige nicht einfach als leicht zu durchschauendes Manöver abtun.

Oft genug gelingt es damit, einem Anzeigeerstatter den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn der Angezeigte den Spieß umdreht. Denn oft genug werden dann beide Anzeigen eingestellt. Wichtig ist immer, nicht zu lange zu warten. Sind inzwischen mehrere Monate ins Land gegangen leidet schon mal die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters.

Immer im Auge zu behalten ist für eine erfolgreiche Strafanzeige die Strafantragsfrist von 3 Monaten!

Viele Delikte werden nur auf Antrag hin verfolgt. Das bedeutet, dass die Strafverfolger auf die Strafanzeige alleine noch nicht reagieren. Der Anzeigeerstatter muss zusätzlich auch noch extra und ausdrücklich Strafantrag stellen. Und er muss dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Bekanntwerden der Straftat tun. Sonst ist die Sache rum ums Eck!

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt’s hier nicht, auch keine Fristverlängerung!

Strafantragsfrist versaust heißt die Sache ist durch! Der Anzeigeerstatter guckt in die Röhre. Das Gesetz ist hier gnadenlos. Ist die Strafantragsfrist versaust gibts keine Strafverfolgung mehr. Die Sache wird eingestellt.  Nur in wenigen Fällen bejaht die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt trotz fehlendem Strafantrag.

Strafantragsdelikte sind Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Anderes mehr.

Auch im Urheber-Strafrecht gibts da was. Es sind immer diejenigen Delikte, wo das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht so groß ist wie bei den kapitalen Straftaten.

20. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-20 13:57:102021-01-20 14:57:12Erfolgreiche Strafanzeige

Verfahren wegen Beleidigung eingestellt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die Beleidigungen waren krass, ausschließlich unter der Gürtellinie, Fäkal- und Genitalsprache vom Schlimmsten. Der Mittdreißiger hatte diese seinem Nebenbuhler, der ihm mal die Frau ausgespannt hatte, per E-Mail gesendet. Er befürchtete daher nicht ganz zu Unrecht dicken Ärger, als er die Vorladung der Polizei wegen dieser Äußerungen in der Post fand. Klugerweise leistete er dieser Vorladung jedoch keine Folge, sondern fragte erst einmal einen Strafverteidiger um Rat.

Wer hat angefangen?

Als die Strafakte eintraf konnte nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte lediglich auf vorangegangene Beleidigungen des Anzeigeerstatters reagiert hatte, die Beleidigungen also gegenseitig waren. Durch den Abgleich der E-Mailadresse, unter der der frühere Nebenbuhler versucht hatte, den Beschuldigten anonym zu beleidigen mit derjenigen, unter der Anzeige erstattet hatte, konnte der Beschuldigte nachweisen, dass zunächst er selbst Opfer von Beleidigungen gewesen war. Auf diese hatte er nur geantwortet. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb keine Anklage, sondern verwies den vermeintlich Geschädigten auf den Privatklageweg. 

1. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-01 17:25:022020-01-28 11:54:53Verfahren wegen Beleidigung eingestellt

Vor dem Sex verschwiegene HIV-Infektion kann schwere Körperverletzung bedeuten

Sexualdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Mann mittleren Alters muß einige schlaflose Nächte hinter sich haben, nachdem ihm sein Exfreund erklärt hatte, er werde ihn anzeigen wegen schwerer Körperverletzung, da er ihn angeblich angesteckt hatte beim Sex mit HIV. Die Beiden waren zwei Jahre lang ein Paar gewesen und hatten ungeschützt miteinander verkehrt. Nach Beginn der Beziehung hatte der Mann seinem Partner offenbart, dass er positiv sei. Auch nach diesem Outing hatte sein Partner keine Einwände gehabt gegen den ungeschützten Verkehr. Nach der Trennung jedoch, – die gegen seinen Willen erfolgt war und seinen Partner sehr entäuscht hatte, – hatte sich der Verlassene nicht nur mit der Drohung gerächt, er werde jetzt in der ganzen Stadt verbreiten, dass er positiv sei, sondern auch Strafanzeige erstatten. Unabhängig davon, ob er seine Drohung wahr macht oder nicht, ist mit Erstattung solch einer Anzeige noch lange nicht gesagt, dass der Angezeigte dann tatsächlich auch wegen Körperverletzung verurteilt wird, denn es ist gar nicht so leicht, trotz ungeschützten Verkehrs einen Anderen mit HIV zu infizieren: die Staatsanwaltschaft muß nämlich zum Einen den Nachweis führen, dass der Beschuldigte mit Viren über der Nachweisgrenze infiziert ist, – also andere Menschen überhaupt anzustecken imstande ist, – und zum Anderen, dass das Opfer denselben Virentypus in sich trägt wie der Beschuldigte. Letztlich entscheiden also Mediziner, ob ein Beschuldigter strafrechtlich verfolgt werden kann oder nicht. 

23. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-23 17:45:562016-01-07 22:34:53Vor dem Sex verschwiegene HIV-Infektion kann schwere Körperverletzung bedeuten

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