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1 Jahr Mindeststrafe für falschen Geldschein

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Internetstrafrecht

Der Münchener Student hat sich nicht schlecht gewundert, als er plötzlich frühmorgens die Polizei vor der Türe hatte: Ausweislich des Beschlusses des Amtsgerichts München, der ihm sofort unter die Nase gehalten wurde, war seine Wohnung unverzüglich nach Beweisen für den Erwerb und das Inverkehrbringen von falschen Fünfzig-Euro-Scheinen zu durchsuchen. Die Wohnung wurde auf den Kopf gestellt und komplett durchsucht, gefunden wurde vor allem Elektronik wie Handy und Laptop, die die Polizei sofort einpackte und sicherstellte, da sich hierauf die Beweise für Bestellungen im Darknet finden lassen sollten: Der 26-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte, – so der Vorwurf der Kripo, – im Darknet einen falschen Fünfziger bestellt und versucht, ihn in einem Laden auszugeben. Die Kassiererin hatte es jedoch gemerkt und die Polizei gerufen. Nun muß er sich einem Strafverfahren wegen Geldfälscherei stellen und in einem Gerichtsverfahren mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr rechnen, die allerdings wohl zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Frage die Bewährung dürfte aber nicht seine größte Sorge sein: Er steht gerade kurz vor seinem Studienabschluß als Lehramtsanwärter und kann für seinen Berufsstart keine so hohe Freiheitsstrafe brauchen, da ihm sonst ein Berufseinstieg verwehrt bleibt.

20. Januar 2016/von Florian Schneider
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