• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht München hat gegen einen etwa 30-jährigen Münchner Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, dem nichts Anderes zur Last liegt, als dass er verdächtig ist, vor längerer Zeit an zwei Diebstählen beteiligt gewesen zu sein. Dies befremdet auf den ersten Blick, zumal der Mann nur geringfügig vorbestraft ist und ein geregeltes bürgerliches Leben mit fester Arbeitsstelle und Lebensgefährtin führt. Von der Ausgangssituation her also eigentlich eher ungewöhnlich, auch ist der Wert des in Rede stehenden Diebesgutes gering und es ist noch gar nicht ganz sicher, dass der Mann an den beiden Taten beteiligt war. Einziges Indiz ist eine Fingerspur, die man dem Beschuldigten zuordnen kann. Der Mann wurde ungeachtet seines Protestes letzten Freitag in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München festgesetzt und Sonntagabend nach Stadelheim verbracht, wo er nun einsitzt. Denn auch der Ermittlungsrichter, dem der Beschuldigte am Samstagvormittag vorgeführt worden war, ließ ihn nicht frei.

Der Ermittlungsrichter hatte schon vor Monaten den Haftbefehl erlassen, letztlich nur mit der Begründung, dass der Beschuldigte nirgendwo fest angemeldet war, – auch wenn er jeden Tag einer festen Arbeit nachgeht. Alleine wegen des fehlenden festen Wohnsitzes war Fluchtgefahr bejaht worden.

Der Beschuldigte hatte die Sache bei seiner Verhaftung am Freitag viel zu leicht genommen und war davon ausgegangen, dass sich alles leicht aufklären lassen würde. Deshalb hatten weder er noch seine Freundin sich zunächst um einen Anwalt gekümmert, was sich bei der Haftbefehlseröffnung am Samstag als schwerer Fehler herausstellte. Denn erst als auch der Haftrichter am Samstagvormittag im Münchner Polizeipräsidium ihn nicht aus der Haft entlassen hatte war ihm der Ernst der Sache klar geworden. Nun muß er sich etwa ein bis zwei Wochen gedulden, bis sein Verteidiger (RA Florian Schneider) beim Amtsgericht einen Termin zur Haftprüfung bekommen hat, bei dem der Beschuldigte nachweisen kann, dass er bei der Schwester seiner Freundin Wohnsitz nehmen und sich anmelden kann.

6. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-06 11:25:142015-01-27 14:47:18AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

7 bis 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 3 Türken wegen Schlägerei im Westend

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein sehr lauter Abend im Spätsommer letzten Jahres im Münchner Westend endete so richtig erst am Montagnachmittag vor dem Amtsgericht München, als drei Türken zwischen 30 und 40 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 7 und 9 Monaten verurteilt wurden. Die 3, die sich erst damals in einer Kneipe kennengelernt hatten und gemeinsam Raki getrunken hatten, waren infolge eines lautstarken Streits mit dem Wirt vor der Türe einer Gaststätte um 3 Uhr morgens mit einem etwa 50-jährigen Anwohner zusammengerumpelt, der sich zunächst aus dem Fenster seiner Wohnung über ihren Krach beschwert hatte. Als das nix geholfen hatte und seine Versuche unter Einsatz von Beleidigungen („Scheißtürken“) nur auf entsprechend laute und aggressive Antworten gestoßen waren war der Anwohner auf die Straße herunter gekommen und von einem der Dreien mit einem so kräftigen Fautschlag bedient worden, dass er Sternchen sah und den Rückzug nach Hause antrat. Ein anderer Nachbar rief die Polizei.

Die kam sofort, hatte allerdings zunächst einige Schwierigkeit, den Täter zu ermitteln, da die inzwischen mit dem Taxi zur nächsten Kneipe weiterzogen waren. Über den Taxifahrer gelang dann allerdings die Ermittlung der Drei, die daraufhin eine Anklage wegen gemeinschaftlicher und damit gefährlicher Körperverletzung bekamen.

