Der Strafrichter am Amtsgericht München konnte nicht viele günstige Aspekte erkennen, die für den etwa dreißigjährigen Bulgaren sprachen, als er ihn verurteilte und 10 Monate ohne Bewährung verhängte. Der Mann saß auf der Anklagebank, weil er kurz vor Silvester dabei erwischt worden war, mit einem Meißel die Terrassentüre einer Wohnung in München aufzuhebeln. Als er wegzulaufen versuchte und die Polizeibeamten ihn nur mit gezogener Dienstwaffe anhalten konnten stellte sich zudem heraus, dass er fünf Tage zuvor bereits einen anderen Einbruchsversuch gestartet hatte, der ebenfalls gescheitert war. Als sich bei der Kontrolle seines alten Dreier-BMWs dann auch noch eine ganze Menge Schmuck und einige Uhren fanden, – die allerdings keinem Einbruch zugeordnet werden konnten, – hatte schon der Ermittlungsrichter keinen Grund für Gnade mehr gesehen und den Mann noch vor Slivester nach Stadelheim geschickt. Bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag konnte dann auch das Geständnis nix mehr ändern: Der Richter blieb zwar deutlich unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, – der deutlich über einem Jahr Haft gefordert hatte, – sondern folgte dem Antrag des Veteidigers, verhängte aber die Freiheitsstrafe ohne Bewährung: Nach Meinung des Gerichts sprachen alle Anzeichen dafür, dass der Angeklagte nur zu dem einen Zweck nach Deutschland eingereist war, nämlich, um Einbrüche zu begehen. Damit gabs keine Chance auf Bewährung.
Der fast sechzigjährige promovierte Akademiker (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte wirklich harte sieben Wochen hinter sich, als sich die Ermittlungsrichterin beim zweiten Haftprüfungstermin endlich dazu entschloß, seinen Haftbefehl außer Vollzug zu setzen und ihn aus der Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim zu entlassen. Hinein gebracht hatte ihn eine Anzeige seiner Exfreundin, für die er sich damals sogar von seiner Ehefrau hatte scheiden lassen. Während die Ehefrau mit der Scheidung gut klargekommen war hatte anscheinend die Freundin so ihre Probleme damit, als vorletztes Jahr die Trennung unausweichlich geworden war, und versuchte wohl auch aus Rache, sich ein Sparbuch im Wert von € 73.000 des Beschuldigten unter den Nagel zu reißen. Als der sich das nicht gefallen ließ und immer wieder versuchte, in ihrer Wohnung und in ihrem Auto nach Beweisen für ihre Unterschlagung zu suchen, erwirkte sie zunächst ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen ihn und zeigte ihn dann auch noch an wegen Bedrohung mit einem Messer an, obwohl das ganz klar nicht stimmte. Der Jour-Staatsanwalt am Wochenende vor acht Wochen fackelte nicht lange und beantragte einen Haftbefehl, die Wochenend-Richterin erließ den Haftbefehl, seitdem mußte der Beschuldigte sich mit einer engen Haftzelle in Stadelheim anfreunden. Erst die weiteren Nachermittlungen durch die Stadelheimer Ermittlungsrichterin im Rahmen des Haftprüfungsverfahrens erschütterten langsam die Aussage der Exfreundin, so dass sich dann letzte Woche die Knasttüren endlich öffneten. Damit ist das Strafverfahren natürlich noch nicht zu Ende, denn nun muß sich der Beschuldigte auf ein Hauptverfahren vor dem Amtsrichter einrichten und hier versuchen, seine Unschuld zu beweisen.
