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Einstellung des BtmG-Verfahrens

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben ein Ermittlungsverfahren gegen einen Münchner wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Dem etwa vierzigjährigen Rollstuhlfahrer wurde vorgeworfen, angeblich an mehrere Jugendliche, die zu ihm in die Wohnung gekommen waren, Kräutermischungen abgegeben zu haben, die unter die Vorschriften des BtmG gefallen seien. Der Vorwurf resultiert wie so oft aus einer äußerst fragwürdigen Aussage eines Beschuldigten, der seinerseits unter Verdacht steht. Nach dessen Aussage bei der Polizei rückte die Polizei in der Wohnung des Vierzigjährigen ein und durchsuchte diese. Nachdem sich hier keinerlei Beweis gefunden hatte, der geeignet gewesen wäre, den Tatvorwurf zu erhärten, und der Beschuldigte selbst keine Angaben bei der Polizei gemacht hatte, sich dafür aber im Rahmen einer Verteidigungsschrift durch seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert hatte und den Tavorwurf qualifiziert bestritten hatte wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, da sich keine Beweise für seine angebliche Straftat gefunden hatte.

10. November 2015/von Florian Schneider
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