In der Hauptverhandlung war der Schläger sofort geständig, die anderen Beiden bestritten jedoch, auch nur das allergeringste mit dem Faustschlag zu tun gehabt zu haben. Das Gericht glaubte jedoch nicht ihnen, sondern dem Anwohner, der behauptet hatte, 2 hätten ihn bedrängt und festgehalten und einer habe ihn geschlagen. Wer was gemacht haben soll hatte der Zeuge nicht mehr sagen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

1. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-01 11:23:402015-01-27 14:50:447 bis 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 3 Türken wegen Schlägerei im Westend

6 Monate auf Bewährung für versuchten Wohnungseinbruch

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Strafrichter am Amtsgericht München hatte am Montagnachmittag mit zwei von drei Angeklagten aus Rumänien auf der Anklagebank ein Einsehen: Die 3 Männer aus der Umgebung von Bukarest hatten sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft München wegen des Vorwurfes des versuchten Einbruchs in eine Wohnung im Münchner Lehel im Februar diesen Jahres zu verantworten. Sie seien kurz zuvor nach München gekommen, weil sie eine Arbeit auf einer Baustelle in Aussicht gehabt hätten. Als sie in München angekommen seien hätte sich diese Arbeit jedoch als Luftnummer herausgestellt. Da das Geld nur für die Reise nach Deutschland gereicht habe und sie den Aufenthalt in München sowie die Rückreise nach Hause erst noch hätten verdienen müssen, was ja nun aber nicht möglich gewesen sei, hätten sei nach eigenem Eingeständnis keinen anderen Weg mehr gesehen, als einen Einbruch zu versuchen, um wieder an Geld zu kommen. Da sie keine Erfahrung damit hatten und das Schloß zu stabil war scheiterten sie.

Direkt vor dem Haus wurden sie von der Polizei festgenommen und landeten alle Drei in Stadelheim. Dort verbrachten sie bis zur Verhandlung insgesamt viereinhalb Monate Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich geständig und schuldeinsichtig, was dazu führte, dass der Richter mit sich reden ließ und zwei der drei Angeklagten mit einer kurzen Bewährung nach Hause entließ.

Damit hatten 2 der Angeklagten eine Menge Glück: Obwohl alle Drei nicht vorbestraft waren, die Sache im Versuchsstadium stecken geblieben war und auch der Schaden an der Türe mit Euro 200 sehr überschaubar geblieben war zeigen gerade bayerische Gerichte sonst sehr wenig Nachsicht mit derartig gemeinschaftlich begangenen Straftaten. Der dritte im Bunde, der zugleich der Älteste von ihnen war und die glorreiche Idee zu dem Einbruch gehabt hatte, bekam dies zu spüren: Er muß für ein Jahr und 3 Monate ins Gefängnis, – ohne Bewährung.

29. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-29 11:22:352015-01-28 17:00:086 Monate auf Bewährung für versuchten Wohnungseinbruch

2 Jahre Haft für Autodiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straßenverkehrsdelikte

Vor der Berufungskammer des Landgerichts München I mußte sich am Freitag ein junger Pole wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Autodiebstahls in München im letzten Jahr verantworten. Der Mann war letztes Jahr in Tschechien verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er in München einen fast neuen BMW X5 gestohlen und in einer wilden Verfolgungsfahrt mit der Polizei nach Polen zu bringen versucht hatte. Nachdem es gelungen war, ihn in Tschechien an einer Straßensperre zum Stehen zu bringen und zu verhaften, war er im September nach Bayern ausgeliefert und in U’haft genommen worden. Seitdem sitzt er in der JVA und wurde im Frühjahr vom Amtsgericht München wegen Autodiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Pole als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt: Der Angeklagte wollte nach der langen U’haft eine Bewährung, die StA dagegen eine längere Haftstrafe, mindestens 2 Jahre und 6 Monate.

In der Berufungsverhandlung am Freitag wurde schnell klar, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte ihre Wünsche, – die gewissermaßen ja Maximalvorstellungen waren, – würden realisieren können. Im Wege eines Rechtsgespräch wurde daraufhin vereinbart, dass der Angeklagte zwar keine Bewährung bekommt, die Staatsanwaltschaft aber dafür mit einer Reduzierung des Urteil des Amtsgerichts auf maximal 2 Jahre ohne Bewährung einverstanden ist.

