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Geldstrafe für Geldwäsche

Allgemein

Vor dem Amtsgericht Freising ist eine Angeklagte, die Kurierdienste für eine estnische Firma erledigt hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt worden: Die Frau hatte auf der Suche nach einer Arbeit auf das Inserat einer estnischen Firma im Internet geantwortet, die in Deutschland einen Kurier gesucht hatte für das Versenden vom Paketen aus Deutschland ins Baltikum. Ihre Arbeit hatte darin bestanden, Pakete entgegenzunehmen, mit einem aus dem Internet ausgedruckten Adressaufkleber zu versehen und dann zur Post zu bringen. Was sie nicht wußte: Die Ware, die sie verschickte, bestand aus Handys und Laptops, die aus Kreditkartenbetrügereien stammten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Landshut bestand darin, daß der Angeklagten hätte auffallen müssen, daß ihre Arbeit totaler Unsinn gewesen sei, denn ihr hätte klar sein müssen, daß es außer dem Verwischen von Spuren der wahren Versender keinen Grund gegeben hatte, die Pakete nicht direkt und ohne sie einzuschalten zu verschicken.

Die Angeklagte hatte sich über diesen Punkt wohl keinerlei Gedanken gemacht, sondern einfach ihre Arbeit so erledigt, wie gewünscht, ohne sich groß Gedanken zu machen und damit ihre Arbeit zu gefährden.

In dieser Sorglosigkeit bestand letztlich ihr strafbares Verhalten und der Vorwurf der Geldwäsche, für den sie sich nun eine Geldstrafe in Höhe von Euro 600 einhandelte vor dem Amtsgericht Freising.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:582015-02-01 17:13:15Geldstrafe für Geldwäsche

Tötungsverfahren eingestellt

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Verkehrsabteilung des Amtsgerichts München hat sich am Donnerstag, den 31.03.11, dazu entschlossen, das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Müllwagenfahrer wegen geringer Schuld einzustellen gegen Zahlung einer Geldauflage. Gegen den Müllwagenfahrer war ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden, als der den Musikproduzenten Monty Lüftner vor 2 Jahren auf einer Müllsammelstelle mit seinem Lkw überfahren und getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Erholung eines Gutachten über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Lkw-Fahrers beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, gegen den der Müllwagenfahrer Einspruch eingelegt hatte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war dann ein weiteres Gutachten erholt worden, das die Verantwortlichkeit des Müllwagenfahrers in deutlich milderem Licht hatte erscheinen lassen.

Daraufhin war die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld nach § 153a StPO einverstanden.

Damit ist der Angeklagte zwar nicht freigesprochen worden, aber eben auch nicht verurteilt. Nach Zahlung der vereinbarten Geldauflage (meist an einen gemeinnützigen Verein) wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Er hat dann keine weiteren strafrechtlichen Folgen mehr zu befürchten.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:392015-02-01 17:14:11Tötungsverfahren eingestellt

Mordversuch in Starnberg

Allgemein

Der Kripo ist es nach Mitteilung in den Medien gelungen, den Täter festzunehmen, der mutmaßlich am 11.2. diesen Jahres in das Fenster einer Wohnung in Starnberg-Söcking geschossen zu haben. Es handelt sich hierbei um einen 49-jährigen Gelegenheitsarbeiter, der gestanden haben soll, mit einem Gewehr am 11.2.11 in das Wohnungsfenster geschossen zu haben und das Haus des Tatopfers mit Grafitti beschmiert zu haben, weil er in der Wohnung seinen ehemaligen Arbeitgeber vermutet hatte, den er für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich gemacht hatte. Tatsächlich hatte sich hinter dem Fenster ein 45-jähriger Mieter aufgehalten, der unverletzt blieb. Zunächst war völlig unklar gewesen, wer den Schuß durch die Fensterscheibe abgegeben haben konnte. Erst im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem 49-jährigen fanden sich Hinweise auf die Täterschaft des Gelegenheitsarbeiters. Durch sein Geständnis konnte dann auch die im Wald vergrabene Tatwaffe gefunden werden.

Gegen den Beschuldigten ist Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen worden, der sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Sollte sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens der Tatvorwurf des versuchten Mordes erhärten erwartet den Beschuldigten eine Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München II und womöglich sogar eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

31. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-31 16:11:192014-08-19 16:11:37Mordversuch in Starnberg

Haft für fingierte Verträge

Schadensersatz und Schmerzensgeld, Vermögensdelikte

Die Jugendkammer am Landgericht München II hat soeben einen ehemaligen Filialleiter eines Handyshops in Dachau zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt, der zusammen mit einem früheren Mitarbeiter des Shops fingierte Mobilfunkverträge abgeschlossen hatte, die entweder erfundene Namen trugen oder auf Namen von Kunden ausgestellt waren, die gar nichts wußten von diesen Verträgen. Die mit den Verträgen mitgelieferten Handys vertickten die Beiden unter der Hand, die Rechnungen des Mobilfunkunternehmens wurden naturgemäß von niemandem bezahlt, da es die Kunden zumeist gar nicht ab. Der frühere Mitarbeiter erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Zwei weitere Komplizen, die mit dem Fälschen von Ausweisen für die nicht existenten Kunden beschäftigt waren, erhielten 2 Jahre 9 Monate bzw. 1 Jahr 3 Monate auf Bewährung.

