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Ausländerin erreicht sogenannte Freispruchseinstellung gegen Vorwurf der Beleidigung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straßenverkehrsdelikte

Eine etwa dreißigjährige in München lebende Ausländerin chinesischer Abstammung bekam gerade noch vor Weihnachten über ihren Verteidiger (RA Florian Schneider) ein besonders erfreuliches Weihnachtsgeschenk geschickt: Die Staatsanwaltschaft München I hatte mitgeteilt, dass das Strafverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Beleidigung im Straßenverkehr eingestellt worden ist. Der Frau war von der Polizei vorgeworfen worden, vor einigen Wochen einen Streit mit einem anderen Autofahrer wegen eines winzigen Schadens an seinem Auto auf dem Parkplatz vor einem Drogeriemarkt in München zum Anlass genommen zu haben, den Mann und seine Frau mit „Arschloch“ tituliert zu haben. Hintergrund war ein unbedachtes Zurückstoßen der Beschuldigten mit ihrem Wagen in der Enge des Parkplatzes, das zu einem kleinen Rempler und einer kleinen Delle im vorderen Kennzeichen des Hintermannes geführt hatte. Der Fahrer wollte sofort Euro 150 von ihr in Bar, was sie angesichts der Minibeule jedoch ablehnte.

Über ihre Ablehnung ärgerte sich der Hintermann und erklärte ihr sinngemäß, man könne auch anders und es könne gut sein, dass, – da sich unter dem vorderen Stoßfänger jede Menge Technik sowie der Motor befände, – die Rechnung am Ende weitaus höher ausfällt, und zeigte ihr einen Micro-Kratzer neben dem Kennzeichen, der aus der Sicht der Beschuldigten uralt aussah, der aber nach Meinung ihres Unfallgegners aktuell war und als Hinweis auf weitere und höhere Schäden gelten müsse. Als sie sagte, das könne gar nicht von dem winzigen Anstoß stammen, antwortete ihr Kontrahent, er habe schließlich eine Zeugin (seine Frau) und sie sei schließlich allein!

Die Beschuldigte hatte sich von dem Unfallgegner nicht beirren lassen, weil sie darauf hoffte, dass ihre Haftpflichtversicherung schon herauskriegen würde bei der Schadensregulierung, was von ihrem kleinen Anstoss stammen kann und was nicht. Sie antwortete daher nur ironisch, dass sie dann ja wohl „die Arschlochkarte“ in der Sache gezogen habe und fuhr weg.Prompt flatterte ihr kurz darauf die Strafanzeige des Ehepaares in Form einer Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung ins Haus! Es gelang jedoch, durch eine Verteidigungsschrift die Version der Beschuldigten von der Sache glaubhaft zu machen und die Beschuldigte zu entlasten. Es folgte noch rechtzeitig vor Weihnachten die Einstellung des Verfahrens, die auf dem sog. Zweifelsgrundsatz „in dubio pro reo“ gründete.

23. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-23 11:29:142020-01-28 12:02:24Ausländerin erreicht sogenannte Freispruchseinstellung gegen Vorwurf der Beleidigung

Drohender Bewährungswiderruf wegen Verstosses gegen Weisungen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Ein etwa Fünfundzwanzigjähriger aus dem Münchner Umland hatte diese Woche einen unangenehmen Termin vor dem Münchner Amtsgericht wahrzunehmen: Das Gericht hatte ihm eine Ladung zur Anhörung im Rahmen eines Bewährungswiderrufsverfahrens geschickt. Wie sich bei der Einsicht in das Bewährungsheft durch den Verteidiger (RA Florian Schneider) vor dem Anhörungstermin herausstellte hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, die Bewährung aus dem Vorjahr zu widerrufen, da der Verurteilte nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft seinen Auflagen nicht nachgekommen war und damit gegen Weisungen eines Bewährungsbeschlusses verstoßen hatte. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches kann dies bedeuten, dass das Gericht, das die Bewährungsüberwachung führt, die Bewährung widerruft und den Verurteilten ins Gefängnis schickt. Der Mann, von Beruf Koch, hatte sich im Vorjahr bei einem anderen Gericht im Oberland eine Freiheitsstrafe zur Bewährung eingefangen mit der Auflage, Therapie zu machen.