Der Angeklagte hatte zwar sehr darauf gehofft, nach insgesamt einem Jahr in Haft, – er war vor seiner Auslieferung nach Deutschland schon in Tschechien in Haft gesessen, – endlich nach Hause fahren zu dürfen. Da ihm aber dieses Jahr Abschiebe- bzw. Untersuchungshaft in vollem Umfang angerechnet werden wird auf seine Strafhaftzeit hat er jetzt eine konkrete Aussicht, in 4 Monaten den Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen und schon im November nach Hause fahren zu dürfen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, so dass der Angeklagte sofort in den Strafvollzug in einer anderen JVA wechseln kann, der deutlich angenehmer ist als die Untersuchungshaft in Stadelheim.

13. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-13 18:00:202015-01-28 17:09:042 Jahre Haft für Autodiebstahl

3 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte letzte Woche mit ihrem Antrag Erfolg, eine Frau von etwa Mitte Dreißig aus München für 3 Monate ins Gefängnis zu bringen: Der alleinerziehenden Mutter von 3 Söhnen (8, 11 und 12 Jahre) war vorgeworfen worden, trotz Vorstrafen und innerhalb offener Bewährung erneut 2 Ladendiebstähle begangen zu haben. Hintergund der beiden erneuten Diebstähle in großen Münchner Supermärkten ist die finanzielle Situation der Frau: Der Vater der 3 Kinder hat sich von der Familie getrennt und ist mit seinem Lebensgefährten zusammengezogen, für seine Familie und seine Kinder hat er nix mehr übrig und ist vor allem nicht bereit dazu, auch nur einen einzigen Euro für sie zu bezahlen. Die Familie lebt daher von Sozialhilfe und Wohngeld, was für vier Leute und vor allem für 3 Jungen in der Wachstumsphase vorne und hinten nicht reicht. Es ist weder Geld für Schulausflüge noch für irgendwelche Hobbys oder sportliche Freizeitaktivitäten da.

Der Etat für alle 4 beträgt gerade einmal 1000 Euro pro Monat, die Miete zahlt allerdings das Amt. Die beiden älteren Jungs besuchen trotz der durchaus schwierig zu nennenden Lebensumstände erfolgreich das Gymnasium, der Jüngste ist noch auf der Grundschule. Da das Geld aber noch nicht einmal fürs Essen so richtig reicht hat sich die Angeklagte erneut dazu hinreißen lassen, die Leckereien, die man sich sonst nie leisten kann, im Supermarkt zu klauen. Dies war jedoch nicht das erste und auch nicht zweite Mal, zudem steht die Angeklagte seit der letzten Verurteilung letztes Jahr unter Bewährung. Außerdem ist die letzte Verurteilung zur Bewährung gerade einmal ein paar Monate her gewesen, als sie erneut straffällig wurde. Daher ist dem Strafrichter trotz der schwierigen Situation der Mutter der Geduldsfaden gerissen und die Frau soll nach seinem Urteil für 3 Monate in den Knast, was mit den Kindern passieren sol, ist unklar, die 3 Kinder würden wohl vom Jugendamt in Pflegefamilien eingewiesen.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, es ist inzwischen Berufung eingelegt worden, was bedeutet, dass die Sache vor dem Landgericht München nochmals verhandelt werden muss und nun eine Strafkammer über das richtige Urteil neu befinden muss. Da das erstinstanzliche Amtsgericht der Frau besonders angelastet hatte, dass sie nicht arbeitet, obwohl alle drei Kinder vormittags in der Schule sind und sie so ja alle Vormittage zur freien Verfügung hat, – damit also ihre enge finanzielle Situation de facto mitverschuldet hat, – muss sie sich nun schleunigst um einen Halbtagesjob bemühen, sonst geht die Sache auch in der Berufung schief.

