• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Ausländerin erreicht sogenannte Freispruchseinstellung gegen Vorwurf der Beleidigung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straßenverkehrsdelikte

Eine etwa dreißigjährige in München lebende Ausländerin chinesischer Abstammung bekam gerade noch vor Weihnachten über ihren Verteidiger (RA Florian Schneider) ein besonders erfreuliches Weihnachtsgeschenk geschickt: Die Staatsanwaltschaft München I hatte mitgeteilt, dass das Strafverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Beleidigung im Straßenverkehr eingestellt worden ist. Der Frau war von der Polizei vorgeworfen worden, vor einigen Wochen einen Streit mit einem anderen Autofahrer wegen eines winzigen Schadens an seinem Auto auf dem Parkplatz vor einem Drogeriemarkt in München zum Anlass genommen zu haben, den Mann und seine Frau mit „Arschloch“ tituliert zu haben. Hintergrund war ein unbedachtes Zurückstoßen der Beschuldigten mit ihrem Wagen in der Enge des Parkplatzes, das zu einem kleinen Rempler und einer kleinen Delle im vorderen Kennzeichen des Hintermannes geführt hatte. Der Fahrer wollte sofort Euro 150 von ihr in Bar, was sie angesichts der Minibeule jedoch ablehnte.

Über ihre Ablehnung ärgerte sich der Hintermann und erklärte ihr sinngemäß, man könne auch anders und es könne gut sein, dass, – da sich unter dem vorderen Stoßfänger jede Menge Technik sowie der Motor befände, – die Rechnung am Ende weitaus höher ausfällt, und zeigte ihr einen Micro-Kratzer neben dem Kennzeichen, der aus der Sicht der Beschuldigten uralt aussah, der aber nach Meinung ihres Unfallgegners aktuell war und als Hinweis auf weitere und höhere Schäden gelten müsse. Als sie sagte, das könne gar nicht von dem winzigen Anstoß stammen, antwortete ihr Kontrahent, er habe schließlich eine Zeugin (seine Frau) und sie sei schließlich allein!

Die Beschuldigte hatte sich von dem Unfallgegner nicht beirren lassen, weil sie darauf hoffte, dass ihre Haftpflichtversicherung schon herauskriegen würde bei der Schadensregulierung, was von ihrem kleinen Anstoss stammen kann und was nicht. Sie antwortete daher nur ironisch, dass sie dann ja wohl „die Arschlochkarte“ in der Sache gezogen habe und fuhr weg.Prompt flatterte ihr kurz darauf die Strafanzeige des Ehepaares in Form einer Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung ins Haus! Es gelang jedoch, durch eine Verteidigungsschrift die Version der Beschuldigten von der Sache glaubhaft zu machen und die Beschuldigte zu entlasten. Es folgte noch rechtzeitig vor Weihnachten die Einstellung des Verfahrens, die auf dem sog. Zweifelsgrundsatz „in dubio pro reo“ gründete.

23. Dezember 2013/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-23 11:29:142020-01-28 12:02:24Ausländerin erreicht sogenannte Freispruchseinstellung gegen Vorwurf der Beleidigung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Ehefrau nach Messerstich gegen Ehemann in HaftStA stellt Verfahren wegen Unfallflucht gegen Münchner ein
Nach oben scrollen