Da diese Bewährung aus 2012 schon die insgesamt dritte war, die sich der Mann nacheinander eingefangen hatte, und die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe jedesmal mit dem Argument hatte abgewendet werden können, dass der Angeklagte ausdrücklich therapiewillig sei, hatte der letztjährige Amtsrichter dem Angeklagten ausdrücklich auferlegt, eine stationäre Therapie in Haar erfolgreich abzuschließen und dann anschließend eine ambulante Alkoholtherapie zu machen. Gleichzeitig hatte er ihn dringend darauf hingewiesen, dass er seine inzwischen insgesamt drei Bewährungen im Knast würde absitzen müssen, sollte er diese Auflage nicht erfüllen.

Der Mann war dem nachgekommen und hatte zunächst seinen stationären Aufenthalt in Haar erfolgreich beendet. Auch die ambulante Therapie hatte er im Anschluß daran angefangen, jedoch unvermittelt abgebrochen, da er nicht mehr wußte, wie er seine Ausbildung zum Koch und die Therapie unter einen Hut kriegen konnte. Da er dem Bewährungsgericht in München den Abbruch der Therapie nicht mitgeteilt hatte lag somit ein klarer Verstoß gegen die Weisungen aus dem Urteil vom letzten Jahr vor. Der Widerruf der Bewährungen, um die so lange gekämpft worden war, konnte schließlich dadurch abgewendet werden, dass der Verurteilte dem Amtsgericht plausibel machte, dass er seine Therapie fortsetzen wolle. Das Gericht wies den Mann daher an, sich sofort um eine neue Therapie zu kümmern. Er muß nun binnen zwei Monaten nachweisen, dass er seine ambulante Therapie wiederaufgenommen hat, andernfalls wird die Bewährung endgültig widerrufen.

17. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-17 11:21:402020-01-28 12:02:48Drohender Bewährungswiderruf wegen Verstosses gegen Weisungen

Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-30 11:20:292020-01-28 12:03:18Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Auch nach beinahe 20 Jahren muß Täter noch Schmerzensgeld zahlen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp 40-jähriger Mann aus Thüringen (Anwalt RA Florian Schneider) stellt gerade fest, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig um die Wahrung seiner Rechte zu kümmern: 1994 war er beim Besuch einer Discothek in seiner Heimat vom Türsteher brutal verprügelt und schwer verletzt worden, seine Nase war regelrecht zu Brei gehauen worden. Anlaß hierfür war ein absolut nichtiger Streit gewesen. Der Türsteher war damals sofort von seinem Opfer angezeigt und dann auch wegen Körperverletzung verurteilt worden. Wie üblich verurteilt das Strafgericht den Täter wegen seiner Schuld und verhängt nur eine Strafe, die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, – also die zivilrechtlichen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, – bleiben hiervon völlig unberührt, um die muss sich ein Opfer separat kümmern. Wichtig vor allem: Die strafrechtliche Verurteilung eines Täters unterbricht ausdrücklich nicht die zivilrechtliche Verjährung von Schadensersatz- und Scherzensgeldansprüchen!

Glücklicherweise hatte der Verletzte es damals nicht mit der Verurteilung seines Peinigers gut sein lassen, sondern sich rechtzeitig beim Zivilgericht darum gekümmert, dass der Täter nicht nur Schmerzensgeld an ihn zahlen muss, sondern dass auch festgestellt wird in dem Endurteil des Amtsgerichts, dass der Täter auch noch für alle zukünftigen Beschwerden geradestehen muss, die sein Opfer in späteren Jahren noch erleiden wird. Wie sich bei dem Thüringer nämlich zeigt, sind die schlimmsten Beschwerden erst nach Ablauf der Verjährungsfrist aufgetreten: Der Mann hat sich inzwischen 7 (sieben) Male einer Nasenoperation unterziehen müssen und wartet schon auf die nächste im Herbst diesen Jahres. Grund hierfür ist, dass der Täter seine Nase damals nahezu komplett zerstört hatte, so dass die jetzt immer wieder mit Ohrknorpeln, Knochenteilen, etc. neu aufgebaut werden muss. Auch fast 20 Jahre nach der Tat ist für den Mann noch kein Ende seiner Behandlungen abzusehen!