Er hatte sich das so schön vorgestellt: Eine Aussprache mit der Ex, um ein dickes finanzielles Problem aus Zeiten der inzwischen beendeten Beziehung zu lösen, und man hätte sich jede Menge Kosten für Anwälte und Ärger vor Gericht sparen können, – so dachte sich das jedenfalls ein knapp sechzigjähriger Doktor aus München. Also setzte er sich am Freitagabend kurzerhand in das Auto der Ex, als er es zufällig am Straßenrand geparkt sah, – den Schlüssel hatte er noch aus Beziehungszeiten, – und wartete auf seine frühere Freundin. Als die kam war nix mit Aussprache, sondern viel Geschrei, und Minuten später klickten schon die Handschellen der Polizei. Die Berichte, was genau passiert war, gehen weit auseinander: Der Beschuldigte gab an, er habe seine Ex einfach nur im Auto wartend angesprochen, als sie zurück kam, die Frau behauptete, er habe mitnichten nur mit ihr reden wollen, sondern sie gleich mit einem Messer bedroht, um sie dazu zu bringen, das Geld zurückzugeben, das sie ihm seiner Meinung nach noch schuldet. Sein Problem: Bei der Nachschau in der Umgebung des Tatortes sollen sich in einem Sack angeblich nicht nur mengenweise Kabelbinder, große Müllsäcke, Seile und ähnliches gefunden haben, sondern tatsächlich auch zwei große Tauchermesser. Diesen Sack soll der Beschuldigte kurz nach dem Vorfall in einem Gebüsch weggeworfen haben, als er vom Tatort geflohen sein soll. Für den Jour-Staatsanwalt am Wochenende im Polizeipräsidium war gleich alles klar: Seiner Meinung nach hatte der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) seiner Ex im Auto deshalb aufgelauert, weil er sie entführen und dann erpressen wollte, um endlich an sein Geld zu gelangen. Entsprechend endete die Geschichte am Samstagabend mit einem Haftbefehl der Jour-Richterin und Untersuchungshaft in Stadelheim.
Nachdem er seine zwanzig Jahre ältere Freundin (Anwalt RA Florian Schneider) zum soundsovielten Male Grün und Blau geschlagen und sogar gewürgt hatte muß ein 27-Jähriger jetzt endgültig in Haft: Hatte er sich vor zwei Wochen erneut herausreden können und den Haftrichter milde stimmen können so war es nun Zuviel. Die Polizei hat hihn- und stichfeste Beweise, dass er sich nicht nur wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat, sondern zusätzlich auch noch wegen Geldfälscherei. Da auch eine Bewährung offen ist kann sich der schlägernde Ex nun auf einige Zeit zunächst in Untersuchungshaft und dann in Strafhaft einrichten. Die Geschädigte kann da nur aufatmen: Da er seine Drohungen, er werde sie umbringen, wenn sie ihn anzeige, unzweifelhaft wahrmachen wird, wenn er dazu die Möglichkeit hat, hat sie nun endlich ihre Ruhe von ihm. Auf eine weitere Belastungsprobe kann sie sich immerhin schon mal einstellen: Da alles dafür spricht, dass der Ex angeklagt und vor Gericht gestellt werden wird muß sie in seiner Gegenwart ihre Aussagen bei der Polizei wiederholen, da sie die entscheidende Zeugin gegen den Täter ist und gar kein Aussageverweigerungsrecht hätte.
Der Münchener Student hat sich nicht schlecht gewundert, als er plötzlich frühmorgens die Polizei vor der Türe hatte: Ausweislich des Beschlusses des Amtsgerichts München, der ihm sofort unter die Nase gehalten wurde, war seine Wohnung unverzüglich nach Beweisen für den Erwerb und das Inverkehrbringen von falschen Fünfzig-Euro-Scheinen zu durchsuchen. Die Wohnung wurde auf den Kopf gestellt und komplett durchsucht, gefunden wurde vor allem Elektronik wie Handy und Laptop, die die Polizei sofort einpackte und sicherstellte, da sich hierauf die Beweise für Bestellungen im Darknet finden lassen sollten: Der 26-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte, – so der Vorwurf der Kripo, – im Darknet einen falschen Fünfziger bestellt und versucht, ihn in einem Laden auszugeben. Die Kassiererin hatte es jedoch gemerkt und die Polizei gerufen. Nun muß er sich einem Strafverfahren wegen Geldfälscherei stellen und in einem Gerichtsverfahren mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr rechnen, die allerdings wohl zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Frage die Bewährung dürfte aber nicht seine größte Sorge sein: Er steht gerade kurz vor seinem Studienabschluß als Lehramtsanwärter und kann für seinen Berufsstart keine so hohe Freiheitsstrafe brauchen, da ihm sonst ein Berufseinstieg verwehrt bleibt.
