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Haftbefehl wegen Einbrüchen

Allgemein, Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat gegen einen 54-jährigen Albaner Haftbefehl wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls in zumindest 8 Fällen erlassen und den Mann in Untersuchungshaft genommen. Angeblich soll der Beschuldigte jedoch für eine wesentlich größere Zahl von Einbrüchen in der Abenddämmerung in Augsburg verantwortlich sein, möglicheweise sogar für bis zu 130 Fälle. Die Polizei Augsburg geht im Übrigen davon aus, daß der Beschuldigte sogar als Mitglied einer größeren Bande gehandelt hatte. Erbeutet haben soll der Beschuldigte Schmuck und Wertgegenstände im Wert von bis zu 200.000 Euro.

Es scheint im Moment jedoch immer noch unklar, ob die Polizei dem Beschuldigten tatsächlich die Einbrüche nachweisen kann. Angesichts einer unsicheren Beweislage wäre es für ihn wichtig, von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und keine Angaben zum Tatvorwuf zu machen und die Aussage zu verweigern.

Im Falle einer Verurteilung drohen ihm mehrere Jahre Freiheitsstrafe, zumal dann, wenn ihm eine bandenmäßige Begehungsweise der Einbrüche nachgewiesen werden könnte. Mindestens eine lange Untersuchungshaft wird für ihn jetzt aber auf jeden Fall unvermeidbar sein, da ihm als Ausländer Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Augsburg natürlich Fluchtgefahr unterstellen und ihn deshalb nicht freilassen werden.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
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