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Geldstrafe für Beamtenbeleidigung trotz offener Bewährung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Seine Wut auf Polizeibeamte hätte einen knapp vierzigjährigen Münchner am Mittwoch fast in den Knast gebracht. Der Rollstuhlfahrer war im August letzten Jahres im Restaurant am Olympiaturm mit anderen Gästen in Streit geraten, da die ihn seiner Meiung nach abfällig behandelt und ihm den Zutritt zum Behinderten-WC verweigert hatten. Als die Polizei auf seinen Wunsch hin erschienen war soll er sich zwar zunächst wieder beruhigt haben, soll aber gleichzeitig extreme Stimmungsschwankungen gezeigt und einen stark alkoholisierten Eindruck gemacht haben. Entsprechend gereizt soll er die Aufforderung der Polizei aufgenommen haben, das Lokal mit ihnen zu verlassen und draußen seine Personalien anzugeben. Gleichzeitig soll er die beiden Beamten ständig damit zu provozieren versucht haben, dass er ihnen mit dem Rollstuhl gegen die Beine fuhr. Da den Beamten die Sache eher unproblematisch erschien hatten sie es gut sein lassen wollen und ihm lediglich einen Platzverweis erteilt.

Dies soll für den Rollstuhlfahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) dann aber zuviel gewesen sein, da er wieder ins Lokal zurück wollte, da er dringend aufs WC mußte und sich in dem Lokal das einzige Behinderten-WC weit und breit befand. Als sich die Beamten abwandten, um wegzugehen, soll er ihnen ein „Halts Maul“ und ein „Leck mich am Arsch“ nachgerufen haben. Damit war der Friede mit den Polizisten endgültig vorbei und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Das wäre eigentlich für den Mann kein Problem gewesen, wäre da nicht ein langes Vorstrafenregister mit vielen Voreintragungen aus früheren Jahren unter Anderem wegen Beleidigung, aber auch wegen Körperverletzungen. Vor allem gab es da aber noch eine offene Bewährung aus 2010. Dies war der Grund, warum der Mann sich über die Geldstrafe eigentlich freute, da er natürlich als Bewährungsversager anzusehen war und er eigentlich mit einer Haftstrafe hatte rechnen müssen, – wäre da nicht die Gnade des Gerichts gewesen.

5. März 2013/von Florian Schneider
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