Die Sache flog erst auf, als das Mobilfunkunternehmen sich mit immer mehr Verträgen herumschlagen mußte, die nicht bezahlt wurden und wo die Einschaltung eines Inkassounternehmens nur die Informationen erbrachte, daß es die Kunden gar nicht gab. Nach den Feststellungen des Landgerichts München II beläuft sich der Gesamtschaden für das Unternehmen auf 50.000 Euro.

Bei der Bemessung der Strafe spielte aber nicht nur die Höhe des Schadens eine Rolle, – der als Rädelsführer angesehene ehemalige Filialleiter hatte immerhin Euro 5.000 an Schadensersatz geleistet, – sondern auch die Tatsache, daß die Angeklagten einigen real existierenden Menschen erhebliche Probleme mit den gefälschten Verträgen und den Inkassounternehmen in der weiteren Folge einbrockten, da diese sich plötzlich in der Schufa eingetragen sahen und zunächst nachweisen mußten, daß sie die Verträge gar nicht abgeschlossen hatten.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:582017-07-31 11:22:48Haft für fingierte Verträge

Lebenslang für Mord

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Vergangene Woche ist in München der Prozeß wegen des Mordes an Poschinger mit der Verurteilung des Angeklagten zu Ende gegangen: Das Schwurgericht am Landgericht München I hat den Angeklagten für schuldig befunden, Poschinger am 14.01.2010 mit 13 Schüssen aus seiner Pistole hingerichtet zu haben, um an die geplante Tatbeute, – einen Audi A8, – zu kommen. Das Landgericht München I schloß sich damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, die eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge gefordert hatte. Der Einlassung des Angeklagten ganz zum Schluß der Verhandlung, er sei unschuldig und habe mit der Tat nichts zu tun, schenkte das Schwurgericht damit keinen Glauben. Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Gerichtsverfahrens seit Ende 2010 nicht geäußert, nur in seinem letzten Wort forderte er für sich die Unschuldsvermutung ein.

Nach Auffassung des Landgerichts habe der Angeklagte schon seit 2008 seine Tat geplant, um seine hohen Schulden zu begleichen: Schon seit diese Zeitpunkt habe er geplant, irgendeinen Autoverkäufer um dessen Eigentum zu bringen und damit von seinen Schulden herunter zu kommen. Deshalb habe er schon 2008 bei Ebay Leichensäcke bestellt.

Insofern sei der 36-jährige Familienvater letztlich nichts anderes als ein x-beliebiges Opfer gewesen, auf den das Auge des Angeklagten nur deshalb gefallen sei, weil er ein sehr hochwertiges Auto habe verkaufen wollen, mit dem des Angeklagte ordentlich Gewinn zu machen hoffen konnte und der damit in den lange gehegten Tatpla paßte.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:362015-02-01 17:15:53Lebenslang für Mord

Dauerarreste gegen 3 Jugendliche für Diebstähle

Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Dachau hat vorletzte Woche einen 15-jährigen Jugendlichen und zwei 19-jährige Heranwachsende zu Dauerarrest und Arbeitswochenende verurteilt: Den Dreien war vorgeworfen worden, im Herbst letzten Jahres im Rahmen von ausgiebigen Diebestouren in einen Kiosk, eine Imbißbude, einen Sportverein und in ein Jugendzentrum in Dachau eingebrochen zu haben, um diese ausräumen zu können. Bei den Einbrüchen sei jedesmal hoher Sachschaden entstanden, da die Drei sehr brutal bei Aufbrechen vorgegangen seien und aus Zerstörungswut absichtlich einiges kaputt gemacht hätten. Der gesamte Sachschaden liege nach Auffassung des Gerichts bei über 20.000 Euro.

Die drei Jugendlichen waren voll geständig vor Gericht. Nur so ist das sehr moderate Strafmaß zu erklären, da sich alle drei wegen weiterer Anklagen in anderen Verfahren verantworten müssen.