Nach der aktuell gültigen Gesetzeslage verjähren eigentlich alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung, – also alle Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, – nach nur drei Jahren! Nur durch eine innerhalb dieser Frist eingereichte Zivilklage gegen den Schädiger kann diese Verjährung unterbrochen werden, die sonst unerbittlich trotz aller noch so großen Beschwerden eintritt, so dass ein Opfer womöglich auf seinen Behandlungskosten und auf dem Schmerzensgeld sitzen bleibt. Nun kann der Mann seine Ansprüche, die längst auf über dreißigtausend Euro angestiegen sind, gegen den Schädiger einklagen und notfalls auch vollstrecken.

21. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-21 11:19:122020-01-28 12:03:37Auch nach beinahe 20 Jahren muß Täter noch Schmerzensgeld zahlen

Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

In dem Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte, das am 17.April vor dem Oberlandesgericht München beginnt, werden den 5 Angeklagten, die mutmaßlich der NSU nahestanden, vom Generalbundesanwalt nicht nur 10 vollendete und 20 versuchte Morde vorgeworfen, sondern auch Banküberfälle und eine Brandstiftung in Zwickau. Einer der Angeklagte ist der NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der nach Meinung des Generalbundesanwaltes Beihilfe zu insgesamt 9 Morden wegen der Beschaffung der Tatwaffe geleistet haben soll, mit der die beiden verstorbenen Haupttäter Bönhardt und Mundlos ihre ausländischen Opfer getötet haben sollen. Auf der Angeklagebank sitzen auch zwei Unterstützer der NSU von 2004 bis 2011, Holger G. und Carsten S., die aus der Jenaer Naziszene stammen sollen: Holger G. soll amtliche Dokumente organisiert, Carsten S. die Tatwaffe geliefert haben. Schließlich ist noch als zentrale Figur des NSU-Netzwerkes Andre E. wegen Beihilfe zum Mord in 5 Fällen angeklagt.

Alle Angeklagten bestreiten eine Mitwisserschaft im Hinblick auf die Morde, der Strafsenat am OLG München wird also zu prüfen haben, ob die Beweise der Bundesanwaltschaft im Hinblick auf die angeklagten Unterstützungshandlungen ausreichen, die 5 Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord oder gar wegen mittäterschaftlich begangenem Mord zu verurteilen. Im schlimmsten Fall droht den Fünfen also lebenslange Freiheitsstrafe.

Es wird sich erst in diesem Verfahren herausstellen, ob sich die jahrelange Schlamperei bei den Ermittlungen, die ja lange Zeit in eine völlig falsche Richtung gelaufen waren, nicht doch noch bitter rächen wird, was sich darin zeigen könnte, dass den Angeklagten die Beihilfe zum Mord doch nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden kann. Übrig blieben in diesem Falle Verurteilungen wegen Verstosses gegen das Waffengesetz und ähnlichem und eine böse Blamage der Bundesanwaltschaft vor der Welt.

25. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-25 11:13:432020-01-28 12:03:53Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Anklage gegen zwei türkischstämmige Münchner wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Für zwei türkischstämmige Münchner hatte ein gemeinsamer Weggehabend mit einem ebenfalls türkischstämmigen Bekannten letztes Jahr ein unangenehmes Ende: Nach dem gemeinsamen Genuß einer Flasche Raki zog es den Bekannten noch zu einer anderen Kneipe. Was er seinen beiden Begleitern mitteilte war lediglich, dass von einem Mann in der Kneipe noch Geld bekommen sollte, was die Beiden aber nicht wußten war, dass der Bekannte vorhatte, notfalls auch grob zu werden und Gewalt einzusetzen, um sein Geld zurückzukriegen und seine Begleiter als Drohkulisse zu mißbrauchen. Als man vor Ort war war der Älteste des Trios (Verteidiger RA Florian Schneider) gerade damit beschäftigt, sich mit einem Mann aus der Kneipe zu unterhalten, als es plötzlich laut wurde und ein Schmerzensschrei zu hören war. Als der Mann sich umsah sah er, wie sich ein ihm Unbekannter das Auge hielt und offenbar verletzt war. Der Bekannte hatte es plötzlich eilig und wollte schnellstmöglich mit dem Taxi weg und nach Hause.

Bei den nachfolgenden Ermittlungen wurde dann natürlich nicht nur nach dem Bekannten gefahndet, sondern auch nach seinen beiden Begleitern, obwohl die an der Auseinandersetzung gar nicht beteiligt waren. Der Verletzte hatte bei der Polizei jedoch behauptet, er sei nicht nur geschlagen worden, sondern einer der beiden Begleiter des Täters hätte ihn während der Schläge festgehalten. Die Polizei ermittelte einen der beiden Begleiter, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, der dritte Mann blieb bislang unerkannt.

