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Haft für Kindsmißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag ist ein Angeklagter (Verteidiger RA F. Schneider) zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, seine Exfreundin und deren Kind geschlagen zu haben. Die Exfreundin hatte den Mann angezeigt, als die Beziehung auseinander gegangen war. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und angegeben, er selbst habe mit dem Kind so gut wie nix zu tun gehabt, seine Exfreundin alleine sei immer mit dem Kind zu Gange gewesen und habe es vor seinen Augen auch geschlagen. Da sie allerdings über Arbeitskollegen und Freunde nachweisen konnte, daß er sie mehrere Male geschlagen hatte, glaubte das Amtsgericht München ihr und nicht ihm. Den Ausschlag mag vor allem gegeben haben, das der Angeklagte bereits wegen Mißhandlung von Kindern vorbestraft war und deshalb sogar eine längere Freiheitsstrafe verbüßt hatte.

Angesichts der Konstellation, dass den Angaben der Frau eine komplett widersprechende Aussage des Angeklagten gegenüber stand hatte der Verteidiger ein aussagepsychologisches Gutachten beantragt, diesem Antrag folgte das Gericht jedoch nicht, da es sich selbst für ausreichend kompetent ansah, die Glaubwürdigkeit der Zeugin und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben zu überprüfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufungsinstanz wird das Urteil wohl überprüfen müssen.

25. März 2011/von Florian Schneider
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