• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Einstellung des BtmG-Verfahrens

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben ein Ermittlungsverfahren gegen einen Münchner wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Dem etwa vierzigjährigen Rollstuhlfahrer wurde vorgeworfen, angeblich an mehrere Jugendliche, die zu ihm in die Wohnung gekommen waren, Kräutermischungen abgegeben zu haben, die unter die Vorschriften des BtmG gefallen seien. Der Vorwurf resultiert wie so oft aus einer äußerst fragwürdigen Aussage eines Beschuldigten, der seinerseits unter Verdacht steht. Nach dessen Aussage bei der Polizei rückte die Polizei in der Wohnung des Vierzigjährigen ein und durchsuchte diese. Nachdem sich hier keinerlei Beweis gefunden hatte, der geeignet gewesen wäre, den Tatvorwurf zu erhärten, und der Beschuldigte selbst keine Angaben bei der Polizei gemacht hatte, sich dafür aber im Rahmen einer Verteidigungsschrift durch seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert hatte und den Tavorwurf qualifiziert bestritten hatte wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, da sich keine Beweise für seine angebliche Straftat gefunden hatte.

10. November 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-11-10 08:48:552015-11-10 08:48:55Einstellung des BtmG-Verfahrens

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Bei wiederholten Ladendiebstählen AnklageLadung zur Beschuldigtenvernehmung
Nach oben scrollen