14. Juni 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-06-14 11:21:142015-01-28 17:11:203 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebstahls

Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

3 Männer aus Bulgarien haben eine realistische Perspektive, nach etwa einem Monat Untersuchungshaft ihre Heimat und ihre Familien wiedersehen zu können. Die Drei waren im Rahmen ihrer regulären Arbeit bei einer bulgarischen Spedition vor rund einem Monat nach München gekommen. Nach Beendigung der Ladetätigkeit waren sie auf die glorreiche Idee verfallen, im Umland von München 8 Fahrräder zu stehlen, die sie am Straßenrand fanden, und diese dann bin ihren Lkw einzuladen. Da alle Drei über eine feste Anstellung bei der Spedition und damit über ein festes Einkommen verfügen dürfte die Wurzel für die Idee im Alkohol liegen, den sie an ihrem Feierabend ausgiebig genossen hatten. Was auch zu sehen ist an der mangelhaften Ausführung der Idee, denn kaum hatten sie die Räder eingeladen war schon die Polizei da. Alle Drei waren sofort verhaftet und am nächsten Tag dem Haftrichter im Münchner Polizeipräsidium vorgeführt worden, der sie auch gleich nach Stadelheim verfrachtet hatte.

Da sie nicht vorbestraft und geständig waren und der Wert der 8 Räder nicht sehr hoch war war die Chance für einen Abschluß der Sache mit einer Geldstrafe offen, eine Anklage und damit auch eine Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht ist damit ebenso kein Thema mehr wie der weitere Vollzug der Untersuchungshaft, die Männer (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) könnten im Prinzip sofort entlassen werden.

Da bei ausländischen Tätern aber nach einer Haftentlassung und sofortigen Ausreise die Bezahlung der Geldstrafe nicht mehr sichergestellt wäre könnten die Haftbefehle erst dann außer Vollzug gesetzt werden wenn Kautionen in Höhe der Geldstrafen bezahlt worden sind. Dies ist nun in die Wege geleitet, sodass die Drei noch diese Woche heimfahren können.

27. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-27 11:20:012015-01-28 17:35:19Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

3 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Das Schöffengericht am Amtsgericht München hat am Mittwoch einen 23-Jährigen für schuldig befunden, letztes Jahr zwei alten Ladys die Handtaschen geklaut bzw geraubt zu haben, mit Marihuana Handel getrieben zu haben und drei 15-Jährigen einen Joint verabreicht zu haben, und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Angeklagte letztes Jahr im Sommer gerade erst aus der Strafhaft entlassen worden, wo er eine andere Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verbüßt hatte. 2 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft hatte er ohne Schwierigkeiten überstanden und hatte sogar eine gute Arbeit gefunden. Dann war er jedoch wieder mit Drogen in Kontakt gekommen, die vorher schon die Ursache für Straftaten gewesen waren, weshalb er wieder dazu gezwungen war, erneut einen geradezu gigantischen Konsum von gleichzeitig Kokain, Marihuana, LSD und Heroin finanzieren zu müssen.

Da sein Arbeitslohn bei Weitem für diesen enormen Drogenbedarf nicht ausreichte, verfiel er wieder, wie auch früher schon, auf die schlechte Idee, seinen Konsumdruck mit dem Verkauf von Drogen und mit Handtaschendiebstählen und dieses Mal sogar mit dem Raub einer Handtasche zu finanzieren. Da er bei der Polizei in seiner Heimat, dem Münchner Hasenbergl, bereits als Intensivtäter geführt wurde, war schnell klar, wer den alten Damen die Handtaschen geklaut hatte, und fand er sich noch nicht einmal ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung in Stadelheim wieder.

