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Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
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