Der eine der beiden Begleiter wußte zwar den Namen des Dritten, hatte aber bei seiner Vernehmung bei der Polizei noch keine Veranlassung gesehen, den Namen zu nennen, da weder er selber noch der Dritte in irgendeiner Weise an den Tätlichkeiten beteiligt waren und er (wohl nicht ganz ohne Hintergedanken der Polizei) nur als Zeuge vernommen worden war. Da er aber plötzlich Mitangeschuldigter ist und sich nun vor Gericht verantworten muß wird er den Dritten nennen, um einen Zeugen zu haben dafür, dass der Geschädigte ihn zu Unrecht belastet. Im Falle einer Verurteilung droht ihm nämlich genauso wie dem Haupttäter eine empfindliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, der Strafrahmen liegt bei der gefährlichen Körperverletzung zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Denn nach der Darstellung des Opfers sind beide Begleiter als Mittäter anzusehen und werden Beiden die Grobheiten des Haupttäters zugerechnet, sie sollen nach Meinung der Staatsanwaltschaft letztlich also genauso verurteilt werden wie der Schläger.

8. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-08 10:59:422020-01-28 12:04:13Anklage gegen zwei türkischstämmige Münchner wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung

Geldstrafe für Beamtenbeleidigung trotz offener Bewährung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Seine Wut auf Polizeibeamte hätte einen knapp vierzigjährigen Münchner am Mittwoch fast in den Knast gebracht. Der Rollstuhlfahrer war im August letzten Jahres im Restaurant am Olympiaturm mit anderen Gästen in Streit geraten, da die ihn seiner Meiung nach abfällig behandelt und ihm den Zutritt zum Behinderten-WC verweigert hatten. Als die Polizei auf seinen Wunsch hin erschienen war soll er sich zwar zunächst wieder beruhigt haben, soll aber gleichzeitig extreme Stimmungsschwankungen gezeigt und einen stark alkoholisierten Eindruck gemacht haben. Entsprechend gereizt soll er die Aufforderung der Polizei aufgenommen haben, das Lokal mit ihnen zu verlassen und draußen seine Personalien anzugeben. Gleichzeitig soll er die beiden Beamten ständig damit zu provozieren versucht haben, dass er ihnen mit dem Rollstuhl gegen die Beine fuhr. Da den Beamten die Sache eher unproblematisch erschien hatten sie es gut sein lassen wollen und ihm lediglich einen Platzverweis erteilt.

Dies soll für den Rollstuhlfahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) dann aber zuviel gewesen sein, da er wieder ins Lokal zurück wollte, da er dringend aufs WC mußte und sich in dem Lokal das einzige Behinderten-WC weit und breit befand. Als sich die Beamten abwandten, um wegzugehen, soll er ihnen ein „Halts Maul“ und ein „Leck mich am Arsch“ nachgerufen haben. Damit war der Friede mit den Polizisten endgültig vorbei und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Das wäre eigentlich für den Mann kein Problem gewesen, wäre da nicht ein langes Vorstrafenregister mit vielen Voreintragungen aus früheren Jahren unter Anderem wegen Beleidigung, aber auch wegen Körperverletzungen. Vor allem gab es da aber noch eine offene Bewährung aus 2010. Dies war der Grund, warum der Mann sich über die Geldstrafe eigentlich freute, da er natürlich als Bewährungsversager anzusehen war und er eigentlich mit einer Haftstrafe hatte rechnen müssen, – wäre da nicht die Gnade des Gerichts gewesen.

5. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-05 10:58:452020-01-28 12:04:38Geldstrafe für Beamtenbeleidigung trotz offener Bewährung

1 Jahr 8 Monate für Beleidigung mit sexuellem Hintergrund in 15 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Obszöne Sprüche verbunden mit massivster Anmache haben einen 56-Jährigen aus München nun für fast zwei Jahre in den Knast gebracht. Der arbeitslose Schlosser war Anfang letzten Jahres in verschiedene Münchner Mietshäuser gegangen und hatte sich nach reiferen Frauen umgeguckt, die alleine lebten. Nachdem er bei den Frauen geklingelt hatte war er gleich wieder verschwunden und die Frauen hatten nach dem Öffnen ihrer Wohnungstüre auf dem Fußabstreifer handgeschriebene Zettel gefunden, die obszönste Sprüche der heftigsten Art sowie unmißverständliche Angebote enthalten hatten, wie das zum Beispiel, sie sollten doch mit ihm in den Lift oder in den Keller kommen. Die Frauen waren teilweise schon über 80 Jahre alt und bekamen den Schock ihres Lebens über die Brutalanmache eines ihnen völlig Unbekannten, von dem sie nun befürchteten, er würde ihnen vor der Wohnungstüre auflauern und ihnen etwas antun. Die Polizei hatte zunächst etwas Mühe, den Täter zu finden.