Die große Hoffnung eines jeden Untersuchungsgefangenen, der Haftprüfungstermin. Er kann prinzipiell jederzeit und während jeder Phase der Untersuchungshaft gestellt werden. Binnen zwei Wochen nach Antragstellung muß der Termin zur mündlichen Haftprüfung stattfinden. Wurde der Antrag auf Außervollzugsetzuing vom Gericht abgelehnt so kann erst zwei Monate nach dem letzten Termin zur Haftprüfung ein neuer Termin stattfinden. Wurde dagegen der Antrag im Termin zurückgenommen kann ohne Einhaltung einer Frist ein neuer Haftprüfungstermin beantragt werden.
Es sollte eigentlich nur ein kurzer Overstop in München sein, den ein 37-Jähriger aus Malaysia am Dienstagabend im Münchner Flughafen absolvieren wollte, bevor es weiter gehen sollte nach Nizza. Nach einigen Besuchen in den feinsten Shops des Flughafens klickten die Handschellen und die Reise fand ein jähes Ende in der Flughafenpolizei. Die Beamten fanden bei dem Mann aus Asien gleich 12 falsche Kreditkarten von American Express und MasterCard, die auf alle möglichen Leute aus den Staaten ausgestellt schienen, tatsächlich aber komplett gefälscht waren. Gleich mehrere Geschäfte hatten die Polizei darüber informiert, dass der Beschuldigte Großeinkäufe über jeweils mehrere Tausend Euro versucht habe, die jedoch teilweise an den Kartengeräten gescheitert seien, weil einige der Karten nicht angenommen worden seien. Der Beschuldigte habe jedoch einfach nicht aufgeben wollen und habe immer wieder mit anderen Karten immer wieder neue Versuche gestartet, die immer wieder gescheitert seien, so die Angestellten von Nobelmarken wie Hermes, Louis Vuitton und anderen im Flughafen. Als der Beschuldigte unverdrossen immer weiter immer neue Kreditkarten zückte, die auf immer neue Namen lauteten, kam bei den Geschäftsbesitzern Skepsis auf und sie verständigten die Polizei. Am Mittwochmittag endete seine Reise dann endgültig vor der Ermittlungsrichterin in Erding und in der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der vielen versuchten (und immerhin einiger erfolgreicher) Kreditkartenbetrügerein und des hohen Schadens-Potentials kein Einsehen mit dem an sich einsichtigen Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider), der keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, aber zuhause in Malaysia pflegebedürftige Eltern. In der bevorstehenden Haftprüfung in den nächsten zwei Wochen muß der Mann nun erneut sein Glück versuchen, andernfalls droht Haft zumindest bis zur Hauptverhandlung in zwei bis drei Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft wird die Sache dann wohl als gewerbsmäßiger Betrug zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding angeklagt werden und der Mann muß zumindest mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen.
