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Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung in Augsburg

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Jugendkammer am Landgericht Ausgburg hat am vergangenen Freitag einen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, dem vorgeworfen worden war, mit einem Beil auf seine Nachbarn losgegangen zu sein. Im Juli letzten Jahres hatte es vor de Anwesen des Angeklagten und seiner beiden Opfer Streit um die Parkplätze vor dem Haus gegeben. Der Angeklagte soll anch Auffassung des Gerichts daraufhin mit einem Beil auf seine beiden Nachbarn losgegangen sein und einem der Beiden fast ein Ohr abgetrennt zu haben. Das Landgericht Ausgburg schenkte damit der Einlassung des Angeklagten keinen Glauben, er sei der Angegriffene und habe nur in Notwehr gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe wegen Notwehr.

Angesichts des Umstandes, daß das Gesetz einen Strafahmen von bis zu 10 Jahren für einen Fall der gefährlichen Körperverletzung vorsieht, ist der Ageklagte immer noch recht günstig davon gekommen. Er hat nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen und auf eine Aufhebung des Urteils zu hoffen.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:04:382015-02-01 17:31:28Haftstrafe für gefährliche Körperverletzung in Augsburg

Ingolstädter Urteil gegen 4 Angeklagte wegen Mordes aufgehoben vom BGH

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Freitag ist das Urteil des Schwurgerichts am Landgericht Ingolstadt gegen vier Angeklagte aufgehoben worden, die vor 6 Jahren vom Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Vater bzw. Ehemann im Jahre 2001 zu lebenslangen Freheitsstrafen verurteilt worden waren. Alle vier waren auf der Basis ihrer Geständnisse verurteilt worden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten: Nach ihrer Verurteilung war die Leiche des Opfers ohne erkennbare Verletzungen aus dem Wasser gezogen worden, keines der zahlreichen und widersprüchlichen Geständnisse der Angeklagten paßte auch nur im Entferntesten zu dem Anblick, der sich der Polizei beim Herausziehen des Wagens des Opfers aus dem Wasser bot. Die vier Angeklagten betrieben daraufhin das Wiederaufnahmeverfahren, dem schließlich das Oberlandesgericht statt gab. Das Landgericht Landshut hat im wiederaufgenommenen Verfahren alle vier nun freigesprochen.

Es bleibt der Verdacht, daß die vier Angeklagten seinerzeit nicht ganz freíwillig die Geständnissea abgelegt hatten, sondern massiv von den Ermittlern hierzu gedrängt worden waren, womöglich hatten sie einfach dem Druck der Polizeibeamten nicht stand gehalten und einfach die gewünschten Aussagen gemacht, nur um ihre Ruhe zu haben.

Das Landgeicht Landshut hat den Angeklagten jegliche Haftentschädigung abgesprochen, da sie an ihrer langen Haftzeit selber schuld seien: Immerhin hätten sie durch ihre eigenen Geständnisse die Verurteilung durch das Landgericht Ingolstadt selber herbeigeführt.

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:04:162015-02-01 17:32:56Ingolstädter Urteil gegen 4 Angeklagte wegen Mordes aufgehoben vom BGH

Freispruch vom Mordes in Landshut

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Am vergangenen Freitag hat das Schwurgericht am Landgericht Landshut die vier Angeklagten freigesprochen, die vor 6 Jahren vom Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Vater bzw. Ehemann im Jahre 2001 zu lebenslangen Freheitsstrafen verurteilt worden waren. Alle vier waren auf der Basis ihrer Geständnisse verurteilt worden, die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatten: Nach ihrer Verurteilung war die Leiche des Opfers ohne erkennbare Verletzungen aus dem Wasser gezogen worden, keines der zahlreichen und widersprüchlichen Geständnisse der Angeklagten paßte auch nur im Entferntesten zu dem Anblick, der sich der Polizei beim Herausziehen des Wagens des Opfers aus dem Wasser bot. Die vier Angeklagten betrieben daraufhin das Wiederaufnahmeverfahren, dem schließlich das Oberlandesgericht statt gab.

Es bleibt der Verdacht, daß die vier Angeklagten seinerzeit nicht ganz freíwillig die Geständnissea abgelegt hatten, sondern massiv von den Ermittlern hierzu gedrängt worden waren, womöglich hatten sie einfach dem Druck der Polizeibeamten nicht stand gehalten und einfach die gewünschten Aussagen gemacht, nur um ihre Ruhe zu haben.

Das Landgeicht Landshut hat den Angeklagten jegliche Haftentschädigung abgesprochen, da sie an ihrer langen Haftzeit selber schuld seien: Immerhin hätten sie durch ihre eigenen Geständnisse die Verurteilung durch das Landgericht Ingolstadt selber herbeigeführt

27. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-27 16:03:542015-02-01 17:33:40Freispruch vom Mordes in Landshut

Haftbefehl wegen Einbrüchen

Allgemein, Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat gegen einen 54-jährigen Albaner Haftbefehl wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls in zumindest 8 Fällen erlassen und den Mann in Untersuchungshaft genommen. Angeblich soll der Beschuldigte jedoch für eine wesentlich größere Zahl von Einbrüchen in der Abenddämmerung in Augsburg verantwortlich sein, möglicheweise sogar für bis zu 130 Fälle. Die Polizei Augsburg geht im Übrigen davon aus, daß der Beschuldigte sogar als Mitglied einer größeren Bande gehandelt hatte. Erbeutet haben soll der Beschuldigte Schmuck und Wertgegenstände im Wert von bis zu 200.000 Euro.

Es scheint im Moment jedoch immer noch unklar, ob die Polizei dem Beschuldigten tatsächlich die Einbrüche nachweisen kann. Angesichts einer unsicheren Beweislage wäre es für ihn wichtig, von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und keine Angaben zum Tatvorwuf zu machen und die Aussage zu verweigern.

Im Falle einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Freiheitsstrafe, zumal dann, wenn ihm eine bandenmäßige Begehungsweise der Einbrüche nachgewiesen werden könnte. Mindestens eine lange Untersuchungshaft wird für ihn jetzt aber auf jeden Fall unvermeidbar sein, da ihm als Ausländer Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Augsburg natürlich Fluchtgefahr unterstellen und ihn deshalb nicht freilassen werden.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:03:352015-02-01 17:34:22Haftbefehl wegen Einbrüchen

Prozess gegen Auto-Betrüger

Allgemein, Vermögensdelikte

Am Freitag, den 18.02.11, hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Passau der Prozeß gegen einen 46-jährigen begonnen, dem vorgeworfen wird, in insgesamt 14 Fällen die Verkäufer von hochwertigen Fahrzeugen der Premim-Klasse durch gefälschte Schecks und Urkunden um insgesamt Euro 100.000 betrogen zu haben. Der Angeklagte hatte die Fahrzeuge sofort weiter veräußert, obwohl er gar nicht verfügungsberechtigt war.

Der Angeklagte war letztes Jahr bereits verhaftet worden. Wegen seines Geständnisses hatte ihn der Ermittlungsrichter jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt.

Den Angeklagten erwartet im Falle eines Schuldspruches eine lange Freiheitsstrafe, denn bei der Höhe des Schadens, der von verursacht worden war, ist eine Bewährungsstrafe eher selten. Hier könnte ihm nur eine volle Wiedergutmachung helfen.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:02:252015-02-01 17:34:51Prozess gegen Auto-Betrüger

Anklage wegen sexuellen Mißbrauchs in 121 Fällen in Passau

Allgemein, Sexualdelikte

Die Staatsanwaltschaft Passau hat soeben gegen einen Pfarrer aus Freyung-Grafenau wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs in insgesamt 121 Fällen Anklage erhoben: Dem 48-jährigen Pfarrer wird vorgewofen, in den Jahren 1999 bis 2001 Kinder durch intime Berührungen, Streicheleien, Küssen, etc. sexuell mißbraucht zu haben.

Der Pfarrer bestreitet die Tatvorwürfe. Er ist inzwischen von seinen seelsorgerischen Aufgaben entbunden worden. Wegen desselben Pfarrers hatte es bereits in seiner früheren Pfarrei Ärger wegen des Verdachts des Mißbrauchs von 3 Mädchen gegeben.

Sollte der Pfarrer schuldig gesprochen werden droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:00:352015-02-01 17:35:30Anklage wegen sexuellen Mißbrauchs in 121 Fällen in Passau

Lange Haft für 2 brutale Schläger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die in den Boulevardmedien als „Disco-Schläger“ bekannt gewordenen beiden Angeklagten vor der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Frau Datzmann haben am 16.02.11 für ihre brutalen Tätlichkeiten gegen einen Besucher des M-Parks in München, einen damals 21-jährigen Schreiner, (Opferanwalt Rechtsanwalt Florian Schneider) am 18.05.07 lange Haftstrafen bekommen: In dem 2. Durchgang des Verfahrens seit Ende Januar 2011 wurden die beiden Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 8 Jahren Freiheits- (Patrick W.) bzw. 6 Jahren und 9 Monaten Jugendstrafe Andre A.) verurteilt. Sie waren bereits im Herbst 2009 von der 1. Jugendkammer desselben Gerichts wegen desselben Vorwurfs schuldig gesprochen worden und damals zu 9 und 7 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers war dieses Urteil jedoch vom Bundesgerichtshof im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer zurückverwiesen worden.

Die Einlegung der Revision hat sich für die beiden Angeklagten nur teilweise gelohnt: Der ältere der beiden Angeklagten hat nun 1 Jahr Freiheitsstrafe weniger erhalten, der Jüngere immerhin noch 3 Monate. Der Nachteil ist für sie gewesen, daß sie Beide nun seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen.