Ein Gutachter hatte ihn noch vor der Verhandlung darauf untersucht, inwieweit bei ihm der Hang zur Begehung schwerer Straftaten aus seiner Drogensucht gegeben ist und er deshalb in einer Entziehungsanstalt (also zum Beispiel im BKH Haar) unterzubringen ist, verneinte dies aber. Vom Schöffengericht wurde ihm aber zugute gehalten, dass er nicht nur geständig war, sondern sich auch therapiewillig gezeigt hat, und verhängte deshalb die Freiheitsstrafe so, dass er von der Vorschrift des 35 BtmG Gebrauch machen konnte, also Therapie statt Strafe, und damit seine Haftzeit nun erstmals für eine Therapie nutzen kann. Sollte er jetzt also eine Drogentherapie erfolgreich absolvieren würde ihm die Strafhaft erspart bleiben und die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

22. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-22 11:19:342015-02-05 11:02:403 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein einunddreißigjähriger Familienvater aus Lettland mußte am Montag vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München die Erfahrung machen, dass für ausländische Angeklagte andere Maßstäbe gelten als für deutsche: Der Mann war 2009 zum ersten Mal als Begleiter eines Freundes nach Deutschland gekommen und hier nach dem Konsum von etwa 1 Liter Wodka und einigen Bier auf die nicht so gute Idee verfallen, in eine Halle bei Dachau einzubrechen, die mit einem Rolltor gesichert war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er sich aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus einem in der Halle geparkten Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, gab er später vor Gericht an.

Er habe die Dinge deshalb einfach in der Umgebung der Halle abgelegt, weil das ganze letztlich nur eine dumme Idee im Suff gewesen sei, so versuchte er seine Tat am Montag vor Gericht zu rechtfertigen. Tatsache war jedoch, dass die Dinge letztlich wie auch immer verschwunden waren und die Eigentümer in Höhe von 4.400 Euro geschädigt waren. Aufgeflogen ist der Angeklagte nur dadurch, dass man damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert hatte, die dieses Jahr im Januar zu ihm als Täter führten, als er erneut in Deutschland aufgetaucht war und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen war, wo er festgenommen wurde. Seit Januar sitzt er deshalb in Untersuchungshaft, der Einbruch in Hannover wurde dort verhandelt (und gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da dieser Einbruch nach der Tat von 2009 begangen worden war).

Obwohl der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da der Einbruch in das Haus nach der Tat von 2009 begangen worden war) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war mußte er in der Hauptverhandlung feststellen, dass er im Gegensatz zu allen Üblichkeiten in derartigen Verfahren, – auch in Bayern, – eine Vollzugsstrafe von 8 Monaten bekam, was für Ersttäter absolut ungewöhnlich ist, da eine derartige Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muß daher im Wege der Berufung dieses übertrieben harte Urteil korrigieren lassen.

13. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-13 11:18:472015-01-28 17:46:45Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Inhaftierung von 3 Bulgaren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Fahrraddiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat soeben gegen 3 junge Bulgaren Haftbefehl erlassen, die im Verdacht stehen, nach ihrer Einreise nach Deutschland vor ein paar Tagen 8 Fahrräder geklaut zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Drei als Angestellte einer Spedition ihren neuesten Fahrauftrag mit dem Lkw in eine Umlandgemeinde von München dazu genutzt haben, insgesamt 8 Fahrräder zu stehlen. Der Wert der Fahrräder soll eher überschaubar gewesen sein, daher ist auch der Gesamtschaden überschaubar, außerdem wurden die 3 auf frischer Tat erwischt, sodass tatsächlich kein Fahrrad abhanden gekommen ist. Sofort nach dem Einschreiten der Polizei wurden die jungen Männer festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der sie nach Stadelheim verfrachtete. Der Haftbefehl gründet sich auf Fluchtgefahr wegen der hohen Straferwartung, die mit dem Tatbestand des schweren Bandendiebstahls verbunden ist.

Der Fall weicht nach dem ersten Eindruck deutlich von vergleichbaren Fällen ab, denn hier handelt es sich nicht um Arbeitslose aus den neuen Beitrittsländern wie Rumänien oder Bulgarien, sondern um bürgerlich lebende Männer, die in Bulgarien eine feste Arbeit bei einer Spedition haben. Angaben der Beschuldigten liegen derzeit keine vor, denn die Erinnerung des einen der drei beschuldigten Fahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) ist ziemlich schlecht, sodass eine Rekonstruktion der Ereignisse und damit eine Ursachenforschung schwierig ist.

