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Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Große Strafkammer am Landgericht München I hat am Montag einen etwa 25-Jährigen aus dem bayerischen Oberland wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der junge Mann war für schuldig befunden worden, letztes Jahr zusammen mit einem Mittäter und unter Verwendung eines Klappmessers im Münchner Lehel ein Waxing Studio überfallen und Beute gemacht zu haben. Da die Täter damals hatten entkommen können stocherte die Polizei bei der Suche nach den Beiden zunächst im Nebel. Eine verwertbare DNA-Spur führte schließlich zum Ziel und zur Verhaftung des 25-Jährigen. Der gestand sofort und nannte auch seinen Mittäter, der kurz darauf nach seiner Einreise aus der Türkei nach Deutschland festgenommen werden konnte. In der Hauptverhandlung von Montag wiederholte der 25-Jährige sein Geständnis, der Andere bestritt jedoch jede Tatbeteiligung. Da die einzige vorhandene DNA-Spur nur den 25-Järhigen überführte, nicht aber den Anderern, sprach das Landgericht den ursprünglich als Haupttäter gehandelten Mitangeklagten frei und verurteilte nur den 25-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall. Der 25-Jährige ist mit diesem Urteil ganz gut gefahren, denn nach dem Gesetz gilt bei schwerem Raub eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

14. Dezember 2015/von Florian Schneider
Schlagworte: angeklagter, anwalt, erpressung, freiheitsstrafe, freispruch, haftbefehl, schwere räuberische erpressung, verteidiger
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