• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haftbefehl wegen Geldfälscherei und Körperverletzung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Nachdem er seine zwanzig Jahre ältere Freundin (Anwalt RA Florian Schneider) zum soundsovielten Male Grün und Blau geschlagen und sogar gewürgt hatte muß ein 27-Jähriger jetzt endgültig in Haft: Hatte er sich vor zwei Wochen erneut herausreden können und den Haftrichter milde stimmen können so war es nun Zuviel. Die Polizei hat hihn- und stichfeste Beweise, dass er sich nicht nur wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat, sondern zusätzlich auch noch wegen Geldfälscherei. Da auch eine Bewährung offen ist kann sich der schlägernde Ex nun auf einige Zeit zunächst in Untersuchungshaft und dann in Strafhaft einrichten. Die Geschädigte kann da nur aufatmen: Da er seine Drohungen, er werde sie umbringen, wenn sie ihn anzeige, unzweifelhaft wahrmachen wird, wenn er dazu die Möglichkeit hat, hat sie nun endlich ihre Ruhe von ihm. Auf eine weitere Belastungsprobe kann sie sich immerhin schon mal einstellen: Da alles dafür spricht, dass der Ex angeklagt und vor Gericht gestellt werden wird muß sie in seiner Gegenwart ihre Aussagen bei der Polizei wiederholen, da sie die entscheidende Zeugin gegen den Täter ist und gar kein Aussageverweigerungsrecht hätte.

21. Januar 2016/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-21 19:45:242016-01-21 20:12:36Haftbefehl wegen Geldfälscherei und Körperverletzung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

1 Jahr Mindeststrafe für falschen GeldscheinVersuch einer Aussprache führt in den Knast
Nach oben scrollen