Möglicherweise ist die Ursache für die Erinnerungsschwierigkeiten darin zu sehen, dass bei der Tat viel Alkohol im Spiel war, was zugleich eine Erklärung für die Tat, – sollten die Tatvorwürfe zutreffen, – sein könnte, da nach Lage der Dinge keiner der Drei Fahrraddiebstähle finanziell nötig hat, wie dies bei den vielen anderen Straftätern aus den neuen Beitrittsländern der Fall ist. Die Beschuldigten werden sich dennoch mit dem Umstand auseinandersetzen müssen, dass sie die nächsten zwei bis vier Monate in Haft bleiben müssen, bis sie eventuell im Wege eines Schnellgerichtsverfahrens aus der Haft entlassen werden können.

30. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-30 11:18:222015-01-28 17:48:37Inhaftierung von 3 Bulgaren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Fahrraddiebstahls

Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Der Versuch von drei jungen Rumänen vor vier Wochen, in eine Münchner Wohnung einzubrechen, hat die Drei nicht zu Bargeld, sondern direkt in die JVA München-Stadelheim gebracht. Die Männer waren, – wie eine Menge andere vor ihnen, – einem eher unsicheren Arbeitsangebot aus Deutschland gefolgt und hatten ihre ganze Barschaft in die Reise nach München investiert. Hier angekommen stellte sich jedoch heraus, dass das Arbeitsangebot eher unseriös war und es für sie nix zu arbeiten gab. Sie standen also ohne Arbeit, ohne jegliche Deutschkenntnisse und vor allem ohne einen Cent in der Tasche in München auf der Straße und verfielen auf die glorreiche Idee, sich durch einen Einbruch in die nächstgelegene Wohnung die Mittel für ihre Heimreise nach Deutschland zu verschaffen. Mit nicht mehr als einem Schraubenzieher ausgerüstet drangen sie in den Hausflur ein und versuchten, das Türschloß einer der in diesem Haus gelegenen Wohnungen aufzuhebeln, was jedoch nicht gelang.

Denn die Türe war so gut gesichert, deshalb klappten ihre Versuche nicht, stattdessen stand plötzlich die Polizei vor ihnen, die sie wohl schon eine ganze Weile beobachtet hatte, und nahm sie sofort fest. Der Emittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium erließ sofort gegen sie Haftbefehl und verfrachtete sie nach Stadelheim.

Hier werden sie nun zumindest die nächsten vier bis fünf Monate verbringen müssen, denn vor Erhebung der Anklage und vor der Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht werden sie keine Chance haben, den Knast wieder zu verlassen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Bandendiebstahl, der mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet wird, der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Praktisch jedoch werden sie wohl, – sofern sie nicht vorbestraft sind, was noch nicht klar ist, – sich in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe von maximal 2 Jahren einfangen, sodass sie nach der Verhandlung wohl nach Hause werden fahren können.

29. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-29 11:17:392015-01-28 17:50:10Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen
Seite 9 von 14«‹7891011›»
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Kurze Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornografie 9. Juli 2026
  • Anklage wegen Sozialbetrugs gegen Geldauflage eingestellt 13. Juni 2026
  • Muskelaufbaupräparate verstossen gegen das Antidopinggesetz 27. Mai 2026
  • Strafverteidiger rät, bei der Polizei keine Aussage zu machen 10. Mai 2026
  • Bußgeldbescheide wegen Trunkenheit gefährden Fahrerlaubnis 1. Mai 2026
  • Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt 25. April 2026
  • Hundehalter können sich wegen Körperverletzung strafbar machen 16. März 2026
  • Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls 25. Februar 2026
  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung 17. Februar 2026
  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung diebstahl Drogen durchsuchung Einstellung ermittlungsrichter Fachanwalt Fachanwalt für Strafrecht freiheitsstrafe freispruch Führerschein Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht MPU opfer polizei raub Staatsanwalt Staatsanwaltschaft Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen