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Tötungsverfahren eingestellt

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Verkehrsabteilung des Amtsgerichts München hat sich am Donnerstag, den 31.03.11, dazu entschlossen, das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Müllwagenfahrer wegen geringer Schuld einzustellen gegen Zahlung einer Geldauflage. Gegen den Müllwagenfahrer war ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden, als der den Musikproduzenten Monty Lüftner vor 2 Jahren auf einer Müllsammelstelle mit seinem Lkw überfahren und getötet hatte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Erholung eines Gutachten über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Lkw-Fahrers beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, gegen den der Müllwagenfahrer Einspruch eingelegt hatte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München war dann ein weiteres Gutachten erholt worden, das die Verantwortlichkeit des Müllwagenfahrers in deutlich milderem Licht hatte erscheinen lassen.

Daraufhin war die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld nach § 153a StPO einverstanden.

Damit ist der Angeklagte zwar nicht freigesprochen worden, aber eben auch nicht verurteilt. Nach Zahlung der vereinbarten Geldauflage (meist an einen gemeinnützigen Verein) wird das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt. Er hat dann keine weiteren strafrechtlichen Folgen mehr zu befürchten.

31. März 2011/von Florian Schneider
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