Die geschädigten Kiosk- und Imbißbuden-Besitzer werden nach Lage der Dinge wohl auf ihren hohen Schäden sitzen bleiben, da nicht ersichtlich ist, wie die Tatopfer von den Dreien Schadensersatz bekommen soll, alle drei sind wohl völlig vermögenslos. Allerdings habe ein Teil der Tatbeute zurückgegeben werden können.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:192015-02-01 17:16:58Dauerarreste gegen 3 Jugendliche für Diebstähle

Beitrag zum Kachelmann-Fall

Allgemein

Der Fall Kachelmann lässt in bislang ganz ungewöhnlicher Weise auf breiter Front Medien und Fernsehzuschauer erschrecken. Ungewohnt deshalb, weil in früheren Fällen dieser Art, – wenn also irgendwelche Promis aus Film und Fernsehen, TV-Stars etc. mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert worden waren, – war es regelmäßig so, dass sie sofort nach Erhebung des Tatvorwurfs durch das vermeintliche oder tatsächliche Opfer alleine durch die Erhebung der Anschuldigung als verurteilt angesehen wurden und öffentlich geschmäht wurden. Eigentlich war es immer so, dass jemand mit Erhebung eines derartigen Tatvorwurfes durch eine Frau in der Öffentlichkeit als erledigt angesehen werden konnte.

Im Fall Kachelmann ist dies anscheinend ganz anders: Der sehr sympathische Wettermann der ARD wird trotz des gravierenden Vorwurfs nicht sofort und lange vor Beendigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen öffentlich verurteilt und geschmäht, sondern plötzlich wird die Sache deutlich differenzierter als früher gesehen. Plötzlich erscheint es auch möglich, dass er gar nicht wirklich ein Straftäter ist, sondern, dass die Frau, die ihn da angezeigt hat, möglicherweise auch die Unwahrheit gesagt hat. Es wird ihm also plötzlich etwas zuteil, was eigentlich als absolute Selbstverständlichkeit anzusehen ist und was eigentlich schon längst in die öffentliche Diskussion in anderen und früheren vorangegangenen Fälle hätte passieren müssen, dass er nämlich bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

In meiner beruflichen Praxis stellen sich die Dinge nämlich deutlich anders dar, als sie in der bisherigen öffentlichen Wahrnehmung angesehen worden sind. In meiner gesamten Berufspraxis seit 1994 als Strafverteidiger vorwiegend im Bereich der Sexualstrafverfahren gibt es nur eine einzige rechtskräftige Verurteilung wegen Vergewaltigung, die ich als Verteidiger eines Mandanten zu verzeichnen habe. In der ganz weit überwiegenden Zahl der sonstigen wegen Strafverfahren gegen Mandanten wegen des Verdachts des versuchten oder vollendeten Vergewaltigung hat es samt und sondern nur entweder Einstellungen im Ermittlungsverfahren nach § 170 II der Strafprozessordnung oder Freisprüche in Hauptverfahren gegeben.

Nach meiner persönlichen Berufsstatistik gibt es also nur das eine Fazit zu ziehen nämlich, dass die allermeisten Behauptungen dieser Art aus ganz anderen Gründen erhoben werden von den vermeintlichen Opfern, als das Erleben einer echten Vergewaltigung: In den allermeisten Fällen in meiner Berufspraxis jedenfalls hatten die Frauen ganz andere Gründe, die gar nichts mit einer Straftat des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu tun hatten. Nach meinen Erfahrungen mit meinem Beruf als Strafverteidiger ist also mit dem Vorwurf der Vergewaltigung mit äußerster Vorsicht zu genießen.

Leider sieht es in der Bürostrafrechtspraxis der Staatsanwaltschaften ganz anders aus. Mit der Erhebung des Vorwurfs der Vergewaltigung wandert der Beschuldigte in Untersuchungshaft und sitz hier für Wochen und Monate, bis endlich seine Unschuld bewiesen ist. Bis dahin ist er längst erledigt, denn leider gilt der Grundsatz: ?Irgendetwas bleibt immer hängen!? Letztlich will dann doch keiner mehr mit jemanden etwas zu tun haben, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung Wochen oder Monate in Untersuchungshaft gesessen war und dann vielleicht ja nur deshalb wieder rausgekommen ist, weil man ihm halt seine Schuld nicht so recht nachweisen konnte.

Auch im Fall Kachelmann wird dies womöglich so geschehen und seine Karriere als Wettermann bei der ARD ist erledigt, weil sich die ARD es sich sicherlich nicht leisten will, einen eventuellen Vergewaltiger allabendlich zehn Minuten vor der Tagesschau als Wettermann zu präsentieren.

26. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-26 15:30:162014-08-19 15:30:48Beitrag zum Kachelmann-Fall

Haft für Kindsmißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag ist ein Angeklagter (Verteidiger RA F. Schneider) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, seine Exfreundin und deren Kind geschlagen zu haben. Die Exfreundin hatte den Mann angezeigt, als die Beziehung auseinander gegangen war. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und angegeben, er selbst habe mit dem Kind so gut wie nix zu tun gehabt, seine Exfreundin alleine sei immer mit dem Kind zu Gange gewesen und habe es vor seinen Augen auch geschlagen. Da sie allerdings über Arbeitskollegen und Freunde nachweisen konnte, daß er sie mehrere Male geschlagen hatte, glaubte das Amtsgericht München ihr und nicht ihm. Den Ausschlag mag vor allem gegeben haben, das der Angeklagte bereits wegen Mißhandlung von Kindern vorbestraft war und deshalb sogar eine längere Freiheitsstrafe verbüßt hatte.