Allerdings haben sie es auch bei der anderen Jugendkammer mit völlig anderen Richtern nicht geschafft, eine deutliche Verminderung der Strafe zu erreichen. Hierfür wäre ohne Zweifel ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich nötig gewesen.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:00:092015-02-01 17:36:27Lange Haft für 2 brutale Schläger

Mildes Urteil für Tritte gegen Opfer am Boden

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor der Berufungskammer des Landgerichts München I hat soeben eine Verhandlung zweiter Instanz gegen zwei Angeklagte mit milden Urteilen geendet, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt waren. Obwohl den Angeklagten vorgeworfen worden war, ihr am Boden liegendes Opfer mit den Füssen (nach Angaben eines Zeugen wie Fußballspieler) ins Gesicht getreten und verletzt zu haben kam der eine der Beiden mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren zur Bewährung davon, der Andere erhielt gar eine Einstellung des Verfahrens gege Zahlung einer Geldbuße von ? 5.000. Das Opfer, ein 34-jähriger Mann, hatte eine Gesichtsverletzung durch die Fußtritte gegen sein Gesicht davongetragen: Abgebrochene Zähne und eine Gesichtsfraktur. Die Täter waren geständig und haben das Opfer mit einer erheblichen Zahlung von Euro 10.000 entschädigt, was leider durchaus immer noch unüblich ist in derartigen Verfahren.

So erfreulich das Urteil für die beiden Angeklagten erscheinen mag so ungewöhnlich mutet es auf den ersten Blick an: Nach der gängigen Praxis der Staatsanwaltschaft München I werden derartige Tätlichkeiten durchaus nicht immer als gefährliche Körperverletzung vor dem Amtsgericht angeklagt, sondern häufig als versuchter Totschlag vor dem Schwurgericht bzw. der Jugendkammer als Schwurgericht. Daß hier eine Anklage nur vor dem Amtsgericht München erfolgt war hat damit zu tun, daß die Verletzungen nicht so schlimm waren, daß sie auch tödlich hätten enden können.

Das milde Urteil hat daher aber auch mit dem Umstand zu tun, daß die Angeklagten gestanden hatten und sich zu erheblichen Zahlungen an ihr Opfer entscheiden konnten.

14. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-14 15:59:462015-02-01 17:38:00Mildes Urteil für Tritte gegen Opfer am Boden

Erneut Tritte gegen Kopf

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Landgericht Regensburg müssen sich seit heute zwei junge Männer wegen des Vorwurfes des versuchten Totschlags verantworten, ein Dritter wegen gefährlicher Körperverletzung: Den 3 Männern, die alle Anfang zwanzig sind, wird vorgeworfen, einen 36-jährigen Mann aus völlig nichtigem Grund brutal ins Gesicht getreten zu haben und seinen Tod gleichzeitig billigend in Kauf genommen zu haben. Ursache des Streits bei McDonalds in Regensburg am 26.12.10 soll nichts Anderes gewesen sein, als ein umgeworfener Cola-Becher.

Aus der langen Reihe derartiger brutaler Tätlichkeiten ragt der Fall insofern heraus, als einer der beiden Hauptangeklagten das Opfer festgehalten haben soll, während der Andere den am Boden liegenden Geschädigten mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben soll. Alle drei Angeklagten stammen aus dem Kreis der Rußlanddeutschen.

Die beiden Hauptangeklagten haben im Falle eines Schuldspruches wegen versuchter Tötung mit langjährigen Freiheitsstrafen von annähernd zehn oder mehr Jahren zu rechnen, zumal das Opfer bleibende Verletzungen davon getragen haben soll.

9. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-09 15:59:242015-02-01 17:38:48Erneut Tritte gegen Kopf

Haftstrafen für Russenmafia

Allgemein

Nach Mitteilung der Zeitung sind am gestrigen Dienstag zwei mutmaßliche Mitglieder der Russenmafia zu langen Haftstrafen verurteilt worden: Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I hat einen 31-jährigen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Drogenhandels, Körperverletzung und Bedrohung zu zehneinhalb Jahren Haft und einen 32-jährigen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Drogenhandels zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nach Auffassung der Richter hatten die Beiden innerhalb der Justizvollzugsanstalt Bernau die kriminelle Organisation ‚Diebe im Gesetz‘ gebildet und einen schwunghaften Drogenhandel aufgezogen.

Derzeit haben sich mehrere Mitglieder dieser Vereinigung in der JVA Bernau vor der Münchner Justiz zu verantworten. Pate soll der bereits vor mehreren Jahren wegen Totschlags verurteilte Bor gewesen sein, der zwischenzeitlich nach Rußland abgeschoben worden ist.

Der Prozeß gegen Alexander Bor hatte 2004 viel Aufsehen erregt, da Bor unter enormen Sicherheitsvorkehrungen wegen der Tötung eines Kontrahenten angeklagt und verurteilt worden war.

8. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-08 15:58:592014-08-19 15:59:21Haftstrafen für Russenmafia
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