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Versuch einer Aussprache führt in den Knast

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Er hatte sich das so schön vorgestellt: Eine Aussprache mit der Ex, um ein dickes finanzielles Problem aus Zeiten der inzwischen beendeten Beziehung zu lösen, und man hätte sich jede Menge Kosten für Anwälte und Ärger vor Gericht sparen können, – so dachte sich das jedenfalls ein knapp sechzigjähriger Doktor aus München. Also setzte er sich am Freitagabend kurzerhand in das Auto der Ex, als er es zufällig am Straßenrand geparkt sah, – den Schlüssel hatte er noch aus Beziehungszeiten, – und wartete auf seine frühere Freundin. Als die kam war nix mit Aussprache, sondern viel Geschrei, und Minuten später klickten schon die Handschellen der Polizei. Die Berichte, was genau passiert war, gehen weit auseinander: Der Beschuldigte gab an, er habe seine Ex einfach nur im Auto wartend angesprochen, als sie zurück kam, die Frau behauptete, er habe mitnichten nur mit ihr reden wollen, sondern sie gleich mit einem Messer bedroht, um sie dazu zu bringen, das Geld zurückzugeben, das sie ihm seiner Meinung nach noch schuldet. Sein Problem: Bei der Nachschau in der Umgebung des Tatortes sollen sich in einem Sack angeblich nicht nur mengenweise Kabelbinder, große Müllsäcke, Seile und ähnliches gefunden haben, sondern tatsächlich auch zwei große Tauchermesser. Diesen Sack soll der Beschuldigte kurz nach dem Vorfall in einem Gebüsch weggeworfen haben, als er vom Tatort geflohen sein soll. Für den Jour-Staatsanwalt am Wochenende im Polizeipräsidium war gleich alles klar: Seiner Meinung nach hatte der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) seiner Ex im Auto deshalb aufgelauert, weil er sie entführen und dann erpressen wollte, um endlich an sein Geld zu gelangen. Entsprechend endete die Geschichte am Samstagabend mit einem Haftbefehl der Jour-Richterin und Untersuchungshaft in Stadelheim. 

24. Januar 2016/von Florian Schneider
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