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Lebenslang für Mord

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Vergangene Woche ist in München der Prozeß wegen des Mordes an Poschinger mit der Verurteilung des Angeklagten zu Ende gegangen: Das Schwurgericht am Landgericht München I hat den Angeklagten für schuldig befunden, Poschinger am 14.01.2010 mit 13 Schüssen aus seiner Pistole hingerichtet zu haben, um an die geplante Tatbeute, – einen Audi A8, – zu kommen. Das Landgericht München I schloß sich damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, die eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge gefordert hatte. Der Einlassung des Angeklagten ganz zum Schluß der Verhandlung, er sei unschuldig und habe mit der Tat nichts zu tun, schenkte das Schwurgericht damit keinen Glauben. Der Angeklagte hatte sich während des gesamten Gerichtsverfahrens seit Ende 2010 nicht geäußert, nur in seinem letzten Wort forderte er für sich die Unschuldsvermutung ein.

Nach Auffassung des Landgerichts habe der Angeklagte schon seit 2008 seine Tat geplant, um seine hohen Schulden zu begleichen: Schon seit diese Zeitpunkt habe er geplant, irgendeinen Autoverkäufer um dessen Eigentum zu bringen und damit von seinen Schulden herunter zu kommen. Deshalb habe er schon 2008 bei Ebay Leichensäcke bestellt.

Insofern sei der 36-jährige Familienvater letztlich nichts anderes als ein x-beliebiges Opfer gewesen, auf den das Auge des Angeklagten nur deshalb gefallen sei, weil er ein sehr hochwertiges Auto habe verkaufen wollen, mit dem des Angeklagte ordentlich Gewinn zu machen hoffen konnte und der damit in den lange gehegten Tatpla paßte.

27. März 2011/von Florian Schneider
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