Am Montag hatte das Landgericht München I einen etwa fünfundzwanzigjährigen Türken vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, letztes Jahr im Februar zusammen mit einem etwa gleichaltrigen Mittäter ein Waxing Studio im Lehel mit einem Messer in der Hand betreten und dann € 1.300 erbeutet zu haben. Der Mann war alleine dadurch überführt worden, dass ihn sein Mittäter bei der Polizei belastet hatte, als man den durch eine DNA-Spur gefaßt hatte, von ihm selbst hatte sich keinerlei verwertbares Spurenmaterial gefunden. Der Mittäter hatte sofort ein umfangreiches Geständnis abgelegt, durch das er nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Kumpel genannt und belastet hatte: nach seinen Angaben war der nämlich Derjenige gewesen, der mit dem Messer in der Hand das Waxing Studio betreten hatte. Die Aussage des Festgenommenen führte dazu, dass man den Türken im Juli sofort nach seiner Rückkehr aus der Türkei festnehmen konnte. In der Hauptverhandlung gegen die Beiden, – die das letzte halbe Jahr im Knast verbracht hatten, – wiederholte der geständige Angeklagte nochmals seine Aussage und belastete den Mittäter erneut schwer. Trotzdem sprach das Landgericht den Mittäter frei, da dieser, – der bislang geschwiegen hatte, – alles abstritt. Und dies, obwohl der Geständige auch auf Nachfragen dabei geblieben war, dass der andere Angeklagte nicht nur dabei gewesen war bei dem Raub, sondern auch derjenige gewesen war, der die Idee zu dem Überfall gehabt hatte und zudem der war, der die Angestellte des Studios mit einem Messer bedroht hatte. Der geständige Angeklagte selbst war aufgrund seines frühen und umfassenden Geständnisses zu einer moderaten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, was insofern wenig ist, da die Mindeststrafe für schweren Raub (also einem Raub mit Waffe) fünf Kahre ist. Am Freitag schon lag die Revision gegen den Freispruch in der Post. Die Staatsanwaltschaft muß nun im Rahmen ihrer Revisionsbegründung darlegen, weshalb ihrer Rechtsauffassung nach der Freispruch rechtsfehlerhaft war. Sollte der Bundesgerichtshof dies dann auch so sehen würde das Strafverfahren gegen den Freigesprochenen zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts München I verwiesen werden. Der Angeklagte, der nicht freigesprochen worden war, (Verteidiger RA Florian Schneider) müßte dann als Zeuge aussagen gegen seinen damaligen Mittäter aussagen. In diesem Fall wäre dann wohl kaum von einem erneuten Freispruch auszugehen, sondern von einer erheblichen Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren.
Die Große Strafkammer am Landgericht München I hat am Montag einen etwa 25-Jährigen aus dem bayerischen Oberland wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der junge Mann war für schuldig befunden worden, letztes Jahr zusammen mit einem Mittäter und unter Verwendung eines Klappmessers im Münchner Lehel ein Waxing Studio überfallen und Beute gemacht zu haben. Da die Täter damals hatten entkommen können stocherte die Polizei bei der Suche nach den Beiden zunächst im Nebel. Eine verwertbare DNA-Spur führte schließlich zum Ziel und zur Verhaftung des 25-Jährigen. Der gestand sofort und nannte auch seinen Mittäter, der kurz darauf nach seiner Einreise aus der Türkei nach Deutschland festgenommen werden konnte. In der Hauptverhandlung von Montag wiederholte der 25-Jährige sein Geständnis, der Andere bestritt jedoch jede Tatbeteiligung. Da die einzige vorhandene DNA-Spur nur den 25-Järhigen überführte, nicht aber den Anderern, sprach das Landgericht den ursprünglich als Haupttäter gehandelten Mitangeklagten frei und verurteilte nur den 25-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall. Der 25-Jährige ist mit diesem Urteil ganz gut gefahren, denn nach dem Gesetz gilt bei schwerem Raub eine Mindeststrafe von 5 Jahren.
Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben ein Ermittlungsverfahren gegen einen Münchner wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Dem etwa vierzigjährigen Rollstuhlfahrer wurde vorgeworfen, angeblich an mehrere Jugendliche, die zu ihm in die Wohnung gekommen waren, Kräutermischungen abgegeben zu haben, die unter die Vorschriften des BtmG gefallen seien. Der Vorwurf resultiert wie so oft aus einer äußerst fragwürdigen Aussage eines Beschuldigten, der seinerseits unter Verdacht steht. Nach dessen Aussage bei der Polizei rückte die Polizei in der Wohnung des Vierzigjährigen ein und durchsuchte diese. Nachdem sich hier keinerlei Beweis gefunden hatte, der geeignet gewesen wäre, den Tatvorwurf zu erhärten, und der Beschuldigte selbst keine Angaben bei der Polizei gemacht hatte, sich dafür aber im Rahmen einer Verteidigungsschrift durch seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert hatte und den Tavorwurf qualifiziert bestritten hatte wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, da sich keine Beweise für seine angebliche Straftat gefunden hatte.