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1 Jahr 8 Monate für Beleidigung mit sexuellem Hintergrund in 15 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Obszöne Sprüche verbunden mit massivster Anmache haben einen 56-Jährigen aus München nun für fast zwei Jahre in den Knast gebracht. Der arbeitslose Schlosser war Anfang letzten Jahres in verschiedene Münchner Mietshäuser gegangen und hatte sich nach reiferen Frauen umgeguckt, die alleine lebten. Nachdem er bei den Frauen geklingelt hatte war er gleich wieder verschwunden und die Frauen hatten nach dem Öffnen ihrer Wohnungstüre auf dem Fußabstreifer handgeschriebene Zettel gefunden, die obszönste Sprüche der heftigsten Art sowie unmißverständliche Angebote enthalten hatten, wie das zum Beispiel, sie sollten doch mit ihm in den Lift oder in den Keller kommen. Die Frauen waren teilweise schon über 80 Jahre alt und bekamen den Schock ihres Lebens über die Brutalanmache eines ihnen völlig Unbekannten, von dem sie nun befürchteten, er würde ihnen vor der Wohnungstüre auflauern und ihnen etwas antun. Die Polizei hatte zunächst etwas Mühe, den Täter zu finden.

In 15 Fällen war es der Polizei aber gelungen, den Angeklagten als Täter zu überführen und ihn sofort in Haft zu nehmen, der Angeklagte befindet sich damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt seit 9 Monaten ununterbrochen in Haft. In der Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Amtsgericht München zeigte der Angeklagte nicht die geringste Reue und konnte mit keinem Wort erklären, warum er das ganze Theater mit den Zetteln veranstaltet hatte und warum er gerade ältere Damen in Furcht und Schrecken versetzt hatte. Es blieb der Eindruck, er hatte die Aktionen nur deshalb veranstaltet, um die Frauen zu terrorisieren und seinen Frauenhaß auszuleben. Dieser Umstand sowie der Punkt, dass er eine lange Liste an Vorstrafen mitbrachte und schon etwa 25 Jahre seines Lebens in Haft verbracht hatte, wurden sehr zu seinen Lasten gewertet.

Entlastend wurde gewertet, dass der Angeklagte geständig war und es den 15 Frauen damit erspart hatte, als Zeugen vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen zu müssen. Außerdem bescheinigte ihm der Gutachter, nur eingeschränkt schuldfähig zu sein und an einer psychischen Störung zu leiden. Das Amtsgericht blieb mit seinem Urteil 4 Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

20. Februar 2013/von Florian Schneider
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