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Lange Haft für 2 brutale Schläger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die in den Boulevardmedien als „Disco-Schläger“ bekannt gewordenen beiden Angeklagten vor der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Frau Datzmann haben am 16.02.11 für ihre brutalen Tätlichkeiten gegen einen Besucher des M-Parks in München, einen damals 21-jährigen Schreiner, (Opferanwalt Rechtsanwalt Florian Schneider) am 18.05.07 lange Haftstrafen bekommen: In dem 2. Durchgang des Verfahrens seit Ende Januar 2011 wurden die beiden Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 8 Jahren Freiheits- (Patrick W.) bzw. 6 Jahren und 9 Monaten Jugendstrafe Andre A.) verurteilt. Sie waren bereits im Herbst 2009 von der 1. Jugendkammer desselben Gerichts wegen desselben Vorwurfs schuldig gesprochen worden und damals zu 9 und 7 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers war dieses Urteil jedoch vom Bundesgerichtshof im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer zurückverwiesen worden.

Die Einlegung der Revision hat sich für die beiden Angeklagten nur teilweise gelohnt: Der ältere der beiden Angeklagten hat nun 1 Jahr Freiheitsstrafe weniger erhalten, der Jüngere immerhin noch 3 Monate. Der Nachteil ist für sie gewesen, daß sie Beide nun seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen.

Allerdings haben sie es auch bei der anderen Jugendkammer mit völlig anderen Richtern nicht geschafft, eine deutliche Verminderung der Strafe zu erreichen. Hierfür wäre ohne Zweifel ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich nötig gewesen.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
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