In 15 Fällen war es der Polizei aber gelungen, den Angeklagten als Täter zu überführen und ihn sofort in Haft zu nehmen, der Angeklagte befindet sich damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt seit 9 Monaten ununterbrochen in Haft. In der Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Amtsgericht München zeigte der Angeklagte nicht die geringste Reue und konnte mit keinem Wort erklären, warum er das ganze Theater mit den Zetteln veranstaltet hatte und warum er gerade ältere Damen in Furcht und Schrecken versetzt hatte. Es blieb der Eindruck, er hatte die Aktionen nur deshalb veranstaltet, um die Frauen zu terrorisieren und seinen Frauenhaß auszuleben. Dieser Umstand sowie der Punkt, dass er eine lange Liste an Vorstrafen mitbrachte und schon etwa 25 Jahre seines Lebens in Haft verbracht hatte, wurden sehr zu seinen Lasten gewertet.

Entlastend wurde gewertet, dass der Angeklagte geständig war und es den 15 Frauen damit erspart hatte, als Zeugen vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen zu müssen. Außerdem bescheinigte ihm der Gutachter, nur eingeschränkt schuldfähig zu sein und an einer psychischen Störung zu leiden. Das Amtsgericht blieb mit seinem Urteil 4 Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

20. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-20 10:52:592020-01-28 12:01:441 Jahr 8 Monate für Beleidigung mit sexuellem Hintergrund in 15 Fällen

Berufung gegen Haftstrafe bei Einmietbetrug

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Berufungskammer am Landgericht München I hat am Freitag begonnen, die Berufungen einer Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, die gegen ein Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht München vom November letzten Jahres eingelegt worden waren. Das Amtsgericht hatte damals eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine Endfünfzigerin aus München wegen des Vorwurfes des Einmietbetrugs in zwei Fällen zu verhandeln. Der selbständigen Kosmetikerin war vorgeworfen worden, in den Jahren 2010 und 2011 ein Ladengeschäft und eine Wohnung in München angemietet zu haben, ohne die Mieten bezahlen zu können, und bei den Räumungen dann einen hohen Schaden in Form der Mieten für viele Monate hinterlassen zu haben, der bis heute nicht wiedergutgemacht worden ist. Das Schöffengericht am Amtsgericht München zeigte sich am Ende der Hauptverhandlung überzeugt von der Richtigkeit der Anklage und verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

Nach der Urteilsverkündung war nicht nur die Angeklagte mit dem Urteil unzufrieden, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die knappe drei Jahre gefordert hatte. Die Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte natürlich schon deshalb mit dem Urteil nicht leben, da sie davon ausgegangen war, dass sie nochmal mit einer Bewährung davon kommt. Da sie die beiden Betrugstaten jedoch innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich kurz zuvor ebenfalls wegen Einmietbetrugs eingefangen hatte, hatte das Schöffengericht keine Chance mehr für eine Bewährung mehr gesehen.

Die Berufungskammer am Landgericht München I hatte also über zwei Berufungen mit völlig gegensätzlicher Zielrichtung zu verhandeln und muß also entscheiden, ob es der Angeklagten doch gerade noch einmal eine Bewährung geben kann, oder ob die Strafe des Amtsgerichts angemessen oder gar zu niedrig bemessen ist. Da am Freitag keinen Weg gefunden werden konnte, zu einer Einigung zu kommen, mußte die Hauptverhandlung ausgesetzt werden, um Zeugen zu laden. Ein neuer Termin wird erst im März zu finden sein.

8. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-08 10:51:042020-01-28 12:05:42Berufung gegen Haftstrafe bei Einmietbetrug

Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zum Hintergrund: Das AG Erding hat am Mittwoch einen dreißigjährigen Berliner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Handeltreibens mit Marihuana in großem Stil zu 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung verurteilt: Nach den Ermittlungen der Kripo Erding hatte der aus Berlin stammende Angeklagte mit Drogenhändlern aus Freising und Erding in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 6 mal Marihuana in der Größenordnung von bis zu 1,5 kg von Berlin in den Großraum München gebracht und hier verkauft. Als sie im Februar 2007 250 Gramm und 1,5 Kilo an einen verdeckt ermittelnden Kripobeamten zu verkaufen versucht hatten flogen sie auf und wurden verhaftet: Zwei der Endverkäufer hatten bei ihrer Verhaftung sofort vollumfänglich gestanden und der Kripo dabei geholfen, den Berliner und seine beiden Helfer dingfest zu machen. Infolgedessen war die Sache schnell klar, damit flogen nicht nur die beiden Verkaufsversuche an die Ermittler auf, sondern gleich noch andere Verkäufe. Alle gingen in Haft.

Ab diesem Zeitpunkt verwandelt sich der Fall in eine eigentlich beispiellose deutsche Justizgroteske zwischen Bayern und Berlin: Obwohl die Beweislage schon im Jahr 2007 gegen alle Beteiligten als mehr als eindeutig zu bezeichnen war und alle Haftbefehle mit Fluchtgefahr begründet worden waren mußten alle Tatbeteiligte im Herbst 2007 aus der Untersuchungshaft entlassen werden, und zwar alleine aus dem einzigen Grund, dass es die Staatsanwaltschaft trotz der klaren Beweislage innerhalb von 6 Monaten Ermittlungsverfahren nicht geschafft hatte, Anklage gegen die Beschuldigten zu erheben. Alle Beschuldigte tauchten natürlich sofort unter, was wiederum dazu führte, dass die Justiz nun endgültig jedes Interesse an dem Fall verloren zu haben scheint, denn keiner suchte mehr intensiv nach den Dreien, die Sache schien endgültig erledigt, obwohl es ja eigentlich um Drogenhandel in ganz besonders großem Umfang gegangen war! Die bayerische Justiz brüstet sich bekanntermaßen gerade bei Drogendelikten mit ihrem ganz besonderen Strafverfolgungsinteresse und legt in diesen Dingen angeblich besonderen Wert auf strenge Sanktionen. Der Angeklagte hatte übrigens nichts Anderes gemacht, als dahin zu gehen, wo er auch vor seiner Verhaftung schon immer gewesen war, nämlich bei seiner Mutter, wo er schon seit Jahren lebt. Trotzdem war er aus unerfindlichen Gründen für die Polizei seit seiner Haftentlassung irgendwie unauffindbar. Sein schlichtes Mittel: Er hatte sich in seiner Wohnung bei seiner Mutter einfach nicht mehr angemeldet! Erst Anfang 2012 wurden seine beiden Mittäter vom Amtsgericht Erding verurteilt, der Angeklagte selbst als der eigentliche Haupttäter wurde erst jetzt im Januar 2013 und damit nach über 5 Jahre nach seiner Entlassung aus der Stadelheim zuhause bei seiner Mutter verhaftet und nach Bayern überstellt. Erst jetzt also mußte er sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Erding wegen der Vorfälle 2006 und 2007 verantworten, nach seinen eigenen Angaben war er nur noch froh, dass die Sache nach so langer Zeit endlich zur Verhandlung gekommen war, die lange Ungewißheit habe ihn total fertig gemacht. Unklar bleibt, ob hier mehr die Berliner oder mehr die bayerische Justiz diese extrem lange Verfahrensdauer zu verantworten hat, man muß aber davon ausgehen, dass beide sich hier nicht mit Ruhm bekleckert haben und schlichtweg Arbeitsverweigerung betreiben haben.

Angesichts der großen Menge von Marihuana und der großen Zahl von Einzeltaten hätte dem Berliner bei regelmäßigem Verlauf der Sache natürlich eine ganz unangenehme Freiheitsstrafe von annähernd vier Jahren gedroht, die wegen ihrer Höhe logischerweise auch nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. So allerdings blieb dem Schöffengericht am Amtsgericht Erding nichts mehr Anderes übrig, als dem voll geständigen Angeklagten am Mittwoch die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von bis dato insgesamt 6 Jahren zugutehalten und ihn zu der äußerst milden Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verurteilen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

23. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-23 10:50:012020-01-28 12:05:59Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern
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