Angesichts der Konstellation, dass den Angaben der Frau eine komplett widersprechende Aussage des Angeklagten gegenüber stand hatte der Verteidiger ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt, diesem Antrag folgte das Gericht jedoch nicht, da es sich selbst für ausreichend kompetent ansah, die Glaubwürdigkeit der Zeugin und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben zu überprüfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufungsinstanz wird das Urteil wohl überprüfen müssen.

25. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-25 16:09:212015-02-01 17:17:46Haft für Kindsmißhandlung

Freispruch von Betrugsvorwurf

Vermögensdelikte

Das Amtsgericht München hat am Donnerstag einen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, zusammen mit seiner Freundin einen Festnetzanschluß bestellt zu haben und dabei den gleichlautenden Namen seiner Tante in den Vetrag eingesetzt und den Vertrag auch gleich selbst noch unterschrieben zu haben. Das angeklagte Paar war auf diese Idee verfallen, da Beide einen Eintrag bei der Schufa hatten und damit bei keinem Provider einen Festnetzvertrag bekommen hätten. Eine Zeitlang war alles gut gegangen, da die Zwei die monatlichen Rechnungen regelmäßig bezahlt hatten. Die Sache flog erst auf, als die Beiden die Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten und die Netzbetreiberfirma gegen die Tante eine Inkassofirma einschaltete und die Tante sich plötzlich in der Schufa eingetragen sah. Obwohl die Tante ursprünglich wohl einverstanden war zeigte sie die Beiden an, da sie keinen anderen Weg mehr sah, aus der Schufa rauszukommen.

Vor dem Amtsgericht München konnte nachgewiesen werden, daß nicht der angeklagte Mann den Vertrag bei der Netzbetreiberfirma abgeschlossen hatte, sondern seine Lebensgefährtin, da sie diejenige gewesen war, die den guten Kontakt zu der Tante hatte und auch sie es war, die den Vertrag mit dem Provider unterschrieben hatte. Dies hatte die Lebensgefährin vor Gericht eingeräumt, sodaß nur ihr und nicht auch ihrem Freund ein Betrug nachgewiesen werden konnte.

Eine Verurteilung des Mannes wegen Betuges hätte ihn in die schlimmste Bredouille gebracht, da er erheblich vorbetraft war und die Bestellung des Telefonanschlusses in seine offene Bewährung fiel, was im Falle einer Verurteilung ohne Zweifel zum Widerruf der Bewährung geführt hätte und zur Inhaftierung für einen erheblichen Zeitraum.

25. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-25 16:08:592015-02-01 17:18:12Freispruch von Betrugsvorwurf

Jugendstrafen ohne Bewährung für 2 Jugendliche wegen Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Erding hat drei Jugendliche zu Jugendstrafen ohne Bewährung wegen Drogenhandels verurteilt. Alle drei Erdinger im Alter zwischen 19 und 21 waren angeklagt wegen des Vorwurfes, im vergangenen Sommer mehrere Kilo Speed, XTC und Marihuana aus den Niederlanden eingeführt und in Erding verkauft zu haben. Die 3 Angeklagten haben diese Vorwürfe gestanden. Das Amtsgericht Erding verhängte gegen sie Jugendstrafen zwischen zwei und vier Jahren und zugleich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Alle 3 sind drogenabhängig und haben die angeklagten Taten aufgrund ihrer Abhängigkeit begangen.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist in $ 64 Strafgesetzbuch für die Fälle vorgeschrieben, in denen Angeklagte erheblich straffällig werden aufgrund einer Suchterkrankung, wenn zusätzlich zu befürchten steht, dass diese Angeklagten auch nach der Haftentlassung weitere Straftaten wegen dieser Suchtabhängigkeit begehen werden.

Die Unterbringung nach § 64 StGB hat zunächst den Vorzug, dass der Verurteilte sich nicht in Strafhaft begeben muss, sondern in eine Klinik, – wie Haar oder Gabersee oder ähnlichem. Hat er den Klinikaufenthalt und die hier angebotenen Therapien erfolgreich absolviert so hat er gute Chancen, die gleichzeitig verhängte Jugendstrafe nicht mehr antreten zu müssen, sondern auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen.

23. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-23 16:08:412015-03-20 12:41:52Jugendstrafen ohne Bewährung für 2 Jugendliche wegen Drogenhandels
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