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Geldstrafe für Geldwäsche

Allgemein

Vor dem Amtsgericht Freising ist eine Angeklagte, die Kurierdienste für eine estnische Firma erledigt hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt worden: Die Frau hatte auf der Suche nach einer Arbeit auf das Inserat einer estnischen Firma im Internet geantwortet, die in Deutschland einen Kurier gesucht hatte für das Versenden vom Paketen aus Deutschland ins Baltikum. Ihre Arbeit hatte darin bestanden, Pakete entgegenzunehmen, mit einem aus dem Internet ausgedruckten Adressaufkleber zu versehen und dann zur Post zu bringen. Was sie nicht wußte: Die Ware, die sie verschickte, bestand aus Handys und Laptops, die aus Kreditkartenbetrügereien stammten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Landshut bestand darin, daß der Angeklagten hätte auffallen müssen, daß ihre Arbeit totaler Unsinn gewesen sei, denn ihr hätte klar sein müssen, daß es außer dem Verwischen von Spuren der wahren Versender keinen Grund gegeben hatte, die Pakete nicht direkt und ohne sie einzuschalten zu verschicken.

Die Angeklagte hatte sich über diesen Punkt wohl keinerlei Gedanken gemacht, sondern einfach ihre Arbeit so erledigt, wie gewünscht, ohne sich groß Gedanken zu machen und damit ihre Arbeit zu gefährden.

In dieser Sorglosigkeit bestand letztlich ihr strafbares Verhalten und der Vorwurf der Geldwäsche, für den sie sich nun eine Geldstrafe in Höhe von Euro 600 einhandelte vor dem Amtsgericht Freising.

31. März 2011/